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Seminararbeit, 2003, 25 Seiten
Autor: Andreas Glombitza
Fach: Rhetorik / Phonetik / Sprechwissenschaft
Details
Institution/Hochschule: Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Neuphilologie)
Tags: Rechtspraxis, Anwaltsberuf, Quintilians, Institutio, Oratoria, Redner, Gericht, Proseminar, Macht, Wortes, Rhetorik, Recht
Jahr: 2003
Seiten: 25
Note: 1-2
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-24660-6
ISBN (Buch): 978-3-638-64689-5
Dateigröße: 231 KB
Im Hauptteil werden folgende Themen behandelt: Die Institutio Oratoria: Ein Überblick; Quintilian zur Statuslehre; Die Behandlung der äußeren Beweismittel; Quintilians moralistische Rhetorik; Das Instrumentarium des Anwalts
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Zusammenfassung / Abstract
Quintilians Werk wird anhand ausgewählter Textpartien kritisch nachgezeichnet, um einen Einblick in das römische Rechtsleben und dessen Verhältnis zur Rhetorik zu verschaffen. Der Gesamttext der Institutio Oratoria ist unterteilt in zwölf Bücher: So behandelt Buch I „was der Aufgabe des Lehrers der Rhetorik (des Rhetors) vorausgeht“, Buch II die „Anfangsgründe des Unterrichts beim Rhetor und was über das Wesen der Rhetorik selbst an Fragen besteht“. In den fünf folgenden Büchern werden ausführlich die inventio und dispositio abgehandelt; davon werden Quintilians Einlassungen zur Statuslehre und die Systematik der äußeren Beweismittel Gegenstand näherer Betrachtung sein. Vier weitere Bücher widmen sich „der sprachlichen Darstellung, wozu auch die Lehre vom Gedächtnis und dem Vortrag tritt […].“ Buch XII schließlich soll „das Bild des Redners selbst gestalten“, es soll erörtert werden „wie seine Lebensführung sein soll, welche Gesichtspunkte für die Übernahme, Vorbereitung und Durchführung der Prozesse gelten, welches die wirkungsvollste Stilart ist, wann man der Gerichtspraxis ein Ende setzen soll, und welche Studien sich anschließen.“ Buch XII soll ebenfalls Gegenstand genauerer Untersuchung sein, um einen Begriff von Quintilians "rhetorischer Ethik" zu gewinnen.
Textauszug (computergeneriert)
Rechtspraxis und Anwaltsberuf in Quintilians Institutio
Oratoria: Der „ideale Redner“ vor Gericht
von Andreas Glombitza
Inhalt
1. Einleitung 2
2. Analyse 2
2.1 Die Institutio Oratoria: Ein Überblick 2
2.2 Quintilian zur Statuslehre 3
2.3 Die Behandlung der Beweismittel aus dem Fall selbst 6
2.4 Quintilians moralistische Rhetorik 11
2.5 Das Instrumentarium des Anwalts 15
3. Ausblick 20
4. Literatur 22
1. Einleitung
Wenn man sich in die theoretische Konzeption der Rhetorik, wie die Antike sie kannte, einarbeiten will, wird ma n wahrscheinlich bei Platons Dialogen beginnen, sich Aristoteles vornehmen und sich schließlich zu Cicero durcharbeiten. Dann aber kommt man an Marcus Fabius Quintilianus nicht vorbei: Der Schulmeister aus der spanischen Provinz Roms legt schließlich ein umfangreiches Werk vor, das den Anspruch erhebt, ein Kompendium des rhetorischen Zeitwissens zu sein und gleichzeitig ein Lehrgang von der Kindheit bis zum Ruhestand des „echten“ Redners. Sein Wissen stützt sich nach eigenen Worten auf zwanzig Jahre Erfahrung als Schulleiter und umfassende Gerichtspraxis auf dem Forum. Quintilian wird im Jahre 71 n. Chr. der erste aus der Staatskasse besoldete Professor für Rhetorik in Rom und Leiter einer Rhetorikschule. Entstanden ist seine Institutio Oratoria oder Ausbildung des Redners in den 90er Jahren des ersten Jahrhunderts, unter der Herrschaft des Domitian, einem als raubeinig, paranoid und unbarmherzig notorischen Kaisers des frühen Imperium Romanum. Quintilian scheint jedoch durchaus sein Auskommen mit ihm gehabt zu haben, war er doch auch noch als Privatlehrer seiner Erben angestellt und erlangte im Jahre 95 sogar konsularische Würde. Beeinflusst war Quintilian vor Allem von Cicero, dem er in vielen Punkten seiner eigenen Systematiken folgt. Diese Arbeit soll Quintilians Werk anhand ausgewählter Textpartien kritisch nachzeichnen und so einen Einblick in das römische Rechtsleben und dessen Verhältnis zur Rhetorik verschaffen.
