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Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2004, 26 Pages
Author: Edgar Hegner
Subject: Philosophy - Philosophy of the Present

Details

Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2004
Pages: 26
Grade: 1
Language: German
Archive No.: V26840
ISBN (E-book): 978-3-638-29059-3
ISBN (Book): 978-3-640-46282-7
File size: 229 KB
Notes :
Was ist eine Person? Was umfasst der Begriff "Person" (im Unterschied zu "Mensch"? Gibt es ein charakteristisches Merkmal des Personseins? Liegt dieses Merkmal in der Vernunft oder sonst wo? Diese Arbeit widmet sich der Suche nach notwendigen und hinreichenden Bedingungen des Personseins. Insbesondere wird die Konzeption von Harry G. Frankfurt dargestellt und diskutiert, die den Begriff der Person nicht an die Vernunft, sondern an die Struktur des Wünschens knüpft.


Abstract

Den Schwerpunkt meiner Untersuchung nehmen Frankfurts Bedingungen des Personseins, sprich der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ein. Mit dem Personenbegriff verwandte Begriffe wie Willensfreiheit und Verantwortung muss ich in meiner Arbeit beiseite lassen, um den Fokus umso konzentrierter auf die Bedingungen des Personseins zu richten. Ich möchte prüfen, ob es Frankfurt gelingt, den Begriff der Person tatsächlich auf die motivationale Struktur zurückzuführen und einen nicht-normativen Begriff der Person zu begründen, wobei ich mich ausschliesslich auf seinen Aufsatz ›Willensfreiheit und der Begriff der Person‹ stütze. In einem ersten Kapitel werde ich dazu die einzelnen Elemente der motivationalen Struktur oder wie Frankfurt sagen würde, der Struktur des Willens, herausarbeiten und sie gegeneinander abgrenzen. Diese Elemente sind: Wünsche erster Stufe, der Wille, Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe. Im Anschluss an diese Präsentation seines Modells höherstufiger Wünsche beschäftige ich mich in einem zweiten Kapitel eingehender mit dem Schlüsselelement, mit Volitionen zweiter Stufe. Der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ist zentral für Frankfurts Personenbegriff, eine Volition zweiter Stufe zu haben, ist die Bedingung fürs Personsein. Eine Kreatur, die also diese Art von Wünsche hat, nennt Frankfurt eine Person. Ich werde mich in diesem zweiten Teil der Frage widmen, welche Bedingungen überhaupt das Entstehen von Volitionen zweiter Stufe ermöglichen und wie der Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe im einzelnen aussieht. Nach dem ich im ersten und zweiten Kapitel versucht habe, die spezifischen Züge von Volitionen zweiter Stufe herauszuschälen, werde ich im dritten Kapitel einen kritischen Blick auf Frankfurts Projekt werfen. Ich werde prüfen, ob es tatsächlich hinreichende Bedingungen gibt, die einen Wunsch zweiter Stufe als Volition zweiter Stufe auszeichnen und somit eine hinreichende Eigenschaft fürs Personsein liefern. Nehmen bestimmte Wünsche zweiter Stufe wirklich zurecht diese vorrangige Bedeutung bei der Grundlegung des Personenbegriffs ein, die ihnen Frankfurt gegenüber anderen Wünschen erster und zweiter Stufe gewährt? Wieso drücken ausgerechnet die Wünsche erster Stufe, die den Volitionen zweiter Stufe zugrunde liegen, das aus, was eine Person „wirklich“ will? Stützt sich Frankfurt zur Begründung des Personenbegriffs wirklich ausschliesslich auf die motivationale Struktur, d.h. auf die Willensstruktur?


