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Seminararbeit, 2003, 36 Seiten
Autor: Brigitte Kock
Fach: Pflegewissenschaften
Details
Institut: I. für Gesundheit und Pflege TERTIA-Gruppe
Tags: Gewalt, Altenpflege, Abschlussprüfung
Jahr: 2003
Seiten: 36
Note: sehr gut
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-24031-4
Dateigröße: 127 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Gewalt in der Altenpflege
Facharbeit im Bereich Gerontologie
Vorgelegt für die Abschlussprüfung
Brigitte Kock
Angefertigt im Rahmen der Weiterbildung zur Pflegedienstleitung
Bonn im November 2003
Inhaltsangabe
1. Vorwort 3
2. Gedicht 4
3. Definition 5
4. Gewaltarten 6
4.1 Strukturelle Gewalt 7
4.1.1.Rahmenbedingungen 7
4.1.2.Gewohnheiten 7
4.1.3.Architektur,finanzielle Ressourcen 7
4.1.4.Mangel an Hilfsmitten 7
4.1.5.Personalmangel 8
4.1.6.Mangel an qualifiziertem Fachpersonal 8
4.1.7.Mangelnde ärztliche Versorgung 8
4.2 Personale Gewalt 8
4.2.1.Körperliche Misshandlungen 8
4.2.2.Sexuelle Gewalt 9
4.2.3.Bewegungseinschränkung 9
4.2.4.Gewaltsame Nahrung – und Flüssigkeitszufuhr 9
4.2.5.Seelische Misshandlungen 10
4.2.6.Vernachlässigung und Unterlassen von Unterlassungen 10
4.2.7.Tötung 11
4.3 Kulturelle Gewalt 11
5. Ursachen 13
5.1.Wie entsteht Gewalt? 13
5.2.Was sind die Auslöser von Gewalt an Menschen? 13
6. Lösungskonzepte 15
7. Strafmaße 16
8. Weitere Gewaltebenen 16
8.1 Gewalt Bewohner/ Bewohner 16
8.2.Gewalt Angehörige/Bewohner 17
8.3.Gewalt Bewohner/Pflegepersonal 18
9. AEDL – Darstellung 19
10. Nachwort 21
11. Checkliste 22
12. Quellennachweise 35
13. Erklärung 36
Anlage
1.Vorwort
In den Medien wird immer wieder über Gewalt an alten Menschen berichtet. Außenstehende, die nur wenig Einblick in die Gegebenheiten eines Altenpflegehe imes haben ,reagieren mit Recht entsetzt.
Dank des Umbruchs in der Altenpflege und den Kontrollen durch den Medizinischen Dienst und die verstärkte Präsenz der Heimaufsicht wird Gewalt jedoch zunehmend aufgedeckt und rechtlich verfolgt.
Zudem wird durch die zunehmende Transparenz in die Abläufe der Altenheime jedermann Einblick gewährt, so dass auch immer häufiger Gewalttaten ans Tageslicht kommen .
Trotzdem geschehen immer wieder Handlungen, die das potentielle Opfer in seiner Würde verletzen, seine Lebensqualität beeinträchtigen und ihm an Leib und Seele Schäden zufügen, die oft irreversibel sind.
Bei meinen Vorbereitungen habe ich festgestellt, dass unter Gewaltdefinitionen auch Handlungen fallen, die ich vorher nicht damit in Verbindung gebracht habe. Ich möchte in dieser Abhandlung bevorzugt das Thema „Gewalt gegen Alte Menschen „ behandeln, bin mir aber durchaus bewusst, dass Gewalt auch auf anderen Ebenen stattfindet, die ich aber nur kurz anreißen werde.
Die Narren werden geschlachtet,
die Welt wird weise
Die Kranken werden geschlachtet,
die Welt wird gesund
Die Traurigen werden geschlachtet,
die Welt wird lustig
Die Alten werden geschlachtet,
die Welt wird jung
Die Feinde werden geschlachtet,
die Welt wird freundlich
Die Bösen werden geschlachtet,
die Welt wird gut
Erich Fried
3. Definition
Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum Opfer wird, d. h., vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben. Gewalt heißt also, dass ein ausgesprochenes oder unausgesprochenes Bedürfnis des Opfers missachtet wird. ( RUTHEMANN 1993 )
4. Gewaltarten
Wenn man das Wort Gewalt hört, verbindet man damit zunächst einen körperlichen Angriff . Aber es gibt ganz unterschiedliche Arten von Gewalten, die das potentielle Opfer in seinen Bedürfnissen erheblich einschränken können, denn damit der Pflegealltag möglichst reibungslos verlaufen kann, müssen Regeln und Verhaltensweisen eingehalten werden, ohne dass immer auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner Rücksicht genommen werden wird. Diese Handlungen können den alten Menschen teilweise doch sehr aus seinen Gewohnheiten herausreißen und seine Lebensqualität enorm beeinträchtigen.
Gewalt in der Pflege beginnt eigentlich schon mit dem Heimeinzug. Dieser findet nicht immer aus freien Stücken statt. Der alte Mensch wird aus seinem gewohnten Umfeld herausgenommen. Es ist ihm je nach Heim nicht immer gestattet, seine eigenen Möbel mitzunehmen; er muss eventuell auf sein Haustier verzichten und auch seine zukünftige Nachbarschaft wird eine andere sein. Womöglich muss er sogar sein Zimmer mit einem fremden Menschen teilen.
Er wird vermehrt mit alten Leuten zu tun haben, und es wird ihm vor Augen geführt werden, dass er jetzt selbst dazu gehört, auch wenn er sich noch gar nicht so fühlt. Außerdem wird ihm klar werden, dass dies voraussichtlich sein letzter Wohnort sein wird.
Zudem findet mit dem Einzug in eine Einrichtung eine drastische Änderung des bisherigen Lebens statt. Der komplette Tagesablauf wird jetzt durch Fremde vorgeschrieben; und es wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als die Gegebenheiten zu akzeptieren und mitzuleben. Das fällt häufig schwer, zumal sich mit zune hmendem Alter viele festgefahrene und lieb gewonnene Rituale entwickelt haben, die man auch nicht mehr ablegen möchte.
Gewalt muss nicht immer durch aktives Handeln gekennzeichnet sein. Sie kann z. B. auch darin bestehen, dass erforderliche Handlungen unterlassen werden.
Zudem kann Gewalt nicht nur auf körperlicher Ebene ausgeübt werden und dadurch verletzungsbedingte Auswirkungen haben. Misshandlungen und Ver- nachlässigungen können auch auf seelischer Ebene stattfinden und das Opfer erheblich traumatisieren.
4.1. Strukturelle Gewalt = Indirekte Gewalt.
Diese wird durch folgende Gegebenheiten bestimmt:
4.1.1. Rahmenbedingungen und Vorschriften
Durch bestimmte Klauseln im Heimvertrag können Bewohner in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt werde, z. B. die Pforte wird um 21 Uhr abgeschlossen oder die Besuchszeit ist beschränkt.
4.1.2. Gewohnheiten
Der Bewohner ist es gewohnt, lange zu schlafen, wird aber aufgrund der Gegebenheiten schon um 7.00 Uhr geweckt. Es ist üblich, dass einmal wöchentlich geduscht wird, der Bewohner würde aber lieber baden, und das am liebsten nur einmal im Monat.
4.1.3. Architektur, finanzielle Ressourcen
Die Unterbringung in einem Doppelzimmer , die andauernde Anwesenheit einer fremden Person und der dadurch bedingte Verlust der Privatsphäre finden viele Bewohner als unerträglich.
Architektonische Mängel wie fehlende Rollstuhlrampen, keine Nasszelle im Zimmer, zu kleine oder unzureichend vorhandene Aufzüge behindern den Bewohner in seiner Bewegungsfreiheit und können sein Sicherheitsempfinden stören und seine Sicherheit gefährden.
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