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Scholary Paper (Seminar), 1999, 28 Pages
Author: Christian Schmidt
Subject: Politics - International Politics - Topic: European Union
Details
Institution/College: University of Leipzig (Institut für Politikwissenschaften)
Tags: Entwicklungshilfepolitik, Europäischen, Union, Perspektiven, Lomé-Abkommens, Seminar, Europäische, Union, Schwelle, Jahrhundert
Year: 1999
Pages: 28
Grade: sehr gut
Bibliography: ~ 26 Entries
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-11621-3
ISBN (Book): 978-3-640-12116-8
File size: 243 KB
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Abstract
Diese Arbeit will sowohl historische als auch intentionale Hintergründe der Entwicklungspolitik für die sogenannte „Dritte Welt“ darzustellen versuchen, und obwohl man in der schier überwältigenden Flut von Literatur zum Thema zu ersticken droht, hofft der Autor, sich an seinem roten Faden halten zu können. Ohne näher auf die (bekannte) wirtschaftliche Situation in den Entwicklungsländern einzugehen, soll zunächst mit der Geschichte der Entwicklungspolitik Europas begonnen werden. Nach der Diskussion des laufenden Lomé- IV-Vertrages wird ein Ausblick auf das Jahr 2000 die Arbeit beschließen, bei dem die Frage aufgeworfen wird, ob es einen Nachfolgevertrag geben kann. Die Arbeit ist detailliertes Material eines im Juli vorbereiteten Referates, das leider nicht gehalten werden konnte. [...]
Excerpt (computer-generated)
Die Entwicklungshilfepolitik der Europäischen Union -
Perspektiven des Lomé-Abkommens
von Christian Schmidt
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG 4
2 DIE VORLÄUFER DER LOMÉ-ABKOMMEN 5
2.1 Die Römischen Verträge (1958 - 1962) 5
2.2 Yaoundé I und die Ministerratsoption (1963 - 1966) 7
2.3 Lagos und Arusha (1966 - 1968) 7
2.4 Das Zollpräferenzsystem und Yaoundé II (1968 - 1973) 8
2.5 EG-Beitritt Großbritanniens und OAU-Konferenz (1973 - 1975) 9
3 DIE LOMÉ-ABKOMMEN I BIS III 11
3.1 Lomé I (1975/76 - 1981) 11
3.2 Lomé II (1981 - 1986) 13
3.3 Lomé III (1986 - 1990) 14
4 DAS VIERTE LOMÉ-ABKOMMEN 16
4.1 Die Vereinbarungen für das erste halbe Jahrzehnt (1990 - 1995) 16
4.2 Die Änderungen und Probleme des zweiten Finanzprotokolls (1995) 19
4.3 Das Instrumentarium der Entwicklungshilfe bei Lomé IV 21
5 PERSPEKTIVEN FÜR EIN LOMÉ V? 23
LITERATUR- UND QUELLENVERZEICHNIS 24
1 Einleitung
Industrie- wie Entwicklungsländer stehen im Zuge der fortschreitenden Globalisierung der Weltmärkte und des Handels vor verschieden gearteten Schwierigkeiten. Wird hier arbeitsintensive Industrie abgezogen, entbehren dort viele Länder häufig der einfachsten Lebensstandards und der grundlegendsten Infrastruktur, um überhaupt den gegenwärtigen Status einer Billiglohngegend zu überwinden, die nur Rohmaterialen (statt verarbeitete Produkte) exportiert. Seit den späten Fünfziger Jahren wird versucht, den gegenüber der weit industrialisierten Welt benachteiligten Staaten, die sich zum Teil erst nach diesen Bemühungen vom Joch der Kolonisation befreit haben, wirtschaftlich unter die Arme zu greifen. Warum? Sind es nur "Mitleid und Hochmut", die - nach Brigitte Erler zu urteilen - "ja die Grundlage jeglicher Entwicklungspolitik bilden" ? Auf welchen Kriegspfaden stehen sich Kritiker und Befürworter einer - wie in diesem Fall - "multinationalen Eingreiftruppe" gegenüber? Ist es wirklich so, daß ohne europäische Hilfe "kaum eines dieser Länder in der Lage sein [wird], ohne entwicklungspolitische Unterstützung - insbesondere ohne massive Kapitalzufuhr - aus den Industrieländern den Entwicklungs- oder Reformsprung zu schaffen" ? Ganz wichtig für diese Arbeit soll sein: Welche Folgen hat insbesondere die europäische Entwicklungshilfepolitik für die betroffenen Länder? Woraus setzt sich die Hilfe zusammen, was bewirkt sie, und wem nützt sie?
