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Das Fusionsvorhaben General Electric/Honeywell als Konfliktfall zwischen US-amerikanischer und europäischer Fusionskontrolle

Scholary Paper (Seminar), 2002, 31 Pages
Author: Grischa Pollmeier
Subject: Economics / Business: Economic Policy

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2002
Pages: 31
Grade: 1,7
Language: German
Archive No.: V26738
ISBN (E-book): 978-3-638-28982-5

File size: 498 KB
Notes :
Vergleichende Analyse der widersprüchlichen Entscheidungen von EU Kommission und US Antitrust-Division über das gescheiterte Fusionsvorhaben der Luftfahrt-Zulieferer General Electric und Honeywell sowie der theoretischen Hintergründe.



Excerpt (computer-generated)

Das Fusionsvorhaben General Electric/Honeywell als
Konfliktfall zwischen US-amerikanischer
und europäischer Fusionskontrolle

von: Grischa Pollmeier

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung / General Electric/Honeywell als historischer Konfliktfall? 1

2. Einführung in die Grundlagen der europäischen und US-amerikanischen Fusionskontrolle

2.1. Fusionskontrolle in den Vereinigten Staaten 2

2.1.1. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen 2
2.1.2. Institutionen und Verfahren 2

2.2. Fusionskontrolle in der Europäischen Union  3

2.2.1. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen 3
2.2.2. Institutionen und Verfahren 3

2.3. Entwicklung der europäisch-amerikanischen Kooperation  5

3. Der Fall General Electric/Honeywell 5

3.1. Details und zeitlicher Ablauf  5
3.2. Marktabgrenzungen 6

3.2.1. Produktmärkte  6
3.2.2. Geographische Märkte 7

3.3. Die Entscheidung der US-Behörde 7

3.3.1. Marktstruktur vor der Fusion  7
3.3.2. Folgen der Fusion  7
3.3.3. Angebote der Unternehmen  8
3.3.4. Fazit  8

3.4. Die Entscheidung der EU-Kommission 8

3.4.1. Marktstruktur vor der Fusion  8

3.4.1.1. Märkte für Strahltriebwerke  8
3.4.1.2. Märkte für Triebwerkanlasser  10
3.4.1.3. Märkte für Avionik  10

3.4.2. Folgen der Fusion  11

3.4.2.1. Märkte für Strahltriebwerke  11
3.4.2.2. Märkte für Triebwerkanlasser  12
3.4.2.3. Märkte für Avionik  12

3.4.3. Angebote der Unternehmen  13
3.4.4. Fazit  14

4. Einschätzung der unterschiedlichen Ergebnisse 14

4.1. Theoretische und politische Kritik  15

4.1.1. Efficiency Defense 15
4.1.2. Range- bzw. Portfolio-Effects und die Bundling-Hypothese 16
4.1.3. Der Einfluß von GE Captial 17
4.1.4. Der GECAS-Hebel 17
4.1.5. Marktausschlusstheorien 18
4.1.6. Industrie - und Strukturpolitik  19

4.2. Rechtliche, institutionelle und Verfahrensunterschiede  19

4.2.1. Unterschiedliche Personalstrukturen 19
4.2.2. Effektivität der „Checks and Balances“  20
4.2.3. Transparenz 20

4.3. Bewertung der Divergenzen und Reaktionen der Behörden 21
4.4. Exkurs: Die Reform der europäischen Fusionskontrolle  23

5. Fazit / Konsequenzen für die europäisch-amerikanische Fusionskontrolle 24
 

 


 

