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Die ottonische Politik gegenüber Venedig

Scholarly Paper (Advanced Seminar), 2002, 27 Pages
Author: Christoph Osterholt
Subject: History - Middle Ages, Early Modern

Details

Event: Hauptseminar: Venedig – Istrien – Dalmatien im Mittelalter.
Institution/College: University of Münster (Osteuropäische Geschichte)
Tags: Politik, Venedig, Hauptseminar, Venedig, Istrien, Dalmatien, Mittelalter
Category: Scholarly Paper (Advanced Seminar)
Year: 2002
Pages: 27
Grade: sehr gut
Language: German
Archive No.: V28377
ISBN (E-book): 978-3-638-30175-6

File size: 178 KB
Notes :
Darstellung der Beziehungen zwischen Venedig und den deutschen Herrschern Heinrich I., Otto I., Otto II., Otto III. und Heinrich II. Überprüft wird dabei u. a., ob die in der Forschung beschriebenen Herrschaftskonzepte (z. B. "renovatio imperii") auch in der Politik gegenüber Venedig zum Ausdruck kamen.



Excerpt (computer-generated)

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Abteilung für Osteuropäische Geschichte
Hauptseminar: Venedig – Istrien – Dalmatien im Mittelalter.
9. Fachsemester

Die ottonische Politik gegenüber Venedig

von: Christoph Osterholt

 


1. Einleitung  1

2. Die Vorgeschichte: Das Paktum Kaiser Lothars von 840 2

3. Die ottonische Politik  3

3.1. Otto I 3
3.2. Otto II 8
3.3. Otto III 12
3.4. Heinrich II 18

4. Resümee 20

Literatur 23


 

 

1. Einleitung

Mit dem Vordringen der deutschen Könige über die Alpen im 10. Jahrhundert in das alte langobardische, später karolingische Regnum Italiae trafen sie in den Lagunen am Nordufer der Adria auf ein Herrschaftsgebiet, das in Europa einzigartig war. Durch die Ereignisse der Völkerwanderungszeit hatten sich die Untertanen Ostroms in die Reichweite des Schutzes der byzantinischen Flotte auf die Inseln und lidi der Lagune geflüchtet, um vor den landgebundenen Truppen eindringender germanischer Herrscher in Sicherheit zu sein. Nach dem Fall Ravennas verblieben diese Lagunengebiete als die letzten Herrschaftsbereiche der italischen Halbinsel, die zumindest nominell noch unter dem Regiment Konstantinopels standen. Das Archipel Rialto hatte sich im Laufe des 9. Jahrhunderts zum Hauptort eines Gemeinwesens entwickelt, das in jeder Hinsicht doppelgesichtig war: in seiner Lage, dem Meer und dem Überseehandel zugewandt aber gleichermaßen auf stabile Verhältnisse auf dem umgebenden Festland angewiesen; in der politischen Verfassung, die ihm einen dux bescherte, der kein Herzog im westlich-feudalen Sinne und kein hypatos im byzantinischen Sinne war, da Byzanz seine Wahl nur noch zu bestätigen hatte; in seiner kirchlichen Organisation, nicht mehr der Orthodoxie zugeneigt, aber ebenso wenig bereit, sich dem römischem Patriarchen zu beugen.

Diese Scharnierfunktion hatte Verträge mit den Herrschern des Festlandes zur Folge, die die Rechtssicherheit und den Modus des Handels gewährleisten sollten. Garant dieser Abkommen wurde im Jahre 840 unter dem Eindruck der schwindenden Macht Konstantinopels der Kaiser des Abendlandes und Herrscher über das Regnum Italiae. Mit dem so genannten Pactum Lotharii wurde eine ganze Reihe ähnlicher Pakta eröffnet, die in ihren Bestimmungen grundlegend für das Verhältnis zwischen Herrscher und Dogat wurden. Ziel dieser Arbeit soll es sein, die Rolle zu beleuchten, die Venedig in der Politik der Ottonen spielte, die als erste transalpine Herrscher nach dem Niedergang der karolingischen Dynastie wieder politische Ziele in Italien verfolgten. Wie nutzten sie die besonderen Gegebenheiten, die der Dogat, am Rande der europäischen Feudalwelt gelegen, zu bieten hatte?1

