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Staatsaufgabe Sicherheit

Scholary Paper (Seminar), 2002, 33 Pages
Author: Alexandra Schwerin
Subject: Politics - Political Systems - Germany

Details

Event: Seminar: Recht und Politik – Staatsaufgaben
Institution/College: University of Leipzig (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Staatsaufgabe, Sicherheit, Seminar, Recht, Politik, Staatsaufgaben
Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2002
Pages: 33
Grade: 1,3
Language: German
Archive No.: V21021
ISBN (E-book): 978-3-638-24740-5

File size: 246 KB


Excerpt (computer-generated)

Staatsaufgabe Sicherheit

 

 

von Alexandra Schwerin

Inhalt

1. Einleitung  4

2. Der Sicherheitsbegriff  4

3. Historischer und ideengeschichtlicher Hintergrund  6

3.1. Sicherheit durch Macht und durch Recht  6
3.2. Sicherheit durch Macht  7

3.2.1. Anthropologische Grundlagen und Naturzustand bei Thomas Hobbes 7
3.2.2. Staatslegitimation durch Sicherheit  9

3.3. Sicherheit durch Recht  12

3.3.1. Menschenbild und Naturzustand bei John Locke  12
3.3.2. Der Staat als Ende des Naturzustands  14

4. Staatszweck "Sicherheit" im Verfassungsstaat des Grundgesetzes  16

4.1. Gewaltmonopol  17
4.2. Rechtsgehorsam  18
4.3. Rechtsschutz  19
4.4. Äußere Sicherheit  19
4.5. Frage der absoluten Sicherheit  20

5. Grundrecht auf Sicherheit?  21

5.1. Rechtsdreieck Staat-Störer-Opfer  21
5.2. Inhalt und Reichweite  21
5.3. Verweisung auf Gesetz  22
5.4. Grundrechts-Status des Eingriffsbelasteten  23
5.5. Grundrechts-Status des Schutzbedürftigen  23
5.6. Schutzpflicht und Ermessen  24
5.7. Fazit  24

6. Sicherheitsbedürfnis vs. Sicherheitsgewährleistung  25

6.1. Sphären der Sicherheitsgewährleistung  26
6.2. Wachsende Prävention  27
6.3. Paradigmenwechsel  27
6.4. Probleme und Konflikte in der Sicherheitssphäre  28
6.5. Anforderungen an eine höhere Effektivität  28
6.6. Entlastung  29
6.7. Sicherheit im Zeichen des Terrorismus  30

7. Inhalt  33

 

 


1. Einleitung

Die Idee des Leviathan geht zunehmend verloren. Der Staat, dem wir die Wahrung der Sicherheit übertragen haben, ist seiner Aufgabe nicht mehr gewachsen. Unsere Gesellschaft ist von Angst und Unsicherheit geprägt. Dabei geht es nicht nur um die Ängste des Einzelnen, sondern vor allem um die Unsicherheit in der politischen und gesellschaftlichen Sphäre. Denn durch wachsendes Misstrauen in den Staat wird der Unterbau der Demokratie ausgehebelt und die Staatsfunktion Sicherheit verliert an Bedeutung, was wiederum zu unkontrollierten Auswirkungen führen kann. Die vorliegende Arbeit soll sich im Rahmen des Seminars "Staatsaufgaben" diesem Thema widmen. Dabei wird zunächst eine Begriffsklärung von Sicherheit vorgenommen, um zu versuchen, seine Dimension zu verdeutlichen. Im zweiten Teil wird auf den historischen und ideengeschichtlichen Hintergrund eingegangen, der die beiden Aspekte der Sicherheit durch Macht und Sicherheit durch Recht beleuchtet. In einem dritten Teil wird die verfassungsrechtliche Ausgestaltung in Deutschland vorgestellt, um die Normen für einen Sicherheitsgebrauch oder -anspruch herauszustellen. Im letzten Teil schließlich soll die Fragestellung des Sicherheitsbedürfnisses versus Sicherheitsgewährleistung aufgeworfen werden, wobei es vor allem um die wachsende Unsicherheit und um sicherheitstheoretische und politische Neuorientierung geht. Die Arbeit versucht, der Staatsaufgabe Sicherheit einen Rahmen zu geben und ihre Möglichkeiten und Grenzen zu benennen.

2. Der Sicherheitsbegriff

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen und ein klassisches Kollektivgut. Der Begriff ist nicht nur normativ hoch aufgeladen, sondern nach Franz Xaver Kaufmann auch "Wortsymbol einer gesellschaftlichen Wertidee" (so zitiert bei Glaeßner 2002: 3). Dabei ist Sicherheit ein soziales Konstrukt, wobei vor allem in den modernen Gesellschaften durch deren schnellen politischen und sozialen Wandel der Wunsch nach Sicherheit eine elementare Hoffnung darstellt. Die staatliche Ordnung ist in erster Linie für die Sicherheitsgewährleistung zuständig, wobei sich Sicherheit und Freiheit immer in einem Spannungsverhältnis befinden. Schon Sigmund Freud bemerkte in "Das Unbehagen der Kultur" 1929: "Der Kulturmensch hat für ein Stück Glücksmöglichkeit ein Stück Sicherheit eingetauscht". (ebd.). In der heutigen Gesellschaft besitzt der Begriff vier Bedeutungsebenen. Zum einen ist Sicherheit die Gewissheit, die Verlässligkeit, das Vermeiden von Risiken und die Abwesenheit von bzw. der Schutz vor Gefahren. Sicherheit ist aber auch Statussicherheit, die Gewährleistung des erreichten Lebensniveau und die Bewahrung der politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse. Sicherheit steht aber auch für das institutionelle Arrangement, welches geeignet ist, innere und äußere Bedrohungen einer sozialen und politischen Ordnung abzuwehren. Als viertes ist die Sicherheit im juristischen Sinne zu nennen, die die Unversehrtheit der Rechtsgüter beinhaltet, diese zu schützen und bei möglicher Verletzung wiederherzustellen. Dies ist Aufgabe der Rechtsordnung und des Staats. "Sicherheit nach Außen und im Inneren eines Gemeinwesens zu garantieren, ist Aufgabe staatlicher Instanzen" (Glaeßner 2002: 4). In diesem Zusammenhang bedeutet Rechtssicherheit der Schutz vor willkürlicher Gewaltausübung und der Beachtung der anerkannten Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens und der individuellen Lebensführung. Doch "ebenso alt wie die Sicherheit gewährleistende Funktion des Staates ist auch die Furcht vor seiner Macht. Sicherheit und Freiheit der Bürger befinden sich stets in einem Spannungsverhältnis" (Glaeßner 2002: 3).

Bull fordert für eine wissenschaftliche Behandlung des Begriffs Sicherheit zusätzlich die Erklärung der Öffentlichen Sicherheit und der Inneren Sicherheit. Unter Verwendung des Allgemeinen Polizei- und Ordnungsrechts von Götz (1993: 41) ist Öffentliche Sicherheit die "Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, der subjektiven Rechte und der Rechtsgüter des Einzelnen sowie der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates und der sonstigen Träger der Hoheitsgewalt". Das bedeutet, dass im Gegenzug zur Privaten Sicherheit die öffentliche alle Sicherheitsbelange eines Gemeinwesens umfasst und "die der Staat (vor allem durch die Polizei) im öffentlichen Interesse nach Maßgabe des objektiven Rechts zu gewährleisten hat" (Erbel 2002: 15). Bei der inneren Sicherheit handelt es sich um die Abwehr politischer und sozialer Unruhen, wobei vorwiegend der innere Notstand gemeint ist und nicht der Schutz vor "normalen Gefahren" (Bull 1994: 14) Dies ist, jedoch ohne Begriffsverwendungen, in den Art. 87 a Abs. 4 und dem Art. 91 Abs. 1 festgehalten, immer vor dem Hintergrund der Einbeziehung des Verfassungsschutzes.

3. Historischer und ideengeschichtlicher Hintergrund

3.1. Sicherheit durch Macht und durch Recht

[...]


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