1. Einleitung / General Electric/Honeywell als historischer Konfliktfall?

Am 3. Juli 2001 veröffentlichte die Europäische Kommission ihre Entscheidung, die geplante Fusion der US-Unternehmen General Electric (GE) und Honeywell für unvereinbar mit dem Gemeinsamen Markt zu erklären1. Nach der Bekanntgabe als auch schon im Vorfeld der Entscheidung regte sich auf beiden Seiten des Atlantiks harsche Kritik am Vorgehen der EU-Behörde2, insbesondere da die Kommission damit erstmalig3 ein von der zuständigen Antitrust-Abteilung des US-amerikanischen Justizministeriums (DoJ) bereits unter geringen Auflagen genehmigtes Vorhaben4 untersagte. In der daraufhin entstandenen Diskussion vertreten viele Autoren die Meinung, diese Entscheidung der Kommission stelle einen Wendepunkt von der bislang angestrebten europäisch-amerikanischen Kooperation in der Fusionskontrollpraxis dar oder entblöße bislang übersehene fundamentale Unterschiede zwischen den jeweiligen rechtlichen Regelungen5, obwohl doch auf allen Seiten Einigkeit über die Notwendigkeit der Konvergenz besteht6.

Diese Arbeit soll die Hintergründe und tatsächliche Bedeutung des Konfliktfalls beleuchten und klären, welche Konsequenzen sich daraus für die Entwicklung der bilateralen Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen ergeben. Zunächst soll ein sehr knapper Überblick über die Ansätze und Ursprünge sowohl der US-amerikanischen als auch der europäischen Fusionskontrolle das Verständnis der Argumentationen erleichtern. Daran anschlie ßend folgt eine Gegenüberstellung der Ergebnisse der jeweiligen Wettbewerbsbehörden und eine Herausarbeitung der wesentlichen Unterschiede und ihrer theoretischen Hintergründe, deren Bedeutung im Licht der verschiedenen Meinungen und Analysen der Literatur reflektiert wird. Abschließend soll der Versuch gemacht werden, auf Basis dieser Ergebnisse die direkten Konsequenzen des GE/Honeywell-Konflikts für die (nahe) Zukunft der transatlantischen Zusammenarbeit einzuschätzen.

2. Einführung in die Grundlagen der europäischen und USamerikanischen Fusionskontrolle

Für das Verständnis der weitergehenden Analyse ist ein Überblick über die Determinanten der europäischen und amerikanischen Konzentrationskontrolle unerlässlich. Vorab soll geklärt werden, dass die Zuständigkeit der EU und USA zur Überprüfung von Fusionen von Unternehmen, die außerhalb des eigenen Rechtsraums liegen, aber dennoch maßgebliche Auswirkungen auf ihr Hoheitsgebiet haben, allgemein akzeptiert ist7. Grundlagen sind jeweils von Gerichten geprägte Doktrinen: das Auswirkungsprinzip in den USA und das im Wesentlichen identische Implementierungsprinzip des EUGH 8. So gab es auch schon vorher reine USZusammenschlüsse, die durch die EU-Kommission bewertet und kritisiert wurden: Boeing/McDonnell Douglas9, Aol/Time Warner10 und MCI WorldCom/Sprint11.

2.1. Fusionskontrolle in den Vereinigten Staaten

2.1.1. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen

Die amerikanische Fusionskontrolle hat eine lange Tradition und wird auch oft als ausgereiftes Vorbild angesehen. Ausgangspunkt ist § 7, Clayton Act von 1914. Die Aufgreifkriterien des § 7a Clayton Act verlangen von dem akquirierenden Unternehmen ein Vermögen oder Umsatz von mindestens 100 Mio. $ weltweit und von dem anderen mindestens ein Vermögen oder Umsatz von 10 Mio. $. Dementsprechend ist die Zahl der angemeldeten Fusionen mit ??? in 2001 erheblich größer als bei der Europäischen Kommission12.

