Die optimale Gestaltung eines Risikomanagement-Systems in einem internationalen Konzern nach deutschem Recht

Autor: Petra Rudolf
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern

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Details

Institution/Hochschule: Berufsakademie Mannheim
Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 54
Note: 1,4
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 307 KB
Archivnummer: V17803
ISBN (E-Book): 978-3-638-22284-6

Textauszug (computergeneriert)

Diplomarbeit
für die Prüfung zur Diplom-Betriebswirtin (BA)
in der Fachrichtung Industrie
Ausbildungsbereich Wirtschaft
der Berufsakademie Mannheim

Die optimale Gestaltung eines Risikomanagement-Systems
in einem internationalen Konzern nach deutschem Recht

eingereicht von

Petra Rudolf

Abgabetermin: 04. August 2003

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis ... II
Abbildungsverzeichnis ... III
Tabellenverzeichnis ... III

1 Einleitung ... 1

2 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ... 2
2.1 Allgemeine Zielsetzung des KonTraG ... 2
2.2 Risikomanagement nach dem KonTraG ... 5
2.2.1 Anforderungen an einzelne Unternehmensgremien der Aktiengesellschaft ... 5
2.2.1.1 Vorstand ... 5
2.2.1.2 Aufsichtsrat ... 8
2.2.2 Anforderungen an externe und interne Prüfgremien der Aktiengesellschaft ... 10
2.2.2.1 Abschlussprüfer ... 10
2.2.2.2 Interne Revision ... 11
2.2.3 Ausstrahlungswirkung auf andere Rechtsformen ... 13

3 Die optimale Gestaltung eines Risikomanagement-Systems ... 16
3.1 Die Grundlagen des Risikomanagement-Prozesses ... 16
3.1.1 Risikoidentifikation ... 16
3.1.2 Risikoanalyse ... 19
3.1.3 Risikobewertung ... 20
3.1.4 Risikosteuerung ... 24
3.2 Bestandteile eines Risikomanagement-Systems ... 27
3.2.1 Risikohandbuch ... 27
3.2.2 Risikobeauftragter ... 30
3.3 Die organisatorische Gestaltung eines Risikomanagement-Systems ... 33

4 Schlussbetrachtung ... 39

Abstract ... V

Literaturverzeichnis ... VI

Anhang ... XI

 

1 Einleitung
Über mehrere Jahre hinweg waren die Kontrollmechanismen zur Überwachung der Aktiengesellschaften Gegenstand der rechtspolitischen Diskussion in Deutschland, sind dessen ungeachtet dennoch in den Hintergrund geraten. Erst zu Beginn der 90er Jahre rückte die Thematik durch eine Reihe spektakulärer Unternehmenskrisen und -zusammenbrüche wieder in das Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit und führte zu einer Kritik an der Unternehmensführung sowie der Aufsichtsräte.1 „Von Seiten der Aktionäre wurde insbesondere eine effektivere Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat gefordert...“2 Aus diesem Grund stand der Gesetzgeber enorm unter Druck, präventive Regelungen zur Abwehr solcher Zusammenbrüche zu schaffen und reagierte auf diese Entwicklung mit dem „Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich“ (KonTraG). Bereits am 11.11.1996 wurde ein Referentenentwurf des KonTraG vorgelegt, der aber erst am 06.11.1997 in leicht abgeänderter Form vom Bundeskabinett verabschiedet und dem Bundesrat zur Stellungnahme zugewiesen wurde. Schließlich wurde das Gesetz am 05.03.1998 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und trat am 01.05.1998 in Kraft. Nach dem KonTraG traten im Jahre 2002 weitere Reformen des Wirtschaftsrechts in Kraft. Für den deutschen Raum wurde das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPub), und für den internationalen Raum und speziell für den amerikanischen Raum der Sarbanes Oxley Act erlassen. Beide Gesetzestexte bleiben in dieser Arbeit jedoch außer Betracht, um den Rahmen zu begrenzen. Unterstützt wird diese Entscheidung dadurch, dass der Schwerpunkt der Arbeit auf den Anforderungen für mittelständische Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) liegt, für die die 2002 erlassenen Gesetzestexte hier keine Anwendung finden. Zudem ist ein internationales Unternehmen der Elektrobranche mit einer Firmengröße von ca. 11.000 Mitarbeitern Grundlage dieser Arbeit.

Dem Kern der Arbeit – eine optimale Gestaltung eines Risikomanagement-Systems aufzuzeigen – gehen die Zielsetzung des KonTraG sowie die Bestimmung des Risikobegriffs, die in den nachfolgenden Kapiteln von Bedeutung sein werden, voraus. Im Anschluss folgen die Gesetzesänderungen des KonTraG, wobei die grundlegenden Anforderungen an die Unternehmensgremien vor dem Hintergrund einer Ausstrahlungswirkung auf die GmbH betrachtet werden. Das dritte Kapitel behandelt im Hinblick auf die optimale Gestaltung des Risikomanagement-Systems zunächst das detaillierte Vorgehen innerhalb des Risikomanagement-Prozesses. Ferner werden die Funktionen des Risikohandbuchs und des Risikobeauftragten als notwendige Bestandteile des Risikomanagement-Systems erläutert. Das dritte Kapitel schließt mit einer kritischen Betrachtung der organisatorischen Gestaltung des Risikomanagement-Systems ab. Es werden alternative Vorschläge für die Eingliederung des Risikobeauftragten, unter Angaben der Vor- und Nachteile beleuchtet. Einige Aspekte dieser Arbeit orientieren sich im dritten Kapitel stark an den praktischen Erfahrungen der Autorin, die aus Gesprächen und Interviews mit internationalen Unternehmen resultieren, die jedoch ausdrücklich nicht namentlich genannt werden wollen. Zum Abschluss wird das Thema einer kritischen Würdigung innerhalb der Schlussbetrachtung unterzogen und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.

2 Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG)
2.1 Allgemeine Zielsetzung des KonTraG
Mit dem KonTraG werden zwei grundlegende Regelungsziele verfolgt. Zum einen sollen Schwächen und Verhaltensfehlsteuerungen im Kontrollsystem des deutschen Aktienrechts korrigiert werden. Zum anderen soll der zunehmenden Öffnung und Neuausrichtung der deutschen Publikumsgesellschaften auf die internationalen Kapitalmärkte und deren Informationsbedürfnissen Rechnung getragen werden. 3 Das KonTraG zieht sich auf diese Weise mit seinen Neuregelungen quer durch das Aktiengesetz (AktG) sowie Teile des Handelsgesetzb uches (HGB) und tangiert dort die Themenbereiche Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung sowie die Abschlussprüfung. 4 Vom Gesetzgeber wird das KonTraG als Teil einer einheitlichen kapitalmarktrechtlichen Strategie verstanden, die das deutsche Aktienrecht modernisieren, internationalisieren und stärker auf die Wertsteigerungen für die Anteilseigner orientieren soll.5 „Vor allem aber geht es im KonTraG nicht um die Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich, sondern ganz maßgeblich um die Kontrolle und Transparenz in den Aktiengesellschaften.“6

[...]


1 vgl. Ernst, Ch. (1999), S. 3

2 vgl. Picot, G. (2001), S. 7

3 vgl. BT -Drucks. 13/9712 (1998), S. 11

4 vgl. Krystek, U. (1999), S. 145

5 vgl. Picot, G. (2001), S. 12

6 Drygala, T., Drygala, A. (2000), S. 297

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