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Die schulische Integration Behinderter in internationaler Sichtweise: Vergleich zwischen Deutschland und Dänemark

Diploma Thesis, 2003, 127 Pages
Author: Brigitte Frehen
Subject: Pedagogy - Orthopaedagogy and Special Education

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2003
Pages: 127
Grade: 1,3
Language: German
Archive No.: V21943
ISBN (E-book): 978-3-638-25431-1
ISBN (Book): 978-3-638-69760-6
File size: 926 KB
Notes :
Vergleich der Integration Behinderter in das Schulwesen (allgemeine und berufsbildende Schulen) in den Ländern Deutschland und Dänemark, unter Einbeziehung reformpädagogischer und historischer Aspekte. Exemplarische Betrachtung der rechtlichen Grundlagen und Überblick über den aktuellen Integrationsstand (in Deutschland anhand der momentanen Situation in ausgewählten Bundesländern).


Abstract

Um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ wurde das deutsche Grundgesetz am 27.10.1994 ergänzt; dadurch wird der Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung erstmals ausdrücklich im Grundgesetz festgelegt. Inwieweit aber werden behinderte Menschen heute wirklich vor Diskriminierung geschützt und so weit wie möglich in das öffentliche Leben integriert? Dies ist eine Fragestellung, mit der sich diese Arbeit beschäftigt – wobei der Fokus auf der Integration behinderter Menschen in der Schule liegt. Wenn eine Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in der allgemeinen Schule, stattfinde, werden grundsätzlich alle behinderten Schüler, unabhängig von ihrer Behinderungsart, in den allgemeinen Unterricht eingebunden? Wenn dies nicht der Fall ist, anhand welcher Kriterien wählt man aus, welchem behinderten Schüler eine Integration zu Teil wird und welchem nicht? Diesen Fragen wird in dieser Arbeit nachgegangen, bezogen auf die vorhandenen Rahmenbedingungen, die historischen, didaktischen und reformpädagogischen Aspekte sowie die Voraussetzungen von Integration in der Schule – anhand eines Vergleichs zwischen Deutschland und Dänemark. Deutschland ist kein Vorreiter in integrationspädagogischer Hinsicht, aber es fällt auch auf, dass es im Bereich der Schulen in den letzten Jahren einige positive Ansätze zu einer Veränderung gegeben hat. Dies hängt mit immer vielschichtigeren Organisationsformen und Vorgehensweisen in der pädagogischen Förderung zusammen. Ebenso spielen auch die, durch vermehrte Integration und Schulversuche, gemachten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler eine große Rolle. Unterstützt werden die Integrationsbemühungen durch Novellen der einzelnen Landesgesetzgebungen; es gibt vielfach ein Recht auf eine freie Wahl der Schule (allgemeine oder Sonderschule). Jedoch existiert auf Grund der Kulturhoheit der Länder keine allgemeine gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit wird die Situation der schulischen Integration Behinderter in Deutschland dargelegt, um dann im zweiten Teil einen Vergleich zur schulischen Integration in Dänemark zu ziehen. Dieser Vergleich wird in Hinblick auf folgende Faktoren der Integration vorgenommen: Grundlagen, Begriffsbestimmungen, Konzepte, Methoden, Bedingungen, Voraussetzungen, Strukturen und Ziele der Integration. Abschließend erfolgt eine Auswertung des Vergleichs.


Excerpt (computer-generated)

Diplomarbeit

Die schulische Integration Behinderter in internationaler Sichtweise:
Vergleich zwischen Deutschland und Dänemark

Kassel, 27. August 2003

Verfasserin:

Brigitte Frehen

Studiengang: Wirtschaftspädagogik am Fachbereich 10 Berufsbildungs-,
Sozial- und Rechtswissenschaften an der Universität Kassel

 

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung ... 6

Teil I: Schulische Integration Behinderter in Deutschland

2. Was versteht man unter Behinderung und Integration?  ... 9
2.1 Behinderung 9
2.1.1 Verschiedene Definitionen des Begriffs „Behinderung“ ... 11
2.1.2 Sonderschulformen ... 14
2.1.3 Sonderpädagogischer Förderbedarf ... 14
2.2 Integration ... 16

