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Theoretische Erklärungsansätze der Erscheinungsform Nichtsesshaftigkeit

Scholarly Research Paper, 2004, 14 Pages
Author: Iris Gorke
Subject: Social Pedagogy / Social Work

Details

Category: Scholarly Research Paper
Year: 2004
Pages: 14
Grade: 1
Language: German
Archive No.: V27719
ISBN (E-book): 978-3-638-29687-8

File size: 207 KB


Excerpt (computer-generated)

Theoretische Erklärungsansätze der Erscheinungsform
Nichtsesshaftigkeit

von: Iris Gorke

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung S. 02

2. Begriffsklärung S. 03

3. Theoretische Erklärungsansätze der Erscheinungsform Nichtsesshaftigkeit

3. 1 Psychiatrisch- neur ologische Ansätze S. 4
3. 2 Der psychologische Ansatz S. 6
3. 3 Der Armutsansatz S. 7
3. 4 Der Unterversorgungsansatz S. 8
3. 5 Der Etikettierungs- / Stigmatisierungsansatz S. 9

4. Zusammenfassung S. 11

 


 

1. Einleitung

Der Verlust der Wohnung ist eine der schlimmsten Auswirkungen von Armut. „Für das Jahr 2002 schätzt die Bundesarbeitsgemeinschaft für Wohnungslosenhilfe die Gesamtzahl der Wohnungslosen in der BRD auf 410.000 Menschen. Davon lebten 13%, also ca. 20.000 Menschen auf der Straße, „machten Platte“.1 Sie leben in öffentlichem Raum und gleichzeitig gehören sie zu dem Teil der Bevölkerung über den die Öffentlichkeit kaum etwas weiß bzw. wissen möchte. „Dies drückt sich bereits im alltäglichen Sprachgebrauch aus, wenn Begriffe wie „Nichtsesshafte“, „Obdachlose“ oder „Wohnungslose“ meist unreflektiert angewandt werden. Insbesondere die Bezeichnung der „Nichtsesshaftigkeit“ bringt ein dahinterstehendes gesellschaftliches Problem auf den Punkt. Althergebrachte Ausdrücke wie „Penner“, „Trebegänger“ oder eben „Nichtsesshafte“ drücken Stigmatisierungen und Vorurteile“2 aus, wie z.B. „sind alles Alkoholiker und Arbeitsscheue“. Dies ist auf die Entwicklungsgeschichte der Vorstellung vom Wohnungslosen zurückzuführen und hängt mit gesellschaftlichen Bedingungen und den sie begleitenden Erklärungsansätzen der Wissenschaft zusammen.

„Bereits im 19. Jahrhundert wurde nach ursächlichen Erklärungen für die sogenannte „Landstreicherei“ gesucht.“3 Im Rahmen dieser Arbeit soll kurz auf die Problematik der Begrifflichkeiten eingegangen werden und warum andere Termini sich als adäquater erweisen. Im Anschluss werden typische Erklärungsansätze, die Wohnungslosigkeit ursächlich erklären wollen, von damals bis heute vorgestellt. Sie spiegeln auch das für die jeweilige Zeit kennzeichnende Verständnis, das diesem Personenkreis entgegengebracht wurde und den daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen für die Betroffenen.

2. Begriffsklärung

„Die erste große Wirtschaftskrise zur Zeit der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts brachte eine Verarmung breiter Bevölkerungsschichten mit sich. Die Arbeitslosen mussten ihren Lebensunterhalt durch Betteln sicherstellen und suchten Arbeitsplatz und Wohnung. Mit dem Programm Arbeit statt Almosen prägte Pastor von Bodelschwingh im Rahmen der ursprünglichen Nichtsesshaftenhilfe den Begriff der „Wanderarmen“. Arbeitswilligen Wanderern sollte in Arbeiterkolonien als Gegenleistung Herberge und Verpflegung gewährt werden.“4 Ordnungs- und sozialpolitisches Ziel war die Bekämpfung der Bettlerei, „indem man das Obdachlosenproblem vor dem Hintergrund einer Wanderfürsorge zum ordentlichen Wandern herausdefinierte.“5 Im Nationalsozialismus wurde der Ausdruck der „Wanderarmen“ durch „Nichtsesshafte“ abgelöst, der gleichzeitig zu einem Charakterzug umgedeutet wurde, nämlich nicht sesshaft und arbeitsscheu zu sein. Heute noch wird in Verordnungen und Ausführungsgesetzen zum BSHG, welche jedes Landesparlament selbst bestimmt, die Formulierung Nichtsesshafte, Nichtsesshaftenhilfe o.ä. benutzt. In den bayerischen Sozialhilferechtlinien zu §72 BSHG ist in §100 DVO an mehreren Stellen von „Nichtsesshaften“ die Rede. Schon lange wird gefordert, diese Formulierungen zu ändern. „Bereits 1987 brachte der Deutsche Städtetag den Oberbegriff „Wohnungsnotfall“ ein. Dies sind Personen, die aktuell oder unmittelbar von Wohnungslosigkeit betroffen sind, oder die in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben. Wohnungslos ist also, wer nicht über mietvertraglich abgesicherten Wohnraum verfügt. Dazu zählen im sozialhilferechtlichen Sektor auch Menschen, die in Einrichtungen, wie Frauenhäusern und Übergangsheimen leben, oder die in Billigpensionen untergebracht sind, wobei hier die Kosten durch den Sozialhilfeträger nach §§11, 12 oder § 72 übernommen werden. Ebenso Selbstzahler in Billigpensionen oder vorübergehend bei Bekannten wohnende werden zur Gruppe der Wohnungslosen gerechnet.

[...]


1 Vgl. www.bag-wohnungslosenhilfe.de/fakten/1.phtml

2 Vgl. Gillich, Stefan u. Nieslony, Frank; Armut und Wohnungslosigkeit; Fortis Verlag; Köln 2000, S. 63

3 Vgl. Gillich, Stefan u. Nieslony, Frank; Armut und Wohnungslosigkeit; Fortis Verlag; Köln 2000, S.131

4 Vgl. Gillich, Stefan u. Nieslony, Frank; Armut und Wohnungslosigkeit; Fortis Verlag; Köln 2000, S. 107ff.

5 Vgl. Preußer, Norbert; ObDach; Beltz Verlag; Weinheim/ Basel 1993, S. 45


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