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Neokonservative Bürgergesellschaft und Zivilgesellschaftlicher Republikanismus

Diplomarbeit, 2003, 164 Seiten
Autor: Erich Gamsjäger
Fach: Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte

Details

Kategorie: Diplomarbeit
Jahr: 2003
Seiten: 164
Note: 1
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V23888
ISBN (E-Book): 978-3-638-26903-2

Dateigröße: 521 KB


Textauszug (computergeneriert)

NEOKONSERVATIVE BÜRGERGESELLSCHAFT UND
ZIVILGESELLSCHAFTLICHER REPUBLIKANISMUS

DIPLOMARBEIT

zur Erlangung des Magistergrades
an der Geisteswissenschaftlichen Fakultät
der Universität Salzburg

eingereicht von

Erich Gamsjäger

Salzburg 2003

 

 

INHALT

VORWORT ...  1

1. EINLEITUNG  ...  2
1.1 Relevanz  ...  2
1.2 Thema  ...  4
1.3 Methoden  ...  8
1.4 Literatur  ...  10

2. (NEO)KONSERVATISMUS  ...  15
2.1 Entwicklung  ...  16
2.2 Definition  ...  19
2.2.1 Begriff  ...  19
2.2.2 Elemente  ...  21
2.2.2.1 Epistemologie  ...  21
2.2.2.2 Geschichtsphilosophie  ...  23
2.2.2.3 Technokratie  ...  26
2.2.2.4 Organologie  ...  29
2.2.2.5 Pädagogik  ...  31

3. BÜRGERGESELLSCHAFTSENTWÜRFE  ...  35
3.1 Andreas Khol  ...  35
3.2 Alois Glück  ...  39
3.3 Lothar Späth  ...  45

4. NEOKONSERVATIVER GEHALT DER BÜRGERGESELLSCHAFTSENTWÜRFE  ...  50
4.1 Andreas Khol  ...  50
4.1.1 Epistemologie  ...  50
4.1.2 Geschichtsphilosophie  ...  52
4.1.3 Technokratie  ...  54
4.1.4 Organologie  ...  56
4.1.5 Pädagogik  ...  58
4.2 Alois Glück  ...  60
4.2.1 Epistemologie  ...  60
4.2.2 Geschichtsphilosophie  ...  63
4.2.3 Technokratie  ...  66
4.2.4 Organologie  ...  70
4.2.5 Pädagogik  ...  73
4.3 Lothar Späth  ...  76
4.3.1 Epistemologie  ...  76
4.3.2 Geschichtsphilosophie  ...  79
4.3.3 Technokratie  ...  82
4.3.4 Organologie  ...  86
4.3.5 Pädagogik  ...  89

5. ZIVILGESELLSCHAFTLICHER REPUBLIKANISMUS  ...  92
5.1 Claude Leforts Politische Philosophie  ...  93
5.1.1 Grundlagen und Entwicklung  ...  93
5.1.1.1 Biographie und Kontext  ...  93
5.1.1.2 Bürokratie  ...  95
5.1.1.3 Ideologie  ...  97
5.1.2 Zivilgesellschaftlicher Republikanismus bei Claude Lefort  ...  100
5.1.2.1 Politisch-Philosophische und historische Grundlagen  ...  100
5.1.2.2 Demokratietheorie  ...  104
5.1.2.3 Menschenrechte  ...  108
5.1.2.4 Totalitarismus  ...  111
5.2 Zivilgesellschaftlicher Republikanismus bei Helmut Dubiel, Günter Frankenberg und Ulrich Rödel  ...  113
5.2.1 Historische Grundlagen  ...  113
5.2.2 Zivilgesellschaft  ...  113
5.2.3 Konflikt  ...  114
5.2.4 Republik  ...  116
5.2.5 Ziviler Ungehorsam  ...  117
5.2.6 Begründung des sozialen Sicherungssystems  ...  118
Exkurs  ...  120

6. ZIVILGESELLSCHAFTLICH-REPUBLIKANISCHE IMPLIKATIONEN NEOKONSERVATIVER GESELLSCHAFTSENTWÜRFE  ...  124
6.1 Gesellschaft  ...  124
6.2 Öffentlich-Politische Sphäre  ...  128
6.3 Konflikt  ...  130
6.3.1 Menschenrechte  ...  135
6.4 Macht – Recht – Wissen  ...  138
6.4.1 Ideologie  ...  140
6.4.1.1 Bürgerliche Ideologie  ...  142
6.4.1.2 Totalitäre Ideologie  ...  144
6.4.2 Zivilreligion  ...  147

7. ZUSAMMENFASSUNG  ...  150

8. LITERATURVERZEICHNIS  ...  156

 

VORWORT

Notwendige Bedingung jedweder Wissenschaft ist die physische Integrität im Sinne des gewährleisteten Funktionierens des Organismus. Die Existenz geht dem Wissen voraus und ihre Erhaltung schafft die Möglichkeit für Erkenntnis für alle Menschen der Gegenwart und Zukunft. Die globale Befriedigung existentieller materieller Bedürfnisse wie die Sicherung der natürlichen materiellen Existenzbedingungen ist Gegenstand verschiedener Einrichtungen der Vereinten Nationen, beispielsweise Weltklimagipfel, Welternährungskonferenz, Artenschutzkonferenzen, deren Ergebnisse häufig wenig befriedigend ausfallen, u.a. weil ökonomische Interessen eine höhere Bargaining Capacity und bessere Lobbies haben als Menschenrechts- oder Umweltschutzorganisationen aus der Zivilgesellschaft. Eine höhere Lebenserwartung, eine egalitäre Vermögensverteilung und eine intakte Umwelt wären zweifellos ein hoher sozialer Gewinn für die große Mehrheit der etwa 6 Milliarden Menschen, jedoch kein privatisierbarer Gewinn für eine kleine Minderheit der globalen Machteliten. Beabsichtigte Verbesserungen benötigen einen auf einschlägiges Bewußtsein gestützten Willen, was unter den Bedingungen einer kulturindustriellen Aufmerksamkeitslenkung und Formierung mit dem Korrelat einer postmodernen aufklärungsfeindlichen Indifferenz zynischer Egoisten und Konsumisten erstweltlicher Provenienz schlechte Verwirklichungschancen hat. Unter diesen Bedingungen werden Bürgergesellschaftsentwürfe publiziert, die ein ideologisches Bewußtsein schaffen wollen, indem sie nicht nur die falschen Probleme benennen, sondern auch falsche Lösungen vorschlagen. Sie geben die Wirklichkeit unter Auslassungen und Verfälschungen wieder und stellen auf dieser Basis an Gesellschaft und BürgerInnen Forderungen, deren Einlösung ökonomische und gesellschaftliche Spannungen verstärken würde. Der Zivilgesellschaftliche Republikanismus ist dagegen als linksliberaler republik- und demokratietheoretischer Ansatz nicht bevormundend angelegt, sondern überläßt die Bewußtseinsbildung und Aufklärung den BürgerInnen selbst und sieht dabei nationalstaatliche Grenzen nicht als verbindlich vor.

1. EINLEITUNG

1.1 Relevanz

Nachdem im Vorwort die persönliche Motivation für die Wahl der Themenstellung angedeutet wurde folgt nun die Erklärung der allgemeinen Relevanz der Bürgergesellschaftsentwürfe und des Zivilgesellschaftlichen Republikanismus.

Die Debatten über die Grenzen des Sozialstaates werden im speziellen von politisch konservativer Seite seit etwa zwei Jahrzehnten geführt. Genährt wurden sie mit verschiedenen Argumenten, wie z B. daß das gebremste Wirtschaftswachstum zu mehr Arbeitslosen und diese wiederum zu höheren Kosten für den Sozialstaat führen würden, daß die staatliche Sozialbürokratie primär eigennutzorientiert und expansiv sei oder daß der Sozialstaat die BürgerInnen zu „Sozialmißbrauch“ und Passivität anrege und er daher überdacht und in der bestehenden Weise nicht mehr weitergeführt werden sollte. Mit dem Zusammenbruch des „real existierenden Sozialismus“ und damit der bipolaren Systemkonkurrenz fiel Ende der 1980er Jahre eine externe ideologische Legitimation für staatlich organisierte materielle Grundsicherung und Ausgleich weg und schwächte die argumentative Basis der Apologeten des Sozialstaats weiter. Dessen Sicherung über höhere Steuern stehen die Auswirkungen von internationalen wirtschaftspolitischen Abkommen und Verträgen gegenüber, die unter der Bezeichnung „ökonomische Globalisierung“ zu Kapitalabwanderungen und in Folge Schwächung der Volkswirtschaft führen würden. Das politische Instrumentarium mit dem eine stagnierende Volkswirtschaft konjunkturell belebt werden kann ist obgrund der Verpflichtungen im Rahmen von EU oder WTO zweifellos begrenzt und wird gegenwärtig v.a. dahingehend aufgelöst, als kurzfristige Budgetsanierung durch Privatisierungen öffentlich verantworteter Sektoren im Bereich der Versorgung mit Grundgütern zu erreichen versucht wird, also Einschränkung der Leistungen des Sozialstaates betrieben wird. Die dermaßen liberalisierten Wirtschaftssektoren sollen internationales Kapital anlocken, welches neben den politischen Rahmenbedingungen auch günstige gesellschaftliche Bedingungen als Standortvorteil einer Volkswirtschaft innerhalb der von manchen Neoliberalen proklamierten „Konkurrenz der Gesellschaften“ vorfinden will, in der postmaterialistische Werthaltungen und hedonistisch-individuelle Lebensentwürfe verpönt sind. In dieser grob vereinfacht geschilderten Konstellation lancieren hochrangige Politiker von ÖVP, CSU und CDU, deren gesellschaftliche Durchdringungskraft gerade in ländlichen Siedlungsräumen groß ist, mit Büchern zur „Bürgergesellschaft“ bzw. „Aktiven Bürgergesellschaft“ präskriptive Gesellschaftsentwürfe mit im Vergleich zu parteipolitisch indifferenten wissenschaftlichen Arbeiten hohen Verwirklichungschancen, zumindest was die Steuerungsmöglichkeiten über implementierte Politik betrifft, weswegen die drei Bürgergesellschaftsentwürfe Untersuchungsobjekt der vorliegenden Arbeit sein sollen.

Die allgemeine Relevanz der Theorie des „Zivilgesellschaftlichen Republikanismus“ liegt v.a. in realhistorischen, demokratie- und verfassungstheoretischen Faktoren. Eine in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erdachte politische Theorie sollte die ihrem Grunde und Ausmaß nach singulären Tatsachen systemkonformer Inhumanität und verursachtem erfahrenem Leid nicht unberücksichtigt lassen. Dieser Prämisse wird der Zivilgesellschaftliche Republikanismus als dezidiert antitotalitäre Theorie gerecht, unbeschadet der umstrittenen Geltung des Totalitarismus-Begriffs. Die Entwicklungsgeschichte der Demokratietheorien im vergangenen Jahrhundert bewegt sich zwischen elitären und partizipationsorientierten Ansätzen, zwischen Weber, Schumpeter, Sartori oder Zolo auf der einen und Bachrach, Pateman, Barber oder Habermas auf der anderen Seite. Während in den ersten Jahrzehnten nach dem zweiten Weltkrieg elitistische Demokratietheorien vorherrschend waren, erlebten in den 1970er Jahren partizipatorische Ansätze einen Aufschwung. Gegenwärtig läßt sich innerhalb derer einerseits eine „republikanische Demokratietheorie mit starken zivilgesellschaftlichen Anleihen ... finden ... Andererseits zeichnen sich die Konturen der deliberativen Demokratietheorie zunehmend deutlicher ab“ (Schaal 2002, S. 529), d.h. der Zivilgesellschaftliche Republikanismus kann als aktuelle und zeitgenössische Demokratietheorie bezeichnet werden, dies auch unter dem Gesichtspunkt seiner Rezeption im deutschsprachigen Raum und zunehmender konkurrenzdemokratischer Elemente in der politischen Kultur Österreichs und teilweise auch Deutschlands. Von den vier unumstrittenen Grundbausteinen der österreichischen Verfassung scheinen aufgrund der spezifischen Bedingungen der Herstellung einer stabilen gesellschaftlichen Ordnung in der Nachkriegszeit v.a. der republikanische aber auch der demokratische gerade im internationalen Vergleich schwach konturiert zu bleiben. Der Zivilgesellschaftliche Republikanismus offeriert diesbezüglich Einsichten in Bedingungen und Ausprägungen einer autonomen Gesellschaft, ausgehend von einem republikanischen Urzustand im postrevolutionären Frankreich bzw. den nordamerikanischen Kolonien, und kann als Entwurf gegen obrigkeitsstaatliche Bevormundung, Minderheitenfeindlichkeit und elitäre Politikentwürfe gelten.

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