3. Rechtliche Grundlagen der schulischen Integration  ... 18
3.1 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 08.10.1997 ... 18
3.2 Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland ... 19
3.3 Rechtliche Grundlagen in Hessen ... 20
3.4 Rechtliche Grundlagen in Nordrhein-Westfalen ... 23
3.4.1 Gesetz zur Weiterentwicklung der sonderpädagogischen Förderung in Schulen ... 24
3.4.1.1 Schulpflichtgesetz ... 24
3.4.1.2 Schulverwaltungsgesetz ... 24
3.4.2 Verordnung über die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und die Entscheidung über den schulischen Förderort (VO-SF) ... 25

4. Wozu überhaupt Integration?  ... 27

5. Die Entwicklung der schulischen Integration Behinderter  ... 32
5.1 Zeitalter der Aufklärung ... 32
5.2 Zeitalter der Restauration (etwa 1814-1830) ... 32
5.3 Vormärz und ausgehendes 19. Jahrhundert ... 33
5.4 Anfang 20. Jahrhundert ... 33
5.5 Nationalsozialismus ... 34
5.6 Entwicklung nach dem 2. Weltkrieg ... 35

6. Formen, Methoden, Ziele sowie Bedingungen und Voraussetzungen schulischer Integration ... 37
6.1 Integrationsformen ... 37
6.1.1 Einzelintegration ... 38
6.1.2 Integrationsklassen ... 39
6.1.3 Integrationsschulen ... 40
6.1.4 Langzeitklassen/Förder- und Diagnoseklassen ... 40
6.1.5 Kooperative Schulzentren ... 40
6.1.6 Förderzentren und Ambulatorien ... 41
6.2 Methoden der schulischen Integration ... 42
6.2.1 Zielgleicher - zieldifferenter Unterricht 42
6.2.2 Geöffneter Unterricht ... 42
6.2.3 Zusammensetzung einer Integrationsklasse ... 43
6.2.4 Team-Kleingruppen-Modell (TKM) ... 43
6.2.5 Gemeinsame Lernsituationen ... 44
6.3 Ziele der schulischen Integration ... 44
6.4 Bedingungen und Voraussetzungen schulischer Integration ... 45

7. Integration unter didaktischem Gesichtspunkt - Reformpädagogische Impulse  ... 48
7.1 Peter Petersen: Jena-Plan-Schule ... 49
7.2 Maria Montessori: Montessori-Schule ... 51
7.3 Rudolf Steiner: Waldorfschule ... 53
7.4 Berthold Otto: lebensnaher Gesamtunterricht ... 55

8. Aktueller Stand der Integration in ausgewählten Bundesländern  ... 58
8.1 Integrationsmodelle in Berlin ... 58
8.1.1 Rechtliche Grundlagen und Entscheidungsträger für die Gewährung sonderpädagogischer Förderung ... 58
8.1.2 Formen, Zielgruppe und zeitlicher Umfang der Integration ... 59
8.1.3 Umfang der Förderstunden und Ressourcen/Schulhaushalt ... 60
8.2 Integrationsmodelle in Hamburg ... 61
8.2.1 Rechtliche Grundlagen und Entscheidungsträger für die Gewährung sonderpädagogischer Förderung ... 61
8.2.2 Formen, Zielgruppe und zeitlicher Umfang der Integration ... 62
8.2.3 Umfang der Förderstunden und Ressourcen/Schulhaushalt ... 64
8.3 Integrationsmodelle im Saarland ... 65
8.3.1 Rechtliche Grundlagen und Entscheidungsträger für die Gewährung sonderpädagogischer Förderung ... 65
8.3.2 Formen, Zielgruppe und zeitlicher Umfang der Integration ... 66
8.3.3 Umfang der Förderstunden und Ressourcen/Schulhaushalt ... 67

Teil II: Schulische Integration Behinderter in Dänemark

9. Überblick über das dänische Politik -, Sozial- und Bildungssystem  ... 68
9.1 Das politische System Dänemarks ... 69
9.2 Das dänische Sozialsystem (skandinavisches Wohlfahrtsmodell) ... 70
9.3 Das dänische Bildungssystem ... 73
9.3.1 Kindergarten, Kindertagesstätte und Vorschulklasse ... 74
9.3.2. Volksschule/Folkeskole und private Schulen ... 74
9.3.3 Weiterführende Bildungseinrichtungen nach Abschluss der Volksschule ... 76

