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Die politische Rede: "Regierungserklärung" im Landtag und Bundestag der Bundesrepublik Deutschland - Ein Vergleich

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2004, 38 Pages
Author: Carsten Knobloch
Subject: Rhetoric / Elocution / Oratory

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2004
Pages: 38
Grade: 1,3
Bibliography: ~ 7  Entries
Language: German
Archive No.: V26163
ISBN (E-book): 978-3-638-28584-1

File size: 299 KB
Notes :
Die „Regierungserklärung“ in Land- und Bundestag der BRD ist Thema dieser Arbeit. Im Vordergrund stehen Regierungserklärungen von Bundeskanzler Willy Brandt(1972) u. Landtagsreden aus Sachsen-Anhalt der Ministerpräsidenten Gies bzw. Höppner(1990/1994).Die Reden werden in ihren Kontext eingebettet,analysiert und verglichen. Welcher linguistischen Mittel(externe und interne Merkmale) bedienen sich die Redner? Welche Gemeinsamkeiten u. Unterschiede in der politischen Rhetorik lassen sich ausmachen?



Excerpt (computer-generated)

Freie Universität Berlin
Fachbereich Philosophie und Geisteswissenschaften
Institut für Deutsche und Niederländische Philosophie
Linguistik (Allgemeine und Deutsche Sprachwissenschaft)
Hauptseminar: „Sprache des Parlamentarismus“
6. Fachsemester

Die politische Rede: "Regierungserklärung" im Landtag und
Bundestag der Bundesrepublik Deutschland -
Ein Vergleich

von: Carsten Knobloch

 


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung 3

2 Die Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Gies vom 02.11.1990  4

2.1 Redekontext 4
2.2 Redeinterne Merkmale  4

2.2.1 Makrostruktur 4
2.2.2 Initiatoren  5
2.2.3 Terminatoren  6
2.2.4 Schlüsselwörter  7
2.2.5 Gruppenbezeichnungen 10
2.2.6 Strukturelle Anordnungsprinzipien  11
2.2.7 Leerformeln 12
2.2.8 Nominalsätze 12
2.2.9 Parenthesen 12

3 Die Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Höppner vom 08.09.1994 13

3.1 Redekontext 13
3.2 Redeinterne Merkmale  14

3.2.1 Makrostruktur 14
3.2.2 Initiatoren  14
3.2.3 Terminatoren  15
3.2.4 Schlüsselwörter  15
3.2.5 Gruppenbezeichnungen 17
3.2.6 Strukturelle Anordnungsprinzipien  19
3.2.7 Leerformeln 21
3.2.8 Nominalsätze 22
3.2.9 Parenthesen 24
3.2.10 Zwischenrufe 25

4 Vergleich der Regierungserklärungen aus dem Landtag Sachsen-Anhalts mit der Regierungserklärung von Bundeskanzler Willy Brandt vom 23. Februar 1972  26

4.1 Redexterne Merkmale der Regierungserklärungen 26
4.2 Redeinterne Merkmale der Regierungserklärungen 28

5 Résumé 36

Literaturverzeichnis 38

Anhang
 

 

 

1 Einleitung

„Politik ist die Kunst des Möglichen.“ Dieser vielfach zitierte Ausspruch von Otto von Bismarck fasst auf prägnante Weise zusammen, dass Politik dazu da sein sollte, Perspektiven zu eröffnen und möglich zu machen. In der jüngsten Geschichte der Bundesrepublik Deutschland haben wir durchaus Beispiele dafür, wie Politiker die Kunst der Politik erfolgreich ausgeübt haben. Die Entspannungspolitik Willy Brandts eröffnete dem geteilten Deutschland neue Perspektiven und legte den Grundstein dafür, dass es 1990 zur Wiedervereinigung kommen konnte, die ein weiteres Beispiel der „Kunst des Möglichen“ ist. Auf der anderen Seite gibt es auch zahlreiche Beispiele für das Versagen der Politik. So zeigte sich bereits kurze Zeit nach der Wiedervereinigung, dass die im Zuge der Wiedervereinigung gemachten Versprechen der „blühenden Landschaften“ in Ostdeutschland nicht oder noch nicht realisierbar waren. Der anfänglichen Euphorie folgte Resignation, und auch in der aktuellen Lage, mehr als ein Jahrzehnt nach der Wiedervereinigung, tun sich die „Künstler des Möglichen“ schwer, dem wiedervereinigten Deutschland Zukunftsperspektiven deutlich zu machen.

Anhand dreier Regierungserklärungen aus den Jahren 1972, 1990 und 1994 sollen in dieser Seminararbeit diese eben erwähnten Etappen aus linguistischer Sicht näher beleuchtet werden. Eine Regierungserklärung Willy Brandts vor dem Bundestag am 23. Februar 1972 wird dabei mit zwei Regierungserklärungen aus den Jahren 1990 und 1994 verglichen, die vor dem sachsen-anhaltinischen Landtag gehalten wurden. Das Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschlands bezeichnet die Redesorte „Regierungserklärung“ als eine „Absichtserklärung einer neu gebildeten Regierung“ und ergänzt hierzu: „Regierungserklärungen verdeutlichen den Kompromissrahmen eines politischen Zweckbündnisses auf Zeit und bieten entsprechend dieser Bestimmung meist eine Mischung aus grundsätzlichen Positionsbestimmungen und konkreten Lösungsbeschreibungen zu ganz bestimmten Problemfeldern.“1 Regierungen definieren demnach mit der Abgabe einer Regierungserklärung ihre politischen Ziele der neuen Legislaturperiode. Regierungserklärungen können jedoch auch innerhalb einer Legislaturperiode gehalten werden. In diesem Fall dienen sie „neben der Unterrichtung des Parlaments und der Öffentlichkeit immer auch der sprachregelnden "Einschwörung" der an der Koalitionsregierung beteiligten Parlamentsfraktionen“. 2 Regierungserklärungen sind unter den Sorten politischer Rede von besonderer Relevanz, da sie von den politischen Entscheidungsträgern vorgetragen, denen die Gestaltung der „Kunst des Möglichen“ obliegt. Im Folgenden soll die Redesorte „Regierungserklärung“ im Zentrum dieser Seminararbeit stehen und aus linguistischer Sicht analysiert und verglichen werden. Dabei soll sich das angewandte Verfahren an dem von Simmler3 orientieren, der die Organisationseinheit des Deutschen Bundestages unter textuellem Aspekt betrachtet. Die Regierungserklärungen des Bundeslands Sachsen-Anhalt werden unter Punkt 2 und 3 zunächst separat analysiert der Vergleich mit der Rede Willy Brandts erfolgt unter Punkt 4. Dabei sollen Unterschiede und Gemeinsamkeiten bezüglich der internen und externen Merkmale, aber auch der Redekontext im Vordergrund stehen. Punkt 5 fasst die Ergebnisse des Vergleichs zusammen.