Excerpt (computer-generated)

Universität Fribourg
Departement für Philosophie
Die Willensstruktur als hinreichendes Personenmerkmal

Der Begriff der Person - Die Willensstruktur als
hinreichendes Personenmerkmal bei Harry G. Frankfurt

von: Edgar Hegner

 


Inhaltsverzeichnis

Einleitende Worte  2

1. Die Struktur des Willens und ihre Elemente  4

1.1 Der vielgestaltige weite Begriff des Wünschens und seine Differenzierungen  4
1.2 Differenzierung zwischen Wünschen erster und Wünschen zweiter Stufe 5

1.2.1 Wünsche erster Stufe und der Wille  6
1.2.2 Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe 6

2. Voraussetzungen und Entstehungsprozess von Volitionen zweiter Stufe  9

2.1 Vernunft als Voraussetzung für die Bildung von Volitionen zweiter Stufe 9
2.2 Entstehungsprozess einer Volition zweiter Stufe  10

2.2.1 Identifikation mit einem Wunsch erster Stufe 10
2.2.2 Der Beitrag des Reflexionsvermögens  11
2.2.3 spontane Identifikation und Bildung einer Volition zweiter Stufe 12
2.2.4 entschlossene Identifikation und Anneignung einer Volition zweiter Stufe  12
2.2.5 Schlusswort zum Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe  13

3. Problemfelder dieses Projekts der Entwicklung eines Personenbegriffs  15

3.1 Die Handlungswirksamkeit von Wünschen erster und zweiter Stufe  16
3.2 Abhängigkeit der Wünsche zweiter Stufe von Wünschen erster Stufe  18
3.3 Was lässt sich aus der höherstufigen Willensstruktur ableiten ?  19

3.3.1 unbewusste Wünsche zweiter Stufe oder gar unbewusste Volitionen ?  19
3.3.2 kritische Betrachtung der Vernunft als Voraussetzung für Volitionen  20

3.4 Kritische Betrachtung des Identifikationsprozesses  21

4. Schlussüberlegungen  24

Literaturverzeichnis  25


 

 

Einleitende Worte

Konfrontiert mit einem seiner Ansicht nach missverstandenen und missbrauchten Begriff der Person, sieht sich Frankfurt genötigt, diesem Untersuchungsfeld wieder mehr Gehör zu verschaffen, das wir am zwanglosesten durch das Wort ›Person‹ bezeichnen und sich damit beschäftigt, was wir selbst unserem Wesen nach sind. Es geht ihm dabei nicht um artspezifische Eigenschaften, sondern die Kriterien des Personseins sollen „vielmehr die Attribute erfassen, die Gegenstand sind, wo es uns im besonderen um uns selbst als Menschen geht, und die Quelle all dessen sind, was wir in unserem Leben für das Wichtigste wie auch für das am schwersten zu Verstehende halten.“1 An den Anfang seines Aufsatzes ›Willensfreiheit und der Begriff der Person‹ stellt Frankfurt die These, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen Personen und anderen Kreaturen in der Struktur des Willens einer Person zu finden ist. Um seine These zu begründen, analysiert er die Struktur des Willens, d.h. die Struktur all derjenigen Wunschzustände, die sich auf Handlungen beziehen. Frankfurt sieht sich veranlasst, zur Differenzierung des Begriffs des Wünschens ein Modell von höherstufigen Wünschen zu entwickeln, d.h. er führt eine Unterscheidung zwischen Wünschen erster Stufe und Wünschen zweiter Stufe ein. Die hinreichende Bedingung für das Personsein ist nach Frankfurt das Haben von Volitionen zweiter Stufe, einer gewissen Art von Wünschen zweiter Stufe. Es ist auch dieser Begriff von Volitionen zweiter Stufe, der im Zentrum meiner Arbeit steht.

