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Das duale Rundfunksystem in Großbritannien

Scholary Paper (Seminar), 2003, 33 Pages
Author: Robert Pauly
Subject: Communications: Broadcast and entertainment

Details

Category: Scholary Paper (Seminar)
Year: 2003
Pages: 33
Grade: 2,3
Bibliography: ~ 43  Entries
Language: German
Archive No.: V31092
ISBN (E-book): 978-3-638-32202-7

File size: 280 KB


Excerpt (computer-generated)

Westfälische Wilhelms-Universität
Institut für Kommunikationswissenschaft
Seminar: Internationale Rundfunksysteme im Vergleich

Das duale Rundfunksystem in Großbritannien

von: Robert Pauly

 


Gliederung

1. Einleitung

2. Geschichtliche Hintergrund

3. Rechtliche Grundlagen des britischen Rundfunkwesens

3.1 Rechtliche Grundlagen der BBC und Organisation
3.2 Rechtliche Grundlagen und Organisation des kommerziellen Rundfunks

3.2.1 Rechtliche Grundlage der ITA/ITC
3.2.2 Radio Authority
3.2.3 Radiocommunications Agency
3.2.4 Office of Telecommunications
3.2.5 Office of Communications

4. Regulierung des Fernsehsystems

4.1 Die Kontrollinstanzen

4.1.1 Das Board of Governors
4.1.2 Die Independent Television Commission (ITC)

4.2 Die Reformen der Lizenzvergabe
4.3 Konzentrationsbeschränkung

4.3.1 Konzentration und Cross-Ownership Regelungen in der britischen Medienlandschaft

5. Finanzierung

6. Zuständigkeiten für das Fernsehen und Technologische Imperative

6.1 Zuständigkeiten für das Fernsehen

6.1.1 Kommerzielle Fernsehanstalten
6.1.2 Öffentlich-rechtliche Anstalten

6.2 Vier Kernfunktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit einem Vergleich zum Angebot der kommerziellen Fernsehanstalten

6.2.1 Die vier Kernfunktionen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

6.3 Technologische Imperative

7. Sky Digital

8. Nutzung digitales Fernsehen

9. Programmangebote

9.1 Programmangebote im öffentlich-rechtlichen Bereich
9.2 Programmangebote im privat-kommerziellen Bereich

Literaturverzeichnis

 


1. Einleitung

Bis zum Jahr 1954 hatte die British Broadcasting Corporation (BBC) als öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt in Großbritannien ein Monopol. Früher als in anderen europäischen Ländern wurde diese Monopolstellung gebrochen, und kommerzielle Anbieter begannen ebenfalls Rundfunk auszustrahlen. Dies führte zu einer Mischform, einem sogenannten Duopol bzw. einem dualen Rundfunksystem. Der werbefreien BBC standen werbefinanzierte Sender gegenüber, die teilweise trotzdem auch heute noch viele öffentliche Beiträge senden müssen. Zu diesen zählen zum Beispiel Quoten für Anteil an Nachrichten, Politmagazinen, Schulprogrammen und ethnischen Sendungen (vgl. Groebel 2003: 5). In den letzten Jahren wird Großbritannien, wie auch viele andere europäische Länder, durch eine immer weiterführende Liberalisierung gekennzeichnet. Auch die britischen Bürger sollen alle kommerziellen und technischen Möglichkeiten nutzen dürfen. Die Normen und Regulierungen für die Rundfunklandschaft werden immer weiter gelockert. Trotz der mittlerweile harten Konkurrenz hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk, also in erster Linie die BBC, auch ohne Werbeeinnahmen, eine immer noch starke Position. Die BBC hat Mittel und Wege gefunden, ihre Qualitätsstandards durch andere kommerzielle Aktivitäten, wie zum Beispiel der globalen Vermarktung ihrer Produkte oder einem starken Online-Angebot, zu finanzieren und zu erhalten (vgl . Groebel 2003: 5). So ist im Rundfunk Großbritanniens ein Strukturwechsel zu verzeichnen, der vom öffentlichen Monopolrundfunk über ein duales System mit gestuften öffentlichen Funktionen öffentlicher und privater Rundfunkveranstalter zu den Ansätzen eines marktmäßigen Wettbewerbs führt.

2. Geschichtlicher Hintergrund

Als Gesellschaft mit beschränkter Haftung bekam die British Broadcasting Company (BBCo) im Jahre 1922 die Genehmigung der Londoner Regierung, einen Rundfunksender zu gründen, der am 14. November des gleichen Jahres zum ersten Mal auf Hörfunksendung ging. Die Jahresgebühren von zehn Schillingen wurden bei jedem britischen Käufer eines Radios kassiert (vgl. Mädler 2003: 14). Im Zuge der zunehmenden Probleme eines „privaten“ Rundfunkmonopols wurde die BBC am 1. Januar 1927 durch eine „Royal Charter“ in die öffentlich-rechtliche British Broadcasting Corporation (BBC) umgewandelt (vgl. Gellner 1990: 288). Die Leitgrundsätze der BBC wurden schon 1925 im Crawfort Report festgelegt. Die BBC sollte eine öffentliche Anstalt sein, die „als Treuhänder des nationalen Interesses handelt, und ihre Statuten und Pflichten sollten denjenigen einer auf dem Gebiet der öffentlichen Daseinsfürsorge tätigen Einrichtung entsprechen“ (Humphreys 1998: 336). Die BBC besaß einen Aufsichtsrat, der mit sogenannten Treuhändern besetzt war, die meist Persönlichkeiten des Establishments und von der Politik weitgehend unabhängig waren. Während der dreißiger Jahre erfuhr die BBC einen starken Auftrieb und bereits 1938 wurde der Sender von 98 Prozent aller Briten gehört (vgl. Mädler 2003: 14). Im zweiten Weltkrieges entwickelte sich der britische Sender zu einer der wichtigsten Informationsquellen der Weltöffentlichkeit. Durch einen deutschsprachigen Dienst konnten emigrierte deutsche Intellektuelle sich mit ihren Landsleuten verständigen, und auch andere Nationen nutzten den Sender, um gegen das Nazi-Deutschland zu propagieren. In Deutschland selber informierten sich auch Deutsche, trotz einer hohen Strafe, die auf das Abhören von ausländischen Radiosendern stand, über das Geschehen außerhalb Deutschlands (vgl. Mädler 2003: 14). Auch nach dem zweiten Weltkrieg war die BBC eine sehr anerkannte nationale Institution.

Mit dem Television Act entstand im Jahre 1954 das ITV (Independent Television), der erste private, kommerzielle und unabhängige Fernsehbereich, mit 15 regionalen Lizenznehmern (ITV Companies). Damit wurde das Monopol der BBC gebrochen. Um diesen privaten Fernsehbereich zu überwachen wurde die ITA (Independent Television Authority), die später mit dem Broadcasting Act 1973 in IBA (Independent Broadcasting Authority) umbenannt wurde und damit auch die Überwachung der kommerziellen, lokalen Radiosender übernahm, und die heutige ITC (Independent Television Commission) darstellt, gegründet. Die IBA übernahm die Prinzipien der BBC, die nicht auf Regeln der Verfassung basierten, sondern aus der Praxis kamen. Sie war nicht nur Rundfunkveranstalter, sondern zugleich auch Regulierer. Ihr gehörten Sendeanlagen der ITV und ILR (Independent Local Radio und sie überprüfte die einzelnen Sendungen sowie die Werbung (Humphreys 2002/2003: 336f). Dieses sogenannte „komfortable Duopol“ (Ridder 1993: 150) der BBC und ITV, führte nicht zu einem Konkurrenzkampf der beiden Fernsehanstalten, da sich die BBC ausschließlich über Gebühren und die ITV durch Werbung finanzierte. Das ITV-Fernsehen, dass durch strenge Programmauflagen einen qualitativ hohen Standard sicherte, wurde ebenso wie die BBC als Public Service gesehen. Nach dem Beschluss des Broadcasting Acts 1980 wurde 1981 zum ersten Mal Pay TV im Kabelfernsehen eingeführt und 1982 wurden Channel 4, ein rein werbefinanzierter Sender mit öffentlichem Auftrag, der mit seinem Inhalt innovative Programme fördern und Minderheiten bedienen sollte, Kanal S4C und das Frühstücksfernsehen, eingeführt (vgl. Ridder 1993: 150).

Während der achtziger Jahre unter der Regierung von Margret Thatcher, die durch die Idee der freien Marktwirtschaft bestimmt waren, mussten die Rundfunksender sich politischen, finanziellen und ideologischen Problemen stellen. Die angespannte Sicherheitslage besonders in Bezug auf Nordirland führte zu Differenzen über die Sendung von bestimmten Themen zwischen der Regierung und den Rundfunksendern. Um die finanziellen Probleme vor allem der BBC zu lösen, wurde über die Werbemöglichkeit für die öffentlich-rechtlichen Sender nachgedacht. Dies brachte das gut funktionierende duale britische Rundfunksystem ins Wanken, da die ITV- und IRL-Gesellschaften nun um ihr Werbemonopol bangten. Die Regierung entschloss sich gegen die Werbemöglichkeit der BBC und für höhere Rundfunkgebühren, die allerdings nicht ausreichten, um das finanzielle Problem der BBC zu lösen. Diese musste durch interne Rationalisierungen ihre Probleme lösen (Humphreys 2000: 18f). Der konservativen Regierung Margret Thatchers war es auch zuzuschreiben, dass, um den marktorientierten Sektor zu unterstützen, 1984 ein neues Kabel- und Rundfunkgesetz (Cable und Broadcasting Act) entstand, welches die kommerziellen Anbieter und die Satellitenrundfunkausstrahlung nur noch durch wenige Regulierungen der Cable Authority steuerte und die Entwicklung des Kabelsektors durch private Investitionen fördern sollte. Im Jahr 1990 waren circa 135 neue Kabellizenzen für fast alle Ballungsgebiete in Großbritannien zugeteilt worden (Doyle 1996: 95).

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