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Scholary Paper (Seminar), 1999, 44 Pages
Author: Steffen Petzold
Subject: Law - Penology
Details
Tags: Regeln, Technik, Straf-, Ordnungswidrigkeitenrecht
Year: 1999
Pages: 44
Grade: 16 Punkte
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-28211-6
File size: 385 KB
Im Rahmen eines Seminars entstanden, welches Fragen der Akzessorietät des Strafrechts zum Gegenstand hatte. Die Arbeit untersucht das Verhältnis technische Norm - Rechtsnorm, die Rezeption technischer Normen durch Verweisungstechnik in Rechtsnormen. Erörtert werden weiterhin die Rechtsnatur technischer Normen und ihre Bedeutung in Rechtsnormen, beispielsweise zur Bestimmung des Sorgfaltsmaßstabs in Fahrlässigkeitsdelikten.
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Excerpt (computer-generated)
Regeln der Technik im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
von: Steffen Petzold
Gliederung
TEIL 1 EINLEITUNG UND PROBLEMSTELLUNG 1
TEIL 2 REGELN DER TECHNIK UND TECHNISCHE STANDARDS 2
A Regeln der Technik 2
I Definition des Begriffs „Regel der Technik“ 2
II Arten von Regeln der Technik 3
1. Technische Normen privatrechtlicher Organisationen 3
2. Regeln der Technik in staatlichen Vorschriften 5
B Technische Standards 6
TEIL 3 REGELN DER TECHNIK IM STRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT 7
A Überblick 7
I Strafrecht 7
II Ordnungswidrigkeitenrecht 8
B Direkte Rezeption technischer Normen durch Verweisung 9
I Rechtsnatur technischer Normen 9
II Arten der Verweisung 10
III Verfassungsrechtliche Probleme der Verweisungstechnik 11
1. Vereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip 11
2. Vereinbarkeit mit dem Rechtsstaatsprinzip 12
a) Gewaltenteilungsgrundsatz 12
b) Bestimmtheitsgebot 12
c) Anforderung des Art. 103 II GG 13
3. Anforderungen an die Verfassungsmäßigkeit der dynamischen Verweisung 13
a) Verfassungskonforme Auslegung der dynamischen Verweisung 14
b) Kriterium von MARBURGER: normkonkretisierende dynamische Verweisung 14
c) Verfassungsmäßigkeit der dynamischen Verweisung - Rechtssetzung durch Private 15
(1) Stellungnahmen in der Rechtsprechung und Literatur 15
(2) Bewertung 16
IV Ausgewählte Beispiele 17
1. § 35h III StVZO iVm §§ 69a III Nr. 7c StVZO; 24 I StVG (Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen) 17
2. § 2 10. BImSchV iVm §§ 10 Nr. 1 10. BImSchV; 62 I Nr. 7 BImSchG (Qualitätsanforderungen an Kraftstoffe) 18
C Die Verwendung technischer Standards und die indirekte Rezeption technischer Normen 20
I Rechtsnatur der technischen Standards 20
II Wesen technischer Standards 21
1. Allgemein anerkannte Regeln der Technik (aaRdT) 21
2. Stand der Technik 22
3. Stand von Wissenschaft und Technik 24
III Inhalt des technischen Standards aaRdT 24
1. Kritik an der Auffassung des RG 24
a) kriminalpolitische Bedenken 24
b) Bedenken bezüglich der Zeitgemäßheit des Standards der aaRdT 26
2. Verhältnis aaRdT - technische Normen 27
a) Keine Identität von aaRdT und technischen Normen 27
b) Vermutungswirkung technischer Normen 27
c) Technische Normen als antizipierte Sachverständigengutachten 28
D Technische Normen und Standards bei Fahrlässigkeitsdelikten 29
I Bestimmung des Fahrlässigkeitsmaßstabes 29
II Konkretisierung der objektiven Sorgfaltspflichtverletzung 30
1. Konkretisierung durch Rechtsnormen (Sondernormen, abstrakte Verhaltensnormen) 30