2. Analyse
2.1 Die Institutio Oratoria: Ein Überblick
Die „Institutio Oratoria“ ist, abgesehen von zwei Büchern mit Deklamationen, bei denen er wohl nur als Editor tätig war, und zwei ebenfalls in Buchform veröffentlichten, aber nicht erhaltenen Vorträgen, Quintilians einziges bedeutendes Werk. Es ist gegliedert in zwölf Bücher, eine Unterteilung die nicht etwa von Scriptoren in Klöstern nachträglich gemacht worden ist, sondern aufgrund der zahlreichen Querverweise im Werk auf Quintilian selber zurückgehen müssen. So behandelt Buch I „was der Aufgabe des Lehrers der Rhetorik (des Rhetors) vorausgeht“1, Buch II die „Anfangsgründe des Unterrichts beim Rhetor und was über das Wesen der Rhetorik selbst an Fragen besteht“2. In den fünf folgenden Büchern werden ausführlich die inventio und dispositio abgehandelt, davon werden wir Quintilians Statuslehre und die Systematik der äusseren Beweismittel näher betrachten. Vier weitere Bücher widmen sich „der sprachlichen Darstellung, wozu auch die Lehre vom Gedächtnis und dem Vortrag tritt […].3“ Buch XII schliesslich soll „das Bild des Redners selbst gestalten“4, es soll erörtert werden „wie seine Lebensführung sein soll, welche Gesichtspunkte für die Übernahme, Vorbereitung und Durchführung der Prozesse gelten, welches die wirkungsvollste Stilart ist, wann man der Gerichtspraxis ein Ende setzen soll, und welche Studien sich anschliessen.“5 Buch XII soll ebenfalls Gegenstand genauerer Betrachtungen werden.
Während sich Quintilians Ausführungen im ersten Buch noch an den Redelehrer richten, spricht er in späteren Abschnitten immer häufiger den bereits erwachsenen Redner an und gibt ihm Ratschläge, immer der von ihm oft beschworenen „ordo naturalis“ folgend, der natürlichen Ordnung der Dinge, die sowohl für sein Werk wie auch für jede Oratio als Gerüst dienen soll. Ausgangspunkt ist dabei die Oratordefinition des Älteren Cato als „vir bonus dicendi peritus“6. Insgesamt fällt Quintilians Lebenszeit in eine schwierige Periode, auch Domitians Vorgänger, etwa Caligula, Claudius und Nero, zählen heute nicht gerade zu den Glanzpunkten der römischen Geschichte. Das Ansehen der Beredsamkeit, früher Grundfeste des römischen Staates, ist schwer angekratzt. Quintilian beklagt dies sowohl in der Institutio als auch in einer verlorenen Schrift „Über die Gründe des Verfalls der Beredsamkeit“. Seine Institutio ist auch als Versuch zu sehen, dieser Tendenz gegenzusteuern.
2.2 Quintilian zur Statuslehre
[...]
1 Quintilian, Ausbildung des Redners: Erster Teil, Buch I-VI, (I,Prooemium, 21), 13
2 Quintilian, Ausbildung des Redners: Erster Teil, Buch I-VI, (I,Prooemium, 21), 13
3 Quintilian, Ausbildung des Redners: Erster Teil, Buch I-VI, (I,Prooemium, 22), 13
4 Quintilian, Ausbildung des Redners: Erster Teil, Buch I-VI, (I,Prooemium, 22) 13
5 Quintilian, Ausbildung des Redners: Erster Teil, Buch I-VI, (I,Prooemium, 22) 13
6 Quintilian, Ausbildung des Redners: Zweiter Teil, Buch V-XII, (XII,1, 1,) 685
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