2 Die Regierungserklärung von Ministerpräsident Dr. Gies vom 02.11.1990

2.1 Redekontext

Im Zuge der Wiedervereinigung vom 03.10.1990 entstehen fünf neue Bundesländer, darunter auch Sachsen-Anhalt. Am 14.10.1990 finden die ersten Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt statt, aus denen die Christliche Demokratische Union (CDU) mit 39% der abgegebenen Stimmen als klarer Sieger hervorgeht. Nach Koalitionsgesprächen bilden sie zusammen mit der Freien Demokratischen Partei (FDP), die 13,5% der Stimmen auf sich vereinigen kann, die erste Regierungskoalition Sachsen-Anhalts. Auf der konstituierenden Sitzung vom 28. Oktober 1990 wird der CDU-Abgeordnete Dr. Gies zum Ministerpräsidenten gewählt. Die zweite Sitzung des Landtages in der ersten Legislaturperiode findet am 2. November 1990 statt. Die im folgenden behandelte Regierungserklärung erfolgt nach dem Gelöbnis der Minister und einem Presse-Fototermin, für den die Sitzung unterbrochen wird.

2.2 Redeinterne Merkmale

2.2.1 Makrostruktur

Um dem Leser zunächst einen inhaltlichen Überblick über die Rede des Ministerpräsidenten zu geben, soll in einem ersten Punkt grob auf die Makrostruktur eingegangen werden und dabei die Inhalte der Rede kurz umrissen werden. Einige strukturelle Anordnungsmerkmale werden dabei bereits deutlich, ausführlich sollen diese jedoch erst unter Punkt 2.2.6 behandelt werden. Die Einleitung hat Gegenwart, Vergangenheit und Zukunft zum Thema. Zunächst wird der politische Neubeginn Sachsen-Anhalts, die gegenwärtige Situation, thematisiert:„Mit der Einheit Deutschlands (...) ist das Land Sachsen-Anhalt als neues Bundesland der Bundesrepublik Deutschland wieder entstanden.“4 Der demokratische Neubeginn wird vom Ministerpräsidenten begrüßt, er weist jedoch auch auf Schwierigkeiten durch die Lasten der Vergangenheit hin: „Diktatur, Unrecht und Mißwirtschaft haben das Land ausgebeutet und an den Rand des Abgrundes gebracht.“5 Die Überwindung der „Mißstände der Vergangenheit“6 stellt Gieß am Ende der Einleitung als Zukunftsperspektive in Aussicht. Seine Politik soll darauf abzielen, Sachsen-Anhalt „bald zu einem blühenden Land im Herzen Deutschlands“7 zu machen.

Der Hauptteil, eingeleitet durch „Meine Damen und Herren!“8, beinhaltet die politischen Ziele der Regierung. Alle Punkte präzisiert er im Folgenden, beginnt zunächst mit dem letzten von ihm genannten Punkt, dem „Heimat- und Zusammengehörigkeitsgefühl“ und erläutert danach die Punkte 1-5 ausführlicher. Im Anschluss fügt er einen letzten, bisher nicht genannten Punkt hinzu, die Finanzpolitik und kündigt einen sparsamen Umgang mit finanziellen Mitteln an.9 Der Schluss seiner Rede wird durch die erneute Anrede des Präsidenten und der anwesenden Abgeordneten eingeleitet:„Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren“10. Gies appelliert an die Geschlossenheit und das Verantwortungsbewusstsein aller Fraktionen, um die anstehenden politischen Probleme zu lösen und ruft die Abgeordneten zu einem gemeinsamen Neubeginn auf: „Lassen Sie uns gemeinsam beginnen - für unser Land, für seine Menschen, mit Gottes Hilfe.“11

2.2.2 Initiatoren

[...]


1 Andersen, Uwe/ Woyke, Wichard (Hrsg.): Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland. 4., völlig überarbeitete und aktualisierte Auflage, Bonn 2000.

2 Vgl. ebd.

3 Simmler, Franz: Die politische Rede im Deutschen Bundestag.

4 Landtag von Sachsen-Anhalt, Erste Wahlperiode, Plenarprotokoll ½, 08.11.1990, S.23A. „A“ bezeichnet die erste Spalte, „B“ die zweite Spalte.

5 Ebd.. S.23.A.

6 Ebd. S.23.A.

7 Ebd. S.23.A.

8 Ebd. S.23.B.

9 Vgl. ebd. S. 30.A.

10 Ebd. S. 30.B.

11 Ebd. S. 30.B.


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