Diese Arbeit will sowohl historische als auch intentionale Hintergründe der Entwicklungspolitik für die sogenannte "Dritte Welt" darzustellen versuchen, und obwohl man in der schier überwältigenden Flut von Literatur zum Thema zu ersticken droht, hofft der Autor, sich an seinem roten Faden halten zu können. Ohne näher auf die (bekannte) wirtschaftliche Situation in den Entwicklungsländern einzugehen, soll zunächst mit der Geschichte der Entwicklungspolitik Europas begonnen werden. Nach der Diskussion des laufenden LoméIV-Vertrages wird ein Ausblick auf das Jahr 2000 die Arbeit beschließen, bei dem die Frage aufgeworfen wird, ob es einen Nachfolgevertrag geben kann. Die Arbeit ist detailliertes Material eines im Juli vorbereiteten Referates, das leider nicht gehalten werden konnte.
2 Die Vorläufer der Lomé-Abkommen
Ohne auf genaue Regelungen der Lomé vorangegangenen Verträge einzugehen, soll in diesem Kapitel kurz auf die Geschichte der EWG-AKP-Beziehungen hingewiesen werden. Im Wesentlichen enthalten die Lomé-Verträge die Grundvereinbarungen ihrer Vorgänger und haben sie weiterentwickelt. Über konkrete Inhalte der Abkommen wird demnach im dritten Kapitel Auskunft gegeben, es sei denn - wie im Falle des Zollpräferenzsystems -, gewichtige Entscheidungen werfen einen historischen Hintergrund für Lomé im Vorhinein auf.
2.1 Die Römischen Verträge (1958 - 1962)
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des EWG-Vertrages in Rom waren die meisten assoziierten Staaten noch Kolonien der sie dann unterstützenden Länder. Frankreich hatte diese Assoziierung mit den unterentwickelten Staaten des südlichen Afrikas, der Karibik und des Pazifikraumes (AKP) Mitte der Fünfziger Jahre vorgeschlagen , um (vorausschauend)
· eine gesamteuropäische Kolonialpolitik betreiben zu können;
· den einträglichen Handel mit den sich rasch von ihren Kolonialmächten emanzipierenden unterentwickelten Ländern zu erhalten und schließlich auch
· die Kosten der auf ihm lastenden Verantwortung auf die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) zu übertragen, die zu erwarten waren, wenn nach einer kolonialen Besetzung Restitutionen beansprucht werden würden.
Das am 25. März 1957 unterzeichnete und Anfang des folgenden Jahres in Kraft getretene Abkommen band denn sechs der mit der EWG assoziierten Staaten - vordergründig die Überseegebiete Frankreichs, Belgiens, Italiens und der Niederlande - vertraglich fest mit dem "Ziel, die wirtschaftliche und soziale Entwicklung der Länder und Hoheitsgebiete zu fördern und enge Wirtschaftsbeziehungen zwischen ihnen und der gesamten Gemeinschaft herzustellen" . Des Vertrages "vierter Teil [sah also] eine Gemeinschaftshilfe für die noch abhängigen Länder vor" .
Wichtigste Elemente des Vertrages waren die Handelserleichterungen, die einen schrittweise zu bewerkstelligenden Zollabbau für Importe und Exporte und die damit einhergehende Abschaffung der Mengenbegrenzungen für Handelsware umfaßten. Ferner wurde es für die EWG-Seite zur Pflicht gemacht, in die assoziierte Staatengruppe und deren Wirtschaftssystem zu investieren.
1957 wurde auch der Grundstein für den ersten Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) gelegt, der seinerzeit aber gerade mal 580 Millionen Rechnungseinheiten der Europäischen Zollunion (ERE) beinhaltete. Das Römische Vertragswerk war auf fünf Jahre befristet und sollte dann neu verhandelt werden. In der Folge eines Streits zwischen Frankreich und Guinea als erstem unabhängigen Land innerhalb der AKP-Gruppe schlossen sich in der Angst vor einer überbordenden, nochkolonialen Herrschaft die mit den sich abzeichnenden Mängeln des Vertrages unzufriedenen Staaten 1961 zu einem losen Verbund zusammen, der nach seinem Gründungsort "Casablanca" hieß und für die diplomatischen Beziehungen der AKP-Staaten - zwischen 1960 und 1962 nahezu alle unabhängig geworden - zu ihren ehemaligen Mutterländern von besonderer Bedeutung wurde. Schon damals zeichnete sich jedoch ab, daß Proteste seitens der AKP-Länder - so lautstark sie auch sein mochten - kaum zu nennenswerten Ergebnissen führten, weil diese von Anfang an von den sie erhaltenden Märkten abhängig waren.
Durch die reüssierenden Unabhängigkeitsbestrebungen hatten die Römischen Verträge ihre Rechtsgrundlage verloren, aber "achtzehn afrikanische Staaten [äußerten] den Wunsch, mit der Gemeinschaft assoziiert zu bleiben" . Unter Federführung der vergleichsweise starken diplomatischen Kraft "Casablanca" wurde also ein neues Assoziationsabkommen ausgehandelt.
[...]
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