Solas 74 - die wesentlichen Inhalte

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Details

Titel: Solas 74 - die wesentlichen Inhalte
Autor: Guido Schäfer
Fach: Nautik
Institution/Hochschule: Hochschule Bremen (Studiengang Nautik)
Kategorie: Hausarbeit
Jahr: 2002
Seiten: 23
Note: 3
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 114 KB
Archivnummer: V23998
ISBN (E-Book): 978-3-638-26986-5

Textauszug (computergeneriert)

Solas 74 - die wesentlichen Inhalte

 


von: Guido Schäfer

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Geschichtlicher Hintergrund

2. Die Inhalte von SOLAS 74

2.1 Der Zweck von SOLAS 74
2.2 SOLAS 74 inhaltlich zusammengefasst

2.2.1 Kapitel I
2.2.2 Kapitel II
2.2.3 Kapitel III
2.2.4 Kapitel IV
2.2.5 Kapitel V
2.2.6 Kapitel VI
2.2.7 Kapitel VII
2.2.8 Kapitel VIII
2.2.9 Kapitel IX
2.2.10 Kapitel X
2.2.11 Kapitel XI
2.2.12 Kapitel XII

2.2 SOLAS 74 strukturell

3. Aktualisierung

3.1 Aktualisierungsprozess
3.2 Einzelne Amendments

4. Gültigkeit

4.1 Gültigkeitsgebiet
4.2 Umsetzung
4.3 Verantwortlichkeit
4.4 Überwachung und Durchführung

5. Literatur

5.1 Literaturverzeichnis
5.2 Hilfen aus dem Internet

6. Anhang (Gliederung des Regelwerks)

 

 

 

 

Vorwort

Dieses Referat soll eine kurze Übersicht über das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See ( SOLAS ) bieten. Auch gerade denjenigen soll es eine Vereinfachung mit dem Umgang mit SOLAS anbieten, die auf das Regelwerk zurückgreifen, sich jedoch nicht ständig damit befassen. Dazu ist hier eine die einzelnen Regeln umfassende strukturelle Gliederung erstellt worden, die in den meisten Regelwerken so leider fehlt. Diese befindet sich im Anhang. Das Regelwerk wie es im „Bruhns Schiffahrtsrecht“ ( Aktualisierungsstand 03.2001 ) vorliegt ist dafür verwendet worden.

1. Einleitung

1.1 Geschichtlicher Hintergrund

Das internationale Übereinkommen zum Schutz menschlichen Lebens auf See, kurz SOLAS ( International Convention for the Safety of Live at Sea ), ist eine der Sicherheitsbestimmungen, die von der IMO ( International Maritime Organisation ), einer Unterorganisation der Vereinten Nationen ( UN ) festgelegt wurde. Die erste SOLAS Vereinbarung entstand 1914, nachdem 1912 die Titanic gesunken war. Man machte unter anderem mangelnde Kommunikation, die Notmeldung der Titanic war z.t. nicht empfangen worden, dafür verantwortlich, dass 1500 Menschen ertranken. Diese erste Vereinbarung trat jedoch nie in Kraft. Innerhalb des Jahres 1914 wurde das Notzeichen „SOS“ auf der internationalen Radiokonferenz als internationaler Standard festgelegt Die Zweite von Vereinbarung 1928, schrieb die dauernde Notfallwache am Funkgerät vor und trat 1933 in Kraft. 1948 kamen Vereinbarungen über Funkpeilung und Sprechfunk hinzu. Ab 1959 passte die IMCO ( Inter-Governmental Maritime Consultative Organisation ) und spätere IMO ( seit 1974 ) mit der vierten und fünften Vereinbarung die Vorschriften den veränderten technischen Gegebenheiten an. Die vierte war 1965 in Kraft getreten. Die Fünfte, SOLAS 74, die mit zahlreichen Nachträgen heute Gültigkeit besitzt, trat 1980 vollständig in Kraft.

2. Die Inhalte von SOLAS 74

2.1 Der allgemeine Zweck von SOLAS

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