Autor: Jan Lorenz
Fach: Wirtschaft - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern
Details
Institution/Hochschule: Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät)
Jahr: 2004
Seiten: 24
Note: 1,7
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 203 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-28984-9
Textauszug (computergeneriert)
Unternehmensnachfolge
von: Jan Lorenz
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
1.1 Problemstellung 1
1.2 Zielsetzung und methodischer Aufbau der Arbeit 1
2. Vollentgeltliche Anteilsübertragung 2
3. Teilentgeltliche Anteilsübertragung 5
4. Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch 9
5. Übertragung gegen Versorgungsleistungen 13
6. Fazit 17
Literaturverzeichnis IV
Rechtsquellenverzeichnis V
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
Der Generationenwechsel in mittelständischen Unternehmen wird seit Jahren in der Fachliteratur thematisiert und findet auch in der Öffentlichkeit große Beachtung. Nach Berechnungen des Instituts für Mittelstandsforschung Bonn ist im Jahr 2004 von 76.000 Übertragungsfällen auszugehen – Tendenz steigend 1. Die Unternehmensübertragung muss dabei gründlich geplant werden. Eine unzureichende Planung der Unternehmensnachfolge führt bestenfalls zu Wachstumsverlusten, schlimmstenfalls zur Liquidation fortführungswürdiger Unternehmen. Neben finanziellen Nachteilen für Veräußerer und Käufer bedroht eine mangelhafte Nachfolgeplanung auch die Existenz bestehender Arbeitsplätze. Berechtigtes Interesse der Verkäufer- sowie der Käuferseite ist es, die jeweils steuerlich günstigste Lösung zu finden. Gerade bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen an Familienangehörige ist die Wahl der richtigen Übertragungsmethode von besonderer Bedeutung. Die Elterngeneration möchte für den Rest des Lebens finanziell abgesichert sein. Gleichzeitig sollen die Nachkommen nicht durch zu hohe finanzielle Leistungen übermäßig belastet werden.
1.2 Zielsetzung und methodischer Aufbau der Arbeit
Gegenstand der vorliegenden Fallstudie ist die Übertragung eines Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft (OHG) vom Vater auf den Sohn. Im Verlauf der Arbeit wird auf vier mögliche Gestaltungsalternativen eingegangen, die unter den gegebenen Bedingungen realisierbar sind. Den Anfang macht die vollentgeltliche Anteilsübertragung im Sinne des § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, bei der der Mitunternehmeranteil zum Teilwert übertragen wird (Kapitel 2). Im Anschluss wird auf die teilentgeltliche Anteilsübertragung sowie die Übertragung unter Vorbehaltsnießbrauch eingegangen (Kapitel 3 und 4). Den Abschluss bildet die Übertragung des Mitunternehmeranteils gegen Versorgungsleistungen (Kapitel 5). Ziel dieser Arbeit ist es, dem Leser aufzuzeigen, welche unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen aus der Wahl einer bestimmten Übertragungsalternative resultieren. Bei der Fallbearbeitung wird dabei detailliert auf einkommen- und schenkungsteuerliche Aspekte zum Zeitpunkt der Übertragung und in den Foljahren eingegangen.
2. Vollentgeltliche Anteilsübertragung
Einkommensteuerliche Beurteilung
Bei der vollentgeltlichen Anteilsübertragung veräußert Vater Ullrich seinen Mitunternehmeranteil an der OHG an seinen Sohn Rolf-Udo zum Teilwert. Der Teilwert ist gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG der Betrag, den ein Erwerber des ga nzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Der Teilwert des Mitunternehmeranteils setzt sich somit aus dem Kapitalkonto des Ullrich und seinen anteiligen stillen Reserven zusammen:
Teilwert:
Kapitalkonto Ullrich 2.500.000 €
zzgl. anteilige stille Reserven (1/3) 2.500.000 €
Teilwert des OHG-Anteils 5.000.000 €
Konsequenzen auf Ebene der OHG:
Durch die Veräußerung seines Mitunternehmeranteils scheidet Ullrich aus der OHG aus. Der Sohn Rolf-Udo tritt als Erwerber des Anteils in die Rechtsstellung seines Vaters ein und übernimmt dessen Kapitalkonto. In der Gesamthandsbilanz werden die bisherigen Buchwerte gem. § 6 Abs. 3 EStG fortgeführt. Auf der Passivseite wird lediglich das Kapitalkonto Ullrich durch das Kapitalkonto Rolf-Udo ersetzt2.
Konsequenzen beim ausscheidenden Gesellschafter Ullrich: Ullrich erzielte bisher als Mitunternehmer der OHG laufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG. Aus der Veräußerung seines gesamten Mitunternehmeranteils erzielt er nunmehr außerordentliche Einkünfte3. Diese Unterscheidung spielt insbesondere für die Inanspruchnahme der Tarifermäßigungen nach §§ 16 und 34 EStG eine Rolle. Durch den Veräußerungsvorgang sind die anteiligen stillen Reserven Ullrichs aufzulösen. Die Ermittlung des Veräußerungsgewinns ist in § 16 Abs. 2 EStG reglementiert.
Ermittlung des Veräußerungsgewinns:
Veräußerungspreis 5.000.000 €
abzgl. Buchwert des OHG-Anteils (Kapitalkonto U) 2.500.000 €
= Veräußerungsgewinn 2.500.000 €
[...]
1 Vgl. o.V.: Unternehmensnachfolge in Deutschland, 2001, S. 35.
2 Vgl. Jacobs, O. H.: Unternehmensbesteuerung und Rechtsform, 2002, S. 454.
3 Außerordentliche Einkünfte i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG i. V. m. § 34 Abs. 2 Nr. 1 EStG.
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