Autor: Silvia Willems
Fach: Geschichte - Mittelalter, Frühe Neuzeit
Details
Institution/Hochschule: Université de Fribourg - Universität Freiburg (Mediävistisches Institut)
Jahr: 2000
Seiten: 26
Note: 1,0
Literaturverzeichnis: ~ 23 Einträge
Sprache: Deutsch
Dateigröße: 264 KB
ISBN (E-Book): 978-3-638-31100-7
Textauszug (computergeneriert)
Université de Fribourg
Hauptseminar: Gilden, Bruderschaften,
Genossenschaften, Gemeinden.
7. Fachsemester
Verschwörungen und Schwureinigungen der
Bewohner von Köln 1074 bis 1119
von: Silvia Willems
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 2
2. Die Stadtherrschaft 3
3. Der Aufstand gegen Anno II. von 1074 4
3.1 Die Situation im Reich und der Wormser Aufstand 4
3.2 Der Verlauf des Kölner Aufstands 5
3.3 Beurteilung 8
4. Die Schwureinigung von 1105/1106 11
4.1 Die Situation im Reich 11
4.2 Die Verschwörung für Heinrich IV. 12
4.3 Die Entwicklung der Stadtgemeinde und die Urheber der Schwureinigung 14
5. Die Coniuratio von 1112 15
5.1 Problematik 15
5.2 Kommunale Deutungen: Friedliche bzw.revolutionäre Coniuratio 15
5.3 Reichsgeschichtliche Deutung: Fürstenverschwörung 17
5.4 Fazit 19
6. Die Verschwörung gegen Heinrich V. (1114-1119) 19
7. Ausblick 21
Quellen- und Literaturverzeichnis 24
1. Einleitung
Diese Hausarbeit soll sich mit dem Thema "Verschwörungen und Schwureinigungen der Bewohner von Köln von 1074 - 1119" beschäftigen. Der lateinische Begriff, den man sowohl mit "Verschwörung" als auch mit "Schwureinigung" übersetzen kann, lautet coniuratio. E. Ennen beschreibt den Begriff coniuratio folgendermaßen: "Die c., d.h. die Zusammenschwörung, verbindet die Schwörenden als Schwurbrüder, sei es kurzfristig zur Durchsetzung eines gemeinsamen Zieles, sei es auf Dauer zu einem Schwurverband, der eigene Verbandsgewalt beansprucht und sich eigene Institutionen schafft. (...) Die städt. c. ist nicht nur ein Mittel der Einwohner, sich dem herrschaftlichen Rechtskreis mehr oder weniger zu entziehen, sie dient - bezirksbezogen - ebensosehr der genossenschaftl. Sicherung des inneren Friedens in der Stadt". 1 Wenn in diesem Referat von "Bürgern" und der "Bürgerschaft" die Rede ist, so ist hiermit die im Entstehen begriffene Bürgerschaft gemeint, da es in diesem Zeitraum in Köln noch keinen Bürgereid gab. Im folgenden Kapitel wird kurz die Organisation der Stadtherrschaft beschrieben, wie man sie am Ende des 11. Jahrhunderts und im 12. Jahrhundert in Köln finden konnte.
Daraufhin sollen die Verschwörungen zunächst chronologisch geordnet beschrieben werden. Die Urheber der Schwureinigungen und ihre Beweggründe sowie die Folgen ihres Handelns sollen durchleuchtet werden. Die erste zu untersuchende Verschwörung, die in den zu berücksichtigenden Zeitraum fällt, ist der Aufstand der Kölner (bzw. eines Teils der Kölner Bürgerschaft) gegen den Erzbischof Anno II. Es soll untersucht werden, warum und wie es zum Aufstand kam und wer seine Urheber waren. In welchem reichsgeschichtlichen Zusammenhang ist diese Verschwörung zu sehen? Und welche Organisationsformen der Stadtbewohner sind in dieser Frühphase der Herausbildung von bürgerlichstadtherrschaftlichen Strukturen zu erkennen? Wie wurden diese von den Zeitgenossen wahrgenommen? Diese Fragestellungen sollen bei der Analyse der darauf folgenden Schwureinigungen berücksichtigt werden. Die wichtigste Quelle für diese Schwureinigung sind die Annalen des Lampert von Hersfeld, der aber nicht neutral berichtet, sondern auf der Seite des Bischofs steht.2 Nur zwei Jahrzehnte nach dem Aufstand gegen Anno II. entstand eine Verschwörung der Kölner gegen Heinrich V. für dessen Vater Heinrich IV. Hier sind ebenfalls zeitgenössische Darstellungen erhalten geblieben, die man zur Beantwortung einiger Fragen heranziehen kann.
