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Diplomarbeit, 2003, 121 Seiten
Autor: Barbara Hillmann
Fach: Sozialpädagogik / Sozialarbeit
Details
Tags: Stärkung, Selbstverantwortung, Jugendlichen
Jahr: 2003
Seiten: 121
Note: 1,3
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-23630-0
Dateigröße: 512 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Stärkung von Selbstverantwortung bei straffälligen Jugendlichen
DIPLOMARBEIT
an der
Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin
vorgelegt von
Barbara Hillmann
Eingereicht am 30. Juni 2003
Gliederung
0. Einleitung ... 5
1. Selbstverantwortung ... 8
1.1 Selbstverwirklichung ... 8
1.1.1 Selbstverwirklichung nach Maslow ... 9
1.1.2 Selbstverwirklichungstendenz nach Rogers ... 14
1.1.3 Selbstverwirklichung nach Frankl ... 17
1.1.4 Ein Vergleich ... 20
1.2 Verantwortung ... 21
1.3 Selbstverantwortung ... 24
1.3.1 Ein Klärungsversuch ... 25
1.3.2 Die Handlungsebene ... 27
2. Das Jugendalter ... 30
2.1 Die Entwicklungsaufgabe der Identitätsausbildung ... 31
2.2 Identitätsdiffusion ... 34
2.3 Gesellschaftliche Entwicklungen ... 36
2.4 Wertvorstellungen der Jugendlichen ... 37
2.5 Identitätsentwicklung und Stärkung von Selbstverantwortung (1. Hypothese) ... 39
3. Delinquenz ... 40
3.1 Begriffsklärung ... 40
3.2 Erklärungsansätze zu den Ursachen von Delinquenz ... 41
3.2.1 Psychologische Theorien ... 41
3.2.1.1 Der entwicklungspsychologische Ansatz ... 41
3.2.1.2 Der psychoanalytische Ansatz ... 42
3.2.1.3 Der humanistisch-psychologische Ansatz ... 43
3.2.1.4 Der lerntheoretische Ansatz ... 43
3.2.2 Soziologische Theorien ... 46
3.2.2.1 Mertons Anomietheorie ... 46
3.2.2.2 Labeling Approach ... 47
3.2.3 Existenzanalyse ... 49
3.3 Aussagen über Jugendkriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik ... 49
3.4 Erscheinungsformen von Delinquenz ... 53
3.4.1 Episode und Doppelleben ... 53
3.4.2 Mehrfach- und Intensivtäter ... 54
3.5 Kriminalität als soziales Problem der Sozialarbeit ... 56
3.6 Kriminalität und Stärkung von Selbstverantwortung (2. Hypothese) ... 59
4. Handlungsstrategien ... 62
4.1 Der Klientenzentrierte Ansatz von Rogers ... 63
4.2 Die Logotherapie ... 66
4.3 Die moralische Erziehung ... 68
4.4 Die Provokative Therapie ... 74
4.5 Das Empowerment ... 79
5. Die Jugendgerichtshilfe ... 85
5.1 Gesetzliche Verankerung und allgemeine Aufgaben ... 85
5.2 Umsetzbarkeit der Stärkung von Selbstverantwortung ... 87
5.2.1 Hindernisse ... 87
5.2.2 Blickrichtung Aufgabenfeld ... 89
5.2.2.1 Die Situationsanalyse ... 90
5.2.2.2 Ambulante Maßnahmen ... 94
5.2.2.3 Verfahrensverhindernde Maßnahmen ... 96
5.2.3 Messbarkeit der Stärkung von Selbstverantwortung ... 101
5.2.4 Zusammenfassende Gedanken (3.Hypothese) ... 102
6. Ergebnisse ... 104
7. Literatur ... 107
Anhang (Interview) ... 110
0. Einleitung
Kern der vorliegenden Diplomarbeit ist das Stärken von Selbstverantwortung bei straffälligen Jugendlichen. Dieses Thema wurde von der Verfasserin gewählt, um ein tieferes Verständnis des Selbsthilfegedankens zu erlangen.
Die Hilfe zur Selbsthilfe stellt innerhalb der Sozialen Arbeit ein großes Leitprinzip dar. Es zielt darauf ab, „eigene Probleme aus eigener Kraft und gemeinsame Probleme mit gemeinsamer Anstrengung zu bearbeiten [und gilt, d.Verf.] als bewusstes Gegenkonzept zu bürokratisch oder professionell organisierter ‚Fremdhilfe’“.1 Daran knüpft sich auch das Subsidiaritätsprinzip an, das unter Berücksichtigung der möglichst weitgehenden persönlichen Entfaltung des Menschen, seiner individuellen Würde, seines individuellen Lebensentwurfs und seiner Bindung an die Gesellschaft, die Verantwortung für Hilfeleistungen der personnäheren Instanz zuspricht.2 Aufgaben, die z.B. von der Person selbst, ihrem Umfeld oder kleineren Vereinen übernommen werden können, werden je nach Personennähe an diese übertragen. Wenn kleinere Einheiten zur Verfügung stehen, sollen übergeordnete Instanzen von der Hilfeleistung absehen. Es findet unter anderem im § 4 des KJHG seinen Niederschlag.
