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Hauptseminararbeit, 2004, 50 Seiten
Autor: Maraike Sittartz
Fach: Deutsch - Pädagogik, Didaktik, Sprachwiss.
Details
Institution/Hochschule: Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Deutsche Sprache,Literatur und ihre Didaktik)
Tags: Analyse, Buches, Gute, Nacht, Zuckerpüppchen, Heidi, Hassenmüller, Thema, Gewalt, Kinder-, Jugendbüchern, Gewalt, Kinder/Hauptseminar
Jahr: 2004
Seiten: 50
Note: 1,5
Literaturverzeichnis: ~ 11 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-31366-7
Dateigröße: 309 KB
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Textauszug (computergeneriert)
Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Institut für Deutsche Sprache und Literatur und ihre Didaktik
Fachsemester: 06
Analyse des Buches „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ von
Heidi Hassenmüller zum Thema sexuelle Gewalt in
Kinder- und Jugendbüchern
von: Maraike Sittartz
Inhalt
0. Einleitung 1
1. Zur Thematik des sexuellen Missbrauchs 2
1.1. Was ist sexueller Missbrauch? 2
1.2. Formen und Ausmaß sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen 4
1.3. Die Täter 6
1.3.1. Daten und Fakten zu den Tätern 6
1.3.2. Täterstrategien 7
1.4. Ursachen des sexuellen Missbrauchs 8
1.4.1. Feministische Ursachenanalyse 8
1.4.2. Familiendynamischer Ansatz 9
1.5. Daten und Fakten zu den Opfern 11
1.6. Die Folgen von sexuellem Missbrauch an Mädchen und Jungen 12
1.6.1. Physische Folgen des Missbrauchs 12
1.6.2. Psychische Folgen des Missbrauchs 12
1.7 Prävention 15
1.7.1 Zum Begriff „Prävention“ 15
1.7.2 Themen für die präventive Erziehung 16
2. Buchanalyse: Heidi Hassenmüller: „Gute Nacht Zuckepüppchen“ 17
2.1. Inhaltsangabe 17
2.2. Inhaltliche Analyse 20
2.2.1 Aspekte des Themas ,Gewalt gegen Kinder’ in „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ 20
2.2.2 Vergleich der Täter und Opferdarstellung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen 21
2.2.3 Darstellung der familiären Situation 26
2.2.4 Folgen und Auswirkungen 29
2.2.5 Ursachen und Hintergründe 31
2.2.6 Lösungsmöglichkeiten und Perspektiven 32
2.3. Stilanalyse 33
2.3.1 Äußere Aufmachung 33
2.3.2 Struktur/Aufbau des Buches 34
2.3.3 Sprache/ästhetische Elemente 39
2.3.4 AdressatInnenbezug/Rezeptionsanalyse 43
2.4. Didaktisch-methodische Fragestellungen 44
2.5. Schluss 46
2.6. Literaturverzeichnis 47
0. Einleitung
Gewaltanwendung gegen Kinder hat es wohlmöglich schon immer gegeben und wird sich nach wie vor auch nicht gänzlich unterdrücken lassen. Eine Form davon ist die sexuelle Gewalt, über die erst Anfang der 80er Jahre gesprochen wurde. Diese Tatsache ist erschreckend im Hinblick darauf, dass sexuelle Ausbeutung von Mädchen und Jungen heute fast täglich Thema der Medien ist. Trotz dieser Entwicklung herrschen noch viele Vorurteile in der öffentlichen Meinung. So stellen sich viele den Täter als alten, triebhaften, fremden Mann vor, der im Park auf kleine Mädchen lauert. Über Mädchen als potenzielle Opfer wird häufig gesagt, dass sie als kleine „Lolitas“ ihre sexuellen Reize an älteren Männern ausprobieren wollen. Diese Vorurteile gilt es zu widerlegen, was allein durch Aufklärung und Information über sexuellen Missbrauch gelingt. Das Buch „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ von Heidi Hassenmüller trägt dazu bei, dass die Information weitergetragen wird und sich Opfer nicht mehr mit ihrem Problem alleingelassen fühlen.
