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Gefahrstoffe in der Schule

Other, 2003, 35 Pages
Author: Dr. Herbert Lindner
Subject: Chemistry

Details

Institute: Chemie
Tags: Gefahrstoffe, Schule
Category: Other
Year: 2003
Pages: 35
Language: German
Archive No.: V20259
ISBN (E-book): 978-3-638-24192-2

File size: 2125 KB
Notes :
Diese Arbeit soll Lehrern und Schülern den Einstieg in das Gefahrstoffrecht und den Umgang mit Gefahrstoffen in der Schule erleichtern.



Excerpt (computer-generated)

Gefahrgut / Gefahrstoffe / Biostoffe
Dezember 2003

Gefahrstoffe in der Schule

Stand: 2003/2004
Ort: alle Schulformen
Referent: Dr. H. Lindner

 

Inhalt

Grundsätze der Gefahrstoffverordnung

Rechtlicher Hintergrund

Kennzeichnungen und Symbole

Besondere Regeln in der Schule

R- und S-Sätze

Sicherheitsdatenblatt

Betriebsanweisung

Unterweisung

Schutzmaßnahmen

Hinweise zum Umgang in der Schule

 

Intro

Ebenso wie im Berufsleben sind auch in der Schule Regeln, Vorschriften und Gesetze bei dem Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen einzuhalten. Dies ist nicht nur beschränkt auf den Chemieunterricht, sondern betrifft ebenso den Umgang im Physik- oder Werkunterricht, also immer dann, wenn Chemikalien für die Unterrichtsgestaltung eingesetzt werden. Sowohl der Schulleiter als auch der Fachlehrer haben diese Kenntnisse zum Umgang anzuwenden und in geeigneter Weise dem Schüler zu vermitteln. 

Hier werden die einschlägigen Vorschriften vorgestellt und Hinweise zum Umgang gegeben.

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt

  • Einstufung
  • Kennzeichnung
  • Verpackung
  • Umgang

von gefährlichen Stoffen und Zubereitungen.

Ferner erläutert die GefStoffV Begriffe wie

  • Gefährlichkeitsmerkmale
  • Kennzeichnung
  • Hinweise auf besondere Gefahren und Sicherheitsratschläge (R- und S-Sätze)
  • Sicherheitsdatenblatt (SDB)
  • Betriebsanweisung
  • Ersatzstoffprüfung
  • Gefährdungsbeurteilung

Ausflug in den rechtlichen Hintergrund

Der Umgang mit Gefahrstoffen ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen geregelt, die ineinander übergreifen. Als wichtigste sind zu nennen

  • Chemikaliengesetz (ChemG) vom 6.8.2002
    (Auszug): § 1 Zweck des Gesetzes ist es, den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zu schützen, insbesondere sie erkennbar zu machen, sie abzuwenden und ihrem Entstehen vorzubeugen.
  • Chemikalien Straf- und Bußgeldverordnung vom 25.4.1996
  • Gefahrstoffverordnung vom 4.11.2002 die dazu dient, 15 EGRichtlinien in deutsches Recht umzusetzen.
  • Technische Regeln Gefahrstoffe (TRGS)
  • Richtlinien für Laboratorien (BGR 120; Fassung 1998)
  • Regeln der GUV wie 19.16 „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Umgang mit Gefahrstoffen im Unterricht“
  • Erlasse der KMK / des MSWWF
  • - Strafgesetzbuch (StGB)
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)

Querverweis

Neben der GefStoffV müssen auch die BetrSichV, VbF, ADR, WHG, DVGW-Regeln sowie DIN-Vorschriften berücksichtigt werden.

Begriffsdefinitionen

Gefahrstoffe sind Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die bei der Herstellung, der Gewinnung oder der Verwendung im industriellen sowie im privaten Bereich für den Beschäftigten Gesundheitsgefahren oder sonstige Gefährdungen mit sich bringen.

  • Stoff: chemisches Element oder chemische Verbindung 
  • Zubereitung: Gemisch, Gemenge oder Lösung aus zwei oder mehreren Stoffen
  • Erzeugnis: Stoff oder Zubereitung mit spezifischer Form

Der Umgang mit Gefahrstoffen schließt das Lagern, d.h. Aufbewahren für eine spätere Verwendung mit ein. Arbeitgeber i.S.d. Vorschriften ist vor Ort der Schulleiter. Ihm obliegt die Verantwortung für Organisation, Inhalte und Durchführung des Unterrichts.

Arbeitnehmer in der Schule sind Lehrer und sonstige Beschäftigte. Schüler sind Arbeitnehmer i.S.d. GefStoffV. Maßgebend für die Beurteilung eines Gefahrstoffes sind unterschiedliche Gefährlichkeitsmerkmale. Diese werden durch bestimmte Symbole kenntlich gemacht, den sogenannten Gefahrensymbolen. Diese sollen zunächst warnen vor gefährlichen physikalischen, chemischen und toxikologischen Eigenschaften.

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