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Gesetz oder Selbstkontrolle? Rechtsproblem Internet in Deutschland und den USA

Hauptseminararbeit, 2002, 24 Seiten
Autor: Emily Mühlfeld
Fach: Medien / Kommunikation - Multimedia, Internet, neue Technologien

Details

Kategorie: Hauptseminararbeit
Jahr: 2002
Seiten: 24
Note: 1,7
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V17751
ISBN (E-Book): 978-3-638-22243-3

Dateigröße: 356 KB


Textauszug (computergeneriert)

Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Sommersemester 2002
Hauptseminar: Neue Medien

Verfasserin: Emily Mühlfeld
Referat: Internet und computervermittelte Kommunikation als Individual- oder Rundfunkkommunikation am 08.07.2002

Studiengang: Diplom-Germanistik mit Schwerpunkt Journalistik
Nebenfach: Politikwissenschaft
Fachsemester: 06

 


Gesetz oder Selbstkontrolle?
Rechtsproblem Internet in Deutschland und den USA


Gliederung:

1. Das Internet - ein neues Medium mit sich daraus ergebenden neuen
Rechtsproblemen 4

2. Vorüberlegungen 5

2.1. Individual- oder Massenkommunikation? 5
2.2 Risikopotential des Internets 6

3. Rechtsproblem Internet in Deutschland 7

3.1 Gesetze von Bund und Ländern 8
3.1.1 Das Informations- und Kommunikationsdienste-Gesetz (IuKDG) 8
3.1.2 Der Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV) 9
3.2 Gesetzliche Inhalte 9
3.2.1 Verantwortlichkeit von Internet-Providern 9
3.2.2 Jugendschutz 10

4. Rechtsproblem Internet in den USA 12

4.1 Internet und First Amendment 12
4.2 Der Telcommunications Act und Telecommunications Decency Act 13
4.3 Inhalte aus dem Gesetz 14
4.3.1 Verantwortlichkeit einzelner Beteiligter 14

5. Ausblick - Freiwillige Selbstkontrolle im www? 16

6. Fazit 22

Literaturverzeichnis: 24



1. Das Internet - ein neues Medium mit sich daraus ergebenden neuen Rechtsproblemen
Das Internet ist ein völlig neues Medium in unserer Zeit1. Sicher, jedes Medium war einmal ein neues Medium - zu seiner jeweiligen Entstehungszeit. Aber das Internet ist allein schon von daher spannend, dass bis zu seiner Entstehung die verschiedenen Arten der Kommunikation leicht differenzierbar waren: Medien wie das Telefon oder auch die Telegrafie dienten der Individualkommunikation, andere, wie der Rundfunk, kannten nur den Weg in eine Richtung: vom Sender zum Rezipienten. Das Internet kann nun beides. Es ist "eine technische Plattform der Meinungsäußerung und Meinungsbildung und dies gegenüber den klassischen Medien in qualitativ neuer Weise."2 Während es einerseits der Meinungsbildung in der Öffentlichkeit dient, wie es die klassischen Massenmedien Presse und Rundfunk sich zur Aufgabe gemacht haben, geschieht durch das und mit dem Internet Individualkommunikation in einer unübersichtlichen Anzahl von Möglichkeiten4. Beide diese Gruppen sind rechtlich durch das Grundgesetz geschützt: Individualkommunikation3 durch die Meinungs- und Informationsfreiheit in Art. 5 Absatz 1 Satz 1 und die freie, individuelle und öffentliche Meinungsbildung in Art. 5 Abs. 1 Satz 2.
Ich möchte in dieser Arbeit einen Vergleich zwischen den staatlich-fürsorglichen Reaktionen in Deutschland und den USA ziehen. Dafür wird es zunächst nötig sein, die Frage zu klären, ob das Internet ein Individual- oder Massenkommunikations-Medium darstellt; bzw. inwiefern es Kriterien für beide Arten von Medien erfüllt. Für Deutschland sind bei diesem Thema das Multimedia-Gesetz und der Mediendienste-Staatsvertrag entscheidend. Diese werde ich erläutern, nachdem ich einen kurzen Überblick über die Anwendbarkeit des allgemeinen deutschen Rechts auf das Internet gegeben habe. In den USA dreht sich die Diskussion vor allem um den Konflikt des Telecommunications Act (insbesondere dabei des Telecommunications Decency Act) mit dem First Amendment. Auch zu klären ist die Verantwortlichkeit von Internet-Providern in beiden Staaten. Aus aktuellem Anlass5 will ich zusätzlich einen Fokus auf den Jugendschutz legen. Am Ende werde ich einen Ausblick auf mögliche Maßnahmen der Selbstregulierung geben. Denn es steht bei beiden Staaten die Frage im Raum, ob eine freiwillige Selbstkontrolle im Internet eine Zukunft hat.

2. Vorüberlegungen

 

[...]


1Streng genommen ist nicht das Internet das neue Medium, sondern die Online-Dienste, die sich daraus ergeben. Das Internet stellt nur die technische Plattform dar. In dieser Arbeit werde ich jedoch die beiden Begriffe als Synonym benutzen, wie es sich inzwischen eingebürgert hat.
2Mecklenburg 1997, S. 531.
3Eine detaillierte Gliederung der einzelnen Möglichkeiten der Individualkommunikation in Point-to-Point-, Point-to-Mulitpint-Kommunikation und Newsgrooups als Nachrichten-Dienste findet sich bei Ritz, 1998. S. 21ff.
4Chatrooms, E-Mail, LANs (Local Area Network)
5Nämlich dem Attentat in einer Erfurter Schule, nachdem die Diskussion um den Jugendschutz in den Medien wieder intensiver geführt wird.


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