Der autobiografische Roman, der im Laufe der Arbeit analysiert wird, zeigt den jahrelangen Missbrauch eines Mädchens durch ihren Stiefvater. Um die Aufmerksamkeit dabei auf die Darstellungsweise dieser Thematik zu lenken, ist es notwendig einen theoretischen Teil über dieses komplexe Thema voranzustellen. In diesem ersten Teil sollen Hintergrundinformationen gegeben werden, was man unter dem Begriff versteht, welche Formen er beinhaltet und wie groß das Ausmaß einzuschätzen ist. Weiterhin sollen die Täterstrategien und das Opferbild genauer betrachtet werden. Außerdem wird über Erklärungsansätze zu den möglichen Ursachen sexueller Gewalt informiert. Um das Verhalten der Protagonistin besser nachvollziehen zu können, wird auch auf die Folgen und Auswirkungen durch den sexuellen Missbrauch eingegangen. Um die Thematik abzurunden, werden kurz Aspekte zur Prävention dargestellt, die in der didaktischen Analyse wieder aufgegriffen werden. Der zweite Teil der Arbeit besteht schließlich aus der inhaltlichen und stilistischen Analyse des Buches „Gute Nacht, Zuckerpüppchen“ und wird sich auf die Darstellungsaspekte zum sexuellen Missbrauch konzentrieren.
1. Zur Thematik des sexuellen Missbrauchs
1.1 Was ist sexueller Missbrauch?
Der Begriff sexueller Missbrauch wird sehr bedeutungsvielfältig verwendet. In den seit Mitte der 80er Jahre veröffentlichen Publikationen zu dem Thema finden sich viele Definitionsversuche, die jedoch keine allgemein anerkannte gesellschaftliche oder wissenschaftliche Definition enthalten. Schwierigkeiten hinsichtlich der Definierung treten durch unterschiedliche historische und kulturelle Einstellungen zu sexuellen Kontakten von Erwachsenen bzw. Jugendlichen zu Kindern auf. Ebenfalls existieren unterschiedliche Forschungs- und Erklärungsansätze, die eine allgemein gültige Definition erschweren. Das Problem liegt darin, eine Grenze zwischen lebensnotwendigen körperlichen Zärtlichkeiten eines Kindes und dem Missbrauch solcher Bedürfnisse zugunsten der Befriedigung eines Erwachsenen bzw. Jugendlichen zu ziehen. Es besteht jedoch Einigkeit darüber, dass die Grenze nicht fließend ist, sondern ein bewusster Prozess des Täters zu seiner Bedürfnisbefriedung dahinter steht (Steinhage 1991:16). Darüber hinaus sind Definitionen „immer von den verschiedenen theoretischen, wissenschaftlichen, ethischen und weltanschaulichen Orientierungen der jeweiligen AutorInnen geprägt“ (Koch/Kruck 2000:3). Zur Bestimmung des Begriffs „sexueller Missbrauch“ gibt es unterschiedliche Kriterien, welche von den AutorInnen als Schwerpunkte verwendet werden: die Art und Dauer der sexuellen Handlung, der Altersunterschied zwischen Täter und Opfer, das Machtungleichgewicht, die Absicht des Täters, die Folgen der sexuellen Handlung, der Gewaltaspekt und der kulturelle Hintergrund. B. Besten stellt folgende maßgebliche Faktoren für den sexuellen Missbrauch aus einer Vielfalt unterschiedlicher Definitionen zusammen: 1. „Sexeueller“ Mißbrauch (Ausbeutung) ist immer eine Form von körperlicher und/oder seelischer Gewalt, das heißt, die Kinder haben nicht die Möglichkeit, ihre Zustimmung oder Ablehnung anzubringen. 2. Sexueller Mißbrauch ist zwar nicht unbedingt auf die Konstellation Mann-Mädchen festgelegt, in den meisten Fällen ist dies aber doch der Fall. 3. In den meisten Fällen stammt der Täter aus dem sozialen Nahbereich des Kindes und ist nicht, wie häufig angenommen wird, ein völlig Fremder. 4. Sexueller Mißbrauch hat immer eine Entwicklungshemmung zur Folge. Die betroffenen Kinder werden sowohl körperlich als auch seelisch verletzt, wobei die seelischen Schäden nur schwer zu erkennen sind und oft erst nach langer Zeit zum Tragen kommen. 5. Sexueller Mißbrauch findet in der Regel nicht als Einzeltat statt, sondern dauert teilweise sogar über Jahre hinweg an. 6. Wo die Grenzen von lebensnotwendiger körperlicher Zärtlichkeit zu sexuellem Mißbrauch liegen, ist schwer zu klären- fast immer spüren die Kinder selbst jedoch genau, wo eine Ausbeutung ihres Körpers anfängt. 