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Beweismittelsynopse: Erste Hinweise auf eine Methode zur Überprüfung realer Iurisdictionalität und potentieller Rechtsbeugung

Wissenschaftlicher Aufsatz, 2004, 6 Seiten
Autor: Dr. Richard Albrecht
Fach: Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug

Details

Kategorie: Wissenschaftlicher Aufsatz
Jahr: 2004
Seiten: 6
Sprache: Deutsch
Archivnummer: V23902
ISBN (E-Book): 978-3-638-26915-5

Dateigröße: 128 KB
Anmerkungen :
Der Autor: Richard Albrecht wollte zunächst Lehrer werden (Anglistik; Kunst; Biologie) und wurde nach Erststudium und journalistischer Ausbildung Sozialforscher und Kulturwissenschaftler (Dr.phil.; Dr.rer.pol.habil.) mit den Arbeitsfeldern: Soziologie und Sozialpsychologie von Gerechtigkeit, Recht, Verwaltung, Korruption, Konformität.



Textauszug (computergeneriert)

Beweismittelsynopse: 
Erste Hinweise auf eine Methode zur Überprüfung 
realer Iurisdictionalität und potentieller Rechtsbeugung

Richard Albrecht

Zugegeben: An die Methode der Beweismittelsynopse kam ich parthenogenetisch wie weiland die Jungfrau ans Kind: Ich vertrat, bisher erstmalig, eine junge Frau/Mutter als amtsgerichtlich Geschädigte vor dem Oberlandgericht in einer Eilbeschwerde nicht zuletzt deshalb, weil die professionell-advokatische Prozessvertretung im Vorverfahren so grotten-, genauer und richtig: krottenschlecht (weil auf Kröte bezogen) wie erfolglos war.

In diesem vor dem Amtsgericht Euskirchen im Juli 2001 eröffneten (inzwischen in der sogenannten Hauptsache durch Vergleich formal beendeten) Zivil(prozess)verfahren sind von Anfang an so zahlreiche Grund- und Menschenrechtsverletzungen vorgekommen [1], dass ein weiterer -scheinbar unterrangiger- Aspekt aus der Frühphase der Verfahren bisher noch nicht aufgearbeitet wurde, folglich hier erstmalig angesprochen wird. Es geht um "Legitimation durch Verfahren" (Niklas Luhmann) - jenen Aspekt des übergreifend-allgemeinen Gerechtigkeitstops, der im gegenwärtigen Verständnis von Gerechtigkeit übereinstimmend in der sozialwissenschaftlichen Forschung und im Alltagsverständnis zuförderst mit ´Gerechtigkeit´ verbunden wird: Im etymologischen Sinn nämlich meint ´Gerechtigkeit´ (ähnlich wie ´Recht´) im gegenwärtigen Deutsch(land) nicht mehr wie bis noch im 18. Jahrhundert ´gerade, aufrecht, richtig, rein´, sondern vor allem den geltenden ´Rechtsnormen entsprechendes Handeln und Urteilen, Rechtsprechung, mit der Rechtspflege beauftragte Institution [2].

Um der (unterhalb des deutschen Bundesverfassungsgerichts nächsthöchsten) gerichtlichen Beschwerdeinstanz überzeugend vortragen zu können, wurde innert der wenigen Wochen, die zur Ausarbeitung des Schriftsatzes vorgegeben waren, zunächst gemeinsam mit der Betroffenen strategisch überlegt und sodann das vorliegende Material kritisch-hermeneutisch nach einer Doppelfrage erneut durchgesehen: Nämlich welche Textdokumente (Zeugenaussagen, Gutachten etc.) der alleinentscheidenden Richterin am Familiengericht (folgend RaF) in diesem Zivilprozess überhaupt vorlagen und welche von diesen ausweislich ihrer schriftlichen, wenige Tage nach der mündlichen Verhandlung am 9.8.2001 gefertigten (Eil-) Beschlussbegründung von ihr wie bewertet wurden [3]

[...]


[1] vide
http://rechtskultur.de/pages/beschwerde.htm;
http://rechtskultur.de/pages/eg-beschwerde.htm;
http://www.wissen24.de/vorschau/19612.html

[2] Wolfgang Pfeiffer et.al., Etymologisches Wörterbuch des Deutschen; München: Deutscher Taschenbuch Verlag/dtv 3358, 1995³=2., durchgesehene und ergänzte Auflage, hier zitiert Seiten 431-432

[3] Amtsgericht Euskirchen Az. 18 F 337/01 EA-SO und OLG Köln 14 UF 148/01; in letztgenannter Quelle auch der Beschwerdeschriftsatz des Autors/Verfahrensvertreters [Dr.Dr.Richard Albrecht, 23.8.2001]


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