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Die Europäische Fusionskontrolle

Termpaper, 2002, 26 Pages
Author: Jeannine Bansemer
Subject: Economics / Business: Political Economics

Details

Category: Termpaper
Year: 2002
Pages: 26
Grade: 1,7
Language: German
Archive No.: V19319
ISBN (E-book): 978-3-638-23470-2
ISBN (Book): 978-3-640-12796-2
File size: 117 KB

Abstract

In den letzten Jahren sind Meldungen über Fusionspläne von immer größer werdende Unternehmen kaum noch aus der Presse wegzudenken, entweder um sich auf neuen Märkten neu zu positionieren oder um auf ihrem Markt eine größere Marktstellung zu erlangen. Das externe Wachstum, also die Fusion mit einem anderen Unternehmen ist dabei interessanter, da Wachstum aus eigener Kraft mehr Geld und Zeit erfordert. Der Zukauf von Unternehmen ist nicht nur kostengünstiger, sondern erfordert auch nicht zwangsläufig eine neue Positionierung der Produkte, da die Akzeptanz der Kunden für ein bestehendes Produkt meist schon gegeben ist. Um die Gefahr von Monopolen sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt kontrollieren zu können, bedarf es europäischer Wettbewerbspolitik. Seit der Einführung der Fusionskontrollverordnung im Jahre 1989 verfügt die Europäische Union über ein vollfunktionsfähiges Wettbewerbsrecht, dass aus den drei Säulen: - Kartellverbot - Missbrauchsaufsicht - Fusionskontrolle besteht. Seit der Einführung der präventiven Fusionskontrolle hat die Kommission, welche die Wettbewerbspolitik ausführt, nun ein Regelwerk um alle Wettbewerbsbedenklichen Tatbestände zu prüfen und gegebenenfalls zu Untersagen, um einen funktionierenden Markt zu gewährleisten. An der Bedeutung und Zahl der jährlichen Anmeldungen ist zu sehen, dass ein solches Regelwerk aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken ist, da nicht nur Kunden, sondern auch die Unternehmen selbst unter Umständen von einer Fusionskontrolle profitieren können. Diese Arbeit versucht nun einen Einblick in die Fusionskontrollverordnung und in die Arbeitsweise der Kommission bezüglich Unternehmenszusammenschlüssen zu geben. Dafür wird im 2. Kapitel auf die Gründe, die zu einer europäischen Fusionskontrolle führten eingegangen. Im dritten Kapitel ist die Entwicklung der Europäischen Fusionskontrolle näher beschrieben. Kapitel vier zeigt die Verfahrensweise der Kommission bei angemeldeten Fusionen. Im 5. Kapitel wird ein Überblick über die bisherigen Entscheidungen der Kommission gegeben und im sechsten Kapitel erfolgt dann die Anwendung der Fusionskontrolleverordnung am Beispiel der bisherigen Fusion von Tetra Laval und Sidel.


Excerpt (computer-generated)

Die Europäische Fusionskontrolle

 

 

vorgelegt von: Jeannine Bansemer

Inhalt

1. Einleitung 4

2. Gründe für eine europäische Fusionskontrolle 5

3. Entwicklung der europäischen Fusionskontrolle 7

3.1. Vom ersten Entwurf zur Fusionskontrollverordnung (bis 1990)  7
3.2. Modifikation der Fusionskontrollverordnung (seit 1990)  8

4. Entscheidungsfindungsprozess 10

4.1. Kriterien für eine Fusion gem. der FKVO 10

4.1.1. Umsatzschwellen 10
4.1.2. Umsatzberechnung 10
4.1.3. Zusammenschlusstatbestand 11
4.1.4. Der relevante Markt 11

4.2. Verfahren zur Kontrolle von Fusionen 11

4.2.1. Phase 1 13
4.2.2. Phase 2 13

5. Entscheidungen der Kommission 15

6. Fusion am Beispiel von Tetra Laval SA und Sidel SA 17

6.1 Geschäftsfelder beteiligten Unternehmen 17
6.2 Ablauf der Fusion 17
6.3 Entscheidungsbegründung der Kommission 19
6.4 Klage von Tetra Laval 20

7. Abschließende Betrachtung 22

Literaturverzeichnis 23

Eidesstattliche Erklärung 25

 

 

 

 

 

