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Seminararbeit, 2003, 28 Seiten
Autor: Alexandra Schwerin
Fach: Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten
Details
Institution/Hochschule: Universität Leipzig (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Föderalismus, Prüfstand, Seminar
Jahr: 2003
Seiten: 28
Note: 20,0
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-24738-2
Dateigröße: 226 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Der deutsche Föderalismus
auf dem Prüfstand
von Alexandra Schwerin
Übersicht
1. Begriffsklärung- Was ist Föderalismus?
2. Bestandsaufnahme
2.1 Staatsqualität
2.2 Aufgabenteilung/ Gesetzgebungszuständigkeit
2.2.1 Die Aufgaben des Bundes
2.2.2 Die Aufgaben der Länder
2.2.3 Aufgabenverflechtung
3. Die bundesdeutsche Finanzverfassung
3.1 Ausgabenteilung/ Aufgabentrennung
3.2 Steuergesetzgebung
3.3 Verteilung der Steuererträge
3.4 Der Finanzausgleich
4. Die Reformdiskussion
4.1 Diskussionsgrundlagen und Reformbedarf
4.2 " Reföderalisierung"
4.2.1 Stärkung der Landesparlamente und Rückübertragung Gesetzgebung
4.3 Politikentflechtung
4.4 Reform der Finanverfassung
4.4.1 Der Reformbedarf des Länderfinanzausgleiches
4.5 Die Neugliederungsdebatte
4.5.1 Wirtschaftliche Zweckmäßigkeit
4.5.2 Soziales Gefüge
4.5.3 Größe und Leistungsfähigkeit
4.5.4 Folgen und Probleme einer Neugliederung
5. Zukunftschancen des Föderalismus
1. Begriffsklärung - Was ist Föderalismus?
Art. 20 Abs. 1 GG besagt: " Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat". Um die Funktionsweisen und Institutionen in einem solchen bundesstaatlichen System zu beschreiben und zu erklären, müssen zunächst bestimmte Begriffe als bekannt vorausgesetzt werden. Föderalismus ist die Beschreibung für ein " Ordnungsprinzip für ein gegliedertes Gemeinwesen, in dem grundsätzlich gleichberechtigte und eigenständige Glieder zu einer übergreifenden politischen Gesamtheit zusammengeschlossen sind." ( Laufer/ Münch 1997: 14) Die entscheidende und viel zitierte Formel, welches das Prinzip auf den Punkt bringt, lautet Vielfalt in Einheit. Das erfordert einerseits ein gewisses Maß an Homogenität der Mitglieder, damit sich eine Gleichartigkeit herausbilden kann, welche sich über die Ebenen republikanisch, demokratisch, sozial und rechtsstaatlich erstreckt und damit vierfach wirkt, andererseits sollte diese jedoch nicht zu weit gehen, um eine Verschmelzung zu einem Einheitsstaat auszuschließen ( Laufer/ Münch 1997: 14) " Der Föderalismus ist eine Art Vertrag ( lat.: foedus), der auf der gesellschaftlichen Anerkennung von territorial organisierten unterschiedlichen sozialen Identitäten, Interessen und politischen Kulturen beruht." ( Sturm 2001: 8) Dieser Sachverhalt impliziert auch, dass Konflikte, die sich notwendiger Weise aus der Vielfalt ergeben, durch die allgemein anerkannten Spielregeln auf einer friedlichen Basis lösen lassen. Betrachtet man den Föderalismus als ein allgemeines politisches, wirtschaftliches und ethisches Gestaltungsprinzip, so hat er im Zusammenhang mit dem Subsidiaritätsprinzip die Bedeutung des Zuständigkeitsvorrangs der kleineren vor der größeren Einheit ( Reuter 1996: 15), das bedeutet, dass der Staat nur eine subsidiäre Funktion aufweist, da die Zuständigkeiten in erster Linie bei den Gliedern liegen. Diese Erfüllung der eigenen Angelegenheiten findet ihre Grenze im allgemeinen Interesse der höheren Gemeinschaft oder beim Übersteigen der Wirkungsmöglichkeiten der kleineren Einheit. Dem Begriff des Föderalismus als solches ist der des Bundesstaates zugeordnet, welcher sich auf die staatliche Gliederung bezieht. " Der Bundesstaat ist die staatsrechtliche Verbindung nicht-souveräner Gliedstaaten, bei der die völkerrechtliche Souveränität allein beim Zentralstaat liegt." ( Laufer/ Münch 1997: 15) Das bedeutet, dass mehrere Gliedstaaten zusammen den Gesamtstaat bilden ( Bund- Länder), sie jeweils jedoch nicht für sich handlungsfähig sind, sondern erst das " Zusammenwirken macht den Staat aus" ( Reuter 1996: 16) Genauer ausgedrückt stellt der Bundesstaat einen völkerrechtlichen Zusammenschluss dar, bei dem die Gliedstaaten dem Gesamtstaat unterworfen sind, jedoch an dessen Willensbildung beteiligt sind. Zusammenfassen kann man die Merkmale eines Bundesstaates wie folgt nach Rainer- Olaf Schultze ( Politikwissenschaftler):
" (1) die Gliederung des Staates in territoriale Einheiten, (2) die Aufteilung der exekutiven und legislativen Gewalt auf Bund und Gliedstaaten, wobei diese über ein bedeutendes Maß an Autonomie verfügen, (3) die Vertretung der Gliedstaaten im Bundesparlament und deren Beteiligung an der Willensbildung des Bundes, (4) Konfliktlösungen, die auf dem Prinzip des Aushandelns aufbauen und aus Gründen des Minoritätsschutzes zusätzlich häufig qualifizierte Entscheidungsforen erfordern, und (5) Verfassungsgerichtsbarkeit als Schiedsrichter bei Organstreitigkeiten zwischen beiden Ebenen." ( Rainer- Olaf Schultze, Föderalismus, in: Lexikon der Politik, Bd. 3, Die westlichen Länder, hrsg. Von Manfred G. Schmidt, München 1992, Seite 97)
Für die Bundesrepublik Deutschland finden wir die Ausgestaltung des Föderalismus in der Aufteilung in 16 Bundesländer wieder, welche durch eine eigene Verfassung, eigene Regierungen, Parlamente und Verfassungsgerichte gekennzeichnet sind und selbst Staatsqualität besitzen, wobei jedoch der Bund nach Art. 28 GG gewährleisten muss, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates entspricht. ( Sturm 2001: 8) In Art. 79 Abs. 3 GG wird das Prinzip der Bundesstaatlichkeit als unantastbar uns unabänderbar erklärt. Diese Ewigkeitsklausel ist einmalig und es gibt sie in keiner anderen demokratischen Verfassung der Neuzeit. Sie umfasst vor allem vier Elemente: Bestandsgarantie von Bund und Ländern; Staatsqualität der Länder, finanzielle Selbständigkeit von Bund und Ländern und die Mitwirkung der Länder an der Gesetzgebung. Diese sollen im nachfolgenden im einzelnen aufgeführt und erläutert werden, um an ihnen die Ansatzpunkte für eine Reformdiskussion aufzuzeigen.
2. Bestandsaufnahme
2.1 Staatsqualität
[...]
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