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Das Verhältnis zwischen Augustus und Senat zu Beginn des Prinzipats

Scholary Paper (Seminar), 2001, 23 Pages
Author: Matthias Mißler
Subject: History - Early and Ancient History

Details

Event: Proseminar: Der Übergang von der Republik zum Prinzipat
Institution/College: University of Tubingen (Historisches Seminar/ Abteilung der Alten Geschichte)
Tags: Verhältnis, Augustus, Senat, Beginn, Prinzipats, Proseminar, Republik, Prinzipat
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2001
Pages: 23
Grade: 3
Language: German
Archive No.: V17138
ISBN (E-book): 978-3-638-21778-1
ISBN (Book): 978-3-640-20284-3
File size: 207 KB

Abstract

Die vorliegende Arbeit wird sich im Folgenden mit der Analyse des Verhältnisses zwischen Augustus und dem Senat beschäftigen. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Beschreibung von Kontinuität und Wandel in Bezug auf die moralischen und traditionellen Werte der späten Republik und ihre Übernahme, bzw. ihre Einarbeitung in die neue staatliche Ordnung, dem sog. Prinzipat, liegen. Der zeitliche Schwer-punkt wird dabei auf die erste " lectio senatus " 27 v. Chr. liegen, Des weiteren werden wichtige Ereignisse aus dem Jahre 23 v. Chr. mit einbezogen. Die Arbeit analysiert wieso Augustus von sich behauptet die Republik 27 v. Chr. wiederhergestellt zu haben und wie beispiellos seine Machtbefugnisse waren, bezogen auf eine Einzelperson, im Vergleich zu der späten Republik. Sie wird sich ebenso näher der Verleihung der " tribunicia potestas " und dem " imperium proconsulare " an Augustus durch den Senat, im Zuge des sogenannten 1. und 2. Staatsaktes widmen. Auf Grund dieser Untersuchung wird hier auch auf die traditionellen spätrepublikanischen Begrenzungsmittel der Macht eingegangen, die da wären "Annuität" und "Kollegialität". Die Arbeit wird auch der Vorgeschichte ihren berechtigten Platz einräumen. Es ist führ das Verständnis unabdingbar den Weg zur Macht, den Augustus ging kurz zu beschreiben. In den Nachfolgenden Kapiteln werde ich dann davon ausgehen, an Hand der Kompetenzen des Princeps, die Macht des Senats ins Verhältnis zu bringen.


Excerpt (computer-generated)

Das Verhältnis zwischen Augustus
und Senat zu Beginn des Prinzipats

 

 

von Matthias Mißler

Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung 2

II. Die Vorgeschichte 2

II. 1 Octavians Aufstieg zur Macht 2
II. 2. Octavians Bruch mit Antonius 5

III. Tradition - Ausgangsbasis für d. neue pol. Ordnung 6

III. 1. Octavians gespaltenes Verhältnis zur Tradition 6
III. 2. Legitimationsfunktion der Tradition 7
III. 3. Der Senatorenstand u. seine pol. Gewichtung i. d. damal. Rep. 8

IV. Die Verschmelzung d. Rep. m. d. Anspruch auf Alleinherrs. 9

IV. 1. Wichtigste Faktoren für die Verschmelzung 9

IV. 1.1. Der Senat 9
IV. 1.2. Die Magistratur 9
IV. 1.3. Der Staatsakt des Jahres 27 v. Chr. 10

IV. 1.3.1. Die Ausgangsbasis 10
IV. 1.3.2. Die zensorische Gewalt 11
IV. 1.3.3. Das Konsulat 12
IV. 1.3.4. Der Auftakt zum Staatsakt 12
IV. 1.3.5. Der eigentliche Staatsakt 13

IV. 1.3.5.1. Die Senatssitzung am 13. Januar 27 v. Chr. 13
IV. 1.3.5.2. Die Ehrungen des Senats an Augustus 15
IV. 1.3.5.3. Die "tribunicia potestas" 16

