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Autor: Thorben Lange
Fach: Wirtschaft - Recht
Details
Tags: Unternehmen, Stand
Jahr: 2001
Seiten: 32
Note: gut
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 217 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-11663-3
ISBN (Buch): 978-3-638-68377-7
Zusammenfassung / Abstract
„§20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden!“ beschäftigt sich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Verbot der unbilligen Behinderung sowie den verschiedenen Formen der Abhängigkeit eines Unternehmen von einem anderen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf den Absätzen (1) und (2) des §20. Zuvor aber wird ein kurzer Blick auf die Entstehungsgeschichte des GWB geworfen und darauf, wie sich das GWB strukturieren läßt. Ziel ist es, dem Leser einen ersten Eindruck über das GWB im allgemeinen und über den § 20 im Besonderen zu vermitteln. Er bekommt eine Eindruck darüber, wie die Gerichte und die Kartellbehörde mit Verstößen gegen das GWB umgeht. Dabei wird kein Anspruch auf eine Vollständige Abdeckung des Themas gelegt. Es geht vielmehr um eine konzentrierte Zusammenfassung des Wesentlichen.
Textauszug (computergeneriert)
§20 GWB
Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen
geschützt werden!
Hausarbeit
Inhaltsverzeichnis
Darstellungsverzeichnis IV
Abkürzungsverzeichnis V
1. Einleitung 1
2. Die Entstehungsgeschichte des GWB 1
2.1 Vom Reichsgerichtsurteil zum GWB 1
2.2 Das GWB damals und heute 2
3. Die Struktur des GWB - Das ,,Drei-Säulen-Konzept" 3
4. Diskriminierungsverbot, Verbot unbilliger Behinderung 4
4.1 §20 (1) & (2) GWB 4
4.2 Was verbietet die Norm 5
4.2.1 Behinderung 5
4.2.2 Ungleichbehandlung 6
4.2.3 Vergleich von Behinderung und Ungleichbehandlung 9
4.3 Wen spricht die Norm an 10
4.3.1 Marktbeherrschende Unternehmen 10
4.3.2 Vereinigungen von Unternehmen 11
4.3.3 Preisbindende Unternehmen 11
4.3.4 Relativ marktstarke Unternehmen 12
4.4 Der Abhängigkeitsbegriff nach §20 (2) S.1 GWB 13
4.4.1 Sortimentsbedingte Abhängigkeit 13
4.4.2 Mangelbedingte Abhängigkeit 15
4.4.3 Unternehmensbedingte Abhängigkeit 16
4.4.4 Nachfragebedingte Abhängigkeit 17
5. Folgen eines Rechtsbruchs 18
5.1 Von Seiten der Kartellbehörde 18
5.2 Auf ziviler Ebene 21
5.2.1 Unterlassungsanspruch 22
5.2.2 Schadensersatzanspruch 22
6. Kritische Betrachtung 23
7. Fazit 25
Literaturverzeichnis 27
Darstellungsverzeichnis
Darst. 1: Das ,,Drei-Säulen-Konzept" . . . . . . 3
Abkürzungsverzeichnis
BGH . . . . . Bundesgerichtshof
BkartA . . . . . Bundeskartellamt
Bekl. . . . . . Beklagte
bzw. . . . . . beziehungsweise
d.h. . . . . . das heißt
etc. . . . . . et cetera
grds. . . . . . grundsätzlich
GWB . . . . . Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
i.d.R. . . . . . in der Regel
i.V.m. . . . . . in Verbindung mit
KartB . . . . . Kartellbehörde
Kl. . . . . . Klägerin
lt. . . . . . laut
u.a. . . . . . unter anderem
Vgl. . . . . . Vergleiche
WuW . . . . . Wirtschaft u. Wettbewerb
WuW/E . . . . WuW-Entscheidungssammlung
z.B. . . . . . zum Beispiel
1. Einleitung
Die vorliegende Hausarbeit mit dem Titel ,,§20 GWB - Wie wirtschaftlich unterlegene Unternehmen geschützt werden!" beschäftigt sich mit dem Diskriminierungsverbot und dem Verbot der unbilligen Behinderung sowie den verschiedenen Formen der Abhängigkeit eines Unternehmen von einem anderen. Dabei liegt der Schwerpunkt der Arbeit auf den Absätzen (1) und (2) des §20, auch wenn es nicht möglich sein wird, selbst diese in voller Ausführlichkeit zu behandeln.
Trotzdem soll versucht werden, einen ersten Eindruck zu vermitteln, und evtl. ein verstärktes Interesse am GWB zu wecken.
Zuvor aber wird ein kurzer Blick auf die Entstehungsgeschichte des GWB geworfen und darauf, wie sich das GWB strukturieren läßt.
2. Die Entstehungsgeschichte des GWB
Wie schon in der Einleitung erwähnt, möchte ich zuerst einmal einen kurzen Überblick über die Entstehungsgeschichte des heutigen GWB geben. Dazu ist es notwendig, sich ins endende 19. Jahrhundert zurück zu begeben, einer Zeit, in der es noch keine Kartellverbote gab.
2.1 Vom Reichsgerichtsurteil zum GWB
Vielmehr wurde die grundsätzliche Zulässigkeit von Kartellen durch ein Reichsgerichtsurteil aus dem Jahre 1897 anerkannt. Erst die fortschreitende Kartellbildung veranlaßte die Reichsregierung 1923 eine Verordnung gegen den Mißbrauch wirtschaftlicher Machtstellung zu erlassen, die sogenannte Kartellverordnung, die aber mehr Schein als sein war, da Verstöße nur selten verfolgt wurden. Vielmehr nahm der Einfluß des Staates auf die Kartelle zu, was sich 1933 im Zwangskarteliierungsgesetz widerspiegelte, durch das die deutsche Wirtschaft in Zwangskartelle organisiert und zum Träger der Wirtschaftspolitik wurde. 1943 übernahmen dann staatliche Organisationen die Aufsicht über die Kartelle, womit dann auch die Kartellentwicklung in Deutschland ihr vorläufiges Ende fand.1
Das erste Kartellverbot gab es erst 1947 durch die Dekartellierungsgesetze der Alliierten, denen es aber noch an Durchsetzungskraft fehlte. Erst nach langen Debatten wurde im Jahr 1957 das erste deutsche Kartellrecht verabschiedet, das GWB, welches dann am 01. Januar 1958 in Kraft trat.2
[...]
1 Vgl. Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 2000, S. XXIIf.
2 Vgl. Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 2000, S. XXIII.
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