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Hexenprozesse und Konfiskationen in der vorderösterreichischen Stadt Rheinfelden

Scholarly Essay, 1995, 35 Pages
Author: Sabine Schleichert
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Category: Scholarly Essay
Year: 1995
Pages: 35
Language: German
Archive No.: V17197
ISBN (E-book): 978-3-638-21827-6

File size: 172 KB
Notes :
Die Autorin ist Berufsgenealogin und Historikerin.



Excerpt (computer-generated)

Hexenprozesse und Konfiskationen in der
vorderösterreichischen Stadt Rheinfelden

Sabine Schleichert

 

 

Der Anteil der österreichischen Vorlande an den Hexenprozessen in Südwestdeutschland - das, wie man weiß, zur Kernzone der Hexenverfolgung im Reich zählte - ist bisher nicht hinreichend gewürdigt worden.1 Das dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, daß das Gebiet um die Wende zum 19. Jahrhundert aufgelöst und verschiedenen Nachfolgestaaten zugeschlagen wurde. Die Archivkörper folgten diesem Schicksal, wurden zerrissen und verteilt, vieles ging verloren. Was an Hexenprozeßakten noch übrig ist, verteilt sich auf vier Staaten und einige Dutzend Archive. Eine übergreifende Darstellung fehlt daher bis dato.2

Ähnlich schlecht ist der Kenntnisstand über die Verwaltungsorganisation, vor allem die Struktur der Hochgerichtsbarkeit. In der hier interessierenden Zeit des 16. und 17. Jahrhunderts unterstanden die Vorlande der tirolischen Linie der Habsburger mit Sitz in Innsbruck. Für die weiter entfernt liegenden Teile des Gebietes - Elsaß, Breisgau, die Landvogteien Hagenau und Ortenau - war mit der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim eine eigene Zwischeninstanz eingerichtet worden.3 Beide Regierungen hatten allerdings mit den Hexenprozessen im engeren Sinn wenig zu tun, denn die Hochgerichtsbarkeit und damit die Verantwortung für die Verfolgungen lag für einen großen Teil des Gebiets aufgrund von Pfandverschreibungen, Verlehnungen oder Privilegien in den Händen lokaler Adelsgeschlechter oder der Städte.4 Dort sind daher auch die Prozeßakten und die eigentlichen Hintergründe der Prozesse zu suchen. Den Habsburgern blieben in diesen Gebieten nur die Steuer- und Militärhoheit.

Am Beispiel einer einzelnen Prozeßwelle soll im folgenden versucht werden, Ablauf und Charakteristika vorderösterreichischer Hexenprozesse zu schildern und, soweit dies möglich ist, ein wenig Licht in die Hintergründe und Zusammenhänge zu bringen. Die Stadt Rheinfelden, gelegen am Hochrhein zwischen Basel und Schaffhausen, war bis ins Spätmittelalter reichsunmittelbar. Gegen Ende des 15. Jahrhunderts verlor sie diesen Status und mußte sich österreichischer Landesherrschaft unterwerfen. Sie konnte dabei jedoch ihre hergebrachten Privilegien wie auch den Besitz der Hochgerichtsbarkeit innerhalb

der Mauern der Stadt wahren.5 Rheinfelden hatte im 16. und 17. Jahrhundert etwa 1000 bis 1200 Einwohner. Die Lage nahe der den Rhein entlang verlaufenden Fernstraße, die Bedeutung als regionales Gewerbe- und Handelszentrum für die umliegenden Wein- und Getreideanbaugebiete und ein einträgliches Salzverkaufsmonopol machten sie zur wohlhabendsten der vier österreichischen Waldstädte, zu denen neben Rheinfelden noch Säckingen, Laufenburg und Waldshut zählten. Der Wohlstand erlitt erst in der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges einen, dann allerdings massiven Einbruch, von dem sich die Stadt lange Zeit nicht erholte.6 Das Gebiet rings um die Stadt zählte zur gleichfalls österreichischen Herrschaft Rheinfelden. In dieser Herrschaft, die sich in beträchtlicher Ausdehnung zu beiden Seiten des Rheins erstreckte, verfügte Habsburg nicht nur über die Landeshoheit. Seine Amtleute waren darüber hinaus für die Verwaltung wie auch für die Hochgerichtsbarkeit zuständig. Die Beamten residierten zunächst auf dem Stein, einer vor der Stadt auf einer Felseninsel im Rhein gelegenen Burg, und zogen nach der Zerstörung der Burg in die Stadt um. Auf die in der Stadt geführten Hexenprozesse, die also direkt vor den Augen der österreichischen Amtleute stattfanden, hatten diese keine direkten Einwirkungsmöglichkeiten. Ähnlich war es in den meisten übrigen vorderösterreichischen Gebieten, so daß die Regierung in Ensisheim auf die so geführten Prozesse kaum Einfluß ausüben konnte und oft auch gar keine Kenntnis davon bekam. Die Amtleute wurden, wie am Beispiel von Rheinfelden noch zu zeigen sein wird, erst dann aktiv, wenn es nach Abschluß der Prozesse um die Vermögenskonfiskation ging.