2.1.2. Institutionen und Verfahren

Für die Prüfung von Unternehmenszusammenschlüssen ist sowohl die Merger Task Force der Antitrust-Abteilung des DoJ, als auch die Federal Trade Commission (FTC) zuständig. Diese erlassen auch Richtlinien („Merger Guidelines“) für die Fallbearbeitung, die eine konstante Entscheidungsfindung sichern sollen. Als Maßstab für die negative Beurteilung einer Fusion gilt eine „erhebliche Einschränkung des Wettbwerbs“13. Dies wird insbesondere an steigenden Verbraucherpreisen festgemacht14. Wenn die Antitrustbehörden einen Zusammenschluss für wettbewerbsbeschränkend halten, so müssen sie diesen anders als in der EU vor einem unabhängigen Gericht angreifen. Aus diesem Grund und der langjährigen Praxis haben auch die Gerichte Leitlinien und Grundsatzurteile gefasst, die die heutige Kontrollpraxis entscheidend prägen und die Ansprüche an eine erfolgreiche Klage der US-Behörden erhöhen15.

2.2. Fusionskontrolle in der Europäischen Union

2.2.1. Historische Entwicklung und rechtliche Grundlagen

Die Basis für die europäische Fusionskontrolle stellt die 1990 in Kraft getretene Fusionskontrollverordnung (FKVO)16 dar. Diese rechtliche Verankerung ist somit noch relativ jung – besonders im Vergleich zum US-amerikanischen Recht – und deshalb auch noch starken Entwicklungen unterworfen17. Primäre Aufgreifkriterien sind ein weltweiter Gesamtumsatz der fusionierenden Unternehmen von mindestens 5 Mrd. € und eine gemeinschaftsweiter Umsatz von mehr als 250 Mio. €, allerdings dürfen nicht mehr als zwei Drittel davon in ein und demselben Mitgliedsstaat erzielt werden18. Als Zusammenschluss gelten dabei alle Formen der Mehrheitsbeteiligung. Solche Zusammenschlüsse, die unter die Aufgreifkriterien fallen, sind bei der Kommission anzumelden. Wichtig ist es zu vermerken, dass es für die Kommission keine rechtliche Grundlage gibt, einen Zusammenschluss im Nachhinein unter den spezifischen Gesichtspunkten der Fusionskontrolle zu beobachten und bei eventuellen Wettbewerbsverstößen einzuschreiten. Hier bleibt nur die Möglichkeit einer aufwendigen Prüfung nach dem allgemeinen Wettbewerbsrecht der Art. 81f. EGV19.

2.2.2. Institutionen und Verfahren

[...]


1 Vgl. Europäische Kommission (2001a).

2 Vgl. Reynolds/Ordover (2002) : S.171; Condomines (2001): S.1; Vgl. Platt Majoras (2001): S.2

3 Vgl. Schmitz (2002): S.326.

4 Schon am 2. Mai 2001 - Vgl. Platt Majoras (2001): S.3

5 Vgl. Horton/Schmitz (2002): S.21, 24; Evans (2002): S.1; Patterson/Shapiro (2001): S.1f.; Reynolds/Ordover (2002): S. 172.

6 Vgl. James (2001): S.5

7 Vgl. Monti (2001b): S.4.

8 Für genauere Erläuterungen zu den Theorien und deren Entwicklung vgl. Schmitz (2002): S. 355f.

9 Genehmigung unter Auflagen: Vgl. Europäische Kommission (1997a)

10 Genehmigung unter Auflagen: Vgl. Europäische Kommission (2000b)

11 Diese Fusion wurde sowohl von EU - als auch von US-Seite verboten. Vgl. Europäische Kommission (2000a)

12 Vgl. Schmitz (2002): 332f.

13 „Substantial lessening of competition“ (SLC-Test). Für Herkunft und Entwicklung des Test siehe Schmitz (2002): S.337-339.

14 Vgl. Ilzkovitz/Meik lejohn (2001): S. 14f.

15 S.u. Gliederungspunkt 4.1.1

16 Verordnung (EWG) 4064/89

17 Vgl. Kolasky (2002): S.1f.; Monti (2002b): S.3ff.

18 Vgl. Art. 1 II FKVO.

19 Vgl. Schmitz (2002): S. 354


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