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Außerplanmäßige Abschreibungen nach Handels- und Steuerrecht

Scholary Paper (Seminar), 2003, 24 Pages
Author: Achim Bohlender
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 24
Grade: 1,3
Language: German
Archive No.: V23344
ISBN (E-book): 978-3-638-26483-9

File size: 247 KB
Notes :
Die Seminarabeit wurde im Sommersemester 2003 erstellt und im Rahmen des Seminars an der Fachhochschlue in einer 45 Minuten umfassenden Präsentation vorgestellt.



Excerpt (computer-generated)

Außerplanmäßige Abschreibungen
nach Handels- und Steuerrecht

 


von: Achim Bohlender

Inhaltsverzeichnis

1 HINFÜHRUNG ZUM THEMA 1

2 AUßERPLANMÄßIGE ABSCHREIBUNGEN IN DER HANDELSBILANZ 2

2.1 Wertminderungen im Anlagevermögen 2

2.1.1 Vorübergehende Wertminderungen 3
2.1.2 Dauerhafte Wertminderungen 3

2.2 Wertminderungen im Umlaufvermögen 4
2.3 Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung 4

3 AUßERPLANMÄßIGE ABSCHREIBUNGEN IN DER STEUERBILANZ 6

3.1 Absetzungen für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung 6
3.2 Steuerliche Sonderabschreibungen und erhöhte Absetzungen 7
3.3 Teilwertabschreibung 8

3.3.1 Begriff des Teilwerts 9
3.3.2 Ermittlung des Teilwerts 9

4 MAßGEBLICHKEITSGRUNDSÄTZE 10

4.1 Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz 10
4.2 Umgekehrte Maßgeblichkeit der Steuerbilanz für die Handelsbilanz 11

5 SONDERVORSCHRIFTEN FÜR KAPITALGESELLSCHAFTEN 13

5.1 Außerplanmäßige Abschreibungen 13
5.2 Wertaufholung bei Wegfall des Abschreibungsgrunds 14

6 FAZIT UND AUSBLICK 16

LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 18

ANLAGEN 19

 




 

1 Hinführung zum Thema

Die Aufgabe der Bilanzierung bei einem Unternehmen umfasst u.a. die periodengenaue Ermittlung des betrieblichen Erfolgs. Nur so kann die Buchführung und Bilanzierung zu Informationszwecken herangezogen werden.1 Abnutzbare Anlagegüter besitzen eine mehrjährige Nutzungsdauer und unterliegen einer fortdauernden Wertminderung. Demzufolge können ihre Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht komplett in der laufenden Periode als Aufwand erfasst werden, sondern müssen auf die komplette Nutzungsdauer verteilt werden. 2 Darüber hinaus besteht aber auch die Möglichkeit, dass Anlagegütern, unabhängig davon, ob sie einem fortdauernden Werteverzehr unterliegen oder nicht, am Abschlussstichtag ein niedrigerer Wertansatz beizulegen ist.3

Um diese Wertschwankungen zu erfassen bedient sich das Handelsrecht dem Instrumentarium der Abschreibung. Diese verfolgt zum einen den Zweck, den entstandenen Aufwand planmäßig auf die Nutzungsdauer zu verteilen. Zum anderen werden durch außerplanmäßige Abschreibungen Ereignisse erfasst, die Einfluss auf den Wert des Anlageguts haben. Zudem werden auch unerwartete Wertänderungen berichtigt. Dem handelsrechtlichen Begriff der planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibung stehen im Steuerrecht mit gleicher Bedeutung v.a. die Begriffe der Absetzung für Abnutzung (AfA), Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) und Teilwertabschreibung gegenüber. 4 Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die Darstellung der außerplanmäßigen Abschreibungen im Rahmen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung.

2 Außerplanmäßige Abschreibungen in der Handelsbilanz

Vermögensgegenstände sind gemäß § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen anzusetzen. Liegt der Wert der Vermögensgegenstände des Anlage- oder Umlaufvermögens am Bilanzstichtag unter den fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten, verlangt das Imparitätsprinzip, dass die zu erwartende aber noch nicht realisierte Wertminderung erfasst wird. Dabei muss zwischen einer nur vorübergehenden oder dauerhaften Wertminderung unterschieden werden. 5 Entfallen in späteren Veranlagungszeiträumen die Gründe für den niedrigeren Wertansatz kann dieser gemäß § 253 Abs. 5 HGB dennoch beibehalten werden. Eine Zuschreibung bis maximal zu den fortgeführten Anschaffungskosten wird nicht gefordert.

2.1 Wertminderungen im Anlagevermögen

[...]


1 vgl. Ernst & Young, Rund um die Abschreibung, S. 2
2 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 234f.
3 vgl. Olfert/Ditges/Langenbeck, Bilanzen, S. 192
4 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 235; Anlage 1
5 vgl. Wöhe/Kußmaul, Grundzüge der Buchführung und Bilanztechnik, S. 239


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