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Diploma Thesis, 2000, 176 Pages
Author: Sandra Schmidt
Subject: Theology - Practical Theology
Details
Tags: Wiederverheiratet, Geschiedene, Kirche, Christliches, Lebenswissen, Lebenshilfe, Umbruchssituation
Year: 2000
Pages: 176
Grade: 1,3
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-22700-1
File size: 5974 KB
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Excerpt (computer-generated)
Katholische Universität Eichstätt Eichstätt
Fakultät für Religionspädagogik Sommersemester 2000
und Kirchliche Bildungsarbeit
- FHSt -
Thema:
Wiederverheiratet-Geschiedene und die Kirche -
Christliches Lebenswissen als Lebenshilfe
in einer bestimmten partnerschaftlichen Umbruchssituation
Diplomarbeit
gefertigt im Rahmen des Faches Moraltheologie
Mit Genehmigung der Prüfungskommission der Fakultät für Religionspädagogik und
Kirchliche Bildungsarbeit - FHSt - der Katholischen Universtiät Eichstätt
vorgelegt am 15.05.2000
von
Hofmann Sandra
Inhaltsverzeichnis
0. Vorwort ... 1
1. Kein Randproblem, sondern zentrales Thema ... 5
1.1 Statistische Daten zu Wiederverheiratet-Geschiedenen ... 5
1.1.1 Ehescheidungsstatistiken ... 6
1.1.2 Wiederheiratsstatistiken ... 7
1.1.3 Soziologische und psychologische Folgerungen aus den Zahlen ... 7
1.2 Scheitern am lebenslangen Projekt Treue ... 8
1.3 Bedarf an pastoraler Sorge ... 10
2 Stimmen in der Kirche ... 12
2.1 Dilemma der Seelsorge(r) ... 12
2.1.1 Fallbeispiel ... 12
2.1.2 Situation der Seelsorge(r) ... 13
2.2 Stellungnahme des Familienbundes der deutschen Katholiken in Bayern ... 14
2.3 Der Freckenhorster Kreis ... 16
2.4 Anträge des Bamberger Pastoralgespräches ... 18
2.5 Fazit ... 21
3. Lehramtliche Äußerungen ... 22
3.1 Das Trienter Konzil ... 23
3.1.1 Geschichtliche Situation ... 23
3.1.2 Kanon 7 der Lehrsätze über das Ehesakrament ... 23
3.2 Das II. Vatikanische Konzil ... 24
3.2.1 Das traditionelle vorkonziliare kirchliche Eheverständnis ... 24
3.2.2 Das Eheverständnis in "Gaudium et spes" ... 25
3.3 Die Würzburger Synode (1972-1975) ... 28
3.3.1 Entstehungsgeschichte des Synodenbeschlusses: Christlich gelebte Ehe und Familie ... 28
3.3.2 Beschluss der gemeinsamen Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland ... 29
3.4 Familiaris Consortio ... 30
3.5 Der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK) ... 33
3.6 Der Katholische Erwachsenenkatechismus (Zweiter Band) ... 35
3.7 Schreiben der oberrheinischen Bischöfe ... 36
3.7.1 Die Ausgangsposition des Schreibens ... 36
3.7.2 Inhalt ... 38
3.7.3 Rezeption s42
3.8 Das Schreiben der Glaubenskongregation ... 43
3.8.1 Beginn eines innerkirchlichen Dialoges?! ... 43
3.8.2 Begutachtung des Schreibens ... 43
3.8.3 Reaktion der oberrheinischen Bischöfe ... 45
3.8.4 Die Berichterstattung in den sozialen Kommunikationsmitteln ... 46
3.9 Die Enzyklika Veritatis Splendor ... 47
4. Biblische Perspektiven ... 51
4.1 Das Alte Testament ... 51
4.1.1 Im Anfang 1, 26-28 ... 52
4.1.2 Im Anfang 2, 18-24 ... 53
4.2 Das Neue Testament ... 54
4.2.1 Von der Ehescheidung - Mk 10, 1-12 ... 54
4.2.2 Von der Ehescheidung - Mt 5, 31f ... 56
4.2.3 Von Ehescheidung und Ehelosigkeit -Mt 19, 3-12 ... 57
4.2.4 Vom Gesetz und von der Ehescheidung - Lk 16, 18 ... 58
4.2.5 Jesus und die Ehebrecherin - Joh 7, 53 - 8, 11 ... 59
4.2.6 Ehe mit Heiden und Ehescheidung - 1 Kor 7, 10-15 ... 60
4.3 Resümee ... 61
5. Kanonisches Eherecht ... 64
5.1 Kirchenrechtliche Bestimmungen für wiederverheiratet Geschiedene ... 64
5.2 Die Unauflöslichkeit der Ehe ... 69
5.2.1 Das Eheannullierungsverfahren ... 69