2. Die Vorgeschichte: Das Paktum Kaiser Lothars von 840

Am 22. Februar 840 hatte der Sohn und Mitkaiser Ludwigs des Frommen, Lothar I., auf Bitten des Dogen vertragliche Regelungen zwischen Venedig und den Städten des Königreichs Italien vermittelt.2 Diesem ältesten erhaltenen Vertrag war allerdings mindestens ein weiterer vorausgegangen, der möglicherweise 812 im Zusammenhang der Einigung Karls des Großen mit dem byzantinischen Kaiserreich über die Anerkennung der westlichen Kaiserwürde geschlossen wurde.3 Dringlich war der Vertrag geworden, nachdem der Doge Pietro Trandenico im Jahre 839 siegreich von einer Strafexpedition gegen die Narentaner zurückgekehrt war.4 Lothar, bestrebt, seine Herrschaft auch auf die außerhalb des Regnum Italiae gelegenen Gebiete der fränkischen Reiche auszudehnen, konnte nicht darauf verzichten, sich der Hilfe und Freundschaft des Dogats zu versichern. Die Regelungen des Paktums, die größtenteils schon unter den Langobardenkönigen und Karl dem Großen geltendes Recht nochmals fixierten, erstreckten sich auf den Umgang mit Flüchtlingen, Fragen der Gerichtsbarkeit, Handels freiheit, Grenzziehung und nicht zuletzt auf die Einschränkung des offenbar florierenden Sklavenhandels Venedigs. Auch die Interessen, die Lothar an diesem Abkommen hat, werden deutlich: Venedig verpflichtet sich, seine Feinde nicht zu unterstützen, ihn vielmehr rechtzeitig vor Angriffen zu warnen, und ihm auf sein Verlangen hin eine Flotte gegen die feindlichen Slawen zur Verfügung zu stellen.

Die Bedeutung dieses Vertrages liegt dabei nicht in seinen Einzelbestimmungen, sondern in der Tatsache, dass er zwischen dem Träger der Kaiserwürde und dem gloriosissimus Dux Veneticorum geschlossen wurde. Der Doge war also nicht mehr abhängig von der Zustimmung Konstantinopels, um Verträge und Bündnisse mit seinen Nachbarn abzuschließen; Venedig mithin selbständig und ein eigenständiger Machtfaktor in der Politik Oberitaliens.5 Das Paktum, zunächst auf fünf Jahre befristet, wurde von den Nachfolgern Lothars im Königreich Italien auf Grundlage der Bestimmungen von 840 immer wieder erneuert.6

3. Die ottonische Politik

3.1. Otto I.

Vom ersten Liudolfinger auf dem deutschen Königsthron, Heinrich I. ist nichts überliefert, das auf eine regelrechte Politik gegenüber Venedig hindeutet. Erst gegen Ende seiner Herrschaft scheint er einen Italienzug geplant zu haben.7 Immerhin stand man miteinander in Kontakt, wie der durch den Dogen und den Patriarchen von Grado übermittelte Brief des Jerusalemer Patriarchen aus dem Jahre 932 beweist.8

[...]


1 Vgl. Gerhard Rösch, Venedig. Geschichte einer Seerepublik, Stuttgart / Berlin / Köln 2000, 36-39

2 M.G. Capit. 2, 233

3 Vgl. Adolf Fanta, Die Verträge der Kaiser mit Venedig bis zum Jahre 983, MIÖG Ergänzungsband 1, Innsbruck 1885, 67-123, 73

4 Johannes Diaconus, Cronaca Veneziana, in: Giovanni Monticolo (Hrsg.), Cronache veneziane antichissime, Rom 1890 (=Fonti per la storia d’Italia 9), 59-171, 113

5 Vgl. Manfred Hellmann, Grundzüge der Geschichte Venedigs, Darmstadt 1976, 14- 15

6 Übersicht über die einzelnen Pakta bei Mathilde Uhlirz, Die staatsrechtliche Stellung Venedigs zur Zeit Kaiser Ottos III., Zeitschrift für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 76 (1959), 82-110, 91-92

7 Widukind von Corvey, Die Sachsengeschichte I, 40, ed. Paul Hirsch, Hannover 1935 (=M.G. SS. rer. Germ. 60)

8 M.G. Const. 1, 4


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