10. Was bedeuten die Begriffe Behinderung und Integration in Dänemark?  ... 77
10.1 Behinderung ... 77
10.2 Integration ... 80

11. Das Normalisierungsprinzip  ... 82
11.1 Entwicklung des Normalisierungsprinzips ... 82
11.2 Kritische Betrachtung des Normalisierungsprinzips ... 85

12. Rechtliche Grundlagen der schulischen Integration  ... 87
12.1 Das Volksschulgesetz (Lov ons folksskolen) ... 87
12.2 Der Erlass über den Förderunterricht und den sonderpädagogischen Beistand ... 89

13.Die Entwicklung der schulischen Integration Behinderter  ... 90
13.1 Exklusion ... 91
13.2 Separation ... 92
13.3 Integration ... 93
13.4 Inklusion ... 97

14. Durchführung der schulischen Integration  ... 98
14.1 Wie erfolgt die Feststellung und Zuweisung von sonderpädagogischer Förderung und was soll mit ihr erreicht werden? ... 98
14.2 Methoden und Bestandteile integrativen Unterrichts ... 99
14.2.1 Unterrichtsdifferenzierung ... 100
14.2.2 Klassenfrequenz und Team-Teaching ... 101
14.2.3 Regelung der Benotung/Zeugnisse und Versetzung ... 101
14.3 Ziele der schulischen Integration ... 102
14.4 Bedingungen und Voraussetzungen der schulischen Integration ... 103
14.4.1 Finanzierung der Integrationsmaßnahmen ... 104
14.4.2 Umwandlung der Sonderschulen in Sonder-/Förderzentren ... 104
14.4.3 Ausbildung der Lehrer zum Sonderpädagogen ... 105

15. Wie sieht die Wirklichkeit aus?  ... 109

16. Resümee  ... 112

17. Literaturverzeichnis  ... 117

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildungen:
1. Ausleseprozesse ... 6
2. Behinderung als Kategorie ... 11
3. Formen der Integration ... 38
4. Peter Petersen ... 49
5. Maria Montessori ... 51
6. Rudolf Steiner ... 53
7. Berthold Otto ... 55
8. Der Aufbau des dänischen Bildungssystems ... 73
9. Behinderung als Dimension ... 77
10. Wissenszentrum ... 79
11. Mittel-Ziel-Struktur des Normalisierungsprinzips ... 84
12. Entwicklungsphasen der schulischen Integration ... 90
13. Inhalte des Studiums zum Volksschullehrer ... 106

Tabelle
1. Europäische Integrationsquoten ... 31

 

 

1. Einleitung


Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. (GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2)

Im europäischen Vergleich ist Deutschland mit einer Integrationsquote von nur 5% integrationspädagogisches Entwicklungsland.

(Hans Eberwein)

Um den Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ wurde das deutsche Grundgesetz am 27.10.1994 ergänzt; dadurch wird der Schutz behinderter Menschen vor Diskriminierung erstmals ausdrücklich im Grundgesetz festgelegt. Es stellt sich nun die Frage, inwieweit behinderte Menschen heute, fast zehn Jahre nach der Ergänzung, wirklich vor Diskriminierung geschützt werden - in der Schule, im Beruf und im alltäglichen öffentlichen Leben. Diese Frage ist relevant, da ca. 10 % der deutschen Bevölkerung als ‚behindert’ gelten - ca. 8 Mio. Behinderte, davon etwa 7 Mio. Schwerbehinderte (Statistisches Bundesamt Deutschland: http://www.destatis.de/basis/d/solei/soleitab11.htm [Stand 2003-04-20]). Werden die Behinderten in der Bundesrepublik Deutschland tatsächlich nicht benachteiligt und stattdessen so weit wie möglich in das öffentliche Leben integriert? Dies ist eine Fragestellung, der ich in meiner Arbeit nachgehen werde – wobei ich den Fokus auf die Integration behinderter Menschen in der Schule lege, denn es gibt in Deutschland etwa 134.000 Schwerbehinderte im schulpflichtigen Alter (Statistisches Bundesamt Deutschland).
Eine weitere Fragestellung in diesem Zusammenhang wird anhand folgender Darstellung deutlich:


Abb. 1: Ausleseprozess (Quelle : Schöler 1999, S. 258)
[Abb. 1 in Downloaddatei enthalten]

