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Seminararbeit, 2004, 30 Seiten
Autor: Clemens Schnur
Fach: Informationswiss., Informationsmanagement
Details
Institution/Hochschule: Universität des Saarlandes (Fachrichtung Informationswissenschaft)
Tags: Rundfunksystem, Deutschland, Proseminar, Informationssysteme
Jahr: 2004
Seiten: 30
Note: 1,3
Literaturverzeichnis: ~ 13 Einträge
Sprache: Deutsch
ISBN (E-Book): 978-3-638-32689-6
Dateigröße: 849 KB
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3. Fachsemester
Das Rundfunksystem in Deutschland
von: Clemens Schnur
1. EINLEITUNG 4
2. DEFINITIONEN 5
2.1 DER RUNDFUNKBEGRIFF 5
2.2 DAS (DUALE) RUNDFUNKSYSTEM 5
2.3 DER ÖFFENTLICH-RECHTLICHE RUNDFUNK 6
2.4 OFFENE KANÄLE 6
2.5 DIE PRIVATSENDER 7
3. DIE ENTWICKLUNG DES RUNDFUNKS 8
3.1 HISTORISCHE ENTWICKLUNG 8
3.2 RUNDFUNK IM DRITTEN REICH 9
3.3 RUNDFUNK HEUTE 10
4. DIE STRUKTUR DES DEUTSCHEN RUNDFUNKSYSTEMS IM JAHR 2004 12
4.1 ÖFFENTLICH-RECHTLICHER RUNDFUNK TV UND RADIO 12
4.2 PRIVATER RUNDFUNK TV 13
4.3 PRIVATER RUNDFUNK RADIO 15
5. DER RECHTLICHE RAHMEN 16
5.1 LANDESMEDIENGESETZE 17
5.2 STAATSVERTRÄGE 17
5.3 RUNDFUNKURTEILE DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS 18
5.4 RAHMENGESETZE DER EUROPÄISCHEN UNION 19
6. DIE FINANZIERUNGSFORMEN DES DEUTSCHEN RUNDFUNKSYSTEMS 19
6.1 DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS 20
6.2 DIE GEZ IN DER DISKUSSION 21
6.3 DIE FINANZIERUNG DES PRIVATRUNDFUNKS 22
7. DIE QUOTEN 23
7.1 DIE TV-QUOTE 23
7.2 DIE HÖRFUNK-QUOTE 23
8. AKTUELLE ZAHLEN 24
8.1. DIE NUTZUNGSDAUER DER MEDIEN IN DEUTSCHLAND 24
8.2 TV-ZUSCHAUERMARKTANTEILE IM JULI 2004 25
8.3 HÖRFUNK-ERGEBNISSE DER MEDIA ANALYSE 2004 (AM BEISPIEL SAARLAND) 25
9. ZUKUNFT, HERAUSFORDERUNGEN UND PERSPEKTIVEN 26
10. SCHLUSSBETRACHTUNG 28
11. LITERATURVERZEICHNIS 30
1. Einleitung
Die deutsche Rundfunkordnung befindet sich gegenwärtig im Spannungsfeld zwischen Tradition und Fortschritt. Seit Bestehen des Rundfunks war und ist der Kampf um Aufgaben und Ziele, sowie um Besitz und Kontrolle von besonderem Interesse: beginnend mit dem Missbrauch von Hörfunk und Fernsehen im Dritten Reich, über das „Adenauer Fernsehen“ bis hin zur aktuellen Diskussion um die Rechtschreibreform, die u.a. durch den Springer Verlag ausgelöst wurde. Besondere Brisanz erhalten diese Auseinandersetzungen zwischen dem Konflikt-Triumvirat Medien, Politik und Wirtschaft durch die bis heute andauernde, kontroverse Diskussion darüber, was genau eigentlich „Rundfunk“ bedeutet, welche Zielsetzungen und Aufgaben gestellt und erfüllt werden müssen.
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dieser Fragestellung. Sie wirft einen analytischen Blick auf die aktuellen Verhältnisse und versucht das bestehende Konglomerat inhaltlich und strukturell aufzubrechen und nachvollziehbar zu gestalten. Zunächst soll hierzu eine – soweit möglich – allgemeingültige Systematik geschaffen werden: wie werden der Rundfunkbegriff und mit ihm zusammenhängende Organisationen und Instanzen lexikalisch, juristisch und gesellschaftlich definiert und interpretiert? Besonders geprägt ist diese Arbeit von einer kritischen Betrachtung des Verhältnisses zwischen öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Hierbei darf die fortschreitende digitale Revolution der Medienlandschaft nicht vergessen werden. Durch die technische Evolution wird eine zwangsläufig neue Definition des Rundfunkbegriffs entscheidenden Einfluss auf kommende Organisationsstrukturen und damit auch auf Inhalte, Verfügbarkeiten und Kontrollmöglichkeiten haben. Die Neuordnung des dualen Rundfunksystems stellt an bestehende Strukturen vielfältige Anforderungen. Diese Arbeit greift abschließend die Frage auf, welche Vorteile der dualen Ordnung können in den Umgestaltungsprozess integriert und welche Nachteile eliminiert werden können und versucht mit Antwortvorschlägen einen perspektivischen Blick in die Zukunft des Rundfunksystems in Deutschland zu werfen.
