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Hauptseminararbeit, 2001, 35 Seiten
Autor: Christian Vogel
Fach: Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Details
Institution/Hochschule: Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Historisches Seminar)
Tags: Kriminalität, Frühen, Neuzeit, Hauptseminar, Alltag, Frühen, Neuzeit
Jahr: 2001
Seiten: 35
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-21872-6
Dateigröße: 139 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Philosophische Fakultät / Historisches Seminar
Hauptseminarsarbeit
Hauptseminar: Alltag in der Frühen Neuzeit
Wintersemester 2001/2002
Kriminalität in der Frühen Neuzeit
Christian Vogel
I. EINLEITUNG 3
I.1 Problemstellung 3
I.2 Vorbemerkungen 4
I.3 Forschungsstand 5
a) Literatur 5
b) Quellenlage 5
II. ERSCHEINUNGSFORMEN VON KRIMINALITÄT IN GESELLSCHAFTLICHEM WERTESYSTEM UND SOZIALER WIRKLICHKEIT 6
II.1 Angriffe auf die Ehre 6
II.2 Gewalt 7
II.3 Sittlichkeitsdelikte und Kindsmord 10
II.4 Eigentumsdelikte 12
II.5 Bandenkriminalität 13
II.6 Hexerei, Ketzerei und Religionsdelikte 15
III. WECHSELWIRKUNG ZWISCHEN GESELLSCHAFT UND KRIMINALITÄT16
III.1 Entstehung von Delinquenz 17
a) Ursachen 18
b) Kriminelle Karrieren 20
III.2 Reaktion der Umwelt auf abweichendes Verhalten 21
a) Resozialisierung und Prävention 22
b) Ausgrenzung und Stigmatisierung 23
III.3 Im Namen des Volkes: Öffentliche Bewältigung 24
a) Manifestation der Herrschaft 24
b) Beteiligung der Bevölkerung 25
IV. ZUSAMMENFASSUNG 30
V. ANHANG 32
V.1 Abkürzungen 32
V.2 Literaturverzeichnis 33
a) Quellen 33
b) Literatur 33
I. Einleitung
I.1 Problemstellung
Das Böse ist immer und überall; Verbrechen hat es schon immer gegeben und wird es immer geben. Dennoch entsteht ein Problem, wenn man sich mit Kriminalität beschäftigen will. Was Kriminalität ist, ist eine Frage der Definition. Kriminalität entsteht dadurch, daß man ein bestimmtes Verhalten als kriminell definiert. Doch einfach festzustellen, was normativ verboten ist, scheint wenig geeignet für die Betrachtung einer Epoche, in der die Strafrechtspflege noch weitgehend gewohnheitsrechtlichen Mustern folgte,1 und zudem in einzelnen Fällen noch Differenzen zwischen der sozialen Anschauungen und den Buchstaben des Gesetzes deutlich hervortreten. Einen Anhaltspunkt bietet immerhin die Justiziabilität; kurz gesagt: kriminell ist, was bestraft wurde.2 Da auch ein Blick auf den Strafvollzuggeworfen werden soll - denn dieser war als fester Bestandteil des öffentlichen Lebens Alltagserlebnis in der Frühen Neuzeit - soll diese zugegeben nicht sehr präzise Definition als Richtschnur dienen. Untersuchungsgegenstand soll also die Kriminalität in der Gesellschaft sein, d.h. die kriminelle Handlung und die Reaktion darauf, soweit sich diese in der Öffentlichkeit abspielte.
I.2 Vorbemerkungen
Von Interesse sind zunächst die verschiedenen Deliktsformen, wie sie immer wieder in Erscheinung getreten sind, und als typische Verbrechen im Mitteleuropa des 16. und 17. Jahrhunderts bezeichnet werden können. Dabei sollen jedoch die Bandenkriminalität, soweit es sich um entlassene Lansknechte als Folge eines Krieges handelt, und die Hexerei nur kurz und auch nur der Vollständigkeit halber Erwähnung finden, obwohl, oder gerade weil diese Deliktstypen eine in mehrfacher Hinsicht herausgehobene Stellung in der historischen Rückschau einnehmen. Auf diejenige Bandenkriminalität, die sich aus einer (in diesem Fall meist städtischen) Subkultur entwickelt hat, soll dagegen ein Blick geworfen werden. Im übrigen stehen die alltäglich erlebten Vergehen und Verbrechen im Vordergrund, wobei es einerseits einen Kernbestand an Delikten gibt, der die Zeiten überdauert hat und auch heute noch der Starfverfolgung unterliegt, wie z.B. Tötungs- und Eigentumsdelikte, andererseits aber auch zeitbedingte Straftatbestände, wie die Sittlichkeits- oder Religionsdelikte.
