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Der Umgang mit politisch motivierter Kriminalität zu Beginn der Weimarer Republik

Scholary Paper (Seminar), 2001, 31 Pages
Author: Christian Vogel
Subject: History - World War I, Weimar Republic

Details

Event: Proseminar Demokratie in Krieg und Revolution: Deutschland 1917/21
Institution/College: University of Dusseldorf "Heinrich Heine" (Historisches Seminar)
Tags: Umgang, Kriminalität, Beginn, Weimarer, Republik, Proseminar, Demokratie, Krieg, Revolution, Deutschland
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2001
Pages: 31
Grade: 2,0
Language: German
Archive No.: V17255
ISBN (E-book): 978-3-638-21869-6

File size: 260 KB


Excerpt (computer-generated)

Proseminarsarbeit
(Historisches Seminar, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf)
Proseminar:
Demokratie in Krieg und Revolution in
Deutschland 1917 – 1921 Wintersemester
2000/2001

 Der Umgang mit politisch motivierter Kriminalität zu Beginn der
Weimarer Republik

 Christian Vogel

 

1 Einleitung und allgemeine Kriminalitätsentwicklung in der Nachkriegszeit 3

2 Politisch motivierte Kriminalität ab 1917/18 und die Reaktion der Justiz 5
2.1 Allgemeiner Überblick  5

2.2 Haltung der Justiz  7
a) Die Richterschaft und ihre Herkunft  7
b) Krise der Nachkriegszeit  8
c) Grundeinstellung zur Republik  8

2.3 Kriminalitätsformen und deren Ahndung  10
a) Beleidigung von Republik und Republikanern  10
b) Straßenterror, Unruhen, Bürgerkrieg  11
c) Fememorde  12
d) Straftaten gegen den politischen Gegner  13
e) Putschversuche  13

3 Reaktionen der demokratisch gewählten Institutionen  15
3.1 Politik und Richterschaft  15
a) Gegenseitiges Mißtrauen  15
b) Versuche der Instrumentalisierung der Justiz bzw. der Einwirkung auf die Justiz  16
c) Amnestie als Eingriff in die Justiz  17

3.2 Aktivitäten der Politik bis 1921  17

3.3 Gesetz zum Schutz der Republik 1922  18
a) Das Gesetzgebungsverfahren  18
b) Intention und Entwurf der Reichsregierung  19
c) Haltung und Diskussion der Parteien  20
d) Inhalt der Gesetze  22
e) Anwendung der Gesetze  26

4 Zusammenfassung  27

5 Abkürzungen  28

6 Literaturverzeichnis  28
6.1 Quellen  28
a) gedruckte Quellen  28
b) Periodika  29

6.2 Literatur  30

 

Der Umgang mit politisch motivierter Kriminalität zu Beginn der Weimarer Republik

1 Einleitung und allgemeine Kriminalitätsentwicklung in der Nachkriegszeit

Der Übergang vom Kaiserreich in die Republik, vom Krieg über die Revolution in die Friedenszeit, war wie jede andere Epoche von Kriminalität, d.h. von abweichendem, vom gesellschaftlichen Konsens nicht akzeptierten Verhalten begleitet. Interessant ist dabei vor dem Hintergrund der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung in erster Linie diejenige Kriminalität und Gewaltanwendung, die politisch motiviert ist; die sich also gegen die bestehenden, angestrebten oder vergangenen Strukturen des gesellschaftlichen Miteinanders richtet. Dabei soll die staatliche Reaktion im Mittelpunkt der Betrachtungen stehen: Sowohl der Umgang mit dem Phänomen der politisch motivierten Gewalt durch die Justiz (Judikative und Strafverfolgungsbehörden), als auch der gewählten Repräsentanten (Rat der Volksbeauftragten, später Reichstag, Reichsrat, Reichs- und Landesregierungen) sollen im Hinblick auf mögliche Kontinuitäten untersucht werden. Es stellt sich die Frage, ob der Kampf zwischen „links“ und „rechts“, also zwischen Republikanern und Monarchisten, zwischen Demokraten und obrigkeitstreuen Traditionalisten, eine über die zu betrachtende Zeitspanne hinausweisende Kontinuität aufweist. Das Besondere der unmittelbaren Nachkriegs- bzw. Revolutionszeit ist der Waffenwechsel. Gemeint ist der Wechsel der Demokraten in die Schaltstellen der Macht, und der Wechsel der Monarchisten vom Regieren zum Straßenkampf, wobei hinsichtlich der Justiz ein solcher Wechsel nicht stattgefunden zu haben scheint. Dabei sollen die Mittel des fortgesetzten Kampfes beleuchtet werden, deren sich beide Seiten bedienten. Die zahlreich vorhandene Literatur beschäftigt sich hauptsächlich mit der Richterschaft und der auffallenden Diskrepanz in der Behandlung rechts- bzw. linksorientierter Täter, wobei die Rechtslastigkeit und Republikfeindlichkeit der Justiz eindeutig und unwidersprochen herausgestellt wird.
Der zeitliche Rahmen der Betrachtung reicht vom Kriegsende bis zur Verabschiedung des ersten Republikschutzgesetzes, also etwa die Jahre 1918-1922.

