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Hauptseminararbeit, 2004, 27 Seiten
Autor: Sabrina Hetjans
Fach: Theologie - Didaktik, Religionspädagogik
Details
Institution/Hochschule: Universität Osnabrück (Katholische Theologie)
Tags: Anforderungen, Person, Kompetenz, Religionslehrers, Praktische, Theologie
Jahr: 2004
Seiten: 27
Note: 2
Literaturverzeichnis: ~ 23 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-30901-1
Dateigröße: 308 KB
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Textauszug (computergeneriert)
UNIVERSITÄT OSNABRÜCK
- Fachbereich 3: Erziehung- und Kulturwissenschaft -
Semester: WS 2003/2004
Fachrichtung: Katholische Theologie
Lehrveranstaltung: Die Didaktik des Religionsunterrichts im Kontext der Religionsdidaktik
Kurs Praktische Theologie: Pastoraltheologie und Religionspädagogik
Hausarbeit
Thema der Arbeit:
Welche Anforderungen werden in unserem heutigen
Schulwesen an Person und Kompetenz eines Religionslehrers gestellt?
von
Sabrina Hetjans
Studienrichtung: 1. Sem. LBS Pflegewissenschaften/ Kath. Theologie
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 1
2. Zu den Begrifflichkeiten „Lehrer“ und „Religionslehrer“ 2
3. Wichtigste Bestimmungen des Grundgesetzes 3
3.1 Religionsunterricht als „ordentliches Lehrfach“ 3
3.2 Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht 4
3.3 Freiheit des Religionslehrers 4
3.4 Abmeldung vom Religionsunterricht 5
3.5 Sondergenehmigungen 5
4. Religionslehrer unter dem öffentlichen Anspruch 5
4.1 Die Erwartungen des Staates an den Religionslehrer 5
4.2 Die Erwartungen der Kirche an den Religionslehrer 6
4.3 Die Erwartungen der Gesellschaft an den Religionslehrer 8
5. Zum Begriff Kompetenz 10
6. Kompetenz 11
6.1 Didaktische Kompetenz 11
6.2 Leistungskompetenz 13
6.3 Soziale Kompetenz 15
6.4 Theologische Kompetenz 16
6.5 Religionsdidaktische Kompetenz 17
6.6 Personale Kompetenz 20
7. Fazit 21
Literaturverzeichnis 24
1. Einleitung
Die besten methodischen und medientechnischen Mittel im Unterricht können eines nicht ersetzen und zwar die lebendige, engagierte und informierte Vermittlung durch den Lehrer. Dieses gilt besonders in einem Fach wie Religion. Hier ist nicht nur die Motivationskraft gefragt, sondern auch ein bewußtes Glaubenszeugnis spielt eine große Rolle. Der Beruf Religionslehrer1 bedeutet auf der einen Seite, dass man ständig an der eigenen Person und auf der anderen Seite an der Sache und der Methode arbeiten muss.2 Der Religionslehrer steht ständig im Spannungsfeld zwischen Staat, Kirche, Schule und Gesellschaft. Die einzelnen Erwartungen, die diese Gruppen an die Person des Religionslehrers stellen, sind sehr hoch und teilweise aufgrund ihrer Unterschiedlichkeit schwer zu bewältigen. In unserer heutigen Gesellschaft gibt es ein bestimmtes Images von Religion. Der Religionslehrer und das Fach das er vertritt, wird ständig von Schülern, Eltern und Kollegen in Frage gestellt. Fragen wie z.B. ist der Religionsunterricht an staatlichen Schulen nötig oder wie fromm muß ein Religionslehrer sein, stehen an der Tagesordnung. Es stellt sich daher die Frage:
„Welche Anforderungen werden in unserem heutigen Schulwesen an Person und Kompetenz eines Religionslehrers gestellt?“
In meiner Hausarbeit erläutere ich daher als erstes die Begrifflichkeiten Lehrer und Religionslehrer und beschäftige mich weiter mit den wichtigsten Bestimmungen des Grundgesetzes, wobei ich Punkte wie z.B. die Freiheit des Religionslehrers und Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach anspreche. Anschließend setze ich mich mit dem Religionslehrer unter dem öffentlichen Anspruch auseinander. Hier wird näher auf die einzelnen Erwartungen von Staat, Kirche und Gesellschaft eingegangen. Um mich mit dem zweiten Teil meiner Fragestellung beschäftigen zu können, beginne ich daher mit der Definition des Begriffes Kompetenz. Im Anschluss werden die einzelnen Kompetenzen von mir aufgeführt, wobei Punkte wie z.B. Konfliktbewältigungen, verschiedener Unterrichtsmodelle und Unterrichtsformen zur Sprache kommen, bevor ich dann mit meinem Fazit die Hausarbeit abschließe.
2. Zu den Begrifflichkeiten „Lehrer“ und „Religionslehrer“
Definition des Begriffes „Lehrer“
„Lehrer sind „Lehrende aller Schularten, die Befähigung und Berechtigung zur Lehrtätigkeit haben. [...] Der Lehrer erhielt im 19. Jahrhundert immer mehr die Aufgabe des Erziehers. Seine Tätigkeit setzt neben der Beherrschung des Lehrstoffs und der Lehrmethode pädagogischen Fähigkeiten voraus, Verständnis für die Führung der ihm anvertrauten Jugendlichen. Je nach Ausbildung und Schulart unterscheidet man nach z.B. Realschul-, Sonderschul-, Berufsschullehrer und weitere.“3
Definition des Begriffes „Religionslehrer“
Es ist schon schwierig den Begriff Lehrer zu definieren. Jeder Lehrer wird stark durch seine individuelle Lebensgeschichte, Tätigkeitsfeld und sein persönliches Profil geprägt. Noch komplizierter wird es also eine Typologie des Religionslehrers zu erstellen, da es „den Religionslehrer“ als solches nicht gibt. Jede Lehrkraft hat eine unterschiedliche Ausbildung durchlaufen. Das Tätigkeitsfeld und die Berufserfahrung sind ebenfalls sehr verschieden. Diese genannten Punkte, sowie die Spiritualität wirken sich von Lehrer zu Lehrer unterschiedlich auf die berufliche Arbeit und das Selbstverständnis aus.4 Heutzutage werden Religionslehrer schon lange nicht mehr nur als Erzieher und Vermittler von Glaubenswahrheiten gesehen. Vielmehr richtet sich ihr Augenmerk immer mehr darauf, den christlichen Glauben auch anderen zu eröffnen. Die „klassische Zweiteilung“ der Lehrpersönlichkeit gerät somit immer mehr in den Hintergrund. Zu diesem Fortschritt hat wesentlich die Akademisierung an den Hochschulen beigetragen.
[....]
1 Um den folgenden Text von Druckzeilen verschlingenden „Religionslehrern und Religionslehrerinnen“ oder von männlichen/ weiblichen Pronomina zu entlasten, verwende ich für meine Hausarbeit den Gattungsbegriff „Religionslehrer“. Ich bitte alle Kolleginnen um Nachsicht und sich mit dieser Schreibweise mit eingeschlossen zu fühlen.
2 Vgl. H. J. Silberberg, Religionslehrer werden, in: KatB1 1980, S. 548f
3 Begriffsdefinition Lehrer, in: Bertelsmann Lexikon in zehn Bänden, Bd. 6 (Kred-Mit), Gütersloh 1981, S. 137
4 Vgl. W. Bartholomäus, Der Religionslehrer zwischen Theorie und Praxis, in: KatB1 103 (1978), S. 163
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