7. Sexueller Mißbrauch entsteht durch Ausnutzen des Zusammenspiels der Autorität Erwachsener mit der Abhängigkeit von Kindern. Hierbei spielt neben dem Machtgefälle zwischen Erwachsenem und Kind auch das zwischen Mann und Frau eine Rolle. Der Mißbrauch dient in erster Linie der bewußten oder unbewußten Bedürfnisbefriedigung der Erwachsenen“ (1991:12-13). Unter der Vielzahl von vorhandenen Definitionen unterscheidet man zwischen den so genannten „engen“ und „weiten“ Definitionen. Enge Definitionen betrachten nur den Körperkontakt als sexuelle Ausbeutung und grenzen diese Handlungen deutlich von anderen ab. Weite Definitionen zählen neben dem Körperkontakt auch Non-Kontakt- Handlungen dazu wie das Spannen, verletzende Redensarten etc. (Koch/Kruck 2000:5). Im Folgenden werde ich zwei weite Definitionen zitieren, die meines Erachtens einen passenden Schwerpunkt setzen. U. Enders formuliert speziell auf den Aspekt des Machtmissbrauches bezogen folgende weite Definition:
„Sexueller Missbrauch ist immer dann gegeben, wenn ein Mädchen oder Junge von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eigenen, sexuellen Bedürfnisse benutzt wird. Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer kognitiven und emotionalen Entwicklung nicht in der Lage, sexuellen Beziehungen zu Erwachsenen wissentlich zuzustimmen. Fast immer nutzt der Täter ein Macht- und Abhängigkeitsverhältnis aus“ (Enders 1990:21). Rijnaarts zitiert Draijer, der noch einmal unterstreicht, dass bei sexuellen Kontakten zwischen Erwachsenen und Kindern niemals ein Einverständnis des Kindes für die sexuellen Handlungen möglich ist. Dies ist darin begründet, dass das Kind durch seine emotionale, kognitive und sprachliche Entwicklung noch nicht auf dem Informationsstand eines Erwachsenen ist. „In Anbetracht dieses Wissens- und Machtgefälles scheint wirkliches Einverständnis eines Kindes gegenüber einem Erwachsenen nicht möglich“ (Draijer 1985:13). Verantwortlich für den sexuellen Missbrauch ist also immer der Täter. R. Steinhage zitiert eine weitere nicht zu eng gefasste Definition von G. Stanzel: „Sexueller Mißbrauch an Mädchen ist körperliche und psychische Gewaltanwendung und Machtausübung mittels sexueller Handlungen am Körper und an der Seele eines Mädchens“ (1991:18). Stanzel betont in seiner Definition, dass es dem Täter beim sexuellen Missbrauch hauptsächlich auf die Befriedigung seiner Macht- und Autoritätswünsche ankommt. Offiziellere Definitionen finden sich in der bundesdeutschen Rechtsprechung. Hier wird der sexuelle Missbrauch von Kindern den „Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung“ (13. Abschnitt des Strafgesetzbuches, §§ 174-184b) zugeordnet. In dem internationalen „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ von 1989, welches 1992 auch von der BRD unterzeichnet wurde, heißt es in Artikel 34: „Die Vertragsstaaten verpflichten sich, das Kind vor allen Formen sexuellen Mißbrauchs zu schützen. Zu diesem Zweck treffen die Vertragsstaaten insbesondere alle geeigneten innerstaatlichen, zweiseitigen oder mehrseitigen Maßnahmen, um zu verhindern, daß Kinder
a) zur Beteiligung an rechtswidrigen sexuellen Handlungen verleitet oder gezwungen werden;
b) für die Prostitutionen oder andere rechtswidrige sexuelle Praktiken ausgebeutet werden;
c) für pornographische Darbietungen und Darstellungen ausgebeutet werden“ (Eichholz 1993:59).
Die dargestellten Definitionen zeigen, wie groß die Vielfalt zur Bestimmung des Begriffs „sexueller Missbrauch“ ist, abhängig von den Beurteilungskriterien, die die AutorInnen auswählen. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, alle Fälle sexueller Gewalt in einer Definition zusammenzufassen. Mit dieser kurzen Darstellung können lediglich Einblicke in das komplexe Thema „sexueller Missbrauch“ gegeben werden.
1.2 Formen und Ausmaß sexueller Gewalt an Mädchen und Jungen
[...]
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