In der Übergangszeit zwischen Kaiserreich und Nationalversammlung lag die politische Führung in den Händen des Rates der Volksbeauftragten, dessen Hauptaufgabe die Bewältigung der wirtschaftlichen Schwierigkeiten war. Der Aufruf des Rates1 kündigt jedoch erst einen demokratischen Neuanfang an: Neben der Aufhebung des Belagerungszustandes (Nr.1),der Gewährleistung von Grundrechtsausübungen (Nr.2-5), Wiedereinführung arbeitsrechtlicher Schutzbestimmungen (Nr.7-9) und einigen Programmsätzen (8-Std.-Arbeitstag ab 1919, demokratische Wahlen nach Proporz) enthält der Aufruf auch eine Amnestie für politische Straftaten und die Niederschlagung der Verfahren (Nr.6).

Doch in den ersten Jahren war die wirtschaftliche Lage bedenklich. Es herrschte Mangel an Kohle und Rohstoffen. Im Bereich der Nahrungsmittelversorgung ging die Milchversorgung bedenklich zurück, die Zuckerversorgung verschärfte sich soweit, daß die Kopfration nicht mehr ausgeteilt werden konnte2.

Als Folge der Nachkriegszeit mit ihrem Mangel an Bedarfsgütern stieg die Diebstahlskriminalität zunächst an3. Gestohlen wurden vor allem knappe Gegenstände4, weshalb der Diebstahl als typisches Nachkriegsdelikt gelten kann. Die Charakterisierung als Notkriminalität erklärt auch, warum die Frauen- und Jugendkriminalität anstieg5. Während die steigenden Betrugszahlen mit der Komplexität und der Modernisierung des Wirtschaftslebens einhergehen, läßt sich der allgemeine Kriminalitätsanstieg sozialpsychologisch auf die Unsicherheit der sozialen Positionsbestimmung und die Schwächung der sozialmoralischen Bindungen zurückführen.6 Die Behauptung einiger Kriminalisten, die große Zahl entwurzelter Existenzen werde das Berufsverbrechertum mehren7, haben sich nicht in vollem Umfang bestätigt8.

Entwurzelte Existenzen fanden jedoch ihren Halt in Einwohnerwehren, Selbstschutzverbänden und den Freikorps, deren Bildung zunächst von der Regierung angeregt worden war, die dann aber außer Kontrolle gerieten9. Als Gegenmaßnahme zu derartigen Organisationen wie Stahlhelm, Wehrwolf, Bund Oberland, Jungdeutscher Orden u.a. gründete die KPD den Rotfrontkämpferbund und die Parteien der Weimarer Koalition das Reichsbanner10. Im staatlich-politischen Bereich bildeten sich parallel dazu drei Gruppierungen heraus:

SPD, Zentrum und Liberale, die in der Verfassungsstruktur eine dauerhafte Lösung des Machtkampfes sahen,

die Linken, die darin nur eine auf halben Wege steckengebliebene Revolution sehen mochten,

und schließlich die Rechten, die den Weimarer Staat lieber durch eine echte Staatsautorität der nationalen Einheit und Stärke ersetzen würden11.

2 Politisch motivierte Kriminalität ab 1917/18 und die Reaktion der Justiz

2.1 Allgemeiner Überblick

[....]


1 12.11.1918, RGBl.1303.

2 aus dem Bericht des Reichswirtschaftsministers über die Wirtschaftslage im Okt.1919, Akten der Reichskanzlei, Kabinett Bauer, Hrsg. Erdmann/Booms, bearb. v. Anton Golecki, Boppard am Rhein 1980.

3 Wagner, Volksgemienschaft ohne Verbrecher, Hamburg 1996, S.30.

4 E.v.Liszt, Kriminalität der Jugendlichen in Berlin, Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft 1932, S.250-271, S.250; allerdings wurden nicht nur Lebensmittel oder Kohlen gestohlen, so mußte ein Gesetz erlassen werden, das verbot Metalle von Jugendlichen zu kaufen, da ständig Gullydeckel von der Straße verschwanden. (E.v.Liszt)

5 Wagner, S.37; später auch während der Wirtschaftskrise verstärkt Ladendiebstahl bei Frauen und Mädchen (Wagner,S.36; E.v.Liszt, S.258), bei Jungen Fahrrad und Motorraddiebstähle (E.v.Liszt) .

6 Wagner, S.32.

7 Heindl, nach Wagner,S.30.

8 Die Rückfallzahlen belegen keinen Anstieg des Berufsverbrechertums (Wagner,S.39).

9 Bracher, Die Auflösung der Weimarer Republik, 5.Aufl. Villingen 1971, S.120; vgl. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte, Band VI, Stuttgart 1981, S.586/591.

10 Bracher, S.121.

11 Görlitz, Politische Justiz, Baden-Baden 1996, S.69.


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