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Bündnis 90/ Die Grünen und die Basisdemokratie - Das Ende einer alternativen Binnenstruktur?

Autor: Marc Thomas
Fach: Politik - Pol. Systeme - Politisches System Deutschlands

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Details

Veranstaltung: Grundseminar: Das politische System der BRD
Institution/Hochschule: Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Politikwissenschaft)
Tags: Bündnis, Grünen, Basisdemokratie, Ende, Binnenstruktur, Grundseminar, System
Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2003
Seiten: 15
Note: 1,2
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 229 KB
Archivnummer: V25695
ISBN (E-Book): 978-3-638-28246-8

Textauszug (computergeneriert)

Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Institut für Politikwissenschaft
Grundseminar: Das politische System der BRD
1. Fachsemester

Bündnis 90/ Die Grünen und die Basisdemokratie –
Das Ende einer alternativen Binnenstruktur?

von: Marc Thomas

 


Inhaltsverzeichnis

I. Einleitung 1

II. Die Ursprünge der basisdemokratischen Prinzipien 2

III. Die Entwicklung der Basisdemokratie - Ziele, Folgen, Modifikationen 3

1. Das Konsensprinzip 3
2. Das Öffentlichkeitsprinzip 4
3. Das Prinzip der Ehrenamtlichkeit 4
4. Das imperative Mandat 5
5. Das Rotationsprinzip 6
6. Die Trennung von Amt und Mandat 8

IV. Das Parteikonzept der Realos 8

V. Die Binnenorganisation der Grünen heute 9

1. Das Grundsatzprogramm 2002 9
2. Heutige Elemente alternativer Organisation 10

VI. Fazit 11

Literaturverzeichnis 12

 

 


I. Einleitung

Nach Abschluss der Urabstimmung über eine Lockerung der Trennung von Parteiamt und Parlamentsmandat am 23. Mai 2003 haben die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen mit knapp 67% der abgegebenen Stimmen eines ihrer letzten basisdemokratischen Prinzipien entschärft. Damit endete eine mehr als ein Jahrzehnt andauernde Kontroverse zwischen der reformorientierten Realo-Strömung und der konservativen Fundi-Strömung über die Billigung einer Personalunion von Mandatsträger und Abgeordnetem. Auf die 23jährige Geschichte der Partei bezogen, stellt die neueste Satzungsänderung jedoch nur eine Einzelsequenz in einer Abfolge umfassender Modifikationen und Revisionen der basisdemokratischen Elemente dar. Diese Elemente wurden unter Punkt V.1.3 des Bundesprogramms für die Binnenorganisation der Grünen festgelegt und umfassten Trennung von Amt und Mandat, Rotation des politischen Personals, imperatives Mandat für Abgeordnete, Öffentlichkeit der parlamentarischen Arbeit sowie die Prinzipien der Konsensfindung und der Ehrenamtlichkeit aller Funktionäre.

Als erschwerend sowohl für die binnenstrukturelle Einbindung der Basisdemokratie als auch für eine fundierte Bewertung über sie hat sich das Fehlen einer ganzheitlichen sozialwissenschaftlichen Theorie gezeigt. Konstruktive kritische Auseinandersetzungen mit dieser spezifischen Ausprägung innerparteilicher Demokratie wurden bisher allenfalls im Rahmen von Untersuchungen über die gesamte Partei versucht, wobei tief greifende Fokussierungen auf die gesamte Basisdemokratie nicht stattfanden und zumeist nur einzelne, stark umstrittene Prinzipien betrachtet wurden (vgl. Vandamme 2000: 27f.).
An die Stelle des Bundesprogramms von 1980, in dessen Präambel die Grünen sich selbst als „eine Parteiorganisation neuen Typs […], deren Grundstrukturen in basisdemokratischer und dezentraler Art verfasst sind“ (Die Grünen: Bundesprogramm, Präambel) definierten, wurde 2002 ein Grundsatzprogramm gesetzt, das den ehemals hohen Stellenwert der Basisdemokratie weniger deutlich herausstellt.
Zur Beantwortung der zentralen Frage, inwieweit die heutige Binnenorganisation der Grünen noch auf der Basisdemokratie fußt, muss zunächst ein kurzer Blick auf die Generierung der Prinzipien aus verschiedenen Theorieansätzen und die erwarteten strukturellen Resultate geworfen werden. Anschließend werden die einzelnen basisdemokratischen Prinzipien näher beleuchtet - mit besonderem Augenmerk auf ursprüngliche Zielsetzung, Auswirkungen im parlamentarischen Betrieb und daraus resultierende Modifikationen oder Revisionen. Schließlich sollen das heutige Selbstverständnis der Partei und darauf fußende, alternative Strukturmerkmale untersucht werden, um zu ermitteln, ob die Bündnisgrünen heute noch in Kontinuität zu ihren Gründungsidealen stehen und weiterhin eine binnenstrukturelle Alternative zu den übrigen Parteien darstellen oder ob sie sich im Zuge ihrer Etablierung im Parteiensystem komplett angeglichen haben.

II. Die Ursprünge der basisdemokratischen Prinzipien

Die Partei Die Grünen wurde 1980 von Vertretern der Neuen sozialen Bewegungen gegründet, zu denen ökologisch-pazifistische Bewegungen und Bürgerinitiativen der siebziger Jahre zählen. Die Gründergeneration strebte an, sowohl eine enge Anbindung an die Bewegungen zu realisieren, als auch eine im Vergleich zu den etablierten Parteien alternative, demokratischere und auf verstärkte Partizipation statt Repräsentation der Bürger setzende Binnenorganisation zu schaffen. Dazu wurden in der Praxis entwickelte Organisationsprinzipien der Bewegungen als Basisdemokratie im Bundesprogramm für die Binnenstruktur der Partei festgeschrieben. Zudem wurde die Reformierung des gesamten parlamentarischen Systems durch ein neues Parteiengesetz gefordert. Die Basisdemokratie sollte eine anti-hierarchische, egalitäre, von der Basis getragene Bewegungspartei verwirklichen (vgl. Bundesprogramm, Präambel). Dabei blieb unklar, ob sich der Basisbegriff auf die Bewegungsmitglieder, auf die Parteimitglieder oder auf die Wähler der Partei bezog (vgl. Huber 1983: 37).
Anfangs stand das Selbstverständnis der Grünen als Bewegungspartei, also als politisches „Spielbein“ des „Standbeins“ (ebd.) Neue soziale Bewegungen, über dem Anspruch, erfolgreich im politischen Betrieb zu agieren. Statt die Partei durch Organisationsstrukturen ähnlich derer der etablierten Parteien effizient in das parlamentarische System einzubinden, zogen es die Grünen vor, die Kontinuität zu den Bewegungen zu erhalten, auch wenn dies der Umsetzung ihrer politischen Ziele entgegenstünde.

[...]

Kommentare

Dieser Text kann über folgende URL aufgerufen und zitiert werden:

http://www.grin.com/e-book/25695/