Während der Zeitpunkt und der Ablauf dieser beiden Verschwörungen gesichert erscheint, ist die Zeit von 1106-1112 schwieriger zu durchleuchten. Es findet sich ein Eintrag über eine Coniuratio im Jahre 1112, der kontrovers diskutiert wird. Im vierten Kapitel ist es notwendig, die Kontroversen, die sich mit dieser Coniuratio beschäftigen, zu erläutern, und es muß herausgestellt werden, welche Lösung als wahrscheinlich einzustufen ist. Im fünften Kapitel soll die Verschwörung der niederrheinischen Fürsten gegen Heinrich V. erörtert werden, an der auch die Bewohner der Stadt Köln beteiligt waren, die den Verlauf der Verschwörung beeinflußten. Geklärt werden die Gründe, die die Kölner veranlaßten, diesem Bündnis beizutreten. Schließlich ist in einem abschließenden Kapitel eine Zusammenfassung der Ergebnisse sowie ihre Bewertung notwendig. Es mußte eine gewisse Auswahl der Sekundärliteratur unter dem Gesichtspunkt der Relevanz für dieses Referat getroffen werden. Die Frage, ob es Zusammenhänge der Verschwörungen mit den Ereignissen gibt, die mit dem Investiturstreit verbunden sind, kann in diesem Referat nicht erörtert werden. Es soll dargestellt werden, wie wichtig diese verschiedenen Schwureinigungen für die Herausbildung des Bürgertums und der städtischen Strukturen des Mittelalters waren. Nach 1119 gab es noch verschiedene Verschwörungen der Bewohner von Köln, jedoch können diese in diesem Rahmen nicht mehr behandelt werden.
2. Die Stadtherrschaft
Die Stadtherrschaft besaßen in Köln die Erzbischöfe; sie hatten nicht nur die geistliche Obergewalt inne, sondern auch die ihnen vom König verliehene weltliche Herrschaftsgewalt. Hiermit unterstand die Kölner Erzbischöfe also der Aufsicht des Königs. Sie faßten diese weltliche Herrschaft als eine fürstliche Herrschaft auf. Hugo Stehkämper faßt ihre Stellung folgendermaßen zusammen: "Sie ge- und verboten, urteilten und richteten, setzten in eigener Vollmacht Amtsträger ein und ab, handelten und wurden anerkannt als Herren ihrer Hoheiten, Gerechtsame und Besitztümer."3 Die Erzbischöfe zogen finanziellen Nutzen aus ihrer Stadtherrschaft; bedeutsame Erträge kamen aus dem Zoll-, Markt- und Münzregal sowie aus dem Judenschutz. Zur Erhebung dieser Gelder benötigte der amtierende Erzbischof Amtsträger, die häufig aus der Kölner Bürgerschaft stammten. Hier sind vor allem die Ämter der Münzer und Zöllner zu nennen. 4 Weitere wichtige Ämter, auf deren Besetzung der Erzbischof Einfluß hatte, waren das Amt des Burggrafen, das erstmals 1039 bezeugt ist, sowie das Amt des Stadtvogtes. Der Burggraf war der Hochrichter, der sein Amt als Lehen vom Bischof, aber seine Amtsgewalt vom König erhielt. Es gab eine Dingstätte auf dem Domhof, wo das Hohe Gericht tätig war. Der Stadtvogt, der sein Amt vom Erzbischof erhielt, war Niederrichter. Er war unabhängig vom Burggrafen und das Amt ist erstmals für 1061 bezeugt. Die Gerichtssitzungen wurden zusammen vom Burggrafen und vom Stadtvogt geleitet.5 Die Existenz der Richerzeche kann für die Zeit der Salier nicht eindeutig bezeugt werden. Jedoch können Verbindungen bestehen zu den primores, die am Aufstand von 1074 beteiligt waren.
3. Der Aufstand gegen Anno II. von 1074
3.1 Die Situation im Reich und der Wormser Aufstand
[...]
1 E. Ennen, Artikel "Coniuratio", in: LMA 3, Sp. 135-137 (Sp. 135).
2 Lampert von Hersfeld: Annalen. Hrsg. von Rudolf Buchner (Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters. Freiherr vom Stein-Gedächtnisausgabe, Band XIII), Darmstadt 1957.
3 Stehkämper, Hugo: Die Stadt Köln in der Salierzeit. In: Stefan Weinfurter (Hrsg.): Die Salier und das Reich, 3: Gesellschaftlicher und ideengeschichtlicher Wandel im Reich der Salier. Sigmaringen 1991, S. 75-152., S. 91.
4 Ebd.
5 Vgl. hierzu ebd., S. 92 f.
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