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Das Kloster - eine totale Institution?

Termpaper, 1994, 14 Pages
Author: Christine Knecht
Subject: Sociology - Individual, Groups, Society

Details

Category: Termpaper
Year: 1994
Pages: 14
Grade: 2,0
Language: German
Archive No.: V25181
ISBN (E-book): 978-3-638-27890-4
ISBN (Book): 978-3-638-78906-6
File size: 158 KB

Abstract

Ist ein Kloster eine "totale Institution" wie beispielsweise ein Gefängnis? Eine Anstalt? Ein Asyl? Welche Merkmale sprechen dafür, welche dagegen - und gibt es vielleicht Unterschiede zwischen den Klöstern, je nach Ausrichtung? In der vorliegenden Hausarbeit wird Erving Goffmans Definition der "totalen Institution" als Diskussionsgrundlage herangezogen, um das Klosterleben in einem Orden als Mönch oder Nonne näher zu betrachten. Dabei werden die Definitionsmerkmale totalen Institution mit den dem Kloster eigenen Regeln und Vorschriften verglichen, Parallelen gezogen - aber auch deutliche Unterschiede entdeckt.


Excerpt (computer-generated)

Universität Freiburg
Proseminar: Totale Institutionen (Asyle, Anstalten, Heime)
SS 1994

Das Kloster - eine totale Institution?

von: Christine Knecht
 


 

Was macht eine totale Institution aus? Dieser Begriff wird von Erving Goffman näher definiert.1 Kann man nun bei einem Kloster von einer "totalen" Institution im Sinne Goffmans sprechen? Zur Klärung dieser Frage müssen die Merkmale, die Goffman als charakteristisch für totale Institutionen anführt, auf das Kloster angewendet werden um so eventuelle Differenzen festzustellen. Zunächst die Merkmale gemäß Goffman: "1. Alle Angelegenheiten des Lebens finden an ein und derselben Stelle, unter ein und derselben Autorität statt. 2. Die Mitglieder der Institution führen alle Phase ihrer täglichen Arbeit in unmittelbarer Gesellschaft einer großen Gruppe von Schicksalsgenossen aus, wobei allen die gleiche Behandlung zuteil wird und alle die gleiche Tätigkeit gemeinsam verrichten müssen. 3. Alle Phasen des Arbeitstages sind exakt geplant, eine geht zu einem vorher bestimmten Zeitpunkt in die nächste über, und die ganze Folge der Tätigkeiten wird von oben durch ein System expliziter formaler Regeln und durch einen Stab von Funktionären vorgeschrieben. 4. Die verschiedenen erzwungenen Tätigkeiten werden in einem einzigen rationalen Plan vereinigt, der angeblich dazu dient, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen."2

Punkt eins trifft für das Klosterleben zu, wobei man allerdings zwischen tätigen und kontemplativen Orden unterscheiden muß3, denn diese Trennung der Lebensbereiche ist nur für die kontemplativen Orden zutreffend. In nach außen hin tätigen Orden ist der Bereich der Arbeit zwar eine aufgrund der Klosterzugehörigkeit verrichtete Tätigkeit, es besteht jedoch eine räumliche Trennung von der Institution, die in Goffmans Merkmalen nicht vorgesehen ist. Die Autorität, unter der das Leben stattfindet, ist das Kloster selbst bzw. das im Orden herrschende Regelwerk. Personell gesehen sind Äbtissin oder Abt die Stellvertreter dieser Autorität. Das zweite Merkmal, das Goffman anführt, bezieht sich auf die Mitglieder der Institution. Die Hervorhebung der Gleichheit ist mit Sicherheit auf das Klosterleben zutreffend, was auch durch die Kutten betont wird. Etwas anders sieht es mit der gleichen Tätigkeit aus. Bei den kontemplativen Ordensgemeinschaften kann wohl eher von einer Gleichförmigkeit ausgegangen werden als in einem tätigen Orden, dessen Mitglieder in verschiedenen Bereichen wie Sozialstationen, Schulen, Krankenhäusern etc. arbeiten. Bei der Einteilung des Arbeitstages gilt ähnliches wie bei den schon erwähnten Merkmalen. Eine Ordensschwester, die in einer karitativen Einrichtung arbeitet, hat einen Arbeitstag, der sich von dem berufstätiger Menschen, die nicht Mitglieder einer totalen (?) Institution sind, nicht wesentlich unterscheidet. Das tägliche Leben von Nonnen oder Mönchen hingegen, die einem kontemplativen Orden angehören, ist von der Einteilung in Gebetsstunden bestimmt, die oft auch mit besonderen Geboten - z.B. des Schweigens - verbunden sind.

[...]


1 Goffman, Erving: Asyle Frankfurt 41981

2 Ebd., S.17

3 Vgl. Antier, Yvette: Flucht aus der Welt? Freiburg - Basel - Wien: Herder 1982, S.23: "Benediktiner, Zisterzienser und Kamaldulenser leben nach der Benediktusregel; Kartäuser, Karmeliter, Salesianer, Klarissen, Bethlehemsschwestern usw. führen ebenfalls ein kontemplatives Leben im Kloster, während andere Orden, wie Dominikaner, Franziskaner, Jesuiten usw., außerhalb des Klosters, in der »Welt« wirken."


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