Durch die Stärkung von Selbstverantwortung soll die Verantwortung für die Person der personennahesten Instanz, nämlich ihr selbst übertragen werden. Sie soll befähigt werden die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen, d.h. auch von Hilfestellungen unabhängig zu werden.
Es ist innerhalb der Sozialen Arbeit wesentlich die Eigenverantwortlichkeit zu fokussieren. Nicht, wie es im Gegensatz dazu in der griechischen Mythologie über Prokrustes geschrieben wurde, der Wanderern Schlafstellen gab, die er bei großer Körpergröße in ein zu kleines Bett zwang, indem er ihnen die Gliedmaßen abhackte, oder sie bei geringer Länge solange streckte bis sie in ein großes Bett passten.3 Den Menschen in eine Zwangslage zu versetzen oder in ein Schema zu pressen, würde bedeuten ihn seiner Selbstverantwortung zu berauben.
Die Verfasserin macht sich mit dieser Arbeit auf die Suche nach Handlungsstrategien, die in Abkehr von Zwangausübung Selbstverantwortung stärken.
Ein Tätigwerden des Sozialarbeiters, das sich an den Prinzipien der Selbst-verantwortung orientiert, setzt voraus, dass er den Menschen grundsätzlich als freies, autonomes und selbstentscheidendes Wesen versteht.
Dafür bedarf es der Auseinandersetzung mit der Person, ihrem Selbstverständnis, ihren Bedürfnissen, ihren Zielen und ihrem Lebenssinn. Aus diesem Grund nimmt das Thema Selbstverwirklichung einen großen Raum bei der Auseinandersetzung mit dem Begriff der Selbstverantwortung ein, auf den im ersten Kapitel näher eingegangen wird.
Das Selbsthilfeprinzip stellt ein allgemein übergreifendes Prinzip innerhalb der Sozialen Arbeit dar. Auf dieser Grundlage kommt die Verfasserin zu der Annahme, dass es sich auch in sämtlichen Bereichen der Sozialen Arbeit umsetzen lässt. Um die Umsetzbarkeit exemplarisch zu prüfen, beschäftigt sich diese Arbeit mit dem Bereich der Straffälligenhilfe in Form der Jugendgerichtshilfe. Die Verfasserin geht hierbei von folgenden Kernhypothesen aus:
1. Durch das Stärken von Selbstverantwortung kann der Jugendliche dazu befähigt werden, seine Entwicklungsaufgaben besser zu bewältigen.
2. Das Stärken von Selbstverantwortung ist ein lohnender Weg, Delinquenz entgegen zu wirken.
3. Das Prinzip der Selbstverantwortlichkeit kann in dem Bereich der Jugendgerichtshilfe umgesetzt werden.
Jeder Hypothese ist ein Kapitel gewidmet: So beschäftigt sich das zweite Kapitel mit dem Jugendalter, das dritte mit der Delinquenz und das fünfte mit der Jugendgerichtshilfe. Das vierte Kapitel hat übergreifenden Charakter. Dort kommt es zu einer Auseinandersetzung mit den verschiedenen Handlungsstrategien.
Die Arbeit stützt sich, unter Ausnahme des fünften Kapitels, ausschließlich auf Literaturrecherchen. Im Kapitel zur Jugendgerichtshilfe zog die Verfasserin ihre Informationen neben der Literatur auch aus den persönlichen Erfahrungen, die sie während eines Praktikums in der JGH Siegen gesammelt hat und aus einem Interview, das sie mit einem Mitarbeiter dort geführt hat. Dieses Interview ist im Anhang angeführt.
Mit dieser Gliederung entschied sich die Verfasserin für eine allgemeinere Darstellung des Themas Selbstverantwortung. Sie wählte diesen Zugang um eine grundlegende Transparenz der Zusammenhänge zu erreichen, und um bei ihrer späteren Arbeit ein möglichst breitgefächertes Handlungsrepertoire zur Verfügung zu haben.
In Bezug auf die Personenbezeichnungen verwendet die Verfasserin generell die männlichen Formen, da sie eine Vereinfachung der Arbeitweise ermöglichen. Wenn z.B. vom Sozialarbeiter gesprochen wird, dann schließt die Verfasserin hier die Sozialarbeiterinnen mit ein. Diese Vorgehensweise hat keine diskriminierende Einstellung zum Hintergrund.
1. Selbstverantwortung
Um zu einer Definition von Selbstverantwortung zu gelangen, wird sich die Verfasserin in diesem Kapitel mit verschiedenen Ansichten zur Selbstverwirklichung und dem Begriff der Verantwortung auseinandersetzen. Sie kommt auf diese Unterteilung aufgrund der wörtlichen Zusammensetzung des Begriffs Selbstverantwortung. Anstelle des "Selbst" knüpft sie an den Begriff der Selbstverwirklichung an, da er einen Prozess beschreibt. Denn Stärkung von Selbstverantwortung bezieht sich auf einen Entwicklungsprozess.
[...]
1 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 1997, S. 815.
2 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge 1997, S. 936.
3 vgl. Pasquay, N. 2002, S. 50 f.
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