Autor: Diplom Katja Nündel
Fach: Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Details
Institution/Hochschule: Universität Leipzig (Historisches Seminar)
Jahr: 2003
Seiten: 20
Note: "ausgezeichnet"
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 303 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-29958-9
De duodecim abusivis saeculi ist ein Moraltraktat, der vermutlich in der Mitte des 7. Jahrhunderts in Irland entstand. In zwölf Kapiteln legt er die Grundübel der Welt dar, wobei sich frühchristliche mit heidnischen Einflüssen mischen.In einem Kapitel über den ungerechten König beschreibt der unbekannte Verfasser allerlei Folgen der guten und der schlechten Herrschaft. Das heidnische Werk beeinflusste die christlichen Fürstenspiegel des 9. Jhd's. Die Arbeit geht der Frage nach, warum.
Zusammenfassung / Abstract
„De duodecim abusivis saeculi“ ist ein kleiner gesamtgesellschaftlich angelegter Moraltraktat, der vermutlich in der Mitte des 7. Jahrhunderts in Irland entstand. In zwölf Kapiteln legt er knapp die Grundübel der Welt dar, wobei sich frühchristliche mit heidnischen Einflüssen mischen. In einem Kapitel über den „ungerechten König“ beschreibt der unbekannte Verfasser des Traktats allerlei Folgen der guten und der schlechten Herrschaft, wobei die schlechte Herrschaft mächtige Naturgewalten zu entfesseln im Stande ist. „De duodecim abusivis saeculi“ erfuhr durch das ganze Mittelalter hindurch hohe Beachtung und war in ganz West- und Mitteleuropa verbreitet. Seit Beginn der Entwicklung der stark christlich geprägten Fürstenspiegel am Anfang des 9. Jahrhunderts war die Königsethik dieses halb heidnischen Werkes eine Art „Standardquelle“ für die Geistlichen des Kontinents, um unter dem großen Namen des heiligen Cyprianus die Folgen vor allem der schlechten Herrschaft drohend an die Wand zu malen. Die vorliegende Arbeit befasst sich mit der Frage, wieso ausgerechnet ein noch stark von Mythen und Aberglauben geprägtes Schriftstück vom Rande der Christenheit so schnell und unverrückbar ins Zentrum einer neu entstehenden völlig religiös ausgerichteten Herrschaftsethik geraten konnte, namentlich der karolingischen.
Textauszug (computergeneriert)
Universität Leipzig, Historisches Seminar
Hauptseminar „Der Priester der Gerechtigkeit“
7. Fachsemester
"De duodecim abusivis saeculi" und die "iniustitia des
Königs - ein irischer Moraltraktat beeinflusst die
karolingische Königsethik
von: Katja Nündel
Gliederung
1. Einleitung. 03
2. De duodecim abusivis saeculi. 04
2.1 Inhalt. 04
2.2 Geografische Herkunft. 05
2.3 Problem der Datierung. 06
3. Besonderheiten der irischen Tradition. 07
4. Nonus abusionis gradus: rex iniquus. 11
4.1 Die Bedeutung des Terminus iniquus. 11
4.2 Das Fehlverhalten des Königs und das Volkswohl. 12
5. Einfluss auf die Karolinger. 13
5.1 Der Weg der abusiva auf den Kontinent. 13
5.2 Die abusiva in den Fürstenspiegeln. 15
6. Zusammenfassung. 19
7. Literatur /Quellen. 21
7.1 Literatur. 21
7.2 Quellen. 21
1. Einleitung.
„De duodecim abusivis saeculi“ ist ein kleiner gesamtgesellschaftlich angelegter Moraltraktat, der vermutlich in der Mitte des 7. Jahrhunderts in Irland entstand. In zwölf Kapiteln legt er knapp die Grundübel der Welt dar, wobei sich frühchristliche mit heidnischen Einflüssen mischen. In einem Kapitel über den „ungerechten König“ legt der unbekannte Verfasser des Traktats allerlei Folgen der guten und der schlechten Herrschaft dar, wobei die schlechte Herrschaft mächtige Naturgewalten zu entfesseln im Stande ist. Dieses Werk erfuhr durch das ganze Mittelalter hindurch hohe Beachtung und war in ganz West- und Mitteleuropa außerordentlich weit verbreitet. Seit Beginn der Entwicklung der stark christlich geprägten Fürstenspiegel am Anfang des 9. Jahrhunderts, war die Königsethik dieses halb heidnischen Werkes eine Art „Standardquelle“ für die Geistlichen des Kontinents, um unter dem großen Namen des heiligen Cyprianus die Folgen vor allem der schlechten Herrschaft drohend an die Wand zu malen. Die vorliegende Arbeit befasst sich im Folgenden mit der Frage, wieso ausgerechnet ein noch stark von Mythen und Aberglauben geprägtes Schriftstück vom Rande der Christenheit so schnell und unverrückbar ins Zentrum einer neu entstehenden völlig religiös ausgerichteten Herrschaftsethik geraten konnte. Dazu sollen zunächst (2) Inhalt, Herkunft und Datierung der Quelle dargestellt werden. Danach geht es (3) um die Besonderheiten des Irisch-Angelsächsischen, das sich in dem Text findet und konkreter um (4) die in dem Traktat befindliche Königsethik. Schließlich soll im zweiten Teil der Arbeit (5) auf den Einfluss eingegangen werden, den „De duodecim abusivis Saeculi“ auf dem europäischen Festland verzeichnen konnten. Abschließend (6) wird der Versuch einer Antwort über die Ursachen dieses starken Eindrucks auf die Karolinger unternommen.