Wenn eine Integration behinderter Kinder und Jugendlicher in der allgemeinen Schule erfolgt, in welchem Umfang findet dann eine Integration statt? Eine weitere Frage, die sich stellt, ist, ob grundsätzlich alle behinderten Schüler1, unabhängig von ihrer Behinderungsart in den allgemeinen Unterricht eingebunden werden. Wenn dies nicht der Fall ist, anhand welcher Kriterien wählt man aus, welchem behinderten Schüler eine Integration zu Teil wird und welchem nicht? Diesen Fragen werde ich im Rahmen meiner Arbeit nachgehen, bezogen auf die vorhandenen Rahmenbedingungen, die historischen, didaktischen und reformpädagogischen Aspekte sowie die Voraussetzungen von Integration in der Schule – und zwar in einem Vergleich zwischen Deutschland und Dänemark.

Bezogen auf den oben zitierten Ausspruch von Hans Eberwein wird klar, dass Deutschland nicht gerade ein Vorreiter in integrationspädagogischer Hinsicht ist. Dass hier noch viel getan werden muss, ist offensichtlich, aber es fällt auch auf, dass es z.B. im Bereich der Schulen bezüglich der Integration von Behinderten in den letzten Jahren schon einige positive Ansätze zu einer Veränderung gegeben hat. So wurde zum Beispiel der Begriff der ‚Sonderschulbedürftigkeit’ durch den Begriff ‚sonderpädagogischer Förderbedarf’ ersetzt – dies ist schon ein Hinweis darauf, dass man die Förderung behinderter Schüler nicht mehr alleine als Aufgabe der Sonderschulen ansieht. Vielmehr soll die sonderpädagogische Förderung nach Möglichkeit immer mehr zur Aufgabe der allgemeinen Schulen (auch Berufsbildenden Schulen) werden. Dies hängt mit immer vielschichtigeren Organisationsformen und Vorgehensweisen in der pädagogischen Förderung zusammen. Ebenso spielen auch die, durch vermehrte Integration und Schulversuche, gemachten Erfahrungen mit gemeinsamem Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler eine große Rolle. Unterstützt werden die Integrationsbemühungen durch Novellen der einzelnen Landesgesetzgebungen; es gibt vielfach ein Recht auf eine freie Wahl der Schule (allgemeine oder Sonderschule). Dieses Recht ist allerdings an einen Haushaltsvorbehalt gebunden, wodurch die grundsätzliche Freiheit in der Wahl der Schule wieder eingeschränkt wird. Jedoch gibt es, auf Grund der Kulturhoheit der Länder, keine allgemeine gesetzliche Regelung auf Bundesebene. Hier sei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 08.10.1997 verwiesen, aus dem sich kein gesetzlicher Anspruch auf gemeinsamen Unterricht behinderter und nichtbehinderter Schüler ableiten lässt2. Dies macht deutlich, dass es schwierig ist, einen vollständigen und umfassenden Überblick über die Situation der Integration in Deutschland, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, zu geben. Doch gerade deshalb ist es mein Anliegen, einen möglichst weitreichenden Einblick in die schulische Integration Behinderter zu geben.

Im ersten Teil der vorliegenden Arbeit werde ich auf die Situation der schulischen Integration Behinderter in Deutschland eingehen, um dann im zweiten Teil einen Vergleich zur schulischen Integration in Dänemark zu ziehen. Diesen Vergleich nehme ich in Hinblick auf folgende Faktoren der Integration vor: Grundlagen, Begriffsbestimmungen, Konzepte, Methoden, Bedingungen, Voraussetzungen, Strukturen und Ziele der Integration. Abschließend erfolgt eine Auswertung des Vergleichs.

