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Verwertung von GmbH-Mänteln

Termpaper, 2004, 21 Pages
Author: Matthias Uhlenbruck
Subject: Law - Civil / Private / Trade / Anti Trust Law / Business Law

Details

Category: Termpaper
Year: 2004
Pages: 21
Grade: 1,3
Language: German
Archive No.: V24823
ISBN (E-book): 978-3-638-27600-9
ISBN (Book): 978-3-638-77827-5
File size: 229 KB

Abstract

Ein kurzer Blick ins Internet zeigt: Es wird ein reger Handel mit GmbHMänteln betrieben. Grund hierfür ist zunächst, dass die Bedeutung der GmbH als Rechtsform zur Unternehmensführung stark zugenommen hat. Ihre Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht, wobei 95 % der in den letzten 20 Jahren neu eingetragenen 270.000 GmbH´s als Vorratsgesellschaft gegründet worden sein dürften.Die Entstehung und Begründung einer GmbH setzt voraus, dass sie im Handelsregister eingetragen wird. Erst dann greifen die Haftungsbeschränkungen. Für die Gründer einer GmbH ergibt sich damit die Gefahr, dass bis zur Eintragung im Handelsregister eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. Um die damit verbundenen Risiken möglichst zu minimieren, wurde in der Praxis die Möglichkeit geschaffen, eine Vorratsgesellschaft oder einen GmbH-Mantel zu erwerben und zu verwerten. Eine solche Vorgehensweise mag aus ökonomischen Sicht durchaus sinnvoll sein; aber es stellt sich die Frage, wie die Verwertung von GmbH-Mänteln rechtlich einzuordnen ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Zuerst erfolgt eine Begriffsklärung. Dann wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung von GmbH-Mänteln grundsätzlich rechtmäßig ist. Im Anschluss daran wird behandelt, wie die Verwertung eines GmbH-Mantels rechtlich zu erfolgen hat. Schließlich wird noch der Frage nachgegangen, ob die Verwendung einer britischen Ltd. eine sinnvolle Alternative zur Verwertung eines GmbHMantels darstellt.


Excerpt (computer-generated)

Verwertung von GmbH-Mänteln

 


von: Matthias Uhlenbruck

Inhaltsverzeichnis

Einleitung  8

A. Der Begriff „GmbH-Mantel“  8

I. Vorratsgesellschaften 9
II. GmbH-Mantel 9

B. Gründe für die Mantel- und Vorratsgründung  9

I. Verminderung von Haftungsrisiken  9
II. Vermeidung von Gründungsverzögerungen 10
III. Sonstige Gründe  10

C. Zulässigkeit von Mantelgründungen 11

I. Verdeckte Mantelgründungen  11
II. Offene Mantelgründungen 11

D. Der Mantelkauf 12

I. Wirksamkeit des Vertrages 12

1. Kein Scheingeschäft nach § 117 BGB  12
2. Kein Verstoß nach § 134 BGB i.V.m. § 3 II Nr. 2 GmbHG 12
3. Kein Verstoß gegen § 138 BGB  12

II. Analoge Anwendung der GmbH-Gründungsvorschriften?  12

1. Teil der Lehre: lehnt analoge Anwendung ab 13
2. Die herrschende Meinung: bejaht die analoge Anwendung  13
3. Stellungnahme 13

III. Abgrenzung zur Umstrukturierung bzw. Sanierung GmbH 14

1. Teile der Lehre: auf Indizien achten 14
2. Der BGH: aktives Unternehmen ist entscheidend  14
3. Stellungnahme 14

IV. GmbH-Haftung: Gläubigerschutz durch Kapitalaufbringung  15

1. Teile der Lehre: Kapitalgarantie nicht erforderlich 15
2. Herrschende Lehre: gesetzliches Mindeststammkapital reicht  15
3. Rechtsprechung: satzungsmäßiges Stammkapital nötig 15
4. Stellungnahme 16

V. Haftung der GmbH-Gesellschafter und -Geschäftsführer  16

1. Teile der Lehre: GmbH-Haftung genügt  17
2. Herrschende Meinung: Haftung analog § 11 II GmbHG 17
3. Stellungnahme 17

E. Ist die englische Ltd. eine Alternative zum GmbH-Mantel?  17

I. Die EuGH-Rechtsprechung  17
II. Das deutsche Schrifttum  18

1. Herrschende Literatur 18
2. Teile der Lehre 18
3. Stellungnahme 19

III. Praktische Konsequenzen 20

Schlussbetrachtung 21

Literaturverzeichnis
 

 

 

 


 

Einleitung

Ein kurzer Blick ins Internet1 zeigt: Es wird ein reger Handel mit GmbHMänteln betrieben. Grund hierfür ist zunächst, dass die Bedeutung der GmbH als Rechtsform zur Unternehmensführung stark zugenommen hat. Ihre Zahl hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht, wobei 95 % der in den letzten 20 Jahren neu eingetragenen 270.000 GmbH´s als Vorratsgesellschaft gegründet worden sein dürften.2 Die Entstehung und Begründung einer GmbH setzt voraus, dass sie im Handelsregister eingetragen wird. Erst dann greifen die Haftungsbeschränkungen. Für die Gründer einer GmbH ergibt sich damit die Gefahr, dass bis zur Eintragung im Handelsregister eine Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist. Um die damit verbundenen Risiken möglichst zu minimieren, wurde in der Praxis die Möglichkeit geschaffen, eine Vorratsgesellschaft oder einen GmbH-Mantel zu erwerben und zu verwerten.

Eine solche Vorgehensweise mag aus ökonomischen Sicht durchaus sinnvoll sein; aber es stellt sich die Frage, wie die Verwertung von GmbH-Mänteln rechtlich einzuordnen ist. Dabei wird wie folgt vorgegangen: Zuerst erfolgt eine Begriffsklärung. Dann wird dargelegt, unter welchen Voraussetzungen die Verwertung von GmbH-Mänteln grundsätzlich rechtmäßig ist. Im Anschluss daran wird behandelt, wie die Verwertung eines GmbH-Mantels rechtlich zu erfolgen hat. Schließlich wird noch der Frage nachgegangen, ob die Verwendung einer britischen Ltd. eine sinnvolle Alternative zur Verwertung eines GmbHMantels darstellt.

A. Der Begriff „GmbH-Mantel“

Unter einem GmbH-Mantel wird die leere „Hülse“ der juristischen Person GmbH verstanden.3 Damit ist gemeint: Die Gesellschaft besteht zwar der rechtlichen Form nach, geht aber – wirtschaftlich betrachtet – keiner unternehmerischen Tätigkeit nach.

I. Vorratsgesellschaften

[...]


1 Vgl. http://www.gmbh-gruendung.com/gmbh_mantel.php; http://www.gmbhsofort. de/; http://www.vorratsgesellschaften-norderstedt.de/
2 Meilike, BB 2003, 857 m.w.N.
3 BGHZ 117, 323, 330; Michalski, § 3 Rn 17


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