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Die Ukraine - der neue Nachbar der EU: Instabilitäten und Entwicklungsprobleme des politischen Systems

Autor: Florian Jung
Fach: Politik - Int. Politik - Region: Osteuropa

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Details

Kategorie: Seminararbeit
Jahr: 2004
Seiten: 19
Note: 1,3
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 226 KB
Archivnummer: V28114
ISBN (E-Book): 978-3-638-29990-9

Textauszug (computergeneriert)

Die Ukraine - der neue Nachbar der EU: Instabilitäten
und Entwicklungsprobleme des politischen Systems

von: Florian Jung

 


GLIEDERUNG

I. EINLEITUNG 4

II. DAS POLITISCHE SUBSYSTEM 5

1. ZENTRALES POLITISCHES ENTSCHEIDUNGSSYSTEM  5

A) PRÄSIDENT 5
B) MINISTERKABINETT  7
C) PARLAMENT 7
D) INTERDEPENDENZEN 9

2. VERMITTLUNGSAGENTUREN  11

A) PARTEIEN 11
B) MEDIEN 12
C) INTERESSENGRUPPEN  13

III. INSTABILITÄTEN UND ENTWICKLUNGSPROBLEME 14

1. ZENTRALES POLITISCHES ENTSCHEIDUNGSSYSTEM  14
2. VERMITTLUNGSAGENTUREN  16

A) PARTEIEN 16
B) MEDIEN 16
C) INTERESSENGRUPPEN  17

IV. ENTWICKLUNGSTENDENZEN 18

LITERATURVERZEICHNIS 19

 


 

I. Einleitung

Der 1. Mai 2004 ist ohne Frage ein Datum, für welches keinerlei Verdacht besteht, das Adjektiv „historisch“ unterliege in diesem Zusammenhang einem inflationären Gebrauch. Zwar wird die Europäische Union an diesem Tage nicht zum ersten Mal erweitert, wohl aber ist die Dimension dieser Erweiterungsrunde einmalig. Mehr als 75 Millionen Menschen werden dann zu neuen Bürgern der EU, deren Fläche sich um nahezu 20 % vergrößert.1 Doch die Europäische Union empfängt nicht nur zehn neue Mitglieder. Sie erhält außerdem drei neue Nachbarn2: Moldawien, die Ukraine und Weißrussland. Von diesen drei Ländern bedarf vor allem die Ukraine einer sorgfältigen Betrachtung, da diese sich als einziger neuer Nachbar mit diesem Status unzufrieden zeigt und wiederholt Entschlossenheit bekundet hat, selbst Vollmitglied der EU zu werden. 3 Unter diesem Gesichtspunkt erscheint es äußerst interessant, den derzeitigen Zustand des politischen Systems der Ukraine hinsichtlich dessen Stabilität und möglicher Entwicklungstendenzen zu untersuchen, da daraus maßgebliche Rückschlüsse für eine Strategie bezüglich des künftigen Umgangs der EU mit dem neuen Nachbarn gezogen werden können. Hierbei wird der Begriff des politischen Systems funktional als konstituierendes Element eines übergeordneten, sich aus den einzelnen Subsystemen ergebenden Gesellschaftssystems verstanden, dessen Stabilität sich gemäß dem AGIL-Schema nach Talcott Parsons 4 aus der spezifischen Funktionalität und der Kompatibilität seiner Bestandteile ergibt. Im Bewusstsein um die gesellschaftstragende Bedeutung des politischen Systems soll dieses nicht einzig bezüglich seiner Stabilität untersucht, sondern zugleich hinsichtlich seines eigenen normativen Anspruches auf eine demokratische Staatsform überprüft werden. Zu diesem Zwecke wird das politische System zunächst anhand der beiden grundlegenden Kategorien des zentralen politischen Entscheidungssystems und der Vermittlungsagenturen in seiner verfassungstheoretische n Konzeption dargestellt und daran anknüpfend bezüglich der Kohärenz der zugehörigen politischen Praxis durchleuchtet. Hierbei werden auch aktuelle Ereignisse der ukrainischen Politik berücksichtigt. Abschließend sollen aufgrund der gewonnen Erkenntnisse wahrscheinliche Entwicklungstendenzen beschrieben werden. Der Entwurf einer Strategie für den zukünftigen Umgang der EU mit der Ukraine ist nicht Ziel dieser systemtheoretischen Arbeit; allerdings in einem weiteren, hierauf gründenden Schritt durchaus denkbar.

II. Das politische Subsystem

Rechtliche Grundlage des politischen Systems der Ukraine bildet die Verfassung vom 28.06.1996. Die ausführliche Auseinandersetzung des daraus hervorgehenden zentralen politischen Entscheidungssystems bildet den Schwerpunkt in diesem Teil der Arbeit, welcher durch eine wertfreie Darstellung der Verfassungstheorie eröffnet wird. Im Anschluss wird die Rolle der Intermediäre, der sogenannten Vermittlungsagenturen, im politischen System der Ukraine geschildert.

1. Zentrales politisches Entscheidungssystem

a) Präsident

Obwohl das Amt des Präsidenten erst in Kapitel V der Verfassung5 und somit nach dem Parlament ausgestaltet wird, soll es hier, soviel sei vorweggenommen, seiner Bedeutung gemäß zuerst behandelt werden. Der Präsident ist nach Art. 102 I6 das offizielle Staatsoberhaupt des Landes und handelt als solches in dessen Namen. Er vertritt den Staat nach außen, schließt internationale Verträge und führt die Außenpolitik des Landes (Art. 106 I Nr. 3). Diese weit reichende außenpolitische Zuständigkeit macht den Präsidenten zum wichtigsten Ansprechpartner für alle Akteure der internationalen Politik, welche mit der Ukraine in jedweder Form interagieren.

Neben diesen außenpolitischen Kompetenzen gewährt die Verfassung dem Präsidenten außerdem umfassende Befugnisse auf dem Gebiet der Sicherheits- und Verteidigungspolitik. So ist der Präsident der Ukraine nicht nur Oberbefehlshaber der Streitkräfte, er besitzt darüber hinaus die Ministerialgewalt zu Fragen der nationalen Sicherheit und der Verteidigung gemäß Art. 106 I Nr. 17. Für diesen exekutiven Kernbereich verlangt die Verfassung zudem die Institutionalisierung eines nationalen Sicherheitsrates, dem der Präsident vorsteht und dessen Mitglieder er, mit Ausnahme eines festen Kerns, ernennt. Aufgabe des Rates ist die Überwachung und Koordination der auf diesem Gebiet tätigen Behörden (Art. 107). Als weitere bedeutende Instrumente der präsidialen Machtausübung haben sich insbesondere das Recht auf Durchführung landesweiter Referenden für Verfassungsänderungen nach Art. 106 I Nr. 6 und die Möglichkeit des Erlasses von Dekreten gemäß Art. 103 III erwiesen.

[...]


1 Datenquelle: ARD-Spezial, EU -Osterweiterung, http://www.mdr.de/eu

2 Anm.: Die Balkanstaaten sind hierbei ausgeklammert.

3 S. Archiv der Gegenwart 10 / 2003, 46556 oder FAZ, 01.06.2001, Nr. 126, S. 7

4 Schreyer / Schwarzmeier, Grundkurs Politikwissenschaft, S. 38 f.

5 S. Constitution of Ukraine (im Weiteren Verfassung der Ukraine)

6 Alle nachfolgenden Artikel ohne Gesetzesangabe sind solche der Verfassung der Ukraine.

Kommentare

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