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Scholary Paper (Seminar), 2003, 18 Pages
Author: Sophia Leopold
Subject: History - Middle Ages, Early Modern
Details
Institution/College: University of Bamberg (Lehrtsuhl für mittelalterliche Geschichte)
Tags: Interpretation, Königsurkunde, Einführung, Studium, Mittelalterlichen, Geschichte
Year: 2003
Pages: 18
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 4 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-28776-0
File size: 899 KB
Diese Hausarbeit beinhaltet eine Übersetzung und AUswetung einer Königsurkunde Heinrichs II. Besonderheit: Einziges Dokument der Kaiserkrönung durch den Papst.
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Excerpt (computer-generated)
Otto-Friedrich-Universität Bamberg
Lehrstuhl für Mittelalterliche Geschichte
PS: Einführung in das Studium der Mittelalterlichen Geschichte
Semester: 02
Übersetzung und Interpretation einer lateinischen
Königsurkunde (d h ii 382)
von: Sophia Leopold
Gliederung
1. Einleitung 4
2. Übersetzung 4
3. Formularbestandteile einer mittelalterlichen Urkunde 6
4. Erklärung der in der Urkunde genannten Personen und Orte 7
a) Personen 7
b) Orte 9
5. Analyse des Rechtsgeschäfts 10
a) Die Schenkung 10
b) Verhältnis Papst – Kaiser 11
c) Die Kaiserkrönung 11
d) Die geschenkten Orte 12
e) Die Geschichte der Orte in der römischen Kirche 12
f) Ausstellung mehrerer Urkunden 13
6. Warum schenkt Heinrich dem Domkapitel? 14
7. Zusammenfassung 15
8. Literatur 15
9. Anhang 17
1. Einleitung:
Diese Hausarbeit befasst sich mit der Schenkungsurkunde NR. 382 Heinrichs II. vom 8. Februar 1018 ausgestellt in Mainz. Heinrich schenkte sehr gerne und er schenkte viel, auch wenn es manchmal nicht ganz rechtmäßig war. Zudem musste er sein neugegründetes Bistum Bamberg mit reichlich Gütern ausstatten, um es auch legitim zu halten. Dieser Schenkung war ein Tausch mit Papst Benedikt VIII. nach der Kaiserkrönung Heinrichs vorangegangen. Die Urkunde werde ich zunächst übersetzen und nach den wesentlichen Einteilungspunkten aufgliedern. Im zweiten Teil der Hausarbeit führe ich eine Begriffs –und Personenerläuterung der wesentlichen Punkte dieser Urkunde durch und befasse mich mit den Hintergründen der Schenkung. Wobei das Verhältnis Papst- Kaiser behandelt wird und vor allem die drei Schenkungsorte Andiesenhofen, Winhöring und Wolinbah. Als Hauptfrage soll erörtert werden, warum Heinrich diese Güter an das Domkapitel schenkt.
2. Übersetzung
HEINRICH II im Februar 1018 [ausgestellt in Mainz] Nr. 382 Im Namen der heiligen und unteilbaren Dreifaltigkeit, HEINRICH, durch das Wirken der göttliche Gnade, IMPERATOR ROMANORUM und Kaiser [=AUGUSTUS]. Man soll wissen, - wie die Gegenwart aller Gläubigen der heiligen Kirche Gottes so auch alle folgende Zukunft, - wie wir – auf die persönliche Bitte unseres apostolischen Vaters und Bischofs BENEDIKT – am Tage unserer „Ordination“1 einen bestimmten Tausch bei seiner heiligen römischen Kirche mit gleicher Absicht gelobt haben, so schenken wir also der heiligen vorher genannten Kirche, die zu Ehren der Apostel Petrus und Paulus errichtet worden ist, ein bestimmtes Gut unseres Rechtes, das TERMA genannt wird im Herzogtum SPOLETO und in der Grafschaft NARNI gelegen – für ein solches GUT, wie es der heilige PETRUS hatte am Ort WINHÖRING im Gau Hisinigoue und in der Grafschaft des Grafen CHADALHOH, mit den Orten ANDIESENHOFEN und WOLINBAH, mit dem, was dazu gehört, und den Vorteilen mit natürlich diesem Wortlaut des Tausches, damit eben derselbe vorgenannte Stellvertreter/Nachfolger des heiligen PETRUS und seine Nachfolger eben das PREDIUM (Gut) TERNI haben und halten und zum Gebrauche der heiligen römischen Kirche fest [unumstößlich] besitzen (sollen); wobei sie aber im Gegenzug die Güter WINHÖRING, ANDIESENHOFEN und WOLINBAH nicht widerrechtlich an sich bringen [beanspruchen] sollen. Nachdem der Tausch also durch die gemeinsame Zustimmung aller unserer Gläubigen bekräftigt worden ist, soll die Gemeinschaft aller Gläubigen Gottes wissen, wie wir als Gabe für unseren alten und vorigen Herrscher Otto III. und für uns und unsere Eltern dieselben oft genannten Orte zum Nutzen der Stiftsherren, die im Kloster des heiligen Petrus und des heiligen Georg leben, durch diese kaiserliche Urkunde unserer Übergabe überlassen, schenken und als Besitz übergeben mit dem, was dazu gehört, und den Vorteilen mit natürlich diesem Wortlaut des Tausches, wobei jeder Einwand beseitigt wird. Wir schreiben also vor, dass weder der Kaiser noch ein Herzog, noch ein Bischof, noch die Grafen noch eine große oder kleine Person unsere bei Christus treuen BABENBERGISCHEN2 (Bambergischen) Mönche in den vorher genannten Gütern beunruhigt, belästigt, (sie) ihrer beraubt ("entkleidet") oder die Orte wechselt (verändert) außer auf den gemeinsamen Beschluss der Brüder. Wenn aber irgendjemand diese Urkunde unserer Schenkung sich zu verstümmeln anmaßt - was ferne sei - soll er mit dem Verräter Judas den Geschmack (evtl. Brocken) unverdaulichen Brotes essen.
Damit dies nicht geschieht, sondern diese unsere Übergabe [Schenkung] dauerhaft und unumstößlich bleibe, haben wir befohlen, dass diese Urkunde folglich - mit eigener Hand geschrieben - als Bestätigung durch den Aufdruck unseres Siegels gesiegelt werde. Siegel (Zeichen) des Herren HEINRICH, unbesiegbarer IMPERATOR der Römer und Kaiser. Gunther, Kanzler im Namen des Erzkanzlers Ercanbaldus, hat es „bestätigt“. Ausgestellt am 8. Februar im Jahre der göttlichen Fleischwerdung 1018 in der ersten Indiktion, im wahrhaftigen 17. Regierungsjahre des Herrn Heinrichs II., Kaiser seit 4 Jahren; vollendet in Mainz; glücklicher, glücklicher, glücklicher, Amen.
3. Formularbestandteile einer mittelalterlichen Urkunde
[...]
1 Fachausdruck
2 in früherer Zeit Bamberg = Babenberc
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