Strukturell werde ich die Arbeit wie folgt aufbauen: Zunächst werde ich die Begriffe Behinderung und Integration definieren und anschließend die rechtlichen Grundlagen der schulischen Eingliederung aufzeigen. Hier habe ich mich auf Grund der Fülle der verschiedenen Landesgesetze für eine Reduktion entschieden, da die Behandlung der rechtlichen Grundlagen in allen Bundesländern den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Daher werde ich beispielhaft die gesetzlichen Regelungen in den beiden Bundesländern Hessen und Nordrhein-Westfalen ausführlich aufzeigen3. In Kap. 4 lege ich dar, warum behinderte Schüler überhaupt in Regelschulen integriert werden sollen. Nach diesen Ausführungen gehe ich auf die geschichtliche Entwicklung der schulischen Integration in Deutschland ein, um daraufhin zu den grundlegenden Aspekten des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Schüler, wie Formen, Methoden und Ziele, zu kommen. Bevor ich dann in einem letzten Abschnitt des ersten Teils auf einige ausgewählte Integrationsmodelle eingehe, werde ich zuvor die Konzepte einiger bedeutender Reformpädagogen unter integrationsdidaktischem Blickwinkel vorstellen. Bei den aktuell bestehenden Integrationskonzepten richte ich meinen Fokus auf einige ausgewählte und richtungsweisende Modelle, da es auf Grund der Kulturhoheit der Länder eine Fülle verschiedener Ansätze gibt, die ich im Rahmen dieser Arbeit nicht alle präsentieren kann. Ich habe mich daher entschieden, exemplarisch die Modelle der Bundesländer Berlin, Hamburg und des Saarlandes zu behandeln

Im zweiten Teil meiner Arbeit werde ich die Situation der schulischen Integration im Vergleichsland Dänemark vorstellen. Ich beginne mit einem Blick auf das Politik-, Sozial- und Bildungssystem und werde dann die Begriffe Behinderung und Integration sowie das Normalisierungsprinzip definieren. In Kap. 12 und 13 beschäftige ich mich mit den rechtlichen und historischen Grundlagen der Integration. Abschließend lege ich meinen Blickwinkel auf die Durchführung sowie den aktuellen Stand der Integration.
Dies führt mich dann zum letzten Teil meiner Arbeit, einer konstruktiven Auswertung des Vergleichs.

Teil I: Schulische Integration Behinderter in Deutschland

In diesem ersten Teil meiner Diplomarbeit behandele ich die schulische Integration Behinderter in Deutschland und möchte einen möglichst umfassenden Überblick über die Situation geben. Dazu kläre ich einige grundsätzliche Begriffe, anschließend lege ich ausgewählte rechtliche Grundlagen dar und werde im Anschluss daran Gründe darlegen, warum die schulische Integration notwendig ist und woran sie bisher vielfach scheiterte. In einem nächsten Schritt zeige ich die Entwicklung der schulischen Integration auf und erläutere darauf folgend Formen, Methoden, Ziele und Bedingungen eines gemeinsamen Unterrichts von behinderten und nichtbehinderten Schülern. Dies führt mich dann zu einer didaktischen Betrachtung der Integration unter Bezugnahme auf bedeutende Reformpädagogen und ihre heute wieder unter Integrationsaspekten aktuellen und diskutierten Unterrichtskonzepte.

Als Abschluss meiner Ausführungen zur Integration in Deutschland werde ich einige ausgewählte Integrationsmodelle vorstellen um einen Einblick darin zu geben, wie weit die gemeinsame Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Schüler an Regelschulen verbreitet ist und wie und in welchem Umfang sie stattfindet.

2. Was versteht man unter Behinderung und Integration?

Da die Begriffe ‚Behinderung’, ‚Integration’ und ‚sonderpädagogischer Förderbedarf’ für die vorliegende Arbeit grundlegend sind, werde ich in diesem Kapitel versuchen, eine Begriffsklärung vorzunehmen. Diese kann, auf Grund der Vielzahl vorhandener Definitionen, nicht vollständig sein – vielmehr soll verdeutlicht werden, dass es keine eindeutigen, allgemeingültigen Definitionen gibt sondern nur eine Auswahl einiger Erklärungsversuche und Ansätze vorgestellt werden kann. Der Vollständigkeit halber werde ich unter Punkt 2.1.2 die in Deutschland vorkommenden Sonderschulformen nennen, jedoch nicht näher darauf eingehen, da sie nicht in den Fokus meiner Arbeit fallen.

[....]


1 Um einen besseren Lesefluss zu ermöglichen, werde ich in meiner Arbeit nicht zwischen männlicher und weiblicher Form differenzieren; bei Nennung der männlichen Form meine ich jedoch immer auch die weiblichen Angehörigen der jeweiligen Gruppe.

2 Auf die gesetzlichen Regelungen und das Bundesverfassungsgerichturteil werde ich in Kap. 3 eingehen.

3 In Kapitel 8 werde ich auf die gesetzlichen Grundlagen dreier weiterer Bundesländer eingehen.


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