[....]


1 Zu Südwestdeutschland H.C. Erik Midelfort, Witch Hunting in Southwestern Germany 1562-1684 (Stanford 1972); Gerhard Schormann, Hexenprozesse in Deutschland (1986) 65, 69f. Neue Ergebnisse wird ein Aufsatzband bieten, der zur Ausstellung "Hexen und Hexenverfolgung im deutschen Südwesten" im Badischen Landesmuseum Karlsruhe (September - Dezember 1994) erscheinen wird.

2 Für einzelne Regionen kann auf Lokalstudien zurückgegriffen werden: Eugen Balzer, Die Bräunlinger Hexenprozesse, in: Alemannia 38 (1910) 1-42; Wilhelm Beemelmans, Der Hexenprozess gegen die Großmutter des Dichters Jakob Balde, in: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 59 = NF 20 (1905) 359-388; Ingeborg Hecht, In tausend Teufels Namen. Hexenwahn am Oberrhein (1977); Werner Huger, Von Hexen, Zauberern und dem Prozeß zu Villingen, in: Jahreshefte des Geschichtsund Heimatvereins Villingen 5 (1980) 14-20; J. Klélé, Hexenwahn und Hexenprozesse in der ehemaligen Reichsstadt und Landvogtei Hagenau (1893); Rodolphe Reuss, La sorcellerie au seizième et au dix-septième siècle particulièrement en Alsace (Paris 1871); Sully Roecken/Carolina Brauckmann, Margaretha Jedefrau (1989); Heinrich Schreiber, Die Hexenprozesse zu Freiburg im Breisgau, Offenburg, in der Ortenau und Bräunlingen auf dem Schwarzwalde (1836); August Stöber, Die Hexenprozesse im Elsaß, besonders im 16. und im Anfange des 17. Jahrhunderts, in: Alsatia. Jahrbuch für elsässische Geschichte, Sage, Sitte und Sprache [6] (1856/1857) 265-338; Franz Volk, Hexen in der Landvogtei Ortenau und Reichsstadt Offenburg (1882). Verwiesen sei außerdem auf die Beiträge von Verf.in zu Vorderösterreich (im folgenden: Schleichert, Vorderösterreich) und Johannes Dillinger zur Grafschaft Hohenberg im Aufsatzband zur Karlsruher Hexenausstellung (im Druck).

3 Friedrich Metz (Hrsg.), Vorderösterreich. Eine geschichtliche Landeskunde (1967); Hans Maier/Volker Press, Vorderösterreich in der frühen Neuzeit (1989); Otto Stolz, Geschichtliche Beschreibung der ober- und vorderösterreichischen Lande (Quellen und Forschungen zur Siedlungs- und Volkstumsgeschichte der Oberrheinlande 4, 1943); Dieter Stievermann, Österreichische Vorlande, in: Anton Schindling/Walter Ziegler, Die Territorien des Reichs im Zeitalter der Reformation und Konfessionalisierung. Land und Konfession 1500 - 1650, Bd. 5: Der Südwesten (Katholisches Leben und Kirchenreform im Zeitalter der Glaubensspaltung 53, 1993) 257-277.

4 Wolfgang Leiser, Strafgerichtsbarkeit in Süddeutschland (Forschungen zur deutschen Rechtsgeschichte 9, 1971), v.a. 122-142, 168-201; Clausdieter Schott, Rat und Spruch der Juristenfakultät Freiburg i.Br. (Beiträge zur Freiburger Wissenschafts- und Universitätsgeschichte 30, 1965); Georg Schindler, Verbrechen und Strafen im Recht der Stadt Freiburg im Breisgau von der Einführung des neuen Stadtrechts bis zum Übergang an Baden (1520-1806) (Veröffentlichungen aus dem Archiv der Stadt Freiburg im Breisgau 7, 1937); Rud[olf] Maier, Das Strafrecht der Stadt Villingen in der Zeit von der Gründung der Stadt bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts, Diss. Freiburg o.J. [1913].

5 Der Blutbann wurde der Stadt 1498 von König Maximilian bestätigt, kurz nachdem sie unter österreichische Landeshoheit geraten war. Friedrich Emil Welti (Hrsg.), Das Stadtrecht von Rheinfelden (Sammlung schweizerischer Rechtsquellen 16/1/7, 1917) 180-182.

6 Sebastian Burkart, Geschichte der Stadt Rheinfelden bis zu ihrer Vereinigung mit dem Kanton Aargau (1909) 194-200, 283-317, 408-439; Karl Schib, Geschichte der Stadt Rheinfelden (1961) 194-236, 303; Hektor Ammann, Wirtschaft und Lebensraum der mittelalterlichen Kleinstadt Rheinfelden, in: Rheinfelder Neujahrsblätter 46 (1990) 27-84.


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