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Stille Reserven im Jahresabschluss - Bildung, Auflösung, Erkennbarkeit

Autor: Joachim Siedle
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

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Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 30
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 244 KB
Archivnummer: V17052
ISBN (E-Book): 978-3-638-21732-3

Textauszug (computergeneriert)

Stille Reserven im Jahresabschluss -
Bildung, Auflösung, Erkennbarkeit




von Joachim Siedle

Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis 4

Abkürzungsverzeichnis 5

1. Vorbemerkung 6

2. Begriff der stillen Reserven 7

3. Klassifizierung 8

3.1 Zwangsreserven 8
3.2 Dispositionsreserven 10
3.3 Ermessensreserven 11
3.4 Willkürreserven 11

4. Erfolgswirkung stiller Reserven 12

4.1 Erfolgswirkung bei der Bildung stiller Reserven 12
4.2 Erfolgswirkung bei der Auflösung stiller Reserven 12
4.3 Erfolgswirkung bei Beibehaltung der stillen Reserve 13

5. Erkennbarkeit stiller Reserven im Jahresabschluss 14

5.1 Zwangsreserven 14
5.2 Dispositionsreserven 15
5.3 Ermessensreserven 16

6. Erfolgskorrekturrechnung 17

6.1 Quantitative Erfolgskorrekturrechnung 17

6.1.1 Stufe 1: Betragsmäßige Bereinigung um stille Reserven 17
6.1.2 Stufe 2: Berücksichtigung sonstiger bereinigungsfähiger Tatbestände 21
6.1.3 Stufe 3: Qualitative Ergänzung der Bereinigungsrechnung 23
6.1.4 Zusammenfassung zur erweiterten Korrekturrechnung 25

6.2 Vergleich von Börsen- und Bilanzwert 25
6.3 Geschätzter Steuerbilanzgewinn als Indikator der Ertragskraft 26

7. Zusammenfassung 28

Literaturverzeichnis 30


 

 

 

 

1. Vorbemerkung

Eine der schwierigsten Aufgaben innerhalb der Bilanzanalyse stellt die Erkennung stiller Reserven dar. Da sich die Legung von stillen Reserven ebenso wie deren Auflösung direkt auf den Periodenerfolg auswirken stehen sie im Mittelpunkt der Erfolgsanalyse. Zudem beeinflussen stille Reserven einzelne Bilanzpositionen, wodurch auch horizontalen und vertikalen Bilanzkennziffern verfälscht dargestellt werden (vgl. SCHEDLBAUER, H. (1989), S. 136). Obwohl sich stille Reserven nicht auf den Totalerfolg einer Unternehmung auswirken, kommt es zu Aufwands- bzw. Ertragsverlagerungen zwischen den Perioden der Bildung und der endgültigen Auflösung stiller Reserven. Die Problematik der stillen Reserven stellt somit eine Periodisierungsproblem dar. Damit hängt die Aussagefähigkeit und die Vergleichbarkeit bilanzanalytischer Erkenntnisse zu einem großen Teil davon ab, wie genau stille Reserven erkannt und quantifiziert, und somit durch entsprechende Maßnahmen eliminiert werden können. Nach der begrifflichen Abgrenzung sind in dieser Hausarbeit zunächst die Ursachen für die Bildung stiller Reserven dargestellt und klassifiziert. Im Weiteren werden die Auswirkungen stiller Reserven auf den Periodenerfolg dargestellt. Entsprechend der Aufgabenstellung liegt der Schwerpunkt der Ausführungen darin, die Erkennbarkeit stiller Reserven im Jahresabschluss zu untersuchen. Dazu werden verschiedene Verfahren zur qualitativen und quantitativen Ermittlung bzw. Beurteilung stiller Reserven vorgestellt.

Da sich die Analyse von Jahresabschlüssen auf stille Reserven in hohem Maße auf zusätzliche Anhangsangaben stützt, die jedoch nur für bestimmte Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben sind, beziehen sich die folgenden Untersuchungen insbesondere auf Kapitalgesellschaften.

2. Begriff der stillen Reserven

Im Gegensatz zu den auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesenen Kapitalreserven sind die stillen Reserven nicht in der Bilanz ausgewiesen (vgl. SCHMITZ, T. (1981), S. 67). Dennoch handelt es sich bei den stillen Reserven um Eigenkapital, das jedoch nicht auf den entsprechenden Kapitalkonten ausgewiesen wird. Vielmehr teilen stille Reserven das Schicksal der Bilanzpositionen die durch bilanzielle Unterbewertung (bei Vermögensgegenständen) bzw. Überbewertung (bei Schulden) zur Bildung der stillen Reserven führen. Dadurch wird die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresabschluss schlechter dargestellt, als sie tatsächlich ist. Dementsprechend führt eine Überbewertung von Vermögensgegenständen bzw. eine Unterbewertung von Schulden zu sogenannten stillen Lasten. Da nach § 253 Abs. 2 und 3 HGB eine Überbewertung von Aktiva nicht zulässig ist, und Verbindlichkeiten nach § 253 Abs. 1 HGB zum Rückzahlungsbetrag anzusetzen sind, können stille Lasten in aller Regel nur im Bereich der Rückstellungen durch Unterbewertung entstehen. Daher soll im Folgenden auf die stillen Lasten nicht explizit ein-gegangen werden, zumal die folgenden Ausführungen zu den stillen Reserven ebenso für die stillen Lasten gelten - nur mit umgekehrtem Vorzeichen (vgl. KÜTING, K. / WEBER C.-P. (2001), S. 191).

3. Klassifizierung

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