2. De duodecim abusivis saeculi.
2.1 Inhalt.
Der mit zwischen 50 (Kenney) und „weit über ein halbes Hundert“ (Hellmann) Handschriften1 äußerst umfangreich überlieferte und über fast ganz Mitteleuropa verteilte Moraltraktat wird in der Forschung nach den Anfangsworten seiner Präambel „De duodecim abusivis saeculi“ genannt. Ob das auch sein ursprünglicher Titel war, ist nicht überliefert. Der Traktat hat im Gegensatz zu fragmentarischen Vorformen des späteren Fürstenspiegels [paraenesis] und zur Form der Mönchsregel, die das Zusammenleben im Kloster ordnete, keinen bestimmten Adressaten. Vielmehr richtet sich das Schriftstück an die Öffentlichkeit insgesamt, in einer discussion oft public morals2 hebt es deren Fehler hervor und zeigt als Konsequenzen Strafszenarien sowohl christlichen als auch heidnischen Charakters auf.
In der knapp gehaltenen Vorrede machen der oder die Autor/en zwölf gradus abusionis der Welt aus. Es sind dies: sapiens sine operibus, senex sine religione, adolescens sine oboedienta, dives sine elemosya, femina sine pudicitia, dominus sine virtute, christianus contentiosus, pauper superbus, rex iniquus, episcopus neglegens, plebs sine disciplina und populus sine lege3. Wie ersichtlich wird, sind die Hauptübel der Welt jedoch keineswegs Abstufungen ein und desselben Missstandes. Sie decken vielmehr die gesamte Bandbreite der aus der Sicht des Autors zu korrigierenden gesellschaftlichen Lebensumstände ab. Anton macht drei Ziele und Bereiche aus, dem der Traktat seine Sorge widmet: rectus ordo rationis, correctio morum und lex Dei.4 Stilistisch nutzt der Traktat die Form der Contradictio in adiecto5, eine besonders knappen Form des Oxymorons, bei der der Widerspruch bereits im Beiwort steckt. Die Verwendung dieses Stilmittels ist aufschlussreich. Sind einzelnen abusiones aus Sicht des Urhebers nämlich allesamt Paradoxien genügt ihre Umkehr, um ein Gesamtbild des vom Verfasser angestrebten Idealzustandes der Welt zu erhalten. Andererseits lässt die Frage, nach dem was fehlt, Rückschlüsse zu. Unter allen „gesellschaftlichen Gruppen“, die weder den rex noch die hohe Geistlichkeit in Form des episcopus aussparen, lässt sich ein Stand nicht finden: der monac(h)us oder allgemein monachatus. Es ist dies ein weiteres Indiz für die einhellige Forschungsmeinung, dass, obwohl der Ursprung des Traktats letztlich ungeklärt bleiben wird, er mit großer Wahrscheinlichkeit in einem Kloster entstanden sein muss.
2.2 Geografische Herkunft.
Von den drei hervorragenden geografisch-kulturellen Gebieten Europas, in denen frühchristliche Literatur entstand, dem spanischen-, dem gallischen- und dem irischangelsächsischen-, ordnet die Forschung „De duodecim abusivis saeculi“ übereinstimmend dem letzten Kulturkreis zu. Es gibt viele Argumente, die diese Annahme stützen. Überlieferungsgeschichtlich-pragmatisch betrachtet ist eines der gewichtigsten Indizien für die irische Herkunft des Schriftstücks seine erste Erwähnung in der irischen Collectio Canonum Hibernensis6. In dieser umfassenden Sammlung sowohl biblischer Extrakte und insularer sowie gallischer und afrikanischer Synodalbeschlüsse wie auch nationaler Geschichtswerke ist der eigentlich anonyme Traktat unter dem Namen des irischen Nationalheiligen Patrick erstmals zitiert.
[...]
1 Hellmann: S. 26; Kenney: S. 281
2 Kenney: S. 281
3 Hellmann: S. 32 Z. 2ff.
4 Anton: Pseudo-Cyprian. S. 569
5 Anton: ebd. S. 568
6 Hellmann: S. 3
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