2. Definitionen
Im Rahmen dieser Thematik finden sich elementare Termini wieder, die unterschiedlich definiert und interpretiert werden können. Daher ist es zunächst ratsam, eine einheitliche Begriffs- und Verständnisebene zu schaffen.
2.1 Der Rundfunkbegriff
Definitionen des Rundfunks finden sich in den Rundfunk- und Landesmediengesetzen, im Rundfunkstaatsvertrag, in begrenztem Maße in der Fernsehrichtlinie der EU und dem Fernsehübereinkommen des Europarates. Die Bundesländer haben im Rundfunkstaatsvertrag 2001 eine grundlegende Definition vorgenommen. Demnach bedeutet Rundfunk die Übertragung von Informationen jeglicher Art (Bilder, Ton, Text usw.) über elektromagnetische Wellen, die für die Öffentlichkeit bestimmt und von Jedermann empfangbar sind. Dies beinhaltet auch kodierte Informationen, die gegen Bezahlung entschlüsselt werden, z.B. Pay-Per-View. Umgangssprachlich ist der Begriff „Rundfunk“ meist auf „Hörfunk“ begrenzt, er schließt formal aber Hörfunk und Fernsehen (digital und analog) gleichermaßen ein. Eine Sonderform stellt hierbei das Internet-Radio dar.
2.2 Das (duale) Rundfunksystem
Die aktuelle Struktur des deutschen Rundfunksystems lässt sich als duales Rundfunksystem beschreiben. Das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk beschreibt Ollmann als eine Koexistenz zweier Säulen (1997, S.14). In Deutschland existiert diese Form des Rundfunksystems seit 1984, ermöglicht durch den Ausbau der Kabelnetze und den politischen Kurswechsel 1982. Die rechtliche Grundlage bildet(e) das 3. Rundfunkurteil, welches in Kapitel 5.3 näher erläutert wird. Auf dem europäischen Fernsehmarkt befindet sich das duale Rundfunksystem auf unterschiedlichen Entwicklungsstufen, was sich mit den unterschiedlichen Einführungszeitpunkten in den einzelnen Ländern Mitte der 80er Jahre erklärt. Koschnick ordnet dem Aufbau des dualen Systems eine entscheidende Rolle in der Mediennutzung und -entwicklung zu (2004, S.1). Vor 1984 strahlten allein öffentlich-rechtliche Sender in Deutschland ihre Programme aus. Lediglich in Grenznähe konnten ausländische, kommerzielle Sender empfangen werden, z.B. war Radio Luxemburg im Saarland zu hören.
2.3 Der öffentlich-rechtliche Rundfunk
Öffentlich-rechtliche Einrichtungen, die gebührenfinanzierte Hörfunk- und Fernsehprogramme veranstalten, werden als öffentlich-rechtlicher Rundfunk definiert. Etabliert im Jahre 1945 durch die alliierten Besatzungsmächte sollte sich der Rundfunk im neuen, demokratischen Deutschland an den unterschiedlichen gesellschaftlichen Strömungen orientieren. Laut Ollmann durfte er weder staatlich gelenkt, noch kommerziell gestaltet, sondern vielmehr überparteilich organisiert und dem Gemeinwohl verpflichtet sein (1997, S.9). Diese Grundprinzipien gelten auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im (europäischen) Ausland, z.B. RAI in Italien, NOS in den Niederlanden oder die BBC in Großbritannien. In Deutschland strahlen ARD, ZDF und DeutschlandRadio bundesweit öffentlich-rechtliche Programme aus. Diese werden von Aufsichtsgremien beaufsichtigt, in der Regel sind dies jeweils der für programmliche Aspekte zuständige Rundfunkrat und der für unternehmerische Aspekte verantwortliche Aufsichtsrat. In den Aufsichtsgremien sitzen Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen wie politische Parteien, Gewerkschaften, Sozialverbände, Kirchen usw. Dies soll laut Ollmann gewähren, dass alle wesentlichen Meinungen, auch die der Minderheiten, im Programm vertreten sind (1997, S. 10). Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den sogenannten öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen, der in den jeweiligen Landesmediengesetzen (siehe Kapitel 5.1) verankert ist. Demnach müssen die Programme den Zuschauern umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anbieten. Dabei sind auch bestimmte journalistische und ethische Prinzipien (Neutralität, Unabhängigkeit, Seriosität etc.) einzuhalten.
2.4 Offene Kanäle
[...]
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