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Scholary Paper (Seminar), 2003, 55 Pages
Author: Dipl.-Kfm. Mathias F. Brinker
Subject: Economics / Business: Revision, Auditing
Details
Institution/College: University of Hamburg (Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen)
Tags: Qualitätssicherung, Reform, Wirtschaftsprüferexamens, Seminar, Ausgewählte, Fragen, Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensbewertung, Controlling
Year: 2003
Pages: 55
Grade: 2,3
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-26962-9
ISBN (Book): 978-3-638-70185-3
File size: 866 KB
Der Leser wird den blinden Aktionismus der Gesetzgebung erkennen. Die Ausarbeitung umfasst 28 Seiten, Rest Anhang.
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Abstract
Die vorliegende Seminararbeit soll Aufklärung leisten, ob die Reform des Wirtschaftsprüferexamens – die auf Basis der 5. WPO-Novelle (WPRefG) und der sich daraus ergebenden Neuerungen in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sowie in der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer (PrüfO WP) spätestens zum 01. Januar 2004 in Kraft treten wird – als Garant für die Qualität des Berufsstandes angesehen werden kann. Hierzu muss zunächst geklärt werden, was sich hinter dem Begriff Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verbirgt bzw. wie Qualität bei Dienstleistungen, insbesondere die des – oftmals freiberuflichen – Wirtschaftsprüfers, definiert werden kann. Zunächst soll im zweiten Teil geklärt werden, wie der Begriff der Qualitätssicherung zu verstehen ist. Anschließend werden Hintergründe, die die aktuelle Notwendigkeit und somit die Motivation zur Reform des WP-Examens begründen, diskutiert. Im dritten Teil folgt dann eine Gegenüberstellung der derzeitigen Regelungen mit den für die Problemstellung relevanten Änderungen in Bezug auf das eigentliche WP- Qualitätssicherung durch die Reform des Wirtschaftsprüferexamens? 2 Examen sowie sonstige vom WPRefG vorgesehene Änderungen der WPO2, die ja gerade – ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen, wie z.B. das oben angesprochenen externe Qualitätssicherungsverfahren – u.a. qualitative Verbesserungen schaffen sollen. Auf Maßnahmen, von denen keine Implikationen für die Qualitätssicherung des Berufsstandes ausgehen, wird dabei nur am Rande eingegangen. Im vierten Teil folgen eine abschließende kritische Würdigung und ein Fazit. [1 WPOÄG 2000, S. 1769.; 2 Unterschieden wird in der vorliegenden Seminararbeit zwischen der Reform des Wirtschaftsprüferexamens im engeren Sinne (i.e.S.), der Reform des Wirtschaftsprüferexamens im weiteren Sinne (i.w.S.) sowie sonstigen Änderungen.]
Excerpt (computer-generated)
Qualitätssicherung durch die Reform des
Wirtschaftsprüferexamens
von: Mathias Brinker
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Vorgehensweise 1
2 Die Notwendigkeit für eine Reform 2
2.1 Qualitätssicherung 2
2.1.1 Der Begriff der Qualitätssicherung 2
2.1.2 Qualität als oberstes Gebot 3
2.2 Andere Motive 4
3 Status Quo und die 5. WPO-Novelle: das WPRefG 5
3.1 Die Reform des WP-Examens i.e.S. – Modernisierung der Examensinhalte 6
3.2 Die Reform des WP-Examens i.w.S 11
3.2.1 Zuständigkeitsübertragung für das Zulassungs- und Prüfungsverfahren auf die WPK 11
3.2.2 Erweiterung der Zugangswege 14
3.3 Sonstige Änderungen 17
3.3.1 Schließung des Berufszugangs zum vBP 17
3.3.2 Stärkung der Berufsaufsicht 18
3.3.3 Einführung eines Public-Oversight-Elements 21
4 Kritische Würdigung und abschließendes Fazit 22
1 Einführung
1.1 Problemstellung
Die vorliegende Seminararbeit soll Aufklärung leisten, ob die Reform des Wirtschaftsprüferexamens – die auf Basis der 5. WPO-Novelle (WPRefG) und der sich daraus ergebenden Neuerungen in der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) sowie in der Prüfungsordnung für Wirtschaftsprüfer (PrüfO WP) spätestens zum 01. Januar 2004 in Kraft treten wird – als Garant für die Qualität des Berufsstandes angesehen werden kann. Hierzu muss zunächst geklärt werden, was sich hinter dem Begriff Qualitätssicherung im Zusammenhang mit dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer verbirgt bzw. wie Qualität bei Dienstleistungen, insbesondere die des – oftmals freiberuflichen – Wirtschaftsprüfers, definiert werden kann. Fraglich ist weiterhin, ob bei der Reform des WPExamens überhaupt die Qualitätssicherung im Vordergrund steht oder ob nicht vielmehr andere Beweggründe für das Reformvorhaben, wie z.B. dem mangelnden Nachwuchs an Wirtschaftsprüfern zu begegnen und der sich daraus ableitbaren Forderung nach Zugangserleichterung zum Prüfungsberuf herangezogen werden müssen – die Erreichung einer nachhaltigen Qualitätssicherung hängt von den Zielen ab! Ferner muss gefragt werden, ob sich Reformationen dieser Art, insbesondere bei verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Aspekten des Examens als geeignet und wirksam erweisen können oder ob nicht andere Maßnahmen zur Sicherung der Qualität, wie z.B. das seit der 4. WPONovelle (WPOÄG1) eingeführte externe Qualitätssicherungsverfahren einen wesentlich höheren Beitrag hierzu leisten können. Die nachfolgenden Ausführungen werden deshalb – auf Grundlage des am 25. Juni 2003 verabschiedeten Gesetzesentwurfs der Bundesregierung – die (berufs-)politische Motivation sowie die Schwerpunkte der 5. WPONovelle zum Gegenstand haben, um so beurteilen zu können, ob eine Neuordnung der WPO bzw. PrüfO WP der tatsächlich eine Qualitätssicherung bewirken kann.
1.2 Vorgehensweise
Zunächst soll im zweiten Teil geklärt werden, wie der Begriff der Qualitätssicherung zu verstehen ist. Anschließend werden Hintergründe, die die aktuelle Notwendigkeit und somit die Motivation zur Reform des WP-Examens begründen, diskutiert. Im dritten Teil folgt dann eine Gegenüberstellung der derzeitigen Regelungen mit den für die Problemstellung relevanten Änderungen in Bezug auf das eigentliche WP- Qualitätssicherung durch die Reform des Wirtschaftsprüferexamens? 2 Examen sowie sonstige vom WPRefG vorgesehene Änderungen der WPO2, die ja gerade – ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen, wie z.B. das oben angesprochenen externe Qualitätssicherungsverfahren – u.a. qualitative Verbesserungen schaffen sollen. Auf Maßnahmen, von denen keine Implikationen für die Qualitätssicherung des Berufsstandes ausgehen, wird dabei nur am Rande eingegangen. Im vierten Teil folgen eine abschließende kritische Würdigung und ein Fazit.
2 Die Notwendigkeit für eine Reform
2.1 Qualitätssicherung
2.1.1 Der Begriff der Qualitätssicherung
[...]
1 WPOÄG 2000, S. 1769.
2 Unterschieden wird in der vorliegenden Seminararbeit zwischen der Reform des Wirtschaftsprüferexamens im engeren Sinne (i.e.S.), der Reform des Wirtschaftsprüferexamens im weiteren Sinne (i.w.S.) sowie sonstigen Änderungen.
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