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Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2003, 24 Pages
Author: Fanny Schubert
Subject: Law - Public Law / Constitutional Law / Basic Rights
Details
Institution/College: Dresden Technical University (Juristische Fakultät)
Tags: Bundeskulturstiftung, Halle, Problem, Staats-, Verwaltungswissenschaftliches, Seminar, Thema, Herausforderungen, Perspektiven, Kulturverfassungs-, Kulturverwaltungsrechts, Deutschland, Europa
Year: 2003
Pages: 24
Grade: 2.3 (gut)
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-25297-3
ISBN (Book): 978-3-638-68703-4
File size: 257 KB
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Abstract
Thema der nachstehenden Arbeit ist die Bundeskulturstiftung als verfassungsrechtliches Problem. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass der offizielle Name der Stiftung Kulturstiftung des Bundes (nachstehend als KSB bezeichnet) lautet. An 1. Stelle ist es sinnvoll, einen allgemeinen Überblick über die KSB zu geben. Im ersten Teil dieser Arbeit wird deshalb insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen: - Was ist die KSB? - Wo sieht sie ihre Aufgaben und Ziele? - Die Gründungsgeschichte: von der Idee einer Nationalstiftung bei Willy Brandt und Günter Grass über die Kulturstiftung der Länder bis zur Gründung der KSB. Ziel soll es hierbei sein, einen Überblick über die KSB zu geben, ihren Aufbau, die Arbeitsweise und die Entstehungsgeschichte, um so auf die eigentliche Problematik dieser Arbeit hinzuführen. Wichtig ist hierbei die Klärung der Fragen, inwiefern eine Institution wie die KSB wirklich in der Lage ist, Kunst und Kultur im nationalen Rahmen zu fördern, ohne mit dem Vorwurf der „Staatskunst“ konfrontiert zu werden oder lediglich als weitere Institution im Dickicht der Kulturbürokratie unterzugehen. Der 2. Teil dieser Arbeit wird sich mit der verfassungsrechtlichen Problematik des Themas auseinandersetzen, wichtige Punkte sind hierbei der deutsche Kulturföderalismus, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in kulturellen Angelegenheiten nach dem Grundgesetz sowie die Frage nach der Kulturhoheit der Länder. Anmerkung des Autors: Die Arbeit in der vorliegenden Form enthält nachträgliche Änderungen (Rechtschreibung sowie Verbesserung der Literaturliste gemäß den Anmerkungen des Dozenten). Es wurden jedoch keine inhaltlichen Änderungen nach der Bewertung vorgenommen! In der Bewertung des Dozenten wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Heranziehen weiterer Literatur (insbesondere die Dissertation von B. Geißler) wünschenswert gewesen wäre.
Excerpt (computer-generated)
Die Bundeskulturstiftung in Halle a.d.S.
als verfassungsrechtliches Problem
von
Fanny Schubert
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis...II
1. Einleitung ...1
2. Die Kulturstiftung des Bundes ... 1
2.1. Die Vorgeschichte der Kulturstiftung des Bundes...1
2.2. Was ist die Kulturstiftung des Bundes? ...3
2.3. Organe und Finanzierung der Kulturstiftung des Bundes...4
2.4. Das Fördersystem der Kulturstiftung des Bundes...5
3. Die Kulturstiftung des Bundes als verfassungsrechtliches Problem – Das Kompetenzproblem...7
3.1. Geschriebene Zuständigkeiten – Art. 73 ff. ...7
3.2. Ungeschriebene Zuständigkeiten ...9
3.2.1. Annexkompetenz...9
3.2.2. Kompetenz kraft Natur der Sache ...10
3.2.2.1. Der Kulturbegriff...10
3.2.2.2. Eingriffsverwaltung vs. Leistungsverwaltung...11
3.2.2.3. Die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes ...12
3.2.2.4. Die Anschütz´sche Formel ...14
3.3. Staatspraxis...15
3.3.1. Art. 35 Einigungsvertrag ...16
3.4. Der Begriff national bedeutsam und seine Handhabung ...18
4. Ergebnisse ...20
Literaturverzeichnis... III
Internetadressen ... IV
1. Einleitung
Thema der nachstehenden Arbeit ist die Bundeskulturstiftung als verfassungsrechtliches Problem. Um Unklarheiten zu vermeiden, wird darauf hingewiesen, dass der offizielle Name der Stiftung Kulturstiftung des Bundes (nachstehend als KSB bezeichnet) lautet. An 1. Stelle ist es sinnvoll, einen allgemeinen Überblick über die KSB zu geben. Im ersten Teil dieser Arbeit wird deshalb insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen:
- Was ist die KSB?
