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Termpaper, 2003, 21 Pages
Author: Marie Burgard
Subject: Information Management
Details
Institution/College: Saarland University (Informationswisschenschaftliches Institut)
Tags: Serviceangebote, Hand, Italien, Government, Beispiel, Europäischen, Union
Year: 2003
Pages: 21
Grade: 13
Language: German
ISBN (E-book): 978-3-638-29880-3
File size: 418 KB
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Excerpt (computer-generated)
Serviceangebote der öffentlichen Hand in Italien
von: Marie Burgard
Inhaltsverzeichnis
1. E-Commerce und E-Government S.3
2. Die Hauptformen elektronischer Dienste S.4
3. Das Service-Angebot Italiens S.6
3.1 Die Websites der italienischen Regierung S.6
3.1.1 www.governo.it S.6
3.1.2 www.esteri.it S.8
3.1.3 www.camera.it S.10
3.1.4 Weitere Websites der italienischen Regierung S.12
3.2 Das italienische E-Government Portal S.12
3.2.1 Voraussetzungen S.12
3.2.2 Ziele S.14
3.2.3 Realisation S.14
3.2.4 www.italia.gov.it S.16
3.2.5 Verwaltungsdienste der italienischen Regierung über Internet S.18
1. E-Commerce und E-Government
E-Government steht für electronic administration und beinhaltet das Bereitstellen von „Informationsangeboten für den Bürger, Bürgerservice mit Interaktionsangeboten, Abwicklung von Geschäftsprozessen im Rahmen der Verwaltung und elektronische Wahlen.“ 1
Häufig wird es als ein Teilbereich des electronic commerce gesehen, da es ebenfalls Services für Kunden, in diesem speziellen Fall für die Bürger, über den Kanal der Informationstechnik anbietet. Jedoch ist hierbei zu beachten, dass sich eine „Verwaltung nicht aus marktwirtschaftlichen Überlegungen auf bestimmte Kundensegmente beschränken kann.“ 2 Das Angebot, das E-Government für die Bürger bereitstellen soll, ist grundsätzlich durch das Gesetz festgelegt und kann nicht willkürlich verändert werden. Das „Spektrum der zu unterstützenden Vorgänge ist wesentlich breiter anzulegen, als beim e-commerce“ 3 Um Verwaltungsvorgänge elektronisch anbieten zu können, müssen diese zunächst reorganisiert werden. Insbesondere so, dass sie schneller, um mit einem Bruchteil des bisher benötigten Aufwands erledigt werden zu können, besser und besonders adressatenfreundlich ablaufen, ohne jedoch die grundlegenden Eigenschaften öffentlichen Handelns aus den Augen zu verlieren. Hierbei ist besonders darauf zu achten, ein „unverbundenes Nebeneinander von Verwaltungsreform und Aufbau von E-Government zu vermeiden und stattdessen eine möglichst enge Verknüpfung zwischen beiden Innovationsprojekten anzustreben“ 4
2. Die Hauptformen elektronischer Dienste
Die Leistungen, die Regierungen auf elektronischem Wege anbieten, lassen sich folgendermaßen untergliedern:
1. Serviceangebote, die Einnahmen liefern:
Solche Serviceangebote, bei denen der Statt Geld von Unternehmen oder Bürgern erhält. Dies umfasst momentan Zahlung der Sozialbeiträge, der Körperschaftssteuer, der Mehrwertsteuer und die Abgabe von Zollerklärungen.
2. Registrierungsdienste:
Sie sind Angebote, die den Eintrag objekt- oder personenbezogener Daten im Rahmen administrativer Vorschriften betreffen. Hierzu gehören die elektronische Durchführung der KFZ-Zulassung, Ausstellung von Urkunden, Umzugsmeldung, die Übermittlung von Daten an die Statistikämter und die Anmeldung eines Gewerbes.
3. Leistungen für Bürger und Unternehmen:
Im Gegenzug für Steuern und Beiträge bietet der Staat Bürgern und Unternehmen diese öffentlichen Dienstleistungen an, z.B. Anbieten von Arbeitsplatzangeboten, öffentliche Bibliotheken, Abgabe von Erklärungen gegenüber der Polizei, Inanspruchnahme von Sozialleistungen, Gesundheitsbezogene Dienstleistungen, das Einreichen der Einkommensteuererklärung über elektronische Kanäle und die öffentliche Vergabe von Aufträgen handeln.
4. Genehmigungen und Konzessionen:
Diese Dienstleistung umfasst Dokumente, die von Behörden ausgestellt werden. Hierbei kann es sich um die Immatrikulation an einer Hochschule, umweltbezogene Genehmigungen, die Beantragung von persönlichen Dokumenten oder das Stellen eines Antrags auf Baugenehmigung handeln. 5 Eine weitere Gliederungsmöglichkeit ist diejenige nach Leistungen des Staates für Bürger und Leistungen für Unternehmen. Die genaue Unterteilung ist der folgenden Tabelle 6 zu entnehmen:
[...]
1 Elsas (2000): S. 121.
2 Aichholzer, Schmutzer (2000): S. 79.
3 Traunmüller, Lenk (2000): S. 71.
4 Aichholzer, Schmutzer (2000): S. 85.
5 Vgl.: Cap Gemini Ernst & Young (2002): S. 4 – 6 und Conseil de l’Union européenne (2000): “Common list of basic public services”
6 Tabelle entnommen aus Cap Gemini Ernst & Young (2002): S. 14.
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