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Kriegsberichterstattung bei privaten und öffentlich rechtlichen Fernsehsendern.

Scholary Paper (Seminar), 2003, 20 Pages
Author: Eva Steinbauer
Subject: Communications: Journalism, Journalism Professions

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 20
Grade: Gut
Bibliography: ~ 14  Entries
Language: German
Archive No.: V30006
ISBN (E-book): 978-3-638-31373-5

File size: 181 KB


Excerpt (computer-generated)

Einführung in die Kommunikationswissenschaft
Sommersemester 2003
Wissenschaftliche Arbeit

Kriegsberichterstattung bei privaten und 
öffentlich rechtlichen Fernsehsendern

Fallbeispiel CNN und ORF im Golfkrieg 1991

von

Eva Steinbauer

Abgabedatum: 18.10.2003

 

Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung  2

2. Private und öffentlich rechtliche Fernsehsender  3
2.1 Rechtliche Grundlagen von Cable News Network – CNN  3
2.2 Rechtliche Grundlagen des Österreichischen Rundfunks – ORF  4

3. Krieg in den Medien  5
3.1 Fernsehnachrichten  5
3.2 Die Macht der Bilder  6
3.3 Medienrealität  7

4. Golfkrieg 1991  8
4.1 Chronik des Golfkriegs 1991  8

5. Kriegsberichterstattung im CNN  10
5.1 CNN – Ein Nachrichtensender macht Geschichte  10
5.2 „live“ Berichterstattung  12
5.3 Die Zensur  13

6. Kriegsberichterstattung im ORF  15
6.1 ORF und der Golfkrieg 1991  15
6.2 Die Ähnlichkeit der Bilder  16

7. Schlussfolgerung  17

8. Literaturverzeichnis  19

 

1. Einleitung

Über die Berichterstattung aus dem Golfkrieg 1991 wurde schon sehr viel geschrieben. In der vorliegenden Arbeit soll es aber primär um die Kriegsberichterstattung bei privaten als auch bei öffentlich rechtlichen Fernsehsendern gehen. Als Fallbeispiele werden die Fernsehsender CNN und ORF herangezogen.
Eine Definition der rechtlichen Grundlagen von Cable News Network (CNN) wird im Kapitel 2.1 geliefert. Cable News Network hat sich seit der Inbetriebnahme 1980 zu einem internationalen Wirtschaftsunternehmen entwickelt das von Beginn an privatwirtschaftlich organisiert und am Profit orientiert war.
In Kapitel 2.2 folgt eine Darstellung der rechtlichen Grundlagen und Organisation des Österreichischen Rundfunks (ORF). Der ORF ist nach der Anzahl der Beschäftigten und der Reichweite seiner Sendungen größtes österreichisches Medienunternehmen und eine der letzten öffentlich rechtlichen Rundfunkmonopolanstalten in Europa.
Nach diversen Anmerkungen zu Funktion der Fernsehnachrichten (Kapitel 3.1), zum Thema Macht der Bilder (Kapitel 3.2) und einem Kapitel zu Medienrealität (3.3) erfolgt im Kapitel 4.1 eine kurze Auseinandersetzung mit der Chronologie des Golfkriegs 1991, wobei auf die medienrelevanten Ereignisse Bezug genommen wird.
Weiters wird im Kapitel 5.1 auf die Kriegsberichterstattung des Fernsehsenders CNN eingegangen. CNN war das einzige westliche Medienunternehmen, das während des gesamten Golfkriegs aus dem Irak berichten konnte, und musste sich deshalb auch einiges an Kritik gefallen lassen.
CNN hat auf dem Nachrichtenmarkt in den Vereinigten Staaten schon lange eine Leitfunktion übernommen und ist spätestens seit Beginn der 90er weltweit durch seine aufsehenerregende „live“ Berichterstattung am Golf zu einem Mythos geworden (Kapitel 5.2).
Ein weiterer sehr wichtiger Punkt meiner Arbeit ist das Thema Zensur, das im Kapitel 5.3 ausführlich beschrieben wird. Den Grund für die strenge Zensur auf amerikanischer Seite muss man in der amerikanischen Kriegsgeschichte suchen, denn die Militärs haben aus den Fehlern des Vietnamkrieges, was die Berichterstattung angeht, gelernt.
Im Kapitel 6.1 komme ich zur Kriegsberichterstattung des Österreichischen Rundfunks. Der Golfkrieg war nämlich nicht nur für den amerikanischen Nachrichtensender CNN, sondern auch für die österreichischen Medien ein Geschäft.
Abschließend folgt das Kapitel 6.2 in dem die Ähnlichkeit der Bilder behandelt wird und schließlich endet die Arbeit bei Kapitel 7 mit einer Schlussfolgerung.

2. Private und öffentlich rechtliche Fernsehsender

2.1 Rechtliche Grundlagen von Cable News Network – CNN

Im Jahre 1980 nahm unter dem Kürzel CNN – Cable News Network - in den Vereinigten Staaten ein Fernsehsender seinen Betrieb auf, der binnen eines Jahrzehnts zu einem weltweit bekannten Unternehmen werden sollte. Das Programm wurde von Edward Turner aufgebaut und stellte in vielerlei Hinsicht ein Novum dar. Als erster TV – Anbieter überhaupt, wagte es CNN, sein Programm ganz allein mit Nachrichten zu bestreiten und auf Unterhaltungsprogramme zu verzichten. Es war das erste Programm überhaupt, das völlig auf Nachrichten spezialisiert war und diese rund um die Uhr sendete. Außerdem trat der Sender mit dem Ziel an, die Nachrichten gewinnbringend zu produzieren. Weder beim terrestrischen Fernsehen noch beim Kabelfernsehen hatte es zuvor etwas Vergleichbares gegeben. Obwohl von vielen zunächst bezweifelt, wurde diese Spezialisierung zum Erfolgsrezept des Senders. 1991 erregte CNN dann durch seine Berichterstattung über den Golfkrieg vollends globale Aufmerksamkeit. (s. Hammann, 1994, S.11)

Die nächste wichtige Frage in der Aufbauphase eines Senders, der den konventionellen, kompakten Fernsehnachrichten Sendungen mit 24 stündigen Nachrichten und vor allem ständiger „live“ Berichterstattung entgegentreten wollte, war die der Programmgestaltung. Die unbegrenzte Zeit, die zur Verfügung stand, konnte dazu genutzt werden, erstmals auch „live“ den Prozess der Recherche vor Ort, also der „Nachrichtenentstehung“ in die Berichterstattung miteinzubeziehen. Dieser Aspekt war neu, denn gewöhnliche Nachrichtensendungen boten als Nachricht in der Regel die Zusammenfassung eines bereits vergangenen Ereignisses.

Die rechtlichen Auflagen für Kabelprogramm – Anbieter in den USA beschränken sich heute nur auf einige wenige Richtlinien. Cable News Network hat beispielsweise dafür zu sorgen, dass die Nachrichtenprogramme urheberrechtlich geschützt sind, dass die Sponsoren identifiziert werden und dass Bewerbern um öffentliche Ämter die gleichen Redezeiten eingeräumt werden. Die Inhalte der ausgestrahlten Sendungen selbst und die Art der Programme unterstehen der Verantwortung der Netzbetreiber. Die Erteilung einer Lizenz durch die lokalen Behörden kann z.B. an die Forderung nach einem hohen Maß an Programmvielfalt geknüpft sein. Eine Zensur der auserwählten Programminhalte ist im Normalfall allerdings bis auf wenige Ausnahmen so gut wie ausgeschlossen. (s. Hammann, 1994, S.28)

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