2. Konkretisierung durch technische Normen - Verhältnis zur Sorgfaltspflicht 32
III Verhältnis der aaRdT zum rechtlichen Sorgfaltsmaßstab 34
1. Fall: Identität zwischen aaRdT und technischer Norm 35
2. Fall: Verletzung einer aaRdT, welche nicht auch technische Norm ist 35
Teil 1 Einleitung und Problemstellung
Die technische Entwicklung stellt die Rechtsordnung immer wieder vor neue Aufgaben, denn die Technikanwendung bringt zwangsläufig Folgen mit sich, die einer rechtlichen Regelung bedürfen. Solche Folgen betreffen sowohl die Gefährdung oder Verletzung von Leben, Gesundheit und natürlicher Lebensbedingungen des Menschen als auch die Beeinträchtigung der Integrität von Sachwerten. Rechtliche Regelung technischer Sachverhalte bedingt eine Einschränkung der Technikanwendung mit dem Ziel, das mit technischen Anlagen und Prozessen einhergehende Risiko auf ein sozial erträgliches Maß zu reduzieren. Für das Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht besteht in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die betreffenden Rechtsgüter vor der schädigenden Einwirkung technischer Anlagen und Verfahren zu schützen. Die Aufstellung entsprechender Rechtsnormen stößt dabei jedoch auf zahlreiche Probleme: Zum einen bedingt die Mannigfaltigkeit und das Entwicklungstempo der Technik einen quantitativ hohen Bedarf entsprechender Normen, dies wird an den zahlreichen Spezialgesetzen sowie technisch geprägten Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften deutlich. Zum anderen besteht das Problem, daß Rechtsnormen auf der einen Seite möglichst dauerhaft das soziale Leben ordnen sollen, man spricht insofern auch von einer konservierenden Wirkung des Rechts1. Die Technik dagegen ist dynamisch und auf ständige Weiterentwicklung gerichtet. Diese Diskrepanz mit dem daraus folgenden Mangel an Flexibilität wird durch die Tatsache verstärkt, daß dem Gesetzgeber der nötige technische Sachverstand zur Regelung technischer Detailfragen fehlt. Es ist jedoch unumstritten, daß die Rechtsordnung ihre Aufgabe trotz dieser Schwierigkeiten auch im technischen Bereich erfüllen muß2; dabei besteht der Anspruch, sich nicht repressiv auf die Regelung von Haftungsfragen zu beschränken3.
Diese Zielstellung unter Berücksichtigung der geschilderten Probleme führte zu einer Einbeziehung von sogenannten technischen Standards in das Gesetz sowie zu Verweisungen auf technische Normen privater Vereinigungen (z.B. das Deutsche Institut für Normung - DIN) innerhalb der gesetzlichen Norm. Einige damit zusammenhängende Fragen sollen im Rahmen dieser Arbeit in Bezug auf das Strafrecht unter Einbeziehung des Ordnungswidrigkeitenrechts als Strafrecht im weiteren Sinne4 untersucht werden. Insbesondere sollen die Probleme diskutiert werden, die sich aus der Einbeziehung von Normen technischer Regelwerke und der Verwendung technischer Standards in Strafgesetzen und in Bußgeldtatbeständen ergeben. Außerdem soll untersucht werden, welche Bedeutung den Regeln der Technik bezüglich der Bestimmung der Sorgfaltspflicht in Fahrlässigkeitsdelikten zukommt.
Teil 2 Regeln der Technik und technische Standards
A Regeln der Technik
[...]
1 BACKHERMS JuS 1980, 9
2 BREUER AöR 101, 46 (47) mwN
3 BACKHERMS JuS 1980, 9 (10); BREUER AöR 101, 46 (48)
4 JESCHEK/WEIGEND § 7 V (S. 58)
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