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Individuelle versus kollektive Minderheitenrechte

Diploma Thesis, 2002, 31 Pages
Author: MMag. M.A. Gisela Spreitzhofer
Subject: Law - Miscellaneous

Details

Category: Diploma Thesis
Year: 2002
Pages: 31
Grade: Sehr gut
Bibliography: ~ 15  Entries
Language: German
Archive No.: V30618
ISBN (E-book): 978-3-638-31835-8
ISBN (Book): 978-3-638-68292-3
File size: 274 KB

Abstract

Zu den brisantesten und umstrittensten Themen des heutigen Völkerrechts gehört die Frage nach dem adäquaten Schutz für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten. Die Gründe dafür sind in der jüngeren Vergangenheit angesiedelt: Einerseits entstanden nach dem Kollaps der UdSSR zahlreiche neue Staaten in Osteuropa, in denen häufig mehrere Völker, Ethnien und Religionen nebeneinander existieren. Andererseits schufen weltweite Migrationen aufgrund des Nord-/Süd- bzw. Ost-/West-Gefälles „neue Minderheiten“. Auf welche Weise können nun Minderheiten am effektivsten geschützt werden? Denn so unumstritten deren Schutzwürdigkeit ist – über das „Wie?“ wird heftig debattiert. Die Grundsatzfrage, die sich wie ein roter Faden durch die Diskussionen zieht, lautet: Sind Individualrechte zum Schutz von Minderheiten ausreichend, d.h. genügt es, Minderheitenangehörige als Einzelpersonen zu schützen? Oder sollen Minderheiten per se als Träger von Minderheitenrechten anerkannt werden? Seit dem Aufkommen des modernen Minderheitenschutzes nach dem 1. Weltkrieg wurden diese Fragen je nach Zeitgeist immer anders, bis heute aber nicht befriedigend beantwortet. Ziel dieser Arbeit ist die Klärung der Frage, welche Art von Rechten am erfolgsversprechendsten für die Sicherung der Existenz und der besonderen Charakteristika von Minderheiten erscheint. Zunächst wird es nötig sein, eine Abgrenzung von Individual- und Kollektivrechten vorzunehmen. In einem nächsten Schritt soll erläutert werden, was überhaupt unter „Minderheit“ als potenziellem Träger von Rechten zu verstehen ist. Anschließend werden mögliche Reaktionen auf die Existenz von Minderheiten aufgezeigt. Eine Rückblende auf den universalen völkerrechtlichen Minderheitenschutz des vergangenen Jahrhunderts wird folgen, danach eine Auflistung der Gründe für die Anerkennung von Kollektivrechten. Am Ende steht ein Resümee.


Excerpt (computer-generated)

Universität Wien
Kultur- und Religionsrecht

INDIVIDUELLE VERSUS KOLLEKTIVE MINDERHEITENRECHTE

Diplomarbeit

eingereicht von

Gisela Spreitzhofer

SS 2002

Inhaltsverzeichnis

1. EINFÜHRUNG ... 3

2. KONZEPTION VON INDIVIDUAL-, GRUPPEN- UND KOLLEKTIVRECHTEN ... 4
2.1. INDIVIDUALRECHTE ... 4
2.2. GRUPPENRECHTE ... 5
2.3. KOLLEKTIVRECHTE ... 7
2.3.1. Arten von kollektiven Rechten ... 8
2.3.2. Vorläufer von kollektiven Rechten ... 9
2.3.3. Subjekte von kollektiven Rechten ... 10
2.3.4. Grenzen von kollektiven Rechten ... 12
2.3.5. Gruppenrechte und Menschenrechte ... 13

3. WAS IST EINE MINDERHEIT? ... 13

4. MÖGLICHE REAKTIONEN AUF MINDERHEITEN ... 17

5. GESCHICHTE DER ANERKENNUNG VON KOLLEKTIVRECHTEN AUF VÖLKERRECHTLICHER EBENE ... 18
5.1. VOR DEM 1. WELTKRIEG ... 19
5.2. ZWISCHEN 1. UND 2. WELTKRIEG ... 19
5.3. NACH DEM 2. WELTKRIEG ... 21
5.3.1. ICCPR ... 22
5.3.2. Die Minderheitendeklaration ... 26

6. PLÄDOYER FÜR KOLLEKTIVE RECHTE ... 27

7. RESÜMEE ... 28

QUELLEN ... 30

ABKÜRZUNGEN ... 31

1. Einführung
Zu den brisantesten und umstrittensten Themen des heutigen Völkerrechts gehört die Frage nach dem adäquaten Schutz für ethnische, religiöse und sprachliche Minderheiten. Die Gründe dafür sind in der jüngeren Vergangenheit angesiedelt: Einerseits entstanden nach dem Kollaps der UdSSR zahlreiche neue Staaten in Osteuropa, in denen häufig mehrere Völker, Ethnien und Religionen nebeneinander existieren. Andererseits schufen weltweite Migrationen aufgrund des Nord-/Süd- bzw. Ost-/West-Gefälles „neue Minderheiten“.1
Auf welche Weise können nun Minderheiten am effektivsten geschützt werden? Denn so unumstritten deren Schutzwürdigkeit ist – über das „Wie?“ wird heftig debattiert. Die Grundsatzfrage, die sich wie ein roter Faden durch die Diskussionen zieht, lautet: Sind Individualrechte zum Schutz von Minderheiten ausreichend, d.h. genügt es, Minderheitenangehörige als Einzelpersonen zu schützen? Oder sollen Minderheiten per se als Träger von Minderheitenrechten anerkannt werden? Seit dem Aufkommen des modernen Minderheitenschutzes nach dem 1. Weltkrieg wurden diese Fragen je nach Zeitgeist immer anders, bis heute aber nicht befriedigend beantwortet. Vorweggenommen sei, dass der Trend von Kollektivrechten zwischen den beiden Weltkriegen über Individualrechte nach dem 2. Weltkrieg bis zu einer zögerlichen Rückkehr zu Kollektivrechten in den letzten Jahren reicht: Sowohl auf dem politischen Parkett der Vereinten Nationen als auch in theoretischen Abhandlungen zum Thema wird der Anerkennung von Gruppenrechten zunehmend Bedeutung geschenkt. Mit der Frage nach Gruppenrechten oder Individualrechten verbunden sind Schlagworte wie Diskriminierung, Selbstbestimmung, Regionalismus, Föderalismus, Assimilierung und kollektive Identität. Ebenfalls unklar ist, ob Schutz durch nationales Recht oder durch Völkerrecht geeigneter ist: Während ersteres das Eingehen auf die spezifische Situation einer Minderheit ermöglicht, bietet zweiteres den Vorteil eines einheitlichen Schutzes bei meist jedoch schlechterer Durchsetzbarkeit.
Die Frage nach dem bestmöglichen Minderheitenschutz betrifft nicht bloß Minderheitenangehörige selbst, indem etwa ihre Menschenwürde gewahrt wird. Vielmehr profitiert die gesamte Menschheit davon: Ethnische Konflikte können verhindert, beendet und abgebaut werden; die Existenz einer Minderheit ist ein Wert an sich; eine „dynamisch-kulturelle“ Gesellschaft kann sich durch gegenseitige Beeinflussung fortentwickeln.
In dieser Arbeit möchte ich eine Annäherung an das Problem „Minderheitenschutz zwischen Individual- und Kollektivrechten“ versuchen und klären, welche Art von Rechten am erfolgsversprechendsten für die Sicherung der Existenz und der besonderen Charakteristika von Minderheiten erscheint. Zunächst wird es nötig sein, eine Abgrenzung von Individual- und Kollektivrechten vorzunehmen. In einem nächsten Schritt soll erläutert werden, was überhaupt unter „Minderheit“ als potenziellem Träger von Rechten zu verstehen ist. Anschließend werden mögliche Reaktionen auf die Existenz von Minderheiten aufgezeigt. Eine Rückblende auf den universalen völkerrechtlichen Minderheitenschutz des vergangenen Jahrhunderts wird folgen, danach eine Auflistung der Gründe für die Anerkennung von Kollektivrechten. Am Ende steht ein Resümee.

2. Konzeption von Individual-, Gruppen- und Kollektivrechten
Mit einem „Recht“ ist ein Interesse gemeint, das unter Abwägung aller Umstände so schwer wiegt, dass die Auferlegung von Pflichten einem anderen gegenüber gerechtfertigt ist.2 Als Basis für spätere Erläuterungen soll nun geklärt werden, was unter Individual-, Gruppen- und Kollektivrechten zu verstehen ist und wo die Trennlinie zwischen den genannten Rechten verläuft.3

2.1. Individualrechte
In unserer Gesellschaft sind Individualrechte vorherrschend. Regelmäßig behaupten Individuen, in „ihrem Recht“ verletzt worden zu sein – z.B. im Recht auf einen raschen und fairen Prozess. Individueller Minderheitenschutz meint das Recht einzelner Angehöriger einer Minderheit auf bestimmte Schutzmaßnahmen.

[...]


1 Vgl. Niewerth 1996, 21f.

2 Vgl. Jones 1999, 83.

3 Vgl. Sanders 1991, 368-370.


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