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Die deutsche Frauenbewegung und die Stimmrechtsfrage

Termpaper, 2004, 31 Pages
Author: Eva Krosch
Subject: History - Miscellaneous

Details

Category: Termpaper
Year: 2004
Pages: 31
Grade: 1,0
Bibliography: ~ 36  Entries
Language: German
Archive No.: V29998
ISBN (E-book): 978-3-638-31367-4

File size: 211 KB


Excerpt (computer-generated)

Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Historisches Seminar II (Lehrstuhl für Neuere Geschichte)
Proseminar: Demokratie in Krieg und Revolution: Deutschland 1917-1921

Die deutsche Frauenbewegung und die Stimmrechtsfrage

von: Eva Krosch

 


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 1

2. Hauptteil 2

2.1. Barrieren für die Frauenbewegung bis um 1900 2
2.2. Durchbruch der organisierten Frauenbewegung und ihre unterschiedlichen Schwerpunkte 6

2.2.1. Entstehung der unterschiedlichen Bewegungen und deren Ursachen 6
2.2.2. Die bürgerliche Frauenbewegung 8

2.2.2.1. Schwerpunkte der gemäßigten bürgerlichen Frauenbewegung 10
2.2.2.2. Schwerpunkte der radikalen bürgerlichen Frauenbewegung 13

2.2.3. Schwerpunkte der sozialdemokratischen Frauenbewegung und ihr Verhältnis zur SPD 15

2.3. Die Frauenstimmrechtsbewegung im Krieg 18
2.4. Gewährung des Frauenstimmrechts und die unmittelbaren Reaktionen 21
2.5. Die Entwicklung der Frauenbewegung nach dem Erringen des Stimmrechts 23

2.5.1. Auswirkungen des Frauenstimmrechts auf die soziale und ökonomische Lage der Frau 23
2.5.2. Ausblick auf den Bedeutungsverlust der Frauenbewegung in der Weimarer Republik 23

3. Zusammenfassung 26

4. Quellen- und Literaturverzeichnis


 

1. Einleitung

Im Folgenden werde ich mich mit der deutschen Frauenbewegung und der Stimmrechtsfrage beschäftigen. Der Begriff Frauenbewegung wird heute in der deutschen Bevölkerung oft kritisch gesehen, da er oft mit trivialen Themen wie z.B. „gemeinsame Hausarbeit“ assoziiert wird. Jedoch wird oft vergessen, dass die eigentliche Frage der Frauenbewegung tiefer geht – bis an die Grund- und Wahlrechte der Frauen. Ich werde mich daher vor allem auf die Zeit zwischen 1894 und 1918/19 beziehen, denn in den 1890er Jahren entstanden aus einer bis zu diesem Zeitpunkt kleinen, politisch relativ homogenen Gruppe, die ersten klar von einander abgrenzbaren Organisationsformen der Frauenbewegung1 und 1918/19 wurde mit dem Erringen des Frauenstimmrechts und dem Einzug der ersten Frauen in die Nationalversammlung der Höhepunkt der bisherigen Frauenbewegung erreicht. Den Schwerpunkt meiner Arbeit stellen die bürgerliche und die demokratische Frauenbewegung dar, da diese die einflussreichsten Gruppen im Kampf um das Frauenstimmrecht waren.

Die Frage, die ich im Folgenden klären möchte, lautet: Welche Bedeutung hatte der Kampf um das Frauenstimmrecht für die Frauenbewegung und warum hatte der Kampf für das Stimmrecht der Frauen gerade zu dieser Zeit (1918/19) Erfolg? Ich beziehe mich bei der Erörterung dieser Frage vor allem auf das Werk „Heraus mit dem Frauenwahlrecht“, herausgegeben von Christl Wickert und auf das Werk „Geschichte der deutschen Frauenbewegung“ von Florence Hervé. Des Weiteren werde ich aber auch Aufzeichnungen wichtiger Kämpferinnen der Frauenbewegung wie beispielsweise Minna Cauer, Anita Augspurg oder Helene Lange sowie Biografien zu diesen Personen in meine Arbeit einbeziehen. Ich möchte zunächst zu klären versuchen, warum die deutsche Frauenbewegung vor den 1890er Jahren kaum Beachtung in der breiten Bevölkerung fand und warum der Durchbruch der emanzipatorischen Bestrebungen dann schließlich aber um die Jahrhundertwende doch möglich war. Daraufhin möchte ich auf die, mit dem breiten Durchbruch verbundenen, unterschiedlichen Richtungen der Bewegung eingehen; bevor ich mich mit der Frauenstimmrechtsbewegung im Krieg befasse. Daran anschließend werde ich auf das Gewähren des Stimmrechts an sich eingehen und abschließend wird zu klären sein, ob die Hoffnungen, welche die Frauen an das Erringen des Stimmrechts geknüpft hatten, sich in der Realität erfüllen konnten. In diesem Zusammenhang werde ich auch einen Ausblick auf die Frauenbewegung in der Weimarer Republik geben. Abschließend werde ich die Ergebnisse meiner Arbeit zusammenfassen.

2. Hauptteil

2.1. Barrieren für die Frauenbewegung bis um 1900

Es ist unumstritten, dass die deutsche Frauenbewegung im September 1896, als sich in Berlin Frauen aus aller Welt zum Internationalen Kongress für Frauenwerke und Frauenbestrebungen trafen, bezüglich der Frage der politischen Gleichberechtigung der Frau und dem Frauenstimmrecht weit entfernt vom internationalen Stand war.2 1918/19 erhielten die deutschen Frauen dann jedoch noch lange vor den Französinnen und anderen europäischen Nationen das Stimmrecht. Es stellt sich also die Frage, wie die „Verspätung“ der deutschen Frauenbewegung in den 1890er Jahren und in den ersten Jahren des 20. Jahrhunderts zu erklären ist und warum auch die europäische Frauenbewegung bzgl. des Stimmrechts überhaupt erst in dieser Zeit erste nennenswerte Erfolge erzielte. Unter den Auswirkungen der Französischen Revolution von 1789 waren beispielsweise in Frankreich und England Frauenrechte proklamiert worden. Die Forderungen der Französischen Revolution nach Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit waren Ursprung und Hoffnung der Frauenbewegung in Europa. In der Februarrevolution von 1848 in Frankreich wurden revolutionäre Frauenclubs und eine Union der Arbeiterinnen gegründet.3 Im März griff die revolutionäre Bewegung dann auch auf Deutschland über. An dieser revolutionären Bewegung nahmen auch Frauen teil. Ab diesem Zeitpunkt bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts kämpfte jedoch zunächst nur eine kleine Gruppe für die Rechte der Frauen.4 Dass der Frauenbewegung in Deutschland erst ab etwa 1908 eine größere Zahl an Frauen angehörte, hat verschiedene Ursachen.

Hier ist zum einen das bürgerliche Frauen- und Familienideal zu nennen5. Die Frau bekam durch dieses die Rolle zugewiesen, die häusliche Idylle zu garantieren, ihren Mann zu unterhalten, sich jedoch nicht in Wirtschaft, Recht und Politik zu bilden. Diese Rollenzuteilung wurde nicht nur von den Männern als gut erachtet, sondern von vielen Frauen noch bis weit ins 20. Jahrhundert hinein hingenommen. Somit akzeptierten die meisten bürgerlichen Frauen „ihren Ausschluss aus der Politik als Teil der naturgemäßen Bestimmung der Frau“6. Dieses bürgerliche Frauenideal stellte für die sozialdemokratische Frauenbewegung weniger einen Hinderungsgrund dar und so setzten sich manche ihrer Mitglieder auch schon vor der Jahrhundertwende öffentlich für das Frauenstimmrecht ein.7 Die proletarische Frau hatte jedoch stattdessen mit anderen Problemen zu kämpfen, denn für sie bestand eine Mehrfachbelastung. Sie hatte nicht nur ihrer außerhäuslichen Erwerbstätigkeit, die sie meist in der Textil-, Reinigungs- oder Genussmittelindustrie ausübte,8 nachzugehen, sondern außerdem musste sie den Haushalt führen. Unter diesen Umständen blieb für die aktive Beteiligung in einem Frauenverein oft weder Zeit noch Kraft. Eine weitere Schwierigkeit für die proletarische Frau stellte oftmals ihre finanzielle Lage dar. Auf der einen Seite fehlten ihr oft die finanziellen Möglichkeiten, um der Gewerkschaft beitreten zu können, mit denen die proletarische Frauenbewegung kooperierte, auf der anderen Seite waren aber auch die Finanzmittel für die Organisation der sozialdemokratische Frauenbewegung selbst schwer aufzubringen.

Vor allem hemmend auf die Organisation der sozialdemokratischen Frauenbewegung wirkte jedoch das Sozialistengesetz, das 1878 vom Reichstag verabschiedet wurde und bis 1890 in Kraft war. Dieses Gesetz richtete sich gegen „die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie“9. Es verbot sozialdemokratische Organisationen, Presse und Versammlungen, darunter auch die Gewerkschaften. In der Zeit des Sozialistengesetzes konnten auch die proletarischen Frauenorganisationen, die zum Teil schon vorher gegründet worden waren (die Gründung der „Internationalen Genossenschaft der Manufaktur-, Fabrik- und Handarbeiter beiderlei Geschlechts“ 1869 hatte die Bildung vieler Frauenorganisationen nach sich gezogen10), nur illegal existieren. Eine weitere Gesetzesschranke, die jedoch bürgerliche und sozialdemokratische Frauenbewegung fast gleichermaßen betraf, war das Vereinsgesetz, welches von 1850 bis 1908 in den meisten Ländern des Deutschen Reiches rechtskräftig war. Der §8 des preußischen Vereinsgesetzes lautete folgendermaßen: „Für Vereine, welche bezwecken, politische Gegenstände in Versammlungen zu erörtern, gelten außer vorstehenden Bestimmungen nachfolgende Beschränkungen: a) sie dürfen keine Frauenpersonen, Schüler und Lehrlinge als Mitglieder aufnehmen ... Werden diese Beschränkungen überschritten, so ist die Ortspolizeibehörde berechtigt, vorbehaltlich des gegen die Beteiligten gesetzlich einzuleitenden Strafverfahrens, den Verein bis zur ergehenden richterlichen Entscheidung (§16) zu schließen. Frauenpersonen, Schüler und Lehrlinge dürfen den Versammlungen und Sitzungen solcher politischen Vereine nicht beiwohnen.“11 Hier muss man sehen, dass auch das Vereinsgesetz wohl vor allem gegen die sozialdemokratische Frauenbewegung eingesetzt wurde, „im Sinn einer ausgesprochenen Klassenjustiz“12. Diese gesetzliche Schranke dürfte jedoch auch viele bürgerliche Frauen schon allein aus Angst vor politischer Verfolgung von Frauenorganisationen ferngehalten haben.

[...]


1 vgl. Barbara Greven-Aschoff: Die bürgerliche Frauenbewegung in Deutschland 1894-1933 (Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 46), Göttingen 1981, (künftig zitiert als: Barbara Greven- Aschoff), S. 71

2 vgl. Christl Wickert (Hrsg.): Heraus mit dem Frauenwahlrecht. Die Kämpfe der Frauen in Deutschland und England um die politische Gleichberechtigung (Frauen in Geschichte und Gesellschaft, Bd. 17), Pfaffenweiler 1990, (künftig zitiert als: Christl Wickert), S. 51

3 vgl. Florence Hervé (Hrsg.): Geschichte der deutschen Frauenbewegung, Köln 1987, (3., überarb. u. erw. Auflage), (künftig zitiert als: Florence Hervé, 1987), S. 17

4 vgl. Christl Wickert, S. 86

5 vgl. Barbara Greven-Aschoff, S. 32

6 s. Christl Wickert, S. 53

7 vgl. ebd.

8 vgl. Florence Hervé, 1987, S. 13,14

9 s. Frank Deppe, Georg Fülberth, Jürgen Harrer (Hrsg.): Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung, Köln 1977, S. 46

10 vgl. Florence Hervé: Frauenbewegung und revolutionäre Arbeiterbewegung. Texte zur Frauenemanzipation in Deutschland von 1848 bis 1980, Frankfurt/M. 1981, (künftig zitiert als: Florence Hervé, 1981), S. 11

11 s. Heinz Niggemann (Hrsg.): Frauenemanzipation und Sozialdemokratie (Die Frau in der Gesellschaft. Frühe Texte), Frankfurt/M. 1981, (künftig zitiert als: Heinz Niggemann), S. 57

12 s. Florence Hervé, 1987, S. 45


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