Nicht die kognitive Struktur einer Kreatur, weckt Frankfurts Interesse, die Besonderheit seines Vorhabens ist dadurch charakterisiert, dass er durch die Analyse des Phänomens des Wünschens zu notwendigen und hinreichenden Bedingungen für das Personseins gelangen möchte, wobei er den Begriff des Wünschens in einem sehr weiten Sinne versteht – jede Neigung, jegliches Angezogensein in bezug auf eine Handlung im Gegensatz zu einer Abneigung fällt darunter. Ich ziehe es vor, statt von der Struktur des Willens von der motivationalen Struktur zu sprechen. Der Ausdruck „Struktur des Willens“ kann verwirrend sein, da der Begriff des Willens in Frankfurts Theorie einen spezifischen Platz einnimmt. In der Literatur über Frankfurt trifft man auch auf den Ausdruck „volitionale Struktur“. Den Schwerpunkt meiner Untersuchung nehmen Frankfurts Bedingungen des Personseins, sprich der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ein. Mit dem Personenbegriff verwandte Begriffe wie Willensfreiheit und Verantwortung muss ich in meiner Arbeit beiseite lassen, um den Fokus umso konzentrierter auf die Bedingungen des Personseins zu richten. Ich möchte prüfen, ob es Frankfurt gelingt, den Begriff der Person tatsächlich auf die motivationale Struktur zurückzuführen und einen nicht-normativen Begriff der Person zu begründen, wobei ich mich ausschliesslich auf seinen Aufsatz ›Willensfreiheit und der Begriff der Person‹ stütze. In einem ersten Kapitel werde ich dazu die einzelnen Elemente der motivationalen Struktur oder wie Frankfurt sagen würde, der Struktur des Willens, herausarbeiten und sie gegeneinander abgrenzen. Diese Elemente sind: Wünsche erster Stufe, der Wille, Wünsche zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe. Im Anschluss an diese Präsentation seines Modells höherstufiger Wünsche beschäftige ich mich in einem zweiten Kapitel eingehender mit dem Schlüsselelement, mit Volitionen zweiter Stufe. Der Begriff von Volitionen zweiter Stufe ist zentral für Frankfurts Personenbegriff, eine Volition zweiter Stufe zu haben, ist die Bedingung fürs Personsein. Eine Kreatur, die also diese Art von Wünsche hat, nennt Frankfurt eine Person. Ich werde mich in diesem zweiten Teil der Frage widmen, welche Bedingungen überhaupt das Entstehen von Volitionen zweiter Stufe ermöglichen und wie der Bildungsprozess von Volitionen zweiter Stufe im einzelnen aussieht. Nach dem ich im ersten und zweiten Kapitel versucht habe, die spezifischen Züge von Volitionen zweiter Stufe herauszuschälen, werde ich im dritten Kapitel einen kritischen Blick auf Frankfurts Projekt werfen. Ich werde prüfen, ob es tatsächlich hinreichende Bedingungen gibt, die einen Wunsch zweiter Stufe als Volition zweiter Stufe auszeichnen und somit eine hinreichende Eigenschaft fürs Personsein liefern. Nehmen bestimmte Wünsche zweiter Stufe wirklich zurecht diese vorrangige Bedeutung bei der Grundlegung des Personenbegriffs ein, die ihnen Frankfurt gegenüber anderen Wünschen erster und zweiter Stufe gewährt? Wieso drücken ausgerechnet die Wünsche erster Stufe, die den Volitionen zweiter Stufe zugrunde liegen, das aus, was eine Person „wirklich“ will? Stützt sich Frankfurt zur Begründung des Personenbegriffs wirklich ausschliesslich auf die motivationale Struktur, d.h. auf die Willensstruktur? Ich bin der Ansicht, dass es Frankfurt nicht gelingt, eine hinreichende Bedingung fürs Personsein zu formulieren. Ich glaube, dass es kein hinreichendes Kriterium zur Unterscheidung von Wünschen zweiter Stufe und Volitionen zweiter Stufe gibt und diese Unterscheidung somit auf einem Werturteil basiert. Meines Erachtens ist der Begriff der Volition zweiter Stufe also ein normativer, und folglich auch der Personenbegriff. Das Konzept höherstufiger Wünsche vermag keinen befriedigenden Personenbegriff zu generieren, an den dann Begriffe wie Verantwortung und Fragen der Autonomie anknüpfen werden.

1. Die Struktur des Willens und ihre Elemente

„Ich bin der Ansicht, dass ein wesentlicher Unterschied zwischen Personen und anderen Kreaturen in der Struktur des Willens einer Person zu finden ist. Menschen sind nicht die einzigen Wesen, die Wünsche und Motive haben oder die Wahlentscheidungen treffen. Sie unterscheiden sich darin nicht von Mitgliedern anderer Arten, von denen einige anscheinend sogar Erwägungen anstellen und Entscheidungen nach vorhergehender Überlegung treffen. Es scheint aber eine besondere Eigentümlichkeit von Menschen zu sein, dass sie, wie ich sie nennen würde, ›Wünsche zweiter Stufe‹ zu bilden fähig sind.“2

1.1 Der vielgestaltige weite Begriff des Wünschens und seine Differenzierungen

[...]


1 Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, S.66

2 Frankfurt, Willensfreiheit und der Begriff der Person, S.66f.


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