5.2.1.1 Anfragen an das Verfahren ... 69
5.2.1.2 Fallbeispiel ... 70
5.3 Eheverständnis zwischen Vertrags- und Bundesgedanke ... 72
6. Epikie und die römisch-katholische Praxis ... 75
6.1 Begriffsdefinition ... 75
6.2 Geschichtliche Entwicklung der Epikie ... 75
6.3 Fallbeispiel ... 78
6.4 Folgen für die wiederverheiratet Geschiedenen ... 79
7. Die römisch-katholische und die ostkirchliche Praxis ... 80
7.1 Das Eheverständnis in der Ostkirche ... 80
7.2 Scheidung und Wiederheirat ... 81
7.3 Die Oikonomia-Spiritualität ... 83
7.4 Ökumenische Perspektiven ... 84
8.Moraltheologische Standpunkte ... 86
8.1 Eine offenere Sichtweise ... 86
8.2 Sittliche Bewertung der Zweitehe ... 88
8.2.1 Schwierigkeiten bei der Urteilsbildung ... 88
8.2.2 Die Bedingungen für eine Aussöhnung mit der Kirche ... 88
8.3 Scheidung und Wiederheirat aus der Sicht Eugen Drewermanns ... 92
8.3.1 Irrwege der Liebe ... 93
8.3.2 Das Scheitern einer Ehe aus psychoanalytischer Sicht ... 94
8.3.3 Folgerungen für die katholische Sicht der Ehe ... 97
8.3.4 Literarisches Fallbeispiel ... 100
8.4 Ergebnis ... 102
9. Pastoraltheologische Überlegungen ... 104
9.1 Grundsätze einer Pastoral an wiederverheiratet Geschiedenen ... 106
9.2 Bestandsaufnahme der Lebenssituation wiederverheiratet Geschiedener ... 110
9.2.1 Scheidungserlebnisse ... 111
9.2.2 Wiederheirat ... 114
9.2.3 Erwartungen und Wünsche an die Kirche ... 117
9.3 Die heilende Kraft des Glaubens ... 118
10. Pastorales Gesamtkonzept für Wiederverheiratete bzw. Wiederheiratende ... 121
10.1 Kurs für Paare, die ein zweites Mal heiraten ... 121
10.2 Planung, Vorbereitung und Durchführung ... 122
10.3 Chancen und Grenzen der Kurswoche ... 125
10.4 Verlaufsplanung ... 129
10.5 Arbeitseinheiten ... 130
10.6 Möglichkeiten in den Pfarreien ... 136
11. Nachwort ... 137
12. Literaturverzeichnis ... 139
12.1 Primärliteratur ... 139
12.2 Sekundärliteratur ... 140
13. Anhang ... 149
0. Vorwort
Die Gruppe der wiederverheiratet Geschiedenen bzw. der Geschiedenen, die wieder heiraten wollen, ist mir durch mein direktes Umfeld bekannt. Noch deutlicher wurde mir die gesamte Problematik der Betroffenen in meiner Praktikumspfarrei. Aus diesem Erfahrungsschatz möchte ich zwei Beispiele anführen.
Eine Frau ca. 40 Jahre alt, drei Kinder und zum zweiten Mal verheiratet. Ihr begegnete ich beim Erstkommunionabend zum ersten Mal, da ihre Tochter in diesem Jahr zur ersten heiligen Kommunion ging. Die Frau bot sich an, eine Tischgruppe zu leiten, obwohl sie ihrer Meinung nach gar nicht geeignet wäre. In der Zeit der Vorbereitung traf ich mich regelmäßig mit ihr, um die Erfahrungen in der Tischgruppe auszutauschen und verschiedene Probleme zu besprechen. Zwischen uns entwickelte sich dann ein sehr freundschaftlicher Kontakt. Bei einem Abendessen in ungezwungener Atmosphäre erzählte sie mir, dass sie zum zweiten Mal verheiratet sei und es aus erster Ehe einen bereits erwachsenen Sohn gibt, zu dem sie nach wie vor guten Kontakt hat. Sie erzählte, dass sie nicht mehr zur Kommunion ginge, da sie dies ja nicht mehr dürfe. Allerdings ist es für sie schwierig, das ihrer Tochter zu erklären. Sie fragt natürlich immer wieder, warum sie nicht zur Kommunion ginge. Für mich ist es nicht einfach, meine Reaktion zu rekonstruieren. Wir haben uns noch lange über ihre erste und ihre derzeitige Ehe unterhalten. Nach diesem Gespräch kam ich zu dem Entschluss, dass es nach sorgfältigen Überlegungen bei ihr läge, ob sie zur Kommunion gehe. Für mich war die lehramtliche Position (bzw. das was ich damals von ihr wusste) hinsichtlich dieses Schicksals und dieser Frau nicht vertretbar.
Ein weiteres Beispiel ist das eines geschiedenen Mannes (45J.). Als ich ihn kennenlernte lebte er mit seiner Freundin und seinem Sohn aus erster Ehe zusammen. Da beide im kirchlichen Dienst arbeiten, ist es ihnen nicht möglich, ihre Beziehung offen zu zeigen. Um Zusammenzuleben bedarf es vieler Heimlichkeiten. Mit diesem Paar hatte ich einige Gespräche, in denen ich spürte, wie hart diese Heimlichtuerei für sie war. Doch diese Art des Lebens wurde ihnen durch die kirchliche Position aufgezwungen. Ob dies ein menschlich tragbarer Weg ist, war für mich sehr fraglich!
Zu diesen beiden Schicksalen kamen in meiner Pfarrei noch viele Fälle von Scheidung und Wiederheirat hinzu. Mir wurde damals bewusst, dass es keine generelle Lösung für diese sehr unterschiedlich gelagerten Lebensgeschichten geben kann. Dennoch hatte ich großes Interesse, mich mit der Thematik "Wiederverheiratet-Geschiedene und die Kirche" auseinanderzusetzen. Einerseits um mich intensiv mit der lehramtlichen Meinung auseinanderzusetzen, andererseits um für Betroffene Möglichkeiten zu finden, die ihnen wirkliche Hilfe bringen können.
Rückblickend auf meine Praktikumserfahrungen kam mir zuerst der Gedanke, ob denn die wiederverheiratet Geschiedenen tatsächlich eine Randgruppe in den Gemeinden sind. Um herauszufinden ob sie eine Randgruppe sind, weil sie zahlenmäßig unterlegen sind oder weil sie durch die kirchliche Position an den Rand gedrängt werden, betrachtete ich mir die Ehescheidungs- und Wiederheiratsstatistiken. Dabei zeigte sich, dass die wiederverheiratet Geschiedenen in den Gemeinden zunehmen und der pastoralen Sorge bedürfen. Sie sind also keine Minderheit, sondern werden bzw. fühlen sich durch die kirchlichen Bestimmungen ausgegrenzt. Doch sie sollten kein Randproblem sein, sondern zum zentralen Thema der Pastoral werden.
Hier zeigte sich, dass die wiederverheiratet Geschiedenen vielerorts schon bewusst in den Köpfen der Seelsorger waren und ihre Situation den Seelsorgern Kopfzerbrechen und Unsicherheit bereitete. Denn sie standen zwischen den harten Schicksalen der Betroffenen und der Gesetzeshärte der Kirche. Wie sollten sie handeln? In vielen Fällen machten sich bei den Seelsorgern Gewissenskonflikte breit. Die Schwierigkeiten der Seelsorger sind den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kirche ebenso vertraut, deshalb äußern sich diese in verschiedenen innerkirchlichen Kreisen zur Thematik der wiederverheiratet Geschiedenen. Die Gläubigen machen sich zu Anwälten der Betroffenen, sie rühren sich und stellen Anträge. Hinsichtlich dessen war es für mich nun an der Reihe zu schauen, was denn in Rom zu dieser Frage passiert ist, nachdem es so viele Anträge von innerkirchlichen Gruppen, von Betroffenen und Seelsorgern gab.
Bei den lehramtlichen Äußerungen war es mir zunächst wichtig das Trienter Konzil zu betrachten, das die ostkirchliche Praxis tolerierte. Im weiteren Verlauf nahm ich ein grundlegendes Dokument der Kirche unter die Lupe (Gaudium et spes), um dann auf dessen Umsetzung bzw. Konkretisierung in der Würzburger Synode einzugehen. Nun folgten die beiden Katechismen (Katechismus der Katholischen Kirche und der Katholische Erwachsenenkatechismus), die eine sehr unterschiedliche Sicht der Thematik zeigten. Nun betrachtete ich Texte und Schreiben, die sich speziell mit der Problematik von wiederverheiratet Geschiedenen auseinandersetzen. Die Enzyklika "Veritatis Splendor" diente zu einem zusammenfassenden Rückblick auf die lehramtlichen Schreiben. Die Kritik, die die Enzyklika aufgrund ihres vermittelten Kirchenbildes bekam, bestätigte ganz den Verlauf der Wiederverheiratet-Geschiedenen-Frage zwischen Rom und den oberrheinischen Bischöfen.
Nun stellte sich mir die Frage, ob die Bibelzitate, die hinsichtlich der Problematik in den römischen Schreiben genannt wurden, nicht etwas dürftig wären bzw. zu eng gedeutet sind. Um dies zu beurteilen, betrachtete ich vor allem die neutestamentlichen Stellen zur Ehescheidung. Diese zeigten, dass es bereits Abweichungen von dem Gebot der Unauflöslichkeit der Ehe gab. Zudem kam Jesu barmherzige Haltung gegenüber der Ehebrecherin in Joh 7,53 - 8,11. Mir scheint, dass die lehramtlichen Schreiben aus Rom sich zu sehr auf das Wort Jesu beschränken, als dass sie sein Handeln betrachten.
Nun konnte vielleicht der Blick auf das Kirchenrecht Hilfe schaffen und Möglichkeiten aufzeigen, wie sich die in Zweitehe Lebenden mit der Kirche aussöhnen könnten. Der eröffnete Ausweg des Annullierungsverfahrens scheint nur in wenigen Fällen Hilfe zu bringen. Wobei bezüglich des Kirchenrechtes der Verdacht besteht, dass sich das Eheverständnis des II. Vatikanums noch nicht vollständig durchgesetzt hat. Wäre dies so, könnte es den wiederverheiratet Geschiedenen Hilfe bringen. Nun kam ich mir vor, als stände ich in einer Sackgasse; es geht innerhalb der römisch-katholischen Kirche nicht vorwärts, wohl eher rückwärts.
Also warf ich einen Blick auf Alternativen zu der derzeitigen Praxis Roms. Hier kam zunächst die Tugend der Epikie zutage, die zur römisch-katholischen Kirche gehört, aber kaum Anwendung findet. Aus dieser Tugend ist in der Ostkirche die Oikonomia-Spiritualität herangewachsen. Es gibt also doch Alternativen, die sich ebenso auf die Heilige Schrift stützen, aber den Betroffenen mehr Hilfe bringen könnten. Dennoch sieht es nicht so aus, als würden diese Alternativen in der offiziellen kirchlichen Meinung Frucht tragen.
Was sprechen die Moraltheologen in dieser Sache? Bei ihnen läßt sich auch eine offenere Sicht erkennen, sie verurteilen die Zweitehe kaum als absolut unmoralisch. Hier war es für mich interessant, auch die Sicht Eugen Drewermanns zu rekonstruieren, der das Ende einer Ehe als tragische Verstrickung ansieht. Die Kirche hingegen habe eine zu verkürzte Sicht der Ehe, die sich durch die "harten" Bestimmungen für wiederverheiratet Geschiedenen zeigt. Die Kirche sollte gegen die Angst der Menschen, die ihre Ehen zerstört hat, vorgehen und ihnen Geborgenheit vermitteln, damit die zweite Ehe gelingen kann. Ein Wegkommen von der Härte, die Karenin seiner Frau gegenüber zeigt und die Menschen mitten im Leben "töten" kann, sollte das Ziel sein. Nach diesen verschiedenen Sichtweisen aus den innerkirchlichen Gruppen, aus den lehramtlichen Schreiben, der Kanonistik und der Moraltheologie, kommt der Blick in die Pastoraltheologie.
Wie wird hier mit den Menschen, die in zweiter Ehe leben umgegangen, wie werden sie gesehen? Hier scheint bereits eine offenere Sichtweise zu bestehen. Die Gruppe der wiederverheiratet Geschiedenen wird ernst genommen, um ihnen wirklich helfen zu können, betrachten die Pastoraltheologen zunächst die Lebenssituation der wiederverheiratet Geschiedenen.
Aus all diesem hat sich die Idee entwickelt, einen "Ehevorbereitungskurs" für Paare, die sich ein zweites Mal trauen, zu gestalten. Dahinter steht die Absicht ihrer besonderen Situation gerecht zu werden und ihnen hoffentlich ein zweites Scheitern zu ersparen.
Es gilt also, die Betroffenen ernst zu nehmen und sie anzusprechen, um ihnen das Gefühl des Gehalten-seins in der Kirche spüren zu lassen. Dies ist auch meine Absicht, die in meiner Arbeit zum Ausdruck kommen soll: die Betroffenen ernst nehmen; sie annehmen, so wie sie sind und ihnen Hilfen innerhalb der Kirche anzubieten.
[...]
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