Klassische Vertragstheorien (Hobbes, Rousseau, Kant)

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Details

Titel: Klassische Vertragstheorien (Hobbes, Rousseau, Kant)
Autor: Thomas Kaiser
Fach: Wirtschaft - Wirtschaftspolitik
Veranstaltung: Seminar WS 2003/2004
Institution/Hochschule: Philipps-Universität Marburg (Wirtschaftswissenschaften)
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 21
Note: 1,0
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 243 KB
Archivnummer: V23442
ISBN (E-Book): 978-3-638-26563-8

Textauszug (computergeneriert)

Klassische Vertragstheorien (Hobbes, Rousseau, Kant)

 


von: Thomas Kaiser

Inhaltsverzeichnis  I

1. Problemstellung und Untersuchungsgang  1

2. Die Vertragstheorie des Thomas Hobbes (1588 – 1679)  2

2.1 Der Naturzustand  2
2.2 Staatsvertrag und Unterwerfung  3
2.3 Das absolutistische Staatsverständnis bei Hobbes  5

3. Die Vertragstheorie des Jean-Jacques Rousseau (1712 – 1778)  6

3.1 Der Naturzustand  6
3.2 Der Gesellschaftsvertrag  8
3.3 Das demokratische Staatsverständnis bei Rousseau  10

4. Die Vertragstheorie des Immanuel Kant (1724 – 1804)  12

4.1 Der Naturzustand  12
4.2 Die Begründung des Staates  13
4.3 Das vernunftrechtliche Staatsverständnis bei Kant  14

5. Schlussbemerkung  16

Literaturverzeichnis  II

 

 

 

 


1. Problemstellung und Untersuchungsgang

Die politischen Systeme unserer Zeit beruhen grundlegend auf einem Theoriegebäude, dass in wichtigen Teilen im 17. und 18. Jahrhundert durch die Vertragstheorien von Thomas Hobbes, Jean-Jacques Rousseau und Immanuel Kant miterrichtet wurde. Hobbes Hauptwerk „Leviathan oder Stoff, Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates“1 aus dem Jahr 1651 wird oftmals als Anfangspunkt der neuzeitlichen politischen Philosophie und Wendepunkt im Verständnis des Menschenbildes gesehen. Grundlage für die Überlegungen von Hobbes, wie auch derer Rousseaus und Kants, bildet die Annahme des „methodologischen Individualismus“2. Das individualistische Menschenbild sieht den Willen des Menschen als Ausgangspunkt jeder denkbaren politischen Ordnung bzw. Herrschaft an. Nur durch eine selbstbestimmte vertragliche Abmachung kann demnach eine staatliche Ordnung entstehen.

Damit wurde beginnend mit Hobbes das noch im Mittelalter durch die Scholastiker auf der aristotelischen Lehre basierende Paradigma schrittweise abgelöst, nachdem der Mensch in eine von Gott aufgestellte natürliche Ordnung hineingeboren wird und als von Natur aus zur Gesellschaft bestimmtes Wesen in dieser göttlichen Ordnung seinen Platz findet3. Durch das veränderte Menschenbild und die Ablehnung des Gedankens einer göttlichen, natürlichen Ordnung stellt sich für Hobbes, Rousseau und Kant die zentrale Frage nach der Legitimation und den Grenzen staatlicher Ordnung. Dabei ist allen Denkansätzen gemein, dass trotz der Beeinflussung durch die jeweiligen zeitgeschichtlichen Umstände, die Vertragstheorie nicht als Erklärung real existierender gesellschaftlicher Zustände dient, sondern normativ politische Herrschaftsmodelle begründen und rechtfertigen soll4. Hierbei kommen die drei Denker zu unterschiedlichen Ergebnissen in Bezug auf die Ausgestaltung der Gesellschaftsverträge und demzufolge auch zu verschiedenen Staatsverständnissen. Ausgangspunkt aller Überlegungen bildet bei allen die Beschreibung eines fiktiven, vorstaatlichen Naturzustandes, der das Zusammenleben der Individuen ohne durch eine ordnungsstiftende Instanz vorgegebene Regeln beschreibt5.

In dieser Arbeit werden die Vertragstheorien von Hobbes, Rousseau und Kant in kompakter Form dargestellt und Unterschiede der Theorien aufgezeigt. Bei der Darstellung wird chronologisch vorgegangen und zunächst die Vertragstheorie von Thomas Hobbes erläutert (Abschnitt 2). Im Anschluss folgen Rousseau (Abschnitt 3) und Kant (Abschnitt 4). Bei den drei Vertragstheorien erfolgt jeweils zunächst eine Beschreibung des vorstaatlichen Naturzustandes. Im Folgenden wird der staatsbegründende Gesellschaftsvertrag mit seinen Voraussetzungen und Ausgestaltungen dargestellt. Von besonderem Interesse bei der Analyse der Theorien und der Herausarbeitung der Unterschiede in der Argumentation der drei Denker ist das Staatsbild, welches sich aus den geschlossenen Verträgen ergibt. Diesem Punkt widmen sich jeweils die Ausführungen im Anschluss an die Abschnitte über den Naturzustand und den Gesellschaftsvertrag. Vergleichende Betrachtungen der Theorien erfolgen nicht in einem eigenen Abschnitt, sondern werden bei der Darstellung einer zeitlich nachgelagerten Vertragskonzeption mit eingebunden.

2. Die Vertragstheorie des Thomas Hobbes (1588 – 1679)

2.1 Der Naturzustand

[...]


1 Hobbes (1966).
2 Hofmann (1998), S. 257.
3 Vgl. Röhrich (1995), S. 658.
4 Vgl. Kersting (1995a), S. 681.
5 Vgl. Hofmann (1998), S. 258.

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