IV. 1.3.6. Die Senatskommission 17

IV. 2. Politische und soziale Einflussfaktoren auf den Senatorenstand 18

V. Schluss 19

VI. Literaturverzeichnis 20

 

 

 

 


I. Einleitung

Die vorliegende Arbeit wird sich im Folgenden mit der Analyse des Verhältnisses zwischen Augustus und dem Senat beschäftigen. Der Schwerpunkt wird dabei auf der Beschreibung von Kontinuität und Wandel in Bezug auf die moralischen und traditionellen Werte der späten Republik und ihre Übernahme, bzw. ihre Einarbeitung in die neue staatliche Ordnung, dem sog. Prinzipat, liegen. Der zeitliche Schwer-punkt wird dabei auf die erste " lectio senatus " 27 v. Chr. liegen, Des weiteren werden wichtige Ereignisse aus dem Jahre 23 v. Chr. mit einbezogen. Die Arbeit analysiert wieso Augustus von sich behauptet die Republik 27 v. Chr. wiederhergestellt zu haben und wie beispiellos seine Machtbefugnisse waren, bezogen auf eine Einzelperson, im Vergleich zu der späten Republik. Sie wird sich ebenso näher der Verleihung der " tribunicia potestas " und dem " imperium proconsulare " an Augustus durch den Senat, im Zuge des sogenannten 1. und 2. Staatsaktes widmen. Auf Grund dieser Untersuchung wird hier auch auf die traditionellen spätrepublikanischen Begrenzungsmittel der Macht eingegangen, die da wären "Annuität" und "Kollegialität".
Die Arbeit wird auch der Vorgeschichte ihren berechtigten Platz einräumen. Es ist führ das Verständnis unabdingbar den Weg zur Macht, den Augustus ging kurz zu beschreiben. In den Nachfolgenden Kapiteln werde ich dann davon ausgehen, an Hand der Kompetenzen des Princeps, die Macht des Senats ins Verhältnis zu bringen.

II. Die Vorgeschichte

II. 1 Octavians Aufstieg zur Macht

Augustus kam als Gaius Octavian am 23. September 63 v. Chr. In Rom als schlichter Mann zur Welt. Sein Vater hieß ebenfalls Gaius Octavius und war der erste in der Familie, der es bis zum Senator gebracht hatte, doch er starb, als sein Sohn erst vier Jahre alt war. Es war die Mutter, die über gute gesellschaftliche Beziehungen zu den Patrizier Familien verfügte. Sie war die Tochter Julias, einer Schwester des Julius Caesar. Augustus profitierte durch diese Verbindung seiner Mutter bei seinen ersten politischen Versuchen. Wie es zur spätrepublikanischen Zeit üblich geworden war, musste man sich politisches Fortkommen durch militärischen Ruhm erwerben, wobei sich die Verbindung Octavians zu Julius Cäsar als sehr nützlich erwies. Octavian diente unter Julius Cäsar beim Spanienfeldzug von 46 v. Chr. und sollte beim geplanten Krieg gegen die Parther von 44 v. Chr. ein hochrangiges Kommando erhalten. Octavian war zu dieser Zeit erst achtzehn Jahre alt, was nicht erst heute unüblich für solch ein Amt ist. Cäsar wurde durch Brutus 44 v. Chr nach einer Senatssitzung ermordet bevor er gegen die Parther ziehen konnte. Octavian hielt sich zu der Zeit in Illyrien auf, wo er den Feldzug plante. Als Octavian von der Ermordung Cäsars hörte, kehrte er Umgehend nach Rom zurück. Er wollte wohl nicht gleich zu Beginn den gleichen Fehler wie Cäsar begehen, der sich auch gerade in entscheidenden Situationen zu häufig nicht in Rom, in dem eigentlichen Machtzentrum, dem Standort des Senates, aufgehalten hatte.

[...]


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