Zuerst stellt sich die Frage wie sich die verschiedenen Tatbestände in der Gesetzgebung, der Rechtsprechung, vor allem aber im Wertesystem der gemeinen Leute wiederfanden, und natürlich wie die Alltagsrealität mit Blick auf kriminelle Verhaltensweisen aussah. Ferner lohnt ein Blick auf das Vor- und das Nachspiel einer Starftat: die Ursachen von Kriminalität einerseits, und die Exekution andererseits. Der Strafvollzug war ein öffentliches Ereignis. Heute ist nur das Gerichtsverfahren öffentlich, alles andere entzieht sich den Blicken der Öffentlichkeit. In der hier zu betrachtenden Zeit war es genau umgekehrt,3 wobei die Öffentlichkeit nicht nur eine Zuschauerrolle einnahm.
I.3 Forschungsstand
a) Literatur
Die Forschung konzentriert sich dabei hauptsächlich auf die Auswertung von Gerichtsakten. Am weitesten fortgeschritten ist die Erforschung der Hexenprozesse sowie das Phänomen der Räuberbanden, die in Gestalt von Söldnerheeren, welche Ende eines Krieges arbeitslos geworden waren, das Land mit Raubzügen heimsuchten. Doch sind auch kriminelle Verhaltensweisen und Deliktstypen des Alltags, sozusagen aus der Mitte der Gesellschaft in den letzten Jahrzehnten entdeckt worden. Bislang war die Verbrechensgeschichte als Teilgebiet der Rechtsgeschichte mehr oder weniger auf die Erforschung der normativen Reaktionen ausgerichtet,4 hat sich aber seit den 80er Jahren, auch unter dem Einfluß der britischen und französischen5 Forschungen auf diesem Gebiet eine Wende hin zu einer sozialhistorisch-kriminologischen Betrachtungsweise vollzogen.6 Seit dieser Zeit sind mehrere in der Regel regionalgeschichtlich angelegte Fallstudien entstanden, die sich meistens auf die - statistisch und einzelfallbezogene - Auswertung von Gerichtsakten und Verhörsprotokollen aus dem Spätmittelalter und der frühen Neuzeit stützen. Während sich die englischen Forscher zunächst stark auf quantitative Methoden stützten,7 wendeten sich die deutschen Historiker eher analytischhermeneutischen Verfahren zu.8 Interessenschwerpunkt ist dabei der Zusammenhang von Krminalität, Gesellschaft und den ordnungspolitischen Instrumentarien, die in diesem Rahmen zum Einsatz kamen.9 Der Blick auf die Kriminalität läßt deutlich die gesellschaftlichen Widersprüche und Konflikte in der Abfolge historischer Zeiten erkennen.10
b) Quellenlage
[....]
1 Zum Anteil des Gewohnheitsrecht vgl. auch Schwerhoff, Devianz in der alteuropäischen Gesellschaft, in: Zeitschrift für historische Forschung 19 (1992), S.385-414, S.393.
2 Ebenso, wenn auch umständlicher formuliert: Valentinitsch, Fahndungs-, Gerichts- und Strafvollzugsakten als Quellen zur Alltagsgeschichte, in: Pickl/Feigl, Methoden und Probleme der Alltagsforschung im Zeitalter des Barock, Wien 1982, S.69-82, S.70.
3 Seit der Einführung des Inquisitionsverfahrens gab es keine öffentlichen Sitzungen mehr (v.Dülmen, Theater des Schreckens, 4. Aufl. München 1995, S.24).
4 Vgl. Schwerhoff, Devianz, S.388.
5 Hervorzuheben ist hier die Annales-Schule, der die historische Kriminaologie das Gewicht verdankt, das sie in den letzten Jahrzehnten erlangt hat (Blasius, Kriminologie und Geschichtswissenschaft, in: Geschichte und Gesellschaft14 (1988), S.136-149, S.144).
6 Vgl. Schwerhoff, Köln im Kreuzverhör, Bonn 1991, S.17 und insbesondere S.24 ff.
7 Vgl. neben Blasius, S.142 auch Schwerhoff, Devianz, S.397/398.
8 Vgl. Blasius, S.142/143.
9 Vgl. Blasius, S.146 und speziell zur Sozialdisziplinierung und Ordnungspolitik, Schwerhoff, Köln im Kreuzverhör, S.24-33.
10 Blasius, S.138.
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