1. Einleitung

In den letzten Jahren sind Meldungen über Fusionspläne von immer größer werdende Unternehmen kaum noch aus der Presse wegzudenken, entweder um sich auf neuen Märkten neu zu positionieren oder um auf ihrem Markt eine größere Marktstellung zu erlangen. Das externe Wachstum, also die Fusion mit einem anderen Unternehmen ist dabei interessanter, da Wachstum aus eigener Kraft mehr Geld und Zeit erfordert. Der Zukauf von Unternehmen ist nicht nur kostengünstiger, sondern erfordert auch nicht zwangsläufig eine neue Positionierung der Produkte, da die Akzeptanz der Kunden für ein bestehendes Produkt meist schon gegeben ist. Um die Gefahr von Monopolen sowie den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt kontrollieren zu können, bedarf es europäischer Wettbewerbspolitik. Seit der Einführung der Fusionskontrollverordnung im Jahre 1989 verfügt die Europäische Union über ein vollfunktionsfähiges Wettbewerbsrecht, dass aus den drei Säulen:

- Kartellverbot
- Missbrauchsaufsicht
- Fusionskontrolle

besteht. Seit der Einführung der präventiven Fusionskontrolle hat die Kommission, welche die Wettbewerbspolitik ausführt, nun ein Regelwerk um alle Wettbewerbsbedenklichen Tatbestände zu prüfen und gegebenenfalls zu Untersagen, um einen funktionierenden Markt zu gewährleisten. An der Bedeutung und Zahl der jährlichen Anmeldungen ist zu sehen, dass ein solches Regelwerk aus der heutigen Zeit nicht mehr wegzudenken ist, da nicht nur Kunden, sondern auch die Unternehmen selbst unter Umständen von einer Fusionskontrolle profitieren können. Diese Arbeit versucht nun einen Einblick in die Fusionskontrollverordnung und in die Arbeitsweise der Kommission bezüglich Unternehmenszusammenschlüssen zu geben. Dafür wird im 2. Kapitel auf die Gründe, die zu einer europäischen Fusionskontrolle führten eingegangen. Im dritten Kapitel ist die Entwicklung der Europäischen Fusionskontrolle näher beschrieben. Kapitel vier zeigt die Verfahrensweise der Kommission bei angemeldeten Fusionen. Im 5. Kapitel wird ein Überblick über die bisherigen Entscheidungen der Kommission gegeben und im sechsten Kapitel erfolgt dann die Anwendung der Fusionskontrolleverordnung am Beispiel der bisherigen Fusion von Tetra Laval und Sidel.

2. Gründe für eine europäische Fusionskontrolle

Die Globalisierung stellt nationale Wettbewerbshüter und Unternehmen vor das Problem, einen funktionierenden Markt zu erhalten. Unternehmen wollen größer werden und Länderübergreifen agieren und Wettbewerbshüter wollen eine Verfälschung des gemeinsamen Marktes verhindern. In den 80er Jahren führten verschiedene Gründe dazu, dass aus dem Kern der europäischen Wettbewerbspolitik (Art. 85 und 86 EGV) nach zähen Verhandlungen die Verordnung Nr. 4064/89 (im folgenden FKVO genannt) entstanden ist.

1. Problem der nationalen Rechtsanwendung bei grenzüberschreitenden Zusammenschlüssen. Bestehende nationale Fusionskontrollvorschriften konnten die stark zunehmende Zahl grenzüberschreitender Zusammenschlüsse kaum erfassen. Die Durchsetzung nationalen Kartellrechts gegenüber am Zusammenschluss beteiligter Unternehmen aus anderen Mietgliedsstaaten erwies sich als problematisch, sodass es gemeinschaftsweiter Vorschriften bedurfte.
2. Rechtsunsicherheit durch unterschiedliche nationale Regelungen. Die Inhaltliche und rechtstechnische Verschiedenheit bzw. das Fehlen nationaler Fusionskontrollvorschriften führte zu Rechtsunsicherheit bei Unternehmen bzgl. Zusammenschlüssen, die über nationale Grenzen hinausgingen.
3. Harmonisierung nationalen Fusionskontrollrechts durch Gemeinschafts-recht. Vorschriften mit gemeinschaftsweiter Bedeutung bieten zum einen, ein Kontrollinstrument für Mietgliedsstaaten ohne Fusionskontrolle, zum anderen erhöht es den Anreiz, eine entsprechende nationale Regelung zu erlassen. Eine europäische Zusammenschlusskontrolle trägt damit zur Harmonisierung der nationalen Wettbewerbsgesetze bei und kann auch unterhalb des Anwendungsbereichs der gemeinschaftlichen Kontrolle für einheitliche Rahmenbedingungen im Gemeinsamen Markt sorgen.

[...]


 


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