- Wo sieht sie ihre Aufgaben und Ziele?
- Die Gründungsgeschichte: von der Idee einer Nationalstiftung bei Willy Brandt
und Günter Grass über die Kulturstiftung der Länder bis zur Gründung der KSB. Ziel soll es hierbei sein, einen Überblick über die KSB zu geben, ihren Aufbau, die Arbeitsweise und die Entstehungsgeschichte, um so auf die eigentliche Problematik dieser Arbeit hinzuführen. Wichtig ist hierbei die Klärung der Fragen, inwiefern eine Institution wie die KSB wirklich in der
Lage ist, Kunst und Kultur im nationalen Rahmen zu fördern, ohne mit dem Vorwurf der „Staatskunst“ konfrontiert zu werden oder lediglich als weitere Institution im Dickicht der
Kulturbürokratie unterzugehen. Der 2. Teil dieser Arbeit wird sich mit der verfassungsrechtlichen Problematik des Themas auseinandersetzen, wichtige Punkte sind hierbei der deutsche
Kulturföderalismus, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern in kulturellen Angelegenheiten nach dem Grundgesetz sowie die Frage nach der Kulturhoheit der Länder.
2. Die Kulturstiftung des Bundes
2.1. Die Vorgeschichte der Kulturstiftung des Bundes
Die Idee einer Bundeskulturstiftung wurde erstmals 1973 vom damaligen Bundeskanzler Willy Brandt zur Sprache gebracht, der eine Anregung von Günter Grass in einem Schreiben an ihn
vom 18.05.1972 aufnahm. Brandt sagte in seiner Regierungserklärung vom 18.01.1973: „Es würden sich - ... - viele Träume erfüllen, wenn eines Tages öffentliche und private Anstrengungen
zur Förderung der Künste in eine Deutsche Nationalstiftung münden könnten.“1 Dieses Projekt fand auf Bundesebene parteienübergreifend Zustimmung, ebenso wie in Kultur- und Medienkreisen. Im Januar 1974 wurde in Berlin das Entwurfskonzept des Regierenden Bürgermeisters und des Generaldirektors der Berliner Museen vorgestellt, drei Monate später legte der zuständige Bundesinnenminister Werner Maihofer einen entsprechenden Entwurf vor. Trotz dieser viel versprechenden Anfänge konnte das Projekt vor allem wegen der Einwände der Bundesländer, welche um ihre Kulturhoheit fürchteten, in den darauf folgenden Jahren nicht verwirklicht werden. Ursache waren dafür nicht so sehr verfassungsrechtliche Bedenken, sondern vielmehr das Gewirr kultureller Zuständigkeiten, die mangelnde Einigungsfähigkeit und Kompromissbereitschaft zwischen Bund und Ländern und der Widerstand der Alliierten bezüglich des Standortes Berlin. Eine Zeitlang wurden noch Zwischenlösungen diskutiert, doch
Ende 1978 hieß es dann auch von Seiten der Bundesregierung, dass es in näherer Zukunft keine Kulturstiftung geben werde.
[...]
1 Regierungserklärung des Bundeskanzler Willy Brandt am 18. Jan. 1973 vor dem Deutschen Bundestag
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