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Institut: Staatliche Studieakademie (Berufsakademie Ravensburg)
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2004
Seiten: 29
Note: 1,5
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 213 KB
Archivnummer: V24408
ISBN (E-Book): 978-3-638-27291-9

Textauszug (computergeneriert)

Bilanzielle Behandlung von Internetauftritten

 


von: Thomas Reitmayer

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 5

1.1 Zielsetzung  5
1.2 Untersuchungsgegenstand 5

2. Überblick über die Technik 6

2.1 Technik des Internets  6
2.2 Aufbau und Funktion einer Webpage  7

3. Parallelen zu anderen Vermögensgegenständen  7

3.1 Vorbemerkung  7
3.2 Klassifizierung als Software  8

3.2.1 Systemsoftware  8
3.2.2 Anwendersoftware  8

3.3 Klassifizierung als Datensammlung  9
3.4 Resümee  10

4. Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit  10

4.1 Probleme bei der Bestimmung der abstrakten Bilanzierungsfähigkeit.10
4.2 Definition Vermögensgegenstand  10
4.3 Wirtschaftsgutqualität von Internetauftritten  11

4.3.1 Vermögenswert 11
4.3.2 Greifbarkeit 11

4.3.2.1 Vorbemerkung  11
4.3.2.2 Veräußerbarkeit und Verwertbarkeit 12
4.3.2.3 Einzelbewertbarkeit und Abgrenzung der Bewertungseinheiten 13

4.3.3 Ergebnis 14

5. Konkrete Bilanzierungsfähigkeit 15

5.1 Vorbemerkung  15
5.2 Zurechenbarkeit von Wirtschaftsgütern 15

5.2.1 Sachliche Zuordnung  15
5.2.2 Personelle Zuordnung  15

5.3 Materielle versus immaterielle Wirtschaftsgüter  16
5.4 Anlagevermögen versus Umlaufvermögen 17
5.5 Entgeltlicher Erwerb versus Eigenerstellung  18
5.6 Zusammenfassung  20

6. Bilanzierung von Internetauftritten der Höhe nach 20

6.1 Bewertung der Erstkosten für die Anschaffung  20
6.2 Aufwendung für die Wartung des Internetauftritts  21

7. Abschreibung von Internetauftritten 22

7.1 Planmäßige Abschreibung  22
7.2 Außerplanmäßige Abschreibung  23

8. Ausgaben für die Erlangung eines Domainnamens 24

8.1 Definition des Begriffs Domain 24
8.2 Bilanzielle Behandlung der Ausgaben für einen Domainnamen  24

9. Zusammenfassung 25

10. Ausblick 26

Literatur- und Quellenverzeichnis 27
 

 

 

 


 

1. Einleitung

1.1 Zielsetzung

Trotz der außerordentlichen und immer noch stark zunehmenden Bedeutung des Internets und der damit verbundenen Technologien gibt es in Deutschland keine einheitliche Meinung wie die Ausgaben für die Erstellung und die Weiterentwicklung einer Website bilanziell zu behandeln sind. Ziel dieser Arbeit ist es, einen Überblick über die vorherrschende Rechtsauffassung zur bilanziellen Behandlung von Internetauftritten zu geben. Außerdem sollen die Probleme, die durch die bilanzielle Erfassung eines Internetauftritts entstehen, aufgezeigt werden.

1.2 Untersuchungsgegenstand

Das Internet hat in den letzten Jahren immens an Bedeutung hinzugewonnen. Kaum ein Unternehmen, sei es ein internationaler Konzern oder ein mittelständischer Traditionsbetrieb, kann heutzutage noch auf einen Auftritt im World Wide Web verzichten. In den letzten Jahren hat sich das Internet zu einer Schlüsseltechnologie entwickelt. Die meisten Unternehmen haben mittlerweile erkannt, daß ein Auftritt im WWW nicht nur eine elektronische Visitenkarte ist, sondern der Zugang zu einem globalen Marktplatz. Besonders kleine Anbieter erhalten mit dem Internet die Möglichkeit, auf den globalen Märkten präsent zu sein.1

Ein eigener Internetauftritt zieht jedoch hohe Kosten nach sich, da die Anforderungen an die Gestaltung einer Website von vielfältiger Natur sind. So kostet ein reiner Präsenzauftritt mind. 10.000 €. Ein High-End-Auftritt schlägt schnell mit einer halben Million € und mehr zu Buche.2 Das Vordringen jeder neuen Technologie wirft zwangsläufig Fragen auf. So ist zunächst zu klären, ob eine Webpage einen Vermögensgegenstand3 darstellt und wenn ja einen materiellen oder einen immateriellen. Für die bilanzielle Erfassung4 ist es notwendig zu wissen, ob eine Webpage zum Anlage- oder Umlaufvermögen zählt und ob sie einer planmäßigen Abnutzung unterliegt.5 Je nachdem welche Aufgaben ein Internetauftritt erfüllen soll, bedarf er einer ständigen Wartung und Aktualisierung. Somit stellt sich die Frage, wie diese zum Teil erheblichen Ausgaben bilanziell zu erfassen sind. Es können entweder aktivierungspflichtige Herstellungskosten oder aber sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen vorliegen.6

2. Überblick über die Technik

2.1 Technik des Internets

[...]


1 Vgl. Siegler J., Bilanzierung von Webdateien, Düsseldorf 2001, S.1
2 Vgl. Utescher T., Bilanzierung von Internet-Auftritten und die steuerlichen Folgen, http://www.ey.com/global/download.nsf/Germany/STH_Bilanzierung_von_Internetauftritten_und_die_steuerlichen_Folgen/$file/Bilanzierung%20von%20Internet-Auftritten.pdf, S.2, Stand: 13.02.2004
3 Vermögensgegenstand ist der handelsrechtliche Begriff des steuerrechtlichen Terminus Wirtschaftsgut. Beide Begriffe werden im Rahmen dieser Arbeit synonym verwendet.
4 Diskussionsgrundlage dieser Arbeit ist die bilanzielle Erfassung von Internetauftritten nach HGB. Die Bewertung nach IAS wird im weiteren Verlauf dieser Arbeit nicht behandelt.
5 Vgl. Otte M., Handels- und steuerrechtliche Bilanzierung und Bewertung von Webpages, in: Fischer L., Strunk G. (Hrsg.): Steuerliche Aspekte des Electronic Commerce, Köln 1998, S.20f.
6 Vgl. Siegler J., Bilanzierung von Webdateien, a.a.O., S.151

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