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Das deutsche Kaiserreich als Militärstaat

Termpaper, 1997, 19 Pages
Author: Lars Allenstein
Subject: History - Empire, Imperialism

Details

Event: Das Deutsche Kaiserreich 1871-1918
Institution/College: University of Education Weingarten (FB Geschichte)
Tags: Kaiserreich, Militärstaat, Deutsche, Kaiserreich
Category: Termpaper
Year: 1997
Pages: 19
Grade: gut
Bibliography: ~ 9  Entries
Language: German
Archive No.: V2065
ISBN (E-book): 978-3-638-11268-0

File size: 196 KB


Excerpt (computer-generated)

 

PH Weingarten
FB Geschichte

Das Deutsche Kaiserreich 1871-1918

SS 1997

Das Deutsche Kaiserreich als

Militärstaat

Lars Allenstein

02.09.1997

 

 

Inhaltsverzeichnis:

1. Militär und Verfassung

1.1 Kommandogewalt

1.2 Führungspositionen

1.3 Militärverwaltungssachen

1.4 Die Zabern - Affäre

1.5 Der Schlieffen - Plan

2. Innere Ordnung des Militärs

2.1 Das Offizierskorps

2.2 Die Einjährigen

2.3 Das Unteroffizierskorps

3. Konsequenzen

3.1 Schule und Erziehung

3.2 Gesellschaft

4. Literaturhinweise

 

 

1. Militär und Verfassung:

1.1 Die Kommandogewalt

Das Heer des Deutschen Reiches unterstand einer föderalistischen Organisation und bestand aus Kontingenten der einzelnen deutschen Königstümer (Württemberg, Sachsen und Bayern), dem preußischen Heer und der daran angeschlossenen Kontingente der restlichen deutschen Staaten . Es war jedoch kein Kontingentsheer, denn der Oberbefehl, sowie im Frieden als auch im Kriegsfall, lag beim Kaiser. Nur die bayerischen Streitkräfte bildeten im Frieden eine Ausnahme und standen nur im Kriege unter der kaiserlichen Kommandogewalt. Da die Streitkräfte der nicht-königlichen, deutschen Staaten dem preußischen Heer einverleibt worden waren, kann man sagen, dass es sich hierbei um ein preußisches Heer, welches auf das gesamte Reich ausgedehnt worden war, handelte. Dies stellt schon einen ersten Hinweis des starken Einflusses Preußens im Reich dar.
Um bei diesem Heer für gemeinsame Ausbildung, Ausrüstung und Organisation zu sorgen bedurfte es eines militärpolitischem Unitarismus.

Das Militär nahm in der Reichsverfassung eine Sonderstellung ein, ,,Kommandogewalt" genannt. Diese Kommandogewalt lag beim Kaiser und deren Akte waren weder vom Parlament, noch vom Ministerium, noch vom Reichskanzler kontrollierbar oder beeinflußbar.

Thomas Nipperdey spricht hier von einer ,,reinen Königsmacht , arcanum imperii"1

Angelegenheiten der Kommandogewalt waren:

  • innere Angelegenheiten
  • Personalfragen
  • Verordnungen
  • Ausbildungs - und Dienstvorschriften
  • Stationierung
  • Armeebefehle

Die Grenzen der Kommandogewalt waren sehr undeutlich und daher konnte im Zweifelsfalle vieles der Kommandogewalt zu- bzw. untergeordnet werden.

Somit wurde das Militär zur Kaiserlichen Waffe gegen sowohl innere (innenpolitisches Drohpotential), als auch äußere Feinde. Militäreinsätze bei Revolutionen, Staatsstreichen und sogar bei ausgedehnten Demonstrationen waren verfassungsrechtlich falls die Zivilgewalt unfähig oder unwillig zur Ordnungswiederherstellung war. Nach der Zabern - Affäre 1913 wurde diese Verordnung revidiert und ab diesem Zeitpunkt mußte ein Ersuchen durch die Zivilgewalt einem Truppeneinsatz vorausgehen.

 

1.2 Führungspositionen

Führungspositionen im Heer waren die Generale, der Generalstab und (bis 1883) der preußische Kriegsminister. Ihnen war ständig der unmittelbare Zugang zum Kaiser garantiert und niemand außer dem Monarchen hatte Befehlsgewalt über sie. Die Reichsmarine war ursprünglich nur der kaiserlichen Admiralität untergeordnet bis 1889 das Oberkommando mit einer Admiralitätsabteilung (für das Militärische) und das Reichsmarineamt (für Verwaltungssachen) entstanden.

Um sich zu entlasten schuf der Kaiser, neben dem Zivilkabinett, ein Militärkabinett (und im Jahre 1889 das Marinekabinett). Zuerst waren solchen Kabinetten sekretarische Aufgaben zugedacht. Aber die Zuständigkeit und damit die Macht des Militärkabinetts wuchs und entwickelte sich zum militärischen Führungs- und Entscheidungsorgan.

„ Die Chefs von Militär- und Marinekabinett gehörten (...) unter Wilhelm II. zu den eigentlichen Machtträgern im kaiserlichen Reich.“2 Durch eine Umorganisation zugunsten des Militärkabinetts wurde Kriegsminister Kameke 1883 abgesetzt. Diese Teilung der militärischen Führungsämter stärkte außerdem auch die persönliche Position Bismarks im Machtgefüge des deutschen Reiches und die Kommandogewalt des Kaisers.

Während der Regierungszeit Wilhelms II. entstand um ihn herum am kaiserlichen Hof aus zahlreichen militärischen Hofchargen und Adjudanten das sogenannte „maison militaire“, welches offiziell in der Verfassung nicht vorgesehen war, jedoch einen starken Einfluß auf die Entscheidungen des Kaisers hatte.

Aufgrund der Vielzahl der militärischen Führungsstellen (Militär- und Marinekabinett, Generalstab, Kriegsminister, maison militaire, ...) gab es vor dem Jahr 1912 eine nur teilweise einheitliche Verteidigungs- und Rüstungspolitik bzw. strategische Planung. Koordination und Entscheidung lag beim Kaiser, welcher hierbei, trotz Unterstützung durch die Kabinette, größtenteils überfordert war.

[...]


1 NIPPERDEY, Thomas: ,,Deutsche Geschichte 1866-1918, Band II, Machtstaat vor der Demokratie", S. 203. 2. Auflage 1993, Verlag C.H. Beck, München

2 NIPPERDEY, Thomas: „Deutsche Geschichte 1866-1918, Band II, Machtstaat vor der Demokratie“, S. 209, 2. Auflage 1993, Verlag C.H. Beck, München


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