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Art. 20a GG 'und die Tiere': Reichweite des Tierschutzes im GG

Scholary Paper (Seminar), 2003, 35 Pages
Author: Björn Becher
Subject: Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights

Details

Event: Seminar: Aktuelle Probleme des Europa-, Verfassungs- und Umweltrecht
Institution/College: University of Würzburg (Rechtswissenschaften)
Tags: Tiere, Reichweite, Tierschutzes, Seminar, Aktuelle, Probleme, Europa-, Verfassungs-, Umweltrecht
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 35
Grade: 13 Punkte
Language: German
Archive No.: V18068
ISBN (E-book): 978-3-638-22488-8

File size: 295 KB
Notes :
Die Arbeit wurde im Rahmen eines Seminars geschrieben. Es wurde nur das Thema vorgegeben, die restliche Ausarbeitung lag dem Bearbeiter frei. Ich habe mich bemüht, nach einem kurzen historischen Abriss, die Änderungen, die sich durch die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz ergeben werden, zu diskutieren. Ich denke dies ist mir ganz gut gelungen. Stand der Arbeit ist das späte Frühjahr 2003!



Excerpt (computer-generated)

Art. 20a GG "und die Tiere": Reichweite des Tierschutzes im GG

 

 

Björn Becher

Inhaltsverzeichnis I

Literaturverzeichnis III [in Downloaddatei vorhanden]

A. Einleitung 1

B. Der Weg zur Grundgesetzänderung 1

I. Erste Formen des Tierschutzes in Deutschland 1
II. Diskussionen anlässlich der deutschen Einheit 2
III. Erste Fortschritte auf Länderebene 3
IV. Gesetzesinitiativen nach der Bundestagswahl 1998 3
V. Die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz 2002 4

C. Streit über den Verfassungsrang von Tierschutz vor der Grundgesetzänderung 5

I. Herleitung aus der Präambel 6
II. Herleitung aus der Menschenwürdegarantie des Art. 1 I GG 6
III. Herleitung aus Art. 2 GG 7
IV. Herleitung aus dem Umweltschutz (Art. 20a GG a.F.) 7
V. Herleitung aus der Gesetzgebungskompetenz (Art. 74 Nr. 20 GG) 8
VI. Ergebnis zum Streit über den Verfassungsrang des Tierschutzes 8

D. Die künftige Bedeutung des Staatsziels Tierschutzes 8

I. Zur Rechtsnatur von Staatszielbestimmungen 9
II. Auswirkungen für die Legislative 9
III. Auswirkungen für die Exekutive 10
IV. Auswirkungen für die Judikative 11

1. Tierschutz und die Forschungsfreiheit 11

a) Schutzbereich der Forschungsfreiheit 12
b) Eingriff 12
c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs 12
aa) Staatsziel Tierschutz ein Rechtswert mit Verfassungsrang? 13
(1) Vergleich mit dem Sozialstaatsprinzip 13
(2) Vergleich mit dem Umweltschutzprinzip 13
bb) Folgerungen aus dem Verfassungsrang des Tierschutzes 14

2. Tierschutz und die Lehrfreiheit 15

a) Kontrollfunktion der Behörden 16
b) Konflikte mit Gewissensfreiheit von Studierenden 16
Exkurs: Zur Bindungswirksamkeit von Gerichtsentscheidungen 17

3. Tierschutz und die Kunstfreiheit 18

4. Tierschutz und die Religionsfreiheit 19

a) Die Regeln des Schächtens 20
aa) Islam 20
bb) Judentum 20
b) Entscheidungen der Rechtssprechung zum Schächten 20
aa) Entscheidung des BVerwG vom 15.06.1995 20
bb) Entscheidung des BVerwG vom 23.11.2000 21
cc) Entscheidung des BVerfG vom 15.02.2002 22
dd) Kritik an den Entscheidungen 22
c) Die neue Rechtslage durch den Verfassungsrang des Tierschutzes 23

5. Tierschutz und Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt 25

E. Fazit 26

 

 

 

 

A. Einleitung

In der Juristerei können wenige Buchstaben viel verändern. Genau um elf Buchstaben wurde jahrelang mitunter sehr leidenschaftlich gestritten, bis am 17.05.2002 der Bundestag mit einer überwältigten Mehrheit beschloss das Grundgesetz, genauer den Art. 20a GG, um die drei Worte „und die Tiere“ zu ergänzen. Wenig später stimmte auch der Bundesrat diesem zu.

Diese Arbeit beschäftigt sich nach einem kurzen historischen Abriss des Weges bis hin zur Ergänzung des Grundgesetzes und einem Überblick über die vorherigen Diskussionen, ob der Tierschutz nicht schon Verfassungsrang hatte, vor allem mit den Auswirkungen, welche diese elf neuen Buchstaben in Artikel 20a GG, genau bringen werden. Dabei werden vor allem die Auswirkungen der Grundgesetzänderung auf die unbeschränkt gewährleisteten Grundrechte der Kunstfreiheit, der Lehr- und Forschungsfreiheit, sowie der Religionsfreiheit im Vordergrund stehen. In diesen Bereichen gab es in der Vergangenheit zahlreiche Urteile, bei welchen die Gerichte unter den neuen Voraussetzungen bei der Beurteilung des Falles unter Umständen zu einem anderen Ergebnis kommen könnten.

B. Der Weg zur Grundgesetzänderung

Am 21. Juni 2002 war es geschafft: Nachdem schon am 17. Mai 2002 der Bundestag mit 543 von 577 abgegebenen Stimmen (19 Abgeordnete stimmten dagegen, 15 enthielten sich und 90 waren abwesend), und damit mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit, für die Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz stimmte, passierte nun auch die Grundgesetzänderung den Bundesrat, ebenfalls mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Damit ist Deutschland der erste Staat in der EU der den Tierschutz in die Verfassung aufgenommen hat.1 In Europa hat der Tierschutz davor schon in die Verfassungen der Schweiz, Kroatiens, Sloweniens und der Ukraine Eingang gefunden.2

I. Erste Formen des Tierschutzes in Deutschland

Bis zu dieser Entscheidung am 21. Juni war es aber ein langer Weg, der - wenn man es genau nimmt - schon im Jahr 1839 begann, also mehr als ein Jahrhundert bevor es das Grundgesetz überhaupt gab. In diesem Jahr gründete sich in Nürnberg der „Verein zur Verhinderung von Tierquälerei“, nur zwei Jahre später folgte ein „Münchner Verein gegen Tierquälerei“.3 Diese Vereine waren die ersten Vorläufer des deutschen Tierschutzbundes, der 1948 in Frankfurt gegründet wurde.4

Wenn man noch weiter zurück geht, sieht man sogar, dass der Codex Hammurabi, das älteste uns bekannte Gesetzeswerk des Königs Hammurabi von Babylonien (1728 – 1686 v. Chr.), ein Verbot für Tierhalter enthielt, ihre Tiere übermäßig arbeiten zu lassen.5 Auch aus dem antiken Griechenland sind drakonische Bestrafungen für Tierquälereien überliefert.6 In Deutschland gab es zum ersten Mal 1838 (also fast einhergehend mit der Gründung des ersten Tierschutzvereins) eine Form des Tierschutzes. Das Quälen von Tieren wurde unter Strafe gestellt, allerdings nur, wenn dadurch ein öffentliches Ärgernis erregt wurde.7 Das erste Tierschutzgesetz folgte dann am 24.11.1933 mit dem Reichstierschutzgesetz.8 Dieses Gesetz galt bis zum Jahre 1972 weiter.

In diesem Jahr raffte sich der Gesetzgeber endlich auf, ein neues Tierschutzgesetz zu erlassen, welche die entstandenen Probleme bezüglich Massentierhaltung und Tierversuchen lösen sollte. Leider blieb es beim „sollte“, denn dem ersten Tierschutzgesetz der Bundesrepublik Deutschland lag zwar ein richtiger Kern zugrunde, aber es bestand eine tiefe Kluft zur gänzlich entgegengesetzten Praxis.9 Deshalb folgten in den Jahren danach immer wieder Gesetzesinitiativen einzelner Bundesländer, oder der SPD und später auch der Grünen, die aber nur zum kleinen Teil erfolgreich waren.

II. Diskussionen anlässlich der deutschen Einheit

[...]


1 Caspar/Geissen, NVwZ 2002, 913.
2 Hillmer, S. 138.
3 Informationen aus: Durchblick - Das aktuelle Lexikon: http://www.politikerscreen.de/lexikon/lexikon_detail.asp?ID=376
4 Ebd.
5 von Loeper in Kluge, TierSchG, Einf Rn. 21.
6 von Loeper in Kluge, TierSchG, Einf Rn. 22.
7 von Loeper in Kluge, TierSchG, Einf Rn. 33.
8 von Loeper in Kluge, TierSchG, Rinf Rn. 34.
9 Eingehend dazu: von Loeper in Kluge